Atommüll-Lagerung: Die AG Schacht KONRAD hat eine Einwendungskampagne gegen den Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ gestartet. Bis zum 26. Mai können Einsprüche gegen die Planungen erhoben werden. Der Plan behandelt nicht nur hochradioaktive Abfälle, sondern beinhaltet auch Vorschläge, z.B. die Einlagerung der Atommüllmenge im Schacht Konrad gegenüber dem heutigen Genehmigungszustand zu verdoppeln. Bild anklicken, für mehr Informationen!
„Eine Arbeitsgruppe der Endlager-Suchkommission kommt in einem Analysepapier zu dem Schluss, dass «der Zustand eines verschlossenen Endlagerbergwerks zwischen 2095 bis 2170» denkbar ist. Zwischen den Jahren 2075 bis 2130 könnte nach jetzigem Stand die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken beendet sein, bevor die komplizierten Arbeiten zur sicheren, radioaktive Strahlung abschirmenden Schließung beginnen würden. Die 33-köpfige, beim Bundestag angesiedelte Kommission soll bis Mitte 2016 die Grundlagen der Suche erarbeiten.“ So meldete es die Frankfurter Rundschau. Und das ganze kommt teurer, als bislang gedacht: „Der Kommissions-Vorsitzende Michael Müller (SPD) sagte der Zeitung, die Kosten für die Suche und die Endlagerung könnten deshalb in den nächsten Jahrzehnten auf 50 bis 70 Milliarden Euro ansteigen.“ Die Bundesregierung bastelt derzeit für die EU-Kommission an einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“, in dem jede Menge neue Weichenstellungen für den künftigen Umgang mit dem Atommüll vorgesehen sind. Unter anderem ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter. „Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter“ weiterlesen
Nicht nur die Bahn hat Probleme: Wo längs bei der Atommülllagerung?
Atommüll macht viel Arbeit! Am gestrigen Montag tagte nicht nur die Kommission. Gleich anschließend setzte die AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Arbeit fort und tagte auch am heutigen Montag in öffentlicher Sitzung. Da ging es z.B. um die erste Veranstaltung der Kommission, die direkten Bürgerkontakt aufnehmen soll. Geplant ist dafür der 20. Juni in Berlin. Die Atommüll-Konferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, dieses Angebot zur Beteiligung an einem untauglichen Verfahren nicht anzunehmen. Ebenfalls am 20. Juni wird es aber das Angebot geben, deren Kritik an der offiziellen Atommüll-Politik kennenzulernen. Ebenfalls in Berlin. Dazu später mehr Informationen. Einstweilen hier der Bericht des BUND zur gestrigen Kommissions-Sitzung und den dort gefassten Beschlüssen zur Veränderungssperre Gorleben, zur Sicherung anderer Standorte und einigen anderen auch nicht so unwesentlichen Dingen mit Atommüll.
Dokumentation von der BUND-Seite: „Bericht von der Sitzung der Atommüll-Kommission am 20. April und von dem Treffen der AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 20./21. April
Beschluss Standortsicherung und Veränderungssperre Gorleben
Für das Gelingen des Standortauswahlverfahrens ist entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Auswahl potenziell geeignete Standorte auch real zur Verfügung stehen und nicht durch konkurrierende Nutzungen bereits vorher unbrauchbar gemacht werden. Bisher gibt es kein Instrument, das diese Sicherung umsetzt. Stattdessen hat die Bundesregierung am 25.03.2015 die einseitige Verlängerung der bestehenden Gorleben-Veränderungssperre um weitere 10 Jahre ab August 2015 beschlossen. Für diese Verordnung ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat beabsichtigte bisher, die Verordnung in seiner Sitzung am 08.05.2015 zu beschließen.
Vor dem Hintergrund, dass die Verlängerung politisch und rechtlich umstritten ist, hat die Arbeitsgruppe 2 am 13.04.2015 ein Expertengespräch durchgeführt, um sich über rechtliche Möglichkeiten zu einer einheitlichen, bundesweiten und möglichst frühzeitigen Sicherung von Standortregionen und über Alternativen zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre zu informieren. Es wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des Paragraphen also problemlos möglich.
Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt der Expertenanhörung bildete die Frage, wie mit Blick auf die Standortsicherung eine spezifische gesetzliche Regelung erreicht werden kann, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Gleichstellung des Standortes Gorleben mit anderen potenziellen Standorten bewirkt. Erhebliche Kritik wurde in der Kommission daran geäußert, dass das BMUB die Kommission nicht frühzeitig über die Absicht, die Veränderungssperre Gorleben zu verlängern, informiert habe. Der BUND lehnt eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ab. Diese würde das neue vergleichende Suchverfahren schwer belasten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist rechtlich unzulässig, weil die Erkundung in Gorleben mit dem Standortauswahlgesetz beendet wurde. Eine Verlängerung der Veränderungssperre verhindert eine Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte für das Atommüll-Lager.
Die Vorsitzenden der AG 2, Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper, hatten der Kommission einen Kompromiss-Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine weitere Debatte über Alternativen zur Veränderungssperre ermöglichen soll.
Nach intensiver Diskussion wurde von der Kommission nahezu im Konsens mit breiter Mehrheit folgender Beschluss gefasst: • Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten, Standortregionen und Planungsregionen ermöglicht. • Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre auf die darauf folgende Sitzung des Bundesrates in Betracht kommt.
Der Antrag, dass sich die Kommission für einen Verzicht auf die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre ausspricht, wurde vom BUND unterstützt aber leider mit 8 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Beschlussvorschlag zu Lageroptionen
Die Arbeitsgruppe 3 (Kriterien) der Kommission, hat der Kommission einen Bericht zu den verschiedenen Lageroptionen vorgelegt. Der BUND begrüßte das Papier forderte in der Sitzung aber zwei zentrale Änderungen:
• Der BUND schlägt vor, den Entsorgungspfad 4.2 (Oberflächennahe Lagerung mit Option der späteren Tiefen- (End-)lagerung, Konzept der Niederlande) in die Kategorie A einzuordnen. • Der BUND begrüßt, dass die Transmutation kein Entsorgungspfad mehr ist (entgegen früheren Papieren). Der BUND fordert die Eingruppierung in C (nicht mehr weiter behandeln).
Nach intensiver Diskussion, in der von mehreren Kommissionsmitgliedern ebenfalls die Position geäußert wurde, dass sich die Kommission nicht bereits jetzt auf nur noch eine Pfadfamilie festlegen sollte, wurde folgender Beschluss gefasst:
• Die Kommission nimmt das Konzept zur Kenntnis und bittet unter Aufnahme der kritischen Punkte daran weiterzuarbeiten. Zu den in Kategorie B eingeordneten Optionen sollen ergänzende Studie beauftragt werden. Die Kommission will sich mit dem Thema auf ihrer Klausurtagung am 3./4. Juli erneut befassen.
AG EVU-Klagen
Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe, die einen Beschluss der Kommission zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber erarbeiten soll, hat bisher wegen Terminproblemen nicht getagt. Die erste Sitzung ist nun für den 11.5. geplant.
Öffentlichkeitsbeteiligung Die Kommission hat für die Entwicklung eines Konzeptes zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission und zur Vorbereitung und Durchführung einer ersten großen öffentlichen Veranstaltung am 20. Juni die Firma DEMOS (mit Unterauftrag an Prognos) beauftragt. Zusammen mit dem Dienstleister hat die AG Öffentlichkeitsbeteiligung an beiden Themen weiter gearbeitet. Das Konzept zur Beteiligung an Arbeit der Kommission soll als Entwurf von der Kommission am 18. Mai beschlossen werden. Am 20. Juni wird die Kommission in Berlin in einem Bürgerforum sowohl das Beteiligungskonzept als auch zentrale Themen der bisherigen Kommissionarbeit mit der Öffentlichkeit diskutieren. Eine Einladung folgt in Kürze.“
Nachdem die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommissionen (Klaus Brunsmeier, BUND und Hubert Steinkemper (ehemals BMU)) zur morgigen Sitzung einen (Kompromiss)Beschlussvorschlag in Sachen Gorleben-Veränderungssperre und Sicherung weiterer Standorte kurzfristig vorgelegt haben, kommt nun von Kommissions-Mitglied und Rechtsanwalt Hartmut Gassner ein weiterer Vorschlag. Gassner hält die von der Bundesregierung bereits beschlossene Veränderungssperre für Gorleben für überflüssig und möglicherweise sogar rechtswidrig. In einer Mail an die Kommissionsmitglieder hat er seinen Antrag heute verschickt und begründet. (Siehe als Dokumentation gleich unten).
in Sachen Veränderungssperre (VSP) Gorleben nehme ich Bezug auf den Beschlussvorschlag zur Kommissionssitzung am 20.04 zu TOP 6 (K-Drs. 102) und erlaube mir zunächst auf folgendes hinzuweisen:
1. Es ist zu klären, ob eine VSP (-Verlängerung) für Gorleben erforderlich ist. 2. Es ist zu klären, ob gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten im Rahmen bevorstehender Erkundungssschritte möglich/erforderlich sind, bevor potenzielle Standorte ermittelt sind. 3. Es ist zu klären, ob sich eine bloße VSP am potenziellen Standort Gorleben nicht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG darstellt, denn eine VSP könnte sich für die dort potenziell betroffenen Bergbauberechtigten als gleichheitswidrige „Übersicherung“ im Vergleich zu anderen Flecken der weißen Landkarte darstellen.
zu 1. Es dürfte nach der Anhörung unstreitig sein, dass eine VSP ein absolutes Verbot beinhaltet, das sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG ohne Weiteres durchsetzt. Die Anhörung hat weiterhin aufgezeigt, dass es bislang keine Rechtssprechung gibt, die sog. absolute Verbote für zwingend erachtet. Die Diskussion mit den Experten hat schließlich das gemeinsame Ergebnis erbracht, dass sich konkret am Standort Gorleben die Gegebenheiten so darstellen, dass überwiegende öffentliche Interessen zur Untersagung eines entgegensteheden Vorhabens (zB Salzabbau) nach § 48 Abs. 2 führen würden und nicht dem Bergrecht und damit nicht § 48 BBerG unterliegende Vorhaben (Tunnelbau/Hochhaus mit Nutzung oberflächennaher Geothermie) nicht zu erwarten sind.
Eine VSP wäre i.ü auch noch zu erlassen, wenn eine ablehnende Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG gerichtlich keinen Bestand hätte.
Die Suche nach vielen politischen Konsensinseln auf dem Weg zu einem einvernehmlichen Kommissionsergebnis (Bericht) und einer akzeptablen Standortentscheidung verlangt Abstand zu nehmen von einseitigen Absolutpositionen. Die Kommission und die BReg. stehen in der Pflicht zu beurteilen, ob in § 29 StandAG die „bestmögliche Sicherung“ des potenziellen Standorts Gorleben gefordert ist oder der hier vorgeschlagene Weg nicht den genannten „rechtlichen Erfordernissen“ völlig genügt. Es steht der Kommission auch schlecht zu Gesicht, sich in Sachen „Behördenstruktur“ oder „Rückführung von WAA-Castoren“ der Bitte des BMUB um kurzfristige Unterstützung gerecht zu werden, sich aber zum Thema VSP schlicht übergehen zu lassen. Antrag als neue Nr. 1 unter I.
Um Geist und Zweck der Kommission gerecht zu werden, fordert die Kommission die BReg. auf, den Entwurf zur Verlängerung der VSP Gorleben zurückzuziehen. Eine VSP ist derzeit nicht erforderlich, weil § 48 Abs. 2 BBerG eine ausreichende Sicherung des potenziellen Standorts Gorleben gegen konkurrierende Vorhaben erlaubt.
zu 2.
Eine rechtliche Möglichkeit der Sicherung potenzieller Standorte ist gesetzlich durch § 12 Abs. 2 StandAG iVm § 9g AtG bereits gegeben. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet sein, ob es bereits in vorgelagerten Erkundungsphasen (Festlegung der Kriterien nach § 4 Abs. 5 StandAG, Ergebnisse der sog. Negativkartierung, Ergebnisse der sog. Positivkartierung), die noch keine Standortausweisungen aufweisen, zur Sicherung durch Veränderungssperren kommen kann, um eine zügige Gleichbehandlung mit Gorleben zu erreichen, sollte sich die Verlängerung der VSP politisch durchsetzen. Auch bezüglich vorgelagerter Erkundungsphasen sollte § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG in die weitere Diskussion einbezogen werden. Dort findet sich die Ermächtigung zur Sicherung von Planungsgebieten, wie sie von den Experten RA’in Keienburg und Prof. Kühne in Bezug auf die Offenhaltung von Alternativen nach § 9a Abs 3 BFernStrG angesprochen wurden. Die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 13 Abs. 3 (2. Teil) StandAG zur Durchführung der obertägigen Erkundung lassen sich nach übereinstimmender Auffassung über § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG duch VSP sichern. Zu diesem Zeitpunkt kann auch Gorleben ggf. wieder über eine VSP gesichert werden. Antrag zum bisherigen 1. Beschlussvorschlag (Einfügung) (…), die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.
zu 3.
Weil die Erforderlichkeit einer VSP in Gorleben neben § 48 Abs. 2 BBerG nicht erwiesen ist, bedarf es zumindest weiterer Prüfungen und Erörterungen, bevor der BRat über die Verlängerung der VSP Gorleben im Einklang mit dem Grundgesetz entscheiden kann. Hierzu zählt auch die Würdigung möglicher Ergänzungen von §§ 11, 55 BerG
Antrag:
[Unterstützung des vorliegend 2. Beschlussvorschlages] Ich bitte die Gst. das vorliegende Schreiben auch als K.-Drs. zugänglich zu machen.
Die Atommüll-Kommission tagt wieder. Diesmal unter dem TOP6: Gorleben, die Veränderungssperre und die Sicherung weiterer Atommüll-Lager-Standorte. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen beschlossen: Es bleibt bei der einseitigen Bevorzugung von Gorleben als Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Dazu soll die im August auslaufende Veränderungssperre um weitere 10 Jahre verlängert werden. Für andere potentiell geeignete Regionen gibt es diese Sperre nicht. Es geht in der Kommission derzeit nicht darum, Gorleben als Standort auszuschließen – aber darum, die weitere Bevorzugung zu beenden. Die Bundesregierung hatte dazu nichts vorgeschlagen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber das soll sich jetzt ändern. Mit einem Beschlussvorschlag, der morgen abgestimmt werden soll, soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden. Das Ziel: Keine Sonderregelung für Gorleben. Aber Gorleben bleibt im Rennen.
Im Beschlussvorschlag heißt es daher: „Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten und Standortregionen ermöglicht.“
Mit der Veränderungssperre soll laut Bundesregierung „sicher“ verhindert werden, dass geeignete Standorte durch z.B. Tiefbohrmaßnahmen für die dauerhafte Atommülllagerung unbrauchbar gemacht werden können. Soll Gorleben mit der Veränderungssperre nicht weiterhin einseitig „bevorzugt“ werden, braucht es also eine rechtliche Lösung, die auch andere Standorte bzw. Regionen schon jetzt „schützt“.
Der Beschlussvorschlag ist hier als PDF auf der Kommissionsseite bei der AG2 zu finden.
Die Verlängerung der Veränderungssperre auf dem Verordnungswege braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundestages, aber die des Bundesrats. Bereits am 8. Mai könnte das Thema daher auf der Tagesordnung stehen. Wie der Bundesrat angesichts zahlreicher grüner Regierungsbeteiligungen mit dem Beschluss der Bundesregierung umgehen wird, dürfte spannend werden.
Veränderungssperre Gorleben überflüssig
Denn das rot-grüne Niedersachsen drängt in Person des grünen Umweltministers Stefan Wenzel darauf, die Veränderungssperre ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach seiner – auch in der Kommission und der AG2 vorgetragenen – Auffassung ist Gorleben durch das StandAG ausreichend gesichert und braucht nicht noch weitere Maßnahmen. Ob andere rot-grüne Landesregierungen im Bundesrat dieser Auffassung zustimmen und daher die Vorlage ablehnen werden, ist derzeit unklar.
Auch z.B. Kommissionsmitglied und Atomrechtsexperte Hartmut Gassner hält eine Veränderungssperre für überflüssig. Darauf hatte er deutlich während der letzten Sitzung der AG 2 hingewiesen.
Um Zeit für weitere Beratungen zu gewinnen, drängt Niedersachsen zunächst auf eine Verschiebung der Befassung bis zum Juli. Die Zeit soll genutzt werden, um eine Alternative für die Veränderungssperre weiter zu entwickeln. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag für die morgige Kommissionssitzung. Allerdings ist das offenbar umstritten. Denn der entsprechende Satz ist in eckigen Klammern gefasst: „[Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre in Betracht kommt.]“
Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.
Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.
Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:
Verlängerung Veränderungssperre Gorleben In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.
Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.
Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.
Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“ Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.
„Bestmögliche Sicherheit“ Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.
Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.
Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.