Atommüll-Tagung Schweinfurt: Castor-Zwischenlagerung ist mangelhaft

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Atomexpertin Oda Becker: Von Waffen und Flugzeugen und der Unsicherheit der Atommülllager. Foto: Dirk Seifert

AKWs werden abgeschaltet, aber was passiert dann? Auf einer Fachtagung in Schweinfurt gab es dazu auf einer Fachtagung des dortigen Aktionsbündnisses jede Menge Informationen. Voraussichtlich um den 20. Juni herum wird das benachbarte E.on-AKW Grafenrheinfeld endgültig abgeschaltet. Sowohl über die Probleme beim Rückbau als auch bei der Lagerung gab es Vorträge. Unter anderem von der Physikerin Oda Becker, die über die Unsicherheit der Standortzwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Castor-Behältern berichtete.

Im Zentrum standen die Kritikpunkte und Mängel hinsichtlich von Terroranschlägen, sowohl was den gezielten Absturz von Flugzeugen als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Oda Becker sorgte mit ihren Recherchen auf fachlicher Ebene dafür, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für den Betrieb des Castor-Standortlagers am AKW Brunsbüttel aufhob. Der Vortrag von Oda Becker auf der Schweinfurter Tagung ist hier als PDF online.

AKWs abgeschaltet: Was kommt danach? Atommüll und die Risiken beim Rückbau – Eine Tagung

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AKW Grafenrheinfeld: Wird demnächst abgeschaltet – aber die radioaktiven Probleme bleiben für Jahrtausende.

Einen Ausstieg aus der Atomenergie gibt es nicht, auch wenn nach und nach in Deutschland immer mehr Atommeiler und -anlagen abgeschaltet werden. Was bleibt sind große Mengen von radioaktiven Abfällen aller Art, deren dauerhafte Lagerung bis heute nicht gelöst ist. Auch beim angestrebten Rückbau der Atommeiler stellen sich haufenweise Strahlenschutz- und sicherheitsrelevante Fragen. Nicht nur angesichts der großen wirtschaftlichen Probleme der Atomkonzerne stehen Stilllegung und Rückbau auch immer unter dem Druck, Kosten einzusparen. Am kommenden Samstag wird sich eine Fachtagung vom Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt mit diesen Problemen zwischen Stilllegung und Atommüll befassen. Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, je ein Reaktor in Philippsburg und Neckarwestheim, Obrigheim und an vielen anderen Standorten sind Anti-Atom-Initiativen derzeit mit den Stilllegungs-Anträgen der AKW-Betreiber befasst. Ein guter Anlass also, sich gemeinsam über die Probleme vor Ort auszutauschen.

Gleich um die Ecke der Tagungsstätte liegt das AKW Grafenrheinfeld samt Castor-Zwischenlager. E.on wird diesen Reaktor zwar nicht wie bislang geplant Ende Mai abschalten, aber in den Folgewochen wird auch dort die Stromerzeugung aus Atomenergie beendet.

Atommüll bei Vattenfall soll besser geprüft werden

asse244_v-contentgrossDas haut um: Atommülllager sollen besser gesichert werden. Z.B. indem die Lagerplätze künftig genehmigt werden und die Fässer alle vier Jahre mal hochgehoben werden!  Im Vattenfall AKW Brunsbüttel (oder anderen AKW oder Atommülllagern) hatte man das bislang nicht gemacht. Dort hatte Vattenfall vor etwas über zwei Jahren beim Aufräumen im Keller ziemlich marode Atommüllfässer mit leicht- und mittleradioaktivem Inhalt gefunden, der seit den 70er Jahren dort vor sich hingestrahlt hatte. Weil die Strahlung für Menschen zu hoch war, mussten robotergesteuere Verfahren zur Untersuchung der unterirdischen Räume entwickelt werden. Fazit: 145 von 573 geprüften (!) Fässern waren stark beschädigt. Einige der insgesamt 632 Fässer konnten bislang gar nicht geprüft werden.

„Stärkere Kontrollen durch die Atomaufsicht. Mit strengeren Vorgaben für die Betreiber will Schleswig-Holstein die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erhöhen. Die Überwachung durch die Atomaufsicht setze künftig bereits beim Befüllen der Behälter ein, sagte Energieminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel. Die Lagerstätten sollen zudem künftig jährlich inspiziert, und alle vier Jahre sollen die Behälter auch von unten kontrolliert werden. Rostschäden ließen sich nach Einschätzung der Experten aber nie ganz verhindern“. So lautet die Zusammenfassung auf RTL.

Eine Expertengruppe – unter anderem mit Beteiligung von Michael Sailer vom  Öko-Institut – wurde von der Atomaufsicht in Kiel eingesetzt, die jetzt einen rund 140 Seiten starken Bericht vorgelegt hat, in dem auch beschrieben wird, um welche Arten von Atommüll es sich handelt: „Bericht zu Rostschäden an Atommüllfässern: Energiewendeminister Habeck erweitert Kontrollmechanismen“ (Der Bericht ist hier direkt zum download als PDF).

Der NDR berichtet: „Habeck machte deutlich, auch eine mangelnde Sicherheitskultur beim Betreiber Vattenfall habe zu den Mängeln bei Lagerung und Überwachung geführt. Um die neuen Regeln umzusetzen, muss Vattenfall nach Einschätzung von Jan Backmann, dem Leiter der Atomaufsicht, mit Kosten im Millionenbereich rechnen. Der Generalbevollmächtigte für Norddeutschland bei Vattenfall, Pieter Wasmuth, hofft darauf, dass sich die technischen Mittel zur besseren Kontrolle weiterentwickeln, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.“

Dass es verbesserte Maßnahmen im Umgang mit dem Atommüll in den Atomreaktoren gibt, ist natürlich gut und richtig. Dennoch kann man im Grunde nur den Kopf schütteln. Braucht man wirklich eine vermutlich hochdotierte Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Mitgliedern (siehe im Bericht), nur um festzustellen, dass man hin und wieder mal ein Atommüllfass hochheben sollte, um nachzusehen, ob vielleicht der Boden durchgerostet ist? Da hätte so ein Chef von einer Atomabteilung eigentlich auch selbst drauf kommen können. Da lässt sich irgendwie schon die Kritik aus der Opposition in Schleswig-Holstein ein wenig nachvollziehen. Der NDR berichtet u.a. von der Kritik an dem relativ geringen Erkenntnisgewinn. Allerdings: Bei der Sicherheit im Umgang mit Atommüll sollte es keine Abstriche geben. Und wenn man sich die „Handlungsempfehlungen“ ansieht, die ab Seite 105 – 118 gegeben werden, dann drängt sich auch die Frage auf: Wie kann so viel Regelungsbedarf übrig sein, wenn dieser Atommüll bereits seit 40 Jahren gelagert wird?

Dokumentation der PM der Atomaufsicht SH:

„KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck zieht aus den starken Rostschäden an Atommüllfässern weitere Konsequenzen. So sollen künftig zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. „Das ist für die sichere Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erforderlich“ sagte Habeck heute (29. April 2015) in Kiel, wo er den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Korrosionsschäden vorstellte.

Habeck hatte die Arbeitsgruppe im Oktober 2014 im Zuge der von der Atomaufsicht angeordneten Inspektion der Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt. Dabei waren schwere Korrosionsschäden an Fässern mit Verdampfer- und Filterkonzentraten festgestellt worden. In den Fässern werden Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke gelagert.

Habeck: „Zwischenlagerung ist noch Aufgabe für Jahrzehnte“

„Die Zwischenlagerung von schwach –bis mittelradioaktiven Abfällen ist in Schleswig-Holstein eine langfristige Aufgabe für die Betreiber und für das Land. Denn auch wenn das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad wie vorgesehen 2022 in Betrieb geht, wird die Einlagerung dort sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Durch den Rückbau der Atommeiler wird zudem weiterer Abfall hinzukommen“, sagte Minister Habeck. „Korrosion wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass solche erschreckenden Schäden wie in den Kavernen in Brunsbüttel nicht noch einmal auftreten.“

Die aus unabhängigen Sachverständigen vom Öko-Institut und dem TÜV Nord sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat bis zum März 2015 geprüft und beraten. Dabei hatte sie die Lagerung der Abfälle der drei Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie die Landessammelstelle in Geesthacht unter die Lupe genommen.

„Eine zentrale Ursache der Probleme war: Keiner hat die Zwischenlagerung der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle als eine langfristige Aufgabe wahrgenommen, weder die Betreiber noch der Staat. Vielmehr gingen alle davon aus, dass bald ein Endlager vorhanden sein würde. Nur, dass dieses „bald“ noch immer nicht da ist“, sagte Habeck. „Diese vermeintliche Perspektive auf ein baldiges Endlager führte zu Fehleinschätzungen. Zudem waren die Regularien für den Umgang mit den Rohabfällen auch nicht auf die zeitliche Dimension von Jahrzehnten ausgerichtet. Die Abfälle blieben länger in den Lager- und Aufbewahrungsstätten als geplant. Es fehlte an einer klaren Zäsur für eine Neubewertung.“

Sonderfall Brunsbüttel: In- und externe Kontrollmechanismen fehlten

Der knapp 140 Seiten starke Bericht weist auf, dass Korrosion als Alterungserscheinung bereits früh auftauchte. Der erste für Schleswig-Holstein bislang ermittelte Fall, bei dem Konzentrat austrat, datiert von 1979 in Brunsbüttel. Auch an anderen Standorten gab es Fässer mit Korrosionserscheinungen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war aber ein Sonderfall. „Die 2012 bis 2014 vorgefundenen Schäden heben sich von allen sonst anzutreffenden Korrosionserscheinungen quantitativ und qualitativ klar ab. 145 von 573 Fässern waren stark beschädigt“, sagte Habeck.

„Hier kamen eine Reihe von Faktoren zusammen. Nach dem abrupten Einlagerungsstopp für die Asse 1978 wurden die Kavernen kurzerhand zur Lagerstätte umfunktioniert. Eine Zustimmung der Atomaufsicht dazu war den Regularien entsprechend nicht notwendig und wurde nicht erteilt. Dass die Kavernen wegen der schlechten Zugänglichkeit schlecht zu kontrollieren und damit für eine langfristige Lagerung nicht gut geeignet waren, hat man nicht bedacht. Es gab keine regelmäßigen Inspektionen, sie waren auch gar nicht vorgesehen. Es gab auch von Anfang an praktische Probleme mit der Trocknung der Konzentrate, denen technisch nicht begegnet wurde. Hier kann man von Mängeln in der Sicherheitskultur bei den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel sprechen.“, sagte Habeck.

Die Atomaufsicht wurde erst beteiligt, wenn die Abfälle in förmlichen Verfahren endlagergerecht konditioniert – also für ein erwartetes Endlager entsprechend verpackt – wurden. Bis dahin war der Umgang mit den Rohabfällen allein der Betreibersphäre zugeordnet. „Insgesamt fehlten in Brunsbüttel in- und externe Kontrollmechanismen.“,

Habeck machte deutlich, dass von den korrodierten Fässern in den Kavernen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt ausging und ausgeht. „Allerdings gebietet es das Strahlenminimierungsgebot, den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Verrostete Behälter, bei denen Inhalt austritt, der aufwändig geborgen werden muss, sind unter diesem Aspekt sicherheitstechnisch nicht zu tolerieren.“

Überwachung der Atomaufsicht wird erweitert

Als eine Konsequenz kündigte der Minister an, die Überwachung durch die Atomaufsicht systematisch und umfassend zu erweitern. Den Handlungsempfehlungen des Berichtes entsprechend müsste die Kontrolle künftig bereits beim Befüllen der Behälter einsetzen. Es bedürfe zudem der jährlichen visuellen Inspektion in allen Lagerstätten, die Behälter müssten alle vier Jahre auch von unten kontrolliert werden. Bei der Nutzung oder Umnutzung von Räumlichkeiten für die Lagerung innerhalb des Kontrollbereichs soll künftig die Zustimmungspflicht der Aufsicht erforderlich sein. „Diese Maßnahmen werden wir mit den Betreibern erörtern und dann entsprechend umsetzen.“

Wie viel Zeit zwischen dem Abfüllen der Fässer und der endlagergerechten Konditionierung in Langzeitbehälter vergeht, soll künftig nicht mehr im Belieben des Betreibers stehen. Vielmehr soll eine Höchstlagerdauer in Abstimmung mit der Atomaufsicht, abhängig von Abfallart, -behälter und Lagerort, festgelegt werden.

Ein Lagerstättenkataster, das alle Abfälle erfasst, ist bereits im Zuge des Berichtes entwickelt worden. „Damit ist klar, was wo liegt und in welchem Zustand es ist. Das Kataster wird künftig fortgeschrieben und ausdifferenziert, damit wir als Aufsicht in der Lage sind, bei sich ändernden Randbedingungen – etwa bei weiteren Verzögerungen in der Endlagerfrage – schnell maßgeschneiderte Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Jan Backmann.

Der Bericht empfiehlt zudem neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine Stärkung der Rolle der im Auftrage der Atomaufsicht agierenden Sachverständigen. Zudem regt er an, unter anderem eine bundesweit einheitliche Atommülldatenbank zu schaffen und auf Bundesebene eine Informationspflicht der Betreiber festzuschreiben, die sicherstellt, dass bei Auftreten von Schäden die Aufsicht informiert werden muss. „Das werden wir im Bund in den entsprechenden Gremien anstoßen“, sagte Habeck.

Habeck bedankte sich bei den in- und externen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Sie habe unter großem Einsatz 40 Jahre Lagerungspraxis auf den Prüfstand gestellt. „In verhältnismäßig kurzer Zeit, neben allen fortbestehenden Aufsichtsaufgaben und mit einer gesunden Portion Selbstkritik. Es geht dabei nicht um individuelle Fehler und Schuldzuweisungen, sondern darum, das System zu verbessern. Schließlich müssen wir die sichere Zwischenlagerung noch für Jahrzehnte sicherstellen.

Datei ist nicht barrierefrei Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Kurzfassung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 620 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bundesregierung hält an Veränderungs-Sperre für Gorleben fest

Die Bundesregierung hält an der Verlängerung der Veränderungs-Sperre für den Salzstock Gorleben fest. Mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen will, dass andere potenzielle Standorte entsprechend behandelt werden, bleibt in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel unverbindlich.

Zwar erklärt die Staatsekretärin, dass es „Ziel der Bundesregierung (ist), geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln“. Aber diese Sicherung „bedarf … einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus“.

Geplant ist, die Verlängerung der Veränderungssperre im August in Kraft treten zu lassen. Dazu muss noch der Bundesrat einen Beschluss fassen. Zunächst geplant war für die Debatte im Bundesrat der 8. Mai. Um mehr Zeit für eine Debatte über mögliche Alternativen zu haben, hat die „Endlager-Kommission“ aber per Beschluss darum gebeten, die Befassung im Bundesrat mindestens auf den Juni zu verschieben. (Siehe dazu hier, PDF).

Hubertus Zdebel: „Gorleben bleibt bei einer Verlängerung der Veränderungssperre weiterhin der einzige Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Mit einer „weißen Landkarte“, wie es die Bundesregierung mit dem Beschluss des Standortauswahlgesetzes behauptet hat, hat das immer noch nichts zu tun. Die Diskussionen in der Atommüll-Kommission haben gezeigt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht notwendig ist und möglicherweise sogar rechtswidrig wäre. Ohne jede Not exponiert die Bundesregierung damit weiterhin den Standort Gorleben, während andere potenzielle Standorte weiterhin ausgeklammert bleiben. Damit wird das Vertrauen in eine ergebnissoffene und vergleichende Standortsuche nicht eben vergrößert. Das Festhalten an Gorleben stellt weiterhin eine schwer erträgliche Belastung für die Suche nach einem möglichst sicheren und dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dar“.

Dokumentation der Fragen und Antworten

Anlage 22 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):

Frage:

Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen?

Antwort:

Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11).

Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung.

Atommüll: Rücktransporte der WAA-Castoren 2020

Was gestern noch so eilig schien, ist nun auf die lange Bank geschoben. Der Rücktransport der Castoren mit strahlenden Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) kann nun offenbar noch bis 2020 warten. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar (Fragen und Antworten unten im Text).

Die insgesamt 26 Behälter mit mittel- und hochradioaktivem Atommüll sollen nicht mehr wie bislang in das Zwischenlager nach Gorleben. Das ist im Rahmen des Standortauswahlgesetzes vereinbart worden. Weil der Salzstock in Gorleben trotz aller Mängel im Suchverfahren bleibt, hatte die Niedersächsische Landesregierung als Kompromiß weitere Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben verlangt. Gesetzlich geregelt ist nun, dass dieser Atommüll aus dem Ausland an die AKWs zurücktransportiert sollen und dort in den Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen. Doch bis heute konnte nicht geklärt werden, welche Standorte dies sein sollen. Das Bundesumweltministerium hatte schließlich die bisher „freiwillige“ Standortsuche für gescheitert erklärt und angekündigt, ein eigenes Konzept vorzulegen. Das BMUB will nun ein Konzept erarbeiten und die Castor-Behälter in einem „ausgewogenen Verhältnis“ über die Republik verteilen. Wie das aussieht, kann sie allerdings immer noch nicht sagen.

Auch die „Endlager-Kommission“, deren Mitglied Hubertus Zdebel ist, hatte die immer noch fehlende Lösung kritisiert. Siehe hier (PDF).

Dokumentation

Anlage 21 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:

Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

 

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.

Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

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