Verstoßen Uranexporte aus Lingen nach Russland gegen EU-Recht – Studie der Grünen begründet Verbotsmöglichkeit

Verstoßen die geplanten Exporte von Uran-Brennstoff aus dem emsländischen Lingen nach Russland möglicherweise gegen Vorschriften der EU? Ein Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion aus dem Oktober 2020 mit dem Titel „Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014“ von Professor Dr. Bernhard W. Wegener legt diese Vermutung nahe. Demnach könnten bestehende EU-Vorschriften Anlass sein, diese geplanten Lieferungen von Uran-Brennstoff aus Lingen auf die Verbotsliste für Russland zu setzen. Noch hat das zuständige Bundesamt die notwendige Export-Genehmigung nicht erteilt. Das BMU teilte gestern auf Anfrage von umweltFARIaendern mit, diese Genehmigung “befindet sich derzeit in Prüfung”.

Dual-Use-Produkte sind solche, die auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnten. Das BMU hatte gestern mit Blick auf die noch ausstehende Exportgenehmigung für Lieferungen von Uranbrennstoff aus Lingen nach Russland davon gesprochen, dass derartige Uran-Lieferungen „zur friedlichen Nutzung“ derzeit keinen EU-Sanktionen unterliegen. Allerdings könnte – wie die Studie von Wegener zeigt – die Vermutung nahe liegen, dass Uranexporte nach Russland nicht ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen könnten.

Auf Anfrage hatte das BMU über die zum Export anstehenden Materialien mitgeteilt: „Ein Antrag der Framatome GmbH zum Export von Kernbrennstoffresten aus der Brennelementproduktion an MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) befindet sich derzeit in Prüfung. Fertigungsreste werden in der Regel gereinigt, wiederaufbereitet und in den Fertigungsprozess zurückgeführt. Diese Aktivitäten sind nicht neu und vergleichbare Lieferungen von der ANF GmbH in Lingen nach MSZ JSC hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Für Details bitten wir, sich an die Framatome GmbH zu wenden. MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Die Lieferung aus der zum französischen Konzern Framatome gehörenden Uranfabrik in Lingen soll in die zur russischen TVEL gehörenden Anlage „MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company“ (MSZ JSC) gehen. TVEL betreibt unter anderem auch Urananreicherung und ist Bestandteil des russischen Staatskonzern Rosatom. (Siehe Atommüllreport) Dieser Atomkomplex war auch im Jahr 2020 Ziel der Exporte von abgereichertem Uran, das in der Studie von Professor Wegener u.a. betrachtet wurde.

In der Studie von Professor Wegener heißt es zum rechtlichen Hintergrund: „Die EU-Sanktions-VO 833/2014 enthält in Art. 2 Abs. 1 ein Verbot, „Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.“

Diese Regelung erfordert, dass eine Lieferung derartiger Materialien, zu denen besonders auch angereichertes Uran gehört, also einen Ausschluss, dass es zu einer Vermischung ziviler und militärischer Verwendung in Russland kommen könnte. Die Vermutung, dass dieser Nachweis heute nochmal schwieriger zu erbringen sein dürfte, nachdem im Krieg in der Ukraine Russland mit Angriffen auf Atomanlagen demonstriert, wie im Krisenfall mit internationalen Regelungen und Standards umgegangen wird, liegt nahe.

Im Oktober 2020 hatte die Grüne Bundestagsfraktion aus Anlass von geplanten Transporten mit abgereichertem Uran aus Gronau nach Russland diese Studie von Professor Wegener veröffentlicht. Die damalige Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hatte damals mit Blick auf die Stellungnahme laut einer Medienmeldung erklärt: „Weil das Material auch für die Produktion uranhaltiger Munition verwendet werden könne, handele es sich um einen „Verstoß der Bundesregierung gegen die Russland-Sanktionen der EU bei der Exportgenehmigung nach Dual-Use-Verordnung“, erklärte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl.“

Weiter heißt es bei ev-online im Oktober 2020 dazu: „Der Gutachter Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Fazit, dass ein solches Risiko der militärischen Nutzung nicht ausgeschlossen werden könne. „Die dennoch erteilte Genehmigung erscheint daher mit Unionsrecht unvereinbar.““

In einem Brief an den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmeier, forderte die ehemalige Bundestagsabgeordnete dazu auf, die geplanten Uran-Exporte zu unterbinden, weil das für die Exportgenehmigungen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA letztlich nicht ausschließen könnte, dass es in Russland zu einer Vermischung ziviler und militärischer Anwendung von Uran kommen könnte. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ihre zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Recherchen zu dem Thema.

Am Standort in Lingen plant der Eigentümer Framatome trotz des Kriegs in der Ukraine künftig die Zusammenarbeit mit dem russischen Rosoatom-Konzern und seinen Tocherunternehmen auszubauen. In der Adanced Nuclear Fuels (ANF) Anlage sollen neben Brennelementen für westliche Reaktoren künftig gemeinsam mit TVEL auch solche für russische Reaktoren gebaut und geliefert werden.

Gegenüber umweltFAIRaendern hatte das BMU gestern festgestellt: “Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.”

Uran-Exporte Lingen nach Russland: „Der völlig falsche Weg“ – BMU sieht keine rechtliche Eingreifmöglichkeit

Noch ist die Genehmigung für den Export von Uran-Brennstoff aus der emsländischen Atomfabrik in Lingen nach Russland offenbar nicht erteilt. Das BMU bestätigt, ein entsprechender Antrag der Framatome GmbH zum Export in den Atomkomplex MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) „befindet sich derzeit in Prüfung“. Zuständig ist die BAFA. Sanktionen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine bestehen seitens der EU allerdings bis heute nicht. Eine zusätzlich zur Exporterlaubnis erforderliche Transportgenehmigung ist jedoch nach informationen von UmweltFAIRaenern.de bereits erteilt. „Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg“, kritisiert auf Anfrage von umweltFAIRaendern das BMU die Pläne des Betreibers am Standort Lingen.

Von Lingen aus sollen Reststoffe aus der Brennelementeproduktion, die gereinigt und aufbereitet wurden, in den „Fertigungsprozeß zurückgeführt“ werden, heißt es in der Antwort des BMU. Derartige Transporte habe es bereits zuvor gegeben. Am Standort in Lingen plant der französischen Betreiber Framatome seine Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogar weiter auszubauen. Künftig sollen mit dem zu Rosatom gehörenden Unternehmen TVEL gemeinsam zusätzlich Uran-Brennelemente russischer Bauart hergestellt werden. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt beim Niedersächsischen Umweltministerium vor.

Im Zusammenhang mit den geplanten Atomtransporten von Lingen zur MSZ JSC hatte jüngst auch die taz umfangreich berichtet. Gestützt auf Informationen von umweltFAIRfairaendern hatte die Taz auch Umweltaktivist:innen zitiert, die über erhöhte radioaktive Strahlenbelastungen vor Ort in Russland berichteten. Das BMU teilt jetzt mit: „MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Das BMU betont den gültigen Rechtsrahmen, der für die Abwicklung derartiger Deals mit sogenannten Kernbrennstoffen trotz bundesdeutschem Atomausstieg und Krieg in Russland weiterhin besteht. Kernbrennstoffe sind entweder z.B. Plutonium oder auch angereichertes Uran235. „Entsprechend den rechtlichen Regelungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Thema der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen nach § 3 Abs. 3 Atomgesetz unter der Fachaufsicht des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß § 22 Abs. 3 Atomgesetz zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.“

Zusätzlich muss für den Transport dieser gefährlichen Güter eine Genehmigung durch das Für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung („Transporte“) dieser Stoffe innerhalb Deutschlands ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Dabei handelt es sich um sog. gebundene Entscheidungen. Das heißt, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.“

Zum Handlungsrahmen des Bundes in dieser Frage heißt es seitens des BMU wörtlich: „Derzeit besteht kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU gegen Russland für Kernbrennstoffe zur friedlichen Nutzung. Über die Sanktionen gegen Russland entscheidet ausschließlich die Europäische Union. Die Beratungen zu diesem Thema unter den EU-Mitgliedstaaten dauern an. Unabhängig von der Frage einer Sanktionierung setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die europäische Abhängigkeit von Russland im zivil-nuklearen Bereich zu reduzieren. Es ist eine notwendige Konsequenz aus dem russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Abhängigkeiten von Russland zu reduzieren. Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.“

N-Olympia Hamburg – Vorn: DOSB inszeniert Bürger:innen-Beteiligung – Hinten: Senat und DOSB verhandeln Memoradum of Understanding für Bewerbung

Nach Leipzig nun in Hamburg. Der ewig scheiternde DOSB versucht, mit einer inszenierten Öffentlichkeits-Show Bürer:innen-Beteiligung zu simulieren. Immer wieder ist der Verband in den letzten Jahren krachend mit seinen Versuchen gescheitert ist, eine deutsche Bewerbung für Olympische Spiele unter dem skandalumwitterten Internationalen Olympsichen Komitee IOC hinzubekommen. München und Garmisch Partenkirchen, Berlin, Hamburg und zuletzt auch in NRW ging der elitäre Olympia-Club einfach nur baden. Nun also ein neuer Anlauf. Ausgerechnet für die Spiele 2036 – 100 Jahre nach der Nazi-Olympia. Sonst ist auch 2040 ok. Jetzt sollen München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Leipzig zu einer gemeinsamen Bewerbung verknotet werden. In Leipzig sollen sich jüngst vielleicht 40 Bürger:innen auf der Veranstaltung des DOSB verloren haben. In Hamburg waren es heute vormittag vielleicht 60 – 70, von denen vermutlich einer größerer Teil aus entsprechenden Sportverbänden stammte. Er sollte offen sein, der Dialog. Nicht aber auf dem Podium. Auf Nachfrage der Linken Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann gab es zu Antwort: Sie könne später Fragen stellen! (Einige Bilder einer einsamen und verregneten Marketing-Veranstaltung des DOSB folgen unten.) Wichtig ist: Senat und DOSB verhandeln offenbar im Hinterzimmer schon über ein Memorandum of Understanding.

NOlympia Hamburg und Aktive von DIE LINKE waren mit einer kleinen Protestaktion vor Ort und erinnerten, dass Hamburg erst vor wenigen Jahren in einem hochpolitisierten Referendum, extra per Verfassungsänderung für die Olympia-Bewerbung erfunden, klarstellt hatte: Nein! Hamburg braucht keine Spiele und kein IOC.

Interessant auch: Während vorn so getan wird, als würde der DOSB die Bürger:innen-Beteiligung wichtig nehmen, laufen hintenrum die eigentlich relevanten Geschäfte. Das Hamburger Abendblatt, schon 2015 von journalistischer Unabhängigkeit in Sachen Olympia völlig losgelöst, berichtet im Vorfeld der DOSB.Marketing.Veranstaltung natürlich in der vor allem Pro-Weise.  In einer als „Kommentar“ deklarierten Anzeige darf in der Ausgabe vom 20.10. der DOSB-Präsident Thomas Weikert „schwurbeln“, wie es vielleicht Jens Weinreich bezeichnen würde.

In einem Artikel am 19. Oktober beschreibt das Abendblatt aber neben den vermeintlichen Neuerungen auch die Kritik an einer erneuten Hamburger Werbe-Tour und über die Haltung des rot-grünen Senats der Hansestadt: „Sollte Hamburg eine Teilnahme am Bewerbungsprozess für möglich halten, müsste der Hamburger Senat allerdings schon Anfang Dezember ein “ Memorandum of Understanding“ (MOU) unterzeichnen. Die Unterschrift dieser Absichtserklärung würde signalisieren, dass die Hansestadt weiterhin am Prozess einer Erarbeitung der Bewerbung teilnehmen will. Kosten entstünden erst, wenn Hamburg als eine Bewerberstadt ausgewählt wird, so der DOSB. Aus dem Rathaus ist jedoch schon zu hören, dass beim MOU noch einige Punkte geklärt beziehungsweise geschärft werden müssten, weshalb es auch später zur Unterzeichnung kommen könne.“ (Hamburger Abendblatt – 19.10.2023, Seite 26) Verhandelt wird also bereits in den Hinterzimmern – jenseits der Öffentlichkeit.

 

 

 

Schon wieder: Hamburg soll Olympia-Stadt werden

Der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) gibt keine Ruhe. Schon wieder soll eine Olympia-Bewerbung an den Start gebracht werden. Leipzig, München, Berlin, Düsseldorf – und – naklar – Hamburg. Natürlich nur, wenn die Bürger:innen das wollen. Wie kurz ist das Gedächtnis beim DOSB? Erst scheiterte krachend die Bewerbung für Winterspiele in München. Wenig später Desaster der Bewerbung in Berlin und schließlich Hamburg . Hier war extra für die Olympia-Bewerbung per Verfassungsänderung ein Referendum als „Volksbefragungsinstrument“ eingeführt worden. Im November 2015 kam nach massiver Pro-Kampagne mitsamt Medienunterstützung die Antwort der Menschen:  NOlympia Hamburg! Zu riskant, zu teuer, zu wenig vertrauen.

Dem DOSB geht es möglicherweise wie Olaf Scholz, der sich vielleicht auch an seine Niederlage in Sachen Olmypia-Bewerbung nicht mehr erinnern mag? Jetzt-Bürgermeister Peter Tschentscher hat offenbar auch keine Probleme, dass der DOSB schon wieder um die Ecke kommt. Bereits im Oktober findet das erste „Dialog“-Forum  – wie außerordentlich passend – in der Handelskammer Hamburg statt. Ein echter Bürger:innen-Treff. Hat irgendwer gesagt, dass es bei Olympia inzwischen eher nur noch um Geld geht? Der Ort stimmt also. Der Termin mit extrem bürger:innenfreundlicher Zeit von 10.30 bis 17 Uhr am 21. Oktober ebenso. Man hat ja sonst nichts zu tun.Anfragen zur Teilnahme von FAIRspielen.de oder Nolympia-Hamburg hat es seitens des DOSB nicht gegeben.

  • Die ARD-Sportschau berichtet nach der ersten Runde der Olympia-Bewerbungs-Kampagne des DOSB in Leipzig hier: Olympische Spiele in Deutschland? Bisher wenig Resonanz auf DOSB-DialoginitiativeStand: 06.10.2023 17:56 Uhr – Der deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wagt einen neuen Anlauf: Olympische Spiele in Deutschland. Er verspricht „neue“ Spiele und sucht den Dialog mit der Bevölkerung, bevor es in den Bewerbungsprozess geht. Das gelingt bisher eher mäßig. Olympiagegner kritisieren das Vorgehen.“
  • Demnächst wieder aktiv in Hamburg? Zur letzten Olympia-Bewerbung des DOSB in Hamburg engagierten sich NOLYMPIA-Hamburg.de und FAIRspielen.de mit vielen vielen Informationen und Beiträgen.
  • Der DOSB und seine natürlich total offene Bewerbungsvorbereits-Bürger:innen-Beteiligungs-Seite: „Deine Spiele“ – Und was bisher in Leipzig und anderswo geschah ist hier auf der Presseseite zu finden.
  • Zum Ergebnis des Referendums vom November 2015 ist hier auf der offiziellen Hamburg Seite einiges zu finden.

In ihrem Beitrag zum bisherigen Verlauf der DOSB-Bewerbungskampagne in Leipzig und einigen Aussagen seitens der Veranstalter schreibt die Sportschau-Redakteurin Maike Elger in ihrem Beitrag unter anderem mit Bezug auf die Hamburger Bewerbung unter anderem:

„Bei Olympiagegnern aus Hamburg sorgt der neue Vorstoß für Irritationen. Erst vor acht Jahren wurde dort die Bewerbung für die Olympischen Spiele durch einen Volksentscheid abgelehnt. „Ich finde, es ist eine Frage von Respekt gegenüber demokratischen Verfassungsorganen und Entscheidungen, nicht in so kurzen Intervallen immer wieder um die Ecke zu kommen und dann irgendwelche Beteuerungen abzugeben“, sagt Dirk Seifert, einer der Mitbegründer der NOlympia Bewegung in Hamburg. „Ich habe eigentlich in Hamburg keinen Grund, mich jetzt noch mal mit der Frage befassen zu müssen, ob der DOSB irgendwas gelernt hat oder nicht.“ „

Der Artikel informiert über die bislang eher geringe Beachtung durch die Bürger:innen, die nur vereinzelt zu den Veranstaltungen gefunden hätten. Zum Thema Bürger:innen-Beteiligung und Olympia-Bewerbung von Akteuren aus Hamburg und ihren Reaktionen auf den neuen Anlauf für Hamburg schreibt Elger:

„Bei den Kritikern stößt dieses Vorgehen auf Unmut. „Ich denke, dass der DOSB überhaupt nicht in der Rolle ist, so was zu entscheiden. Wir haben demokratische Institutionen in Deutschland, die genau für solche Entscheidungsprozesse da sind“, kritisiert Ulf Treger. Auch er setzte sich 2015 für die Initiative NOlympia Hamburg ein. Dirk Seifert meint: „Mein Eindruck ist, der DOSB will jetzt neue, andere Wege. Man hat zweimal gelernt, wo man – ich sage es mal salopp – auf die Nase gefallen ist durch Bürgerbefragung. Und nun versucht man es anders. Ohne ein klares Bekenntnis zu Volksentscheiden oder Referenden, würde ich sagen, braucht man so ein Verfahren gar nicht erst zu starten. Weil dann ist die Sorge natürlich allzeit da, dass am Ende mit irgendwelchen fadenscheinigen Mehrheitsdeutungen gearbeitet werden soll.“ „

 

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