Grünbuch: Atommülllager – Gorleben und das Standortauswahlgesetz
Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll? Mit dem Teil 5 setzen wir hier die Reihe zu den „dauerhaften“ Atommülllagern, den Stand der Dinge und die geplanten Kosten auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zu den Haushaltberatungen 2016 fort. Bislang einziger als Standort für hochradioaktive Abfälle benannt ist der Salzstock in Gorleben. Insgesamt 7,7 Mrd. Euro waren als Gesamtkosten bislang geplant. Wie sich diese Kosten mit Blick auf die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes seit 2013/4 festgelegte neue Suche entwickeln, ist offen.
Gorleben ist allerdings zumindest in Frage gestellt, nachdem es seit jahrzehnen Auseinandersetzungen und Widerstand gegen die willkürliche politische Entscheidung zur Benennung von Gorleben gekommen war und mit dem so genannten Standortauswahlgesetz (StandAG) 2013 nun offiziell eine „ergebnisoffene“ Suche eingeleitet wurde, die auch den Vergleich von alternativen Standorten beinhalten soll. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg informiert hier.
Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016
- Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung (Teil1)
- Grünbuch: Atommülllager Morsleben, der Bundeshalt und eine Zustandsbeschreibung (Teil 2)
- Grünbuch: Atommülllager ASSE II – Die Herausforderung Rückholung und immense Kosten (Teil 3)
- Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – Genehmigung, teuer und noch lange nicht in Betrieb (Teil 4)
- Grünbuch: Gorleben und das Standortauswahlgesetz (Teil 5)
Nicht nur weil bislang rund 1,7 Mrd Euro für die Arbeiten in Gorleben ausgegeben wurden, gibt es an dieser Absichtserklärung massive Zweifel. Denn die Auseinandersetzungen um Gorleben hätten für einen anstrebten Neustart bei der Atommülllager-Suche auch zur Folge haben müssen, Gorleben auszuschließen. Das aber ist nicht geschehen.
Im Rahmen des StandAG arbeitet derzeit eine auch mit gesellschaftlichen VertreterInnen zusammengesetzte „Endlager“-Kommission mit der Aufgabe, dass StandAG zu überprüfen, Vorschläge für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche und wissenschaftliche Kriterien und Anforderungen für die Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Abfälle zu entwickeln. Nach den derzeitigen Planungen soll ein Bericht bis Ende Juni 2016 fertiggestellt sein und die Arbeit der Kommission beendet werden.
Sowohl das StandAG als auch die Kommission sind vor allem in der Anti-Atom-Bewegung heftig umstritten. Die Fraktion DIE LINKE hat das Gesetz wegen zahlreicher Beschränkungen und Mängel abgelehnt. Viele Gruppen und Verbände haben sich geweigert, unter den Festlegungen des Gesetzes mitzuarbeiten. Nicht nur die Kritik am Festhalten von Gorleben als Standort gehört zu dieser Kritik.
- Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags
- Atommüll-Desaster und Nationales Entsorgungsprogramm – So geht das nicht!
Mit dem StandAG sind die Erkundungs-Arbeiten in Gorleben eingestellt worden. Mit dem Land Niedersachsen ist ein Offenhaltungsbetrieb vereinbart, der den Betrieb in Gorleben vorerst darauf begrenzt, dass er künftig weiter zur Verfügung stände, sollte das neue Suchverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass Gorleben doch als beste Wahl anzusehen ist. Nach dem Stand AG soll ein Prüfung von wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Erst wenn Gorleben diese nicht erfüllt, könnte es zu einem Ausschluss aus dem weiteren Suchverfahren kommen.
In Verbindung mit dem StandAG und dem Standort Gorleben stehen die Rücktransporte von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castor-Behälter sollen nicht wie bislang in das oberirdische Zwischenlager nach Gorleben, um den Standort nicht weiter zu „zementieren“. Als Signal für den beanspruchten „ergebnisoffenen“ Neustart ist vereinbart, dass diese Castoren auf unterschiedliche Zwischenlager an den AKW-Standorten verteilt werden sollen. Bislang ist es zu keiner Lösung in dieser Frage gekommen, da sich einige Bundesländer wie Bayern weigern, eine Teil der Behälter anzunehmen.
E.on hat Klage gegen diese Passagen des StandAG eingereicht, weil das Unternehmen die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen will. Aus Sicht des Atomkonzern gibt es keine Gründe, warum dieser Atommüll nicht weiterhin nach Gorleben transportiert werden könnte.
Außerdem bereitet das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel große Probleme für die erforderlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit den WAA-Rücktransporten.
Die Zwischenlager für den WAA-Müll müssten aus Sicht von Hubertus Zdebel in jedem Fall nachgerüstet werden: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
m Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand Gorleben und das StandAG wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch über Gorleben und hier zum StandAG (beide Links als PDF)