Schweigen zu Fracking in NRW-Koalitionsvertrag lässt Alarmglocken klingeln

„Kein Wort zum Thema Fracking im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen – offensichtlich will sich die schwarz-gelbe Koalition alle Optionen für einen flächendeckenden Einstieg in die unbeherrschbare Risikotechnik nach der Bundestagswahl offenhalten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Ich fordere CDU und FDP in NRW auf, umgehend ihre Position zum Fracking offenzulegen.“

Zdebel weiter: „Die Sprachlosigkeit von CDU und FDP bedeutet, dass selbst die unzureichenden Festlegungen der abgewählten rot-grünen Koalition im Landesentwicklungsplan NRW zum gefährlichen Gasbohren zur Disposition stehen können. Die neue Landesregierung behält sich damit sogar vor, eine befürwortende Position zur möglichen Abschaffung des Verbots von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein auf Bundesebene in 2021 einzunehmen. Die vier ‚wissenschaftlichen Bohrungen‘ in diesen Gesteinsarten, die noch vor 2021 möglich sind und einen Einstieg in die unbeschränkte Fracking-Anwendung bedeuten, könnten nun auch in NRW stattfinden. Das würde ein fatales Signal für die Bundesebene bedeuten.

Doch hat die Sprachlosigkeit im Koalitionsvertrag für NRW auch unmittelbare Konsequenzen. So sind Bohrungen in Tight-Gas-Reservoirs in NRW an der Grenze zu Niedersachsen weiterhin unter Anwendung der Fracking-Methode möglich. Die von der SPD/GRÜNEN-Regierung eingeführte Praxis, Fracking durch die Hintertür im Kohleflözgestein zu ermöglichen, ist weiterhin möglich. Denn die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde in NRW zeigt kein Interesse an der Ermittlung, welche Bohrtechniken bei der Aufsuchung von Kohleflözgas Anwendung finden.

Wie aktuell die Problematik der Gasgewinnung im Kohleflözgestein ist, zeigt die Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für das Feld Nordrhein-Westfalen Nord vom 6.6.2017 zu Gunsten von Exxon Mobil. Während die Bezirksregierung Arnsberg vollmundig verkündet, dass der Einsatz von Fracking ausgeschlossen sei, bleibt der Verlängerungsantrag im Vagen. Eine Darstellung der Bohrtechnik fehlt. Selbst nach Angaben von ExxonMobil müssen die Untersuchungsprogramme noch konkret und detailliert beschrieben werden. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Verlängerung durch die Bezirksregierung Arnsberg einen Blankoscheck für den Gaskonzern.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Zdebel: Rückzug von Wintershall aus NRW in Sachen Fracking ist ein wichtiger Etappensieg

Als wichtigen Etappensieg der Anti-Fracking-Bewegung und der LINKEN im Kampf gegen Fracking hat der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss den einstweiligen Rückzug der Wintershall Holding GmbH beim Gasbohren in NRW bezeichnet: „Die 100 prozentige BASF-Tochter ist vor dem gesellschaftlichen Widerstand zurückgewichen. Wintershall hat auf die Klage gegen die Versagung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse für die riesigen Felder Rheinland und Ruhr verzichtet. Die Schiefergaspläne von Wintershall in NRW sind damit vorläufig gescheitert. Das ist die gute Nachricht.“

Doch Zdebel weist auch auf den Hintergrund des Klageverzichts hin: „Wintershall will derzeit keinen Zwei-Fronten-Krieg führen und sich stattdessen auf Fracking in Niedersachsen konzentrieren. Gerade mit Blick auf dieses Bundesland hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, freigegeben. Damit werden die Umwelt- und Gesundheitsgefahren in diesem Bundesland dramatisch zunehmen.“

„Und auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen können nicht völlig sicher sein. Wintershall hat Ministerpräsidentin Kraft, Wirtschaftsminister Duin und Umweltminister Remmel den Gefallen getan, die Auseinandersetzung um die beiden Claims aus dem NRW-Landtagswahlkampf herauszuhalten. Doch nach der Wahl könnte der Konzern die Gegenleistung einfordern. Vor dem Hintergrund, dass das Verbot von Fracking im Schiefergestein 2021 fallen könnte und der Landesentwicklungsplan NRW kein umfassendes Fracking-Verbot vorsieht, könnte Wintershall neue Aufsuchungserlaubnisse in den alten Gebieten beantragen. Dagegen hilft nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.“

Fracking: Ablehnung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse von Wintershall in NRW

Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE) will Klarheit über Inhalt: Zur Ablehnung der Bezirksregierung Arnsberg, Aufsuchungserlaubnisse der Wintershall Holding GmbH in NRW weiter zu verlängern, erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Ich will Klarheit über den Inhalt der Ablehnungsbescheide. Deshalb habe ich bei der Bezirksregierung Arnsberg die Übermittlung dieser Verwaltungsakte und ihrer Begründungen nach dem Umweltinformationsrecht beantragt. Betroffen sind die Felder Ruhr und Rheinland. Die Bescheide müssen so verfasst und begründet sein, dass es kein Schlupfloch für Fracking gibt, und ich werde das überprüfen. Ich erwarte, dass die Bezirksregierung die Bescheide innerhalb einer Woche an mich übermittelt. Sie liegen der Behörde vor und können per Email sofort verschickt werden. Sobald Sie bei mir eingetroffen sind, werde ich sie auf meiner Homepage veröffentlichen.“

Weiter erklärt Hubertus Zdebel: „Ich hätte erwartet, dass die Bezirksregierung und das ihr vorgesetzte NRW-Wirtschaftsministerium mit SPD-Minister Gerald Duin an der Spitze diese Dokumente von sich aus im Internet veröffentlichen. Das hätte den Anforderungen an eine aktive Informationspolitik entsprochen, die gerade bei der unbeherrschbaren Risikotechnik Fracking geboten ist. Stattdessen ist die Bevölkerung jetzt darauf angewiesen, aufwändig Anträge an die Verwaltung zu richten. Damit werden Hürden errichtet, die nicht akzeptabel sind.“

Aufsuchungserlaubnisse in NRW von Wintershall zielen auf unzulässiges Schiefergasfracking

Zdebel (DIE LINKE) fordert Zurückweisung der Verlängerungsanträge

„Die NRW-Landesregierung und die Bezirksregierung Arnsberg müssen die Anträge der BASF-Tochter Wintershall auf Verlängerung ihrer auslaufenden Fracking-Aufsuchungserlaubnisse für die Gebiete ‚Rheinland‘ und ‚Ruhr‘ umgehend zurückweisen“, fordert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss des Bundestags. „Trotz vieler Schwärzungen lassen die mir vorliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt.“

Zdebel weiter:

Allein die Tatsache, dass die Städte von der Bezirksregierung Arnsberg um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte sie den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert. Es ist alarmierend, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge überhaupt prüft, obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist. Aufgrund dieses Verbots besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse!

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft (SPD), in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin (SPD) weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken. Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt die SPD-Grünen-Landesregierung nicht, sich mit Konzernen wie Wintershall anzulegen. Konsequentes Handeln im Interesse von Mensch und Natur sieht anders aus.

DIE LINKE fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob in Schiefergestein oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.“

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Nachfolgend finden sich Links zu dem zur Entscheidung anstehenden Antrag der Wintershall Holding GmbH einschließlich der zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde (§ 2 Abs. 1 UIG NRW)

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