Staatliche Atom-Verwaltung: Milliardenschwere Kostensteigerungen – Undurchsichtige Aufsicht

Asse-RadladerDas atomare Abenteuer der Bundesrepublik wird verdammt teuer. Nicht nur bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Lagerung der Strahlenabfälle aus den kommerziellen Atomreaktoren wachsen die Kosten immer mehr. Auch bei den staatlichen Atomforschungsanlagen und deren Stilllegungsprozess kommt es auch aufgrund von intransparenten Ministeriums-Zuständigkeiten und weitgehend wirkungslosen Kontrollkonstruktionen zu gewaltigen Kostensteigerungen, für die die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden. Der Rechnungshof übt scharfe Kritik und bilanziert verbunden mit Verbesserungsvorschlägen das staatliche Atom-Verwaltungs-Desaster.

Der Bundesrechnungshof hat im April dem Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, der es in sich hat. Bereits Ende April hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Mehr als 20 Stilllegungsprojekte aus dem staatlichen Bereich der Atomforschung gibt es, Schwerpunkte sind in Karlsruhe und Jülich, hinzu kommt die GKSS bei Geesthacht. Da wird nicht nur festgestellt, dass sich die bislang geplanten Kosten für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren und die Lagerung des Atommülls mal eben um 2,6 auf 4,2 Milliarden Euro erhöht haben und weiter explodieren könnten. Der staatlichen Verwaltung dieses Desaster attestiert der Rechnungshof faktisch das komplette Versagen, das bis heute anhält und an dessen Änderung die Prüfer trotz entsprechender Zusagen und Maßnahmen aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium nicht glauben mögen. Den Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer Neustrukturierung der gesamten Steuerung und Kontrolle jedenfalls mögen offenbar um ihre Bedeutung fürchtende Beamte in ihren Führungsoptionen nicht folgen. Zum Schaden der SteuerzahlerInnen.

Eines der gravierenden Probleme in dem Dschungel aus Zuständigen, Behörden, staatlichen Unternehmen, Gutachtern und Akteuren: “Entweder keine Kontrolle – oder doppelte“ – stellt Michael Bauchmüller in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: „Rückbau von Forschungseinrichtungen – Nukleares Milliardengrab“ fest.

Nicht zuletzt das trägt dazu bei, dass der Rechnungshof feststellt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zuvor dem Haushaltsausschuss berichtet, dass die Beseitigung dieser nuklearen Altlasten nicht vor dem Jahr 2063 abgeschlossen sein und nach jetzigem Stand weitere Bundesmittel von 4,2 Mrd. Euro erfordern wird. Dies stellt gegenüber der letzten dem Parlament vorgelegten Schätzung, die einen Abschluss der Arbeiten bis zum Jahr 2035 unterstellte, einen Mehrbedarf von 2,6 Mrd. Euro dar.“

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben in diesem Bereich staatlicher Atomverwaltung Verantwortung. Betroffen sind vor allem die ehemaligen Atomforschungszentren in Jülich (AVR und FZJ) und in Karlsruhe (WAK), außerdem in Geesthacht (HZG). Die staatlichen EnergieWerkeNord (EWN), die zunächst vor allem für die Stilllegung der DDR-Atomanlagen bei Lubmin/Greifswald zuständig waren, sind inzwischen zu einer Art Projekt-Holding für Jülich und Karlsruhe (in unterschiedlichem Umfang) zuständig geworden; in der Debatte war/ist auch eine Beteiligung in Geesthacht. Beteiligt sind außerdem Einrichtungen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

Anders als bei den kommerziellen Atomanlagen lässt sich die Stilllegung der Atomforschungsanlagen nicht in Serie organisieren. Für viele der Anlagen und Komponenten müssen spezielle Verfahren entwickelt werden. Das macht die Stilllegung dieser Anlagen grundsätzlich teurer. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten nicht einheitlich geregelt bzw. nicht sonderlich sinnvoll gegliedert sind. Während in einigen Fällen das Finanzministerium Eigentümer und für die Mittelvergabe gegenüber den Einrichtungen zuständig ist, ist bei anderen Anlagen vor allem das Forschungsministerium zuständig.

Eine Ahnung bekommt man, wenn der Rechnungshof z.B. schreibt:

„Das BMBF stellt den Rückbaueinrichtungen Haushaltsmittel des Bundes als Zuwendungen zur Verfügung. Es verfügt damit über das zuwendungsrechtliche Instrumentarium, um die Mittelverwendung zu überwachen. Wesentlichen Einfluss auf die operative Gestaltung des Rückbaus hat es hingegen nicht. Über viele Jahre setzte es für die ihm obliegenden Aufgaben nur geringe personelle Kapazitäten ein. Seit dem Jahr 2013 lässt es sich dabei von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) unterstützen.

Die bedeutsamen Rückbaueinrichtungen WAK und AVR sind unter dem Dach der Energiewerke Nord GmbH (EWN) zusammengefasst, die wiederum als Bundesbeteiligung dem Geschäftsbereich des BMF zugeordnet ist. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten einer Konzernsteuerung hat die EWN bisher noch kaum eingesetzt; operative Entscheidungen treffen die Rückbaueinrichtungen weitgehend in eigener Verantwortung. Eine konsequente Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen im EWN-Verbund steht noch aus. Die mit der Bündelung unter dem Dach der EWN verfolgten Synergieeffekte sind auch nach Einschätzung des Unternehmens selbst nicht umfassend genutzt worden.

Möglichkeiten, die haushalts- und zuwendungsrechtliche Verantwortung des BMBF mit den Eigentümerfunktionen im Geschäftsbereich des BMF zu verzahnen, sind vielfach ungenutzt geblieben.“

Natürlich drückt sich der Rechnungshof auf jeder der insgesamt 54 Seiten seines Berichts höflich und gepflegt aus. Immer wieder wird auf seit Jahren andauernde Bemühungen verwiesen, in die staatliche Atom-Stilllegungs-Verwaltung eine vernünftigere und kostengünstigere Struktur reinzubekommen. Vorschläge hat es dabei offenbar viele gegebenen, die aber angesichts der grundsätzlichen Behörden-Struktur, die bislang unangetastet blieb, nicht wirklich Erfolge brachte. Das oben genannte Beispiel EWN ist nur einer der Versuche, die laut Rechnungshof bis heute nicht die erhofften Ergebnisse brachten.

Dabei räumt der Bericht zugunsten der Betreiber und der staatlichen Atomverwaltung in den beteiligten Ministerien ein, dass viele der Stellschrauben im Atommüll-Bereich von den beteiligten Akteuren direkt nicht beeinflussbar sind. Gemeint sind damit z.B. die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle geplanten Schacht Konrads in Salzgitter. Die Verzögerungen schlagen auf die Rückbauprojekte direkt zurück und führen zu Kostenerhöhungen, z.B. weil Personal weiter vorgehalten werden muss oder neue Zwischenlager für die Lagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle gebaut werden müssen.

Nur ein Schlaglicht auf die Absurditäten, die mit teurem Steuergeld getrieben werden: „Das BMBF bestätigt in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, Planungs- und Steuerungsinstrumente zu verbessern. Hierüber seien alle Beteiligten im Gespräch. Es erkennt an, dass in den letzten Jahren durch eine optimierte Haushaltsplanung Mehrkosten hätten vermieden werden können; hierzu hätten aber nicht nur seine Haushaltsentscheidungen, sondern auch Versäumnisse der Rückbaueinrichtungen beigetragen. Das BMBF hält den dadurch entstandenen Schaden für niedriger als von der WAK geschätzt. Eine eigene detaillierte Kenntnis aller Kostenfaktoren hat es jedoch nicht. Wir halten es daher weiter für plausibel, dass Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.“ (Seite 8 des Berichts)

Gravierende Mängel bei der Gesamtkostendarstellung (trotz Verbesserungen), fehlende Transparenz und sogar mangelnde Kostenbeteiligung der an den Forschungsanlagen beteiligten Bundesländer würden ein übriges dazu beitragen, dass das Kostendesaster in den letzten Jahren sich nicht reduziert, sondern eher vergrößert hat.

So kommt der in seinen Formulierungen eher dezente Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss zu der Empfehlung: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bedarf es einer durchgreifenden Verbesserung, Vereinheitlichung und Straffung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, um die dem Bund obliegenden Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus nuklearer Forschungs- und Versuchsanlagen zielgerichtet und wirtschaftlich wahrnehmen zu können.“ Und geht dann ins Detail….

Es ist kaum zu fassen, wenn der Rechnungshof trotz einiger Maßnahmen der Ministerien feststellt: „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung zielen. Er vermag aber nicht zu erkennen, dass sie in der bestehenden Struktur zu ausreichenden Ergebnissen führen, um grundlegende Defizite des Prozesses zu beseitigen.

Schon bei seinen früheren Analysen hatte er das Auseinanderfallen von Finanzierungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen und Kontrollmöglichkeiten als Ursache für Unwirtschaftlichkeiten beschrieben. Die Trennung zwischen der Zuwendungsfinanzierung durch das BMBF und der operativen Steuerung durch die Rückbaueinrichtungen unter der Verantwortung von EWN und BMF lässt nicht zu, dass diese Funktionen wirksam zusammengeführt werden. Das BMBF betreibt die Weiterentwicklung des Instrumentariums mit dem Ziel, die Finanzierungs- und Überwachungsaufgaben des Zuwendungsgebers besser wahrnehmen zu können. Um die sachgerechte Steuerung eines hochkomplexen Prozesses sicherzustellen, für den die öffentliche Hand die Verantwortung und damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken trägt, ist dieser Ansatz nach unserer Sicht nur bedingt geeignet.
Grundlegende Verbesserungen wären daher am besten in einer verantwortlichen
Gestaltung des Prozesses „aus einer Hand“ umzusetzen.“

Erstmal in Schwung gekommen, schreibt der Rechnungshof weiter: „Dies setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung, die strategische Entscheidungskompetenz und die Steuerungsgewalt über die weiter zu bündelnden Projekteinrichtungen nur einem Bundesministerium zugeordnet werden. Das BMBF will diese Empfehlung prüfen, hält einen solchen grundlegenden Schritt aber für umso weniger notwendig, je weiter die Fortentwicklung der Planungs- und Controllinginstrumente voranschreitet. Diese – optimistische – Sichtweise teilt der Bundesrechnungshof nicht. Die jetzt angekündigten Verbesserungen waren seit Langem notwendig und möglich; dennoch ist es in der bisherigen Struktur nicht gelungen, eine zielgerichtete Steuerung des Rückbauprozesses sicherzustellen und Synergieeffekte wirksam zu nutzen.“

Und selbst das alles – was vom Ministerium abgelehnt wird – reicht noch nicht einmal: „Unabhängig von der möglichen Optimierung der Prozessschritte sollte die Transparenz der Projektverläufe und des daraus resultierenden Mittelbedarfs verbessert werden. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass das BMBF die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben im Haushaltsplan sicherstellt. Es sollte zudem statt des bisherigen Berichtsformats an den Haushaltsausschuss einmal jährlich vor den Haushaltsberatungen einen Bericht vorlegen, der aktuelle, für den erwarteten Mittelbedarf und die Einschätzung der Risiken bedeutsame Entwicklungen beschreibt.“

Und zu den Kosten, die andere beibringen müssten, mahnt der Bericht an: „Mit Blick auf die verursachergerechten Kostenverteilung hält der Bundesrechnungshof es für unverzichtbar, auch künftig eine angemessene Beteiligung privater Gesellschafter und der Länder an dem Prozess der Stilllegung und des Rückbaus von nuklearen Versuchsanlagen sicherzustellen.“

All das bisher angeführte stammt lediglich aus der Zusammenfassung des Rechnungshof-Berichts. Macht man sich die Mühe, den weiteren Bericht im Detail zu lesen, kommt man aus der Fassungslosigkeit kaum noch heraus. Je genauer die Hintergründe über die inkonsequenten – oder man könnte auch sagen ignoranten – Vorgehensweisen dargelegt werden, desto empörter und absurder wird es.

Klar ist: Es sind Steuergelder, die hier auf eine Art und Weise zum Selbstbedienungs-Inventar gemacht werden, deren sparsamen und effizienten Einsatz offenbar die gesamte Atomgemeinde zwischen Ministerien, Forschungseinrichtungen und Gutachter-Instituten niemand für irgendwie bedeutsam erachtet. Niemand in diesem Komplex muss persönliche Konsequenzen fürchten und nur selten erblicken diese skandalösen Sachverhalte das Licht der Öffentlichkeit. Außerdem gilt natürlich: Irgendwo muss das Zeug ja hin; kann man ja nicht einfach liegen lassen. Der Dumme ist der Steuerzahler, der die Zeche für Inkompetenz, Selbstbedienung und Eitelkeiten zu zahlen hat.

Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber

Sonntagsspaziergang Jülich
Atommüll in Jülich. Selbst der TÜV protestiert gegen die Schlampigkeiten der Betreiber. Foto Andreas Conradt, publiXviewinG

Das ehemalige Atomforschungszentrum in Jülich hat sich einen weiteren schweren Rüffel eingefangen. Die vorgelegten Konzepte, wie mit 152 Castor-Behältern voll mit hochradioaktivem Atommüll weiter umgegangen werden soll, hat jetzt der TÜV Nord im Auftrag der NRW-Atomaufsicht bewertet und kritisiert den Betreiber schwer. Natürlich klingt das im Gutachter-Deutsch alles irgendwie netter, aber man kann das getrost als Vollklatsche bezeichnen. Da ist von „nicht weiter belegte(n) Annahme(n)“ die Rede, von „zu optimistischen“ Annahmen und so weiter. Klar ist mit Blick auf die TÜV-Bewertung: Die Wunsch-Option der Jülicher Atomabteilung, den ganzen hochradioaktiven Atommüll am besten in die USA abzuschieben, dürfte es nun deutlich schwerer haben. Denn der TÜV kritisiert, dass der Betreiber hier allzu optimistische Aussagen gemacht hätte. Man könnte als Nicht-Gutachter sagen: Sie haben versucht, sich die Wirklichkeit dorthin zu biegen, wo man sie gern haben will. „Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber“ weiterlesen

Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

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