Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber

Sonntagsspaziergang Jülich
Atommüll in Jülich. Selbst der TÜV protestiert gegen die Schlampigkeiten der Betreiber. Foto Andreas Conradt, publiXviewinG

Das ehemalige Atomforschungszentrum in Jülich hat sich einen weiteren schweren Rüffel eingefangen. Die vorgelegten Konzepte, wie mit 152 Castor-Behältern voll mit hochradioaktivem Atommüll weiter umgegangen werden soll, hat jetzt der TÜV Nord im Auftrag der NRW-Atomaufsicht bewertet und kritisiert den Betreiber schwer. Natürlich klingt das im Gutachter-Deutsch alles irgendwie netter, aber man kann das getrost als Vollklatsche bezeichnen. Da ist von „nicht weiter belegte(n) Annahme(n)“ die Rede, von „zu optimistischen“ Annahmen und so weiter. Klar ist mit Blick auf die TÜV-Bewertung: Die Wunsch-Option der Jülicher Atomabteilung, den ganzen hochradioaktiven Atommüll am besten in die USA abzuschieben, dürfte es nun deutlich schwerer haben. Denn der TÜV kritisiert, dass der Betreiber hier allzu optimistische Aussagen gemacht hätte. Man könnte als Nicht-Gutachter sagen: Sie haben versucht, sich die Wirklichkeit dorthin zu biegen, wo man sie gern haben will. „Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber“ weiterlesen

Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

Gorleben, Veränderungssperre und ein Konsensvorschlag: 12 – 11 – 3 dafür

Arzt-FreihaltenHeute im Bundestag meldet: „Uneinigkeit über Veränderungssperre“ für Gorleben und die Presseabteilung der sogenannten „Endlager-Kommission“ berichtet: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre. Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen“. Richtig, heute war wieder einmal Kommissionssitzung und wiedereinmal ging es um einen Salzstock in Gorleben, wie man eine „weiße Landkarte“ macht, wie ein „Neustart“ aussieht – und wie nicht. Die BI Lüchow-Dannenberg kommentiert: „Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung endet zugunsten von Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland“.

Dort ist auch zu lesen: „BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.”“

  • Der Antrag, um den es ging, ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: “Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.”

Während die Bundesregierung in Form des Bundesumweltministeriums schon mal mitteilte, dass nur die Verlängerung der Veränderungssperre „rechtsicherer“ (das ist kein schlechtes deutsch, sondern Politik) wäre, wird es nun im Bundesrat spannend. Der muss auf einer seiner nächsten Sitzungen der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung ab August 2015 zustimmen – oder auch nicht. Dort gilt das besondere Augenmerk nun vor allem den rot-grünen Landesregierungen bzw. den beiden Landesregierung mit Rot und Rot und Grün. Der Bundesrat hat es nun erstmal in der Hand, ob es mit dem Neustart und der Weißen Landkarte einen Schritt nach vorn geht, in dem er die Verlängerung der Veränderungesperre für Gorleben nicht genehmigt. Der Bundestag hat in dieser Angelegenheit übrigens nichts zu sagen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert erstmal die Meldung von HIB und unten drunter die der Pressestelle der Kommission:

„Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) sind bezüglich der Veränderungssperre für den möglichen Endlager-Standort Gorleben tief gespalten. Die Kommission beschloss am Montagnachmittag mehrheitlich, Bundesregierung und Bundesrat um Prüfung zu bitten, ob darauf verzichtet werden kann, die Veränderungssperre zu verlängern. Voraussetzung dafür soll eine Erklärung des Landes Niedersachsen sein, den Schutz des möglichen Standorts durch eine entsprechende Anwendung eines Paragraphen im Bundesberggesetz sicherzustellen. Für die von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeitete Beschlussvorlage stimmten zwölf der insgesamt 32 stimmberechtigten Mitglieder, elf stimmten gegen die Vorlage, drei enthielten sich, die übrigen Mitglieder waren nicht anwesend.

Die aktuelle Veränderungssperre läuft im August aus. Sie sieht vor, dass an dem Standort keine bergbaulichen Änderungen oder Ähnliches vorgenommen werden dürfen, die möglicherweise eine Nutzung als Endlager ausschließen. Das Bundeskabinett hatte bereits im März 2015 für eine Verlängerung um zehn Jahre gestimmt. Ein Beschluss des Bundesrats steht noch aus. Kritiker wie die Anti-Atom-Initiativen sehen in der Veränderungssperre eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, da in anderen potenziellen Standortregionen eine solche Sperre nicht gelte.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMUB) bekräftigte während der mehrstündigen Debatte, an dem Vorhaben festzuhalten. Es handele sich um den „rechtssichereren“ Weg. Der Bund sei laut Standortauswahlgesetz in der Pflicht, selbst zu gewährleisten, Gorleben als möglichen Standort zu sichern, sagte der Vertreter. Das BMUB arbeite aber an einer gesetzlichen Grundlage, um auch in anderen Regionen mögliche Standorte zu sichern.

Niedersachsens Umweltminister und Kommissionsmitglied Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass auch die Regelungen im Bundesberggesetz ausreichten. Für deren Durchsetzung sind die Länder zuständig. Niedersachsen wäre nach Ansicht Wenzels dazu verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das gelte dann aber auch für alle anderen möglichen Endlagerstandorte. Die ausgerufene „weiße Landkarte“ in Bezug auf Gorleben müsse auch gelebt werden, sagte Wenzel.

Auch in der zuständigen Arbeitsgruppe sei die Frage kontrovers diskutiert worden, berichteten deren Vorsitzende, Klaus Brunsmeier vom BUND und Hubert Steinkemper. Die Beschlussvorlage sei das „Ergebnis des Versuches eines konsensualen Kompromisses“, sagte Steinkemper. Brunsmeier sagte, dass der Verzicht auf die Veränderungssperre ein „deutliches Signal für einen Neuanfang, für einen Vertrauensaufbau“ sein könnte. Die Beschlussvorlage sei ein „Schritt“ dazu.

Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser zeigte sich enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Es sei kein Beschluss, an dem sich irgendwer orientieren könne, es fehle der Konses. Ähnlich äußerte sich auch ihr Amtskollege Michael Müller.“

Pressestelle der Kommission: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen

In der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sind in zweistündiger kontroverser Debatte unterschiedlichen Auffassungen zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben deutlich geworden. Mit äußerst knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Bundesrat um Prüfung eines Verzichts auf die Verlängerung der Sperre zu bitten, wenn das Land Niedersachsen zuvor einen Schutz des Standortes Gorleben durch Anwendung des Bundesberggesetzes zusagt. Für die Beschlussvorlage stimmten am Montag in Berlin zwölf Kommissionmitglieder. Dagegen votierten elf Mitglieder und drei enthielten sich.

Die Kommissionvorsitzende Ursula Heinen-Esser bedauerte das knappe Abstimmungsergebnis. ,,Nur mit einmütigen Beschlüssen können wir uns Gehör verschaffen und unseren Voten Gewicht verleihen“, sagte sie. Heinen-Esser hatte zunächst dafür plädiert, auf einen erneuten Kommissionsbeschluss zur Veränderungssperre zu verzichten. Die Kommission hatte in einem früheren Beschluss bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte durchzusetzen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Sperre soll für maximal zehn weitere Jahre im Bereich des Salzstocks Gorleben Eingriffe in mehr als 50 Meter Tiefe untersagen. Der Bundesrat muss der Verlängerung der Veränderungssperre noch zustimmen. Eine zunächst im Mai geplante Abstimmung über die Sperre hatte die Länderkammer auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission verschoben.

Die mit knapper Mehrheit beschlossene Prüfbitte an den Bundesrat, den Salzstock Gorleben möglicherweise über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe zu sichern, wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe 2 ,,Evaluierung“ als Antrag eingebracht. Die Antragsbegrün-dung machte bereits die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission zur der Veränderungssperre deutlich. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums plädierte in der Sitzung eindringlich für die Verlängerung der Sperre, weil der Bund bislang über kein anderes Mittel zur Standortsicherung verfüge und eine Sicherung von Standorte über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe Ländersache sei. Der knapp gefasste Kommissionbeschluss verlangt ausdrücklich, dass Niedersachsen eine Anwendung des Berggesetzes zum Schutz des Salzstocks Gorleben gegen Eingriffe zusagt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit. Ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Kommissionsbericht nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und erbat weitere Ausarbeitung. Zustimmung fand auch die Konzeption des ,,Bürgerdialogs Standortsuche“, zu dem die Kommission am 20. Juni nach Berlin einlädt.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges@bundestag.de

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“

Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll in Sachen Atommülllagerung für den Salzstock Gorleben im August eine Veränderungssperre verlängert werden. So soll verhindert werden, dass durch entsprechende Maßnahmen der Salzstock als Atommülllagerstandort unbrauchbar gemacht wird. Während bei der Atommülllager-Suche im Rahmen des Standortauswahlgesetzes von einem ergebnisoffenen Neustart gesprochen wurde, ist Gorleben immer noch der einzige konkrete Ort für diese Zwecke. Kein Wunder also, dass in der so genannten „Endlager-Kommission“ viel debattiert wird. Am Montag ist die nächste Sitzung in Berlin. Ein neuer Beschlussantrag liegt nun vor, der Niedersachsen jetzt mächtig unter Druck setzt. Und neu auf der Tagesordnung der Kommission: Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem quasi durch die Hintertür der Kommission neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne endlich einzuräumen, dass der jetzige Arbeitsauftrag das Problem nicht lösen kann.

Der Antrag ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: „Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Ziel der Debatten in der Kommission ist es, wie man die Sonderstellung von Gorleben bei der Endlagersuche gegenüber anderen noch nicht benannten Standorten und Regionen reduzieren kann. Eigentlich ganz einfach: Man könnte Gorleben nämlich einfach aus dem Suchverfahren und dem StandAG streichen. Doch das soll nach dem Willen von CDU/CSU und Atomvertretern nicht geschehen. So wird gerungen, wie man Gorleben in seiner Vorrangstellung ein wenig weiter reduzieren kann, ohne den Standort aber zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben. Daher soll der Versuch unternommen werden, die Bundesregierung und ein paar andere davon zu überzeugen, dass es einer Fortsetzung der Veränderungssperre nicht braucht, sondern dass schon andere Rechtstitel ausreichen würden, um eine solche ausdrückliche Sperre unnötig zu machen.

So ehrenwert diese Debatte und die Auseinandersetzungen um einen neuen Weg sein mögen. Auch der jetzt vorgeschlagene Weg dürfte für die Betroffenen wenig überzeugend sein, denn nun müsste das Land Niedersachsen quasi die Aufgabe der Bundesregierung bzw. die rechtliche Verantwortung  übernehmen.

Update: Entsprechend kommentiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „“So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus”, kommentiert die BI. “Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.”“

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, das derzeit im Entwurf vorliegt und sich in der (Verbände)-Abstimmung befindet, werden auch für die „Endlager-Kommission“ neue Aufgaben definiert. Auf der Sitzung der Kommission am Montag soll sich daher vor allem die AG3 (Kriterien) mit den im NaPro benannten Vorschlägen auseinandersetzen. Der Antrag ist hier als PDF online.

So soll z.B. der Atommüll aus der ASSE und aus Gronau künftig entweder im Schacht Konrad oder aber in das im Rahmen des StandAG zu suchende Atommülllager für hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Es geht um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Bezogen auf den Schacht Konrad wäre das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Menge. Bezogen auf einen Standort für hochradioaktive Abfälle müsse sich das Volumen der Lagerstätte etwa verfünffachen. Und in dem NaPro wird ein neues Atommülllager „erfunden“: Dort sollen am Standort des noch zu findenden Dauerlagers dann bis zu 500 Castor-Behälter abgestellt werden. Atomwahnsinn in großen Mengen!

Umweltverbände haben inzwischen eine Einwendungskampagne zum Nationalen Entsorgungsprogramm gestartet. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben.

Und wenn wir schon dabei sind: Am 20. Juni wird die „Endlager-Kommission“ sich erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Im Rahmen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ will sie sich der Debatte stellen und dabei ihre Vorschläge darlegen, wie die Öffentlichkeit in die weitere Arbeit der Kommission über Online-Streams oder eine Internet-Seite direkt beteiligt werden soll. Über die erste Veranstaltung und das Konzept ist hier etwas zu lesen (PDF).

Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

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