Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt….

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgWird im August – wie von der Bundesregierung gewollt – die Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben verlängert? Vermutlich nicht. Noch muss der Bundesrat zustimmen und dessen federführender Umweltausschuss hat sich jetzt gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Lange Debatten um diese Frage hat es in der „Endlager“-Kommission in den letzten Wochen gegeben und schließlich mit knapper Mehrheit in Richtung Bundesregierung und Bundesrat die Empfehlung, auf dieses Instrument zur weiteren „Exponierung“ von Gorleben als einzigen benannten Atommüll-Standort zu verzichten. Zwar ist Gorleben damit nicht aus dem Rennen, aber immerhin wird ein „Sonderrechts-Titel“ gestrichen. Doch ob der Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, ist weiterhin offen. Denn auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats befasste sich mit dem Thema und plädierte für die Veränderungssperre. Einfach ist das alles nicht zu verstehen….

Der Entschließungsantrag (Empfehlung) der Ausschüsse an den Bundesrat ist hier als PDF online bzw. hier im folgenden dokumentiert (Drucksache 136/1/15):

„Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung

A, 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B, 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

C  Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Sicherung von Standorten für die Lagerung von insbesondere hoch radioaktiven Abfällen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Absatz 2 des Bundesberggesetzes und des Standortauswahlgesetzes darstellt.

[Die Länder werden daher in den kommenden zwei Jahren diese Möglichkeit zur Standortsicherung bzw. zur Offenhaltung nutzen, bis eine Regelung gemäß Ziffer 3 getroffen wurde.]*

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund eine
Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben nicht erforderlich ist.

* [ … ] Setzt Annahme von Ziffer 3 voraus

Atommüll-Programm: Fast 70.000 sagen SO NICHT

napro-ubergabe-flasbarthFast 70.000 Einsprüche zum Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ haben die Stadt Salzgitter, die IG Metall, die AG Schacht KONRAD und unter anderem der BUND in der letzten Woche dem Umwelt-Staatssekretär Flasbarth übergeben. Hinter dem verharmlosenden Namen verbirgt sich brisantes: Wie soll künftig mit den strahlenden Atomhinterlassenschaften umgegangen werden? Kritische Stellungnahmen liefert u.a. der Atommüll-Report, wo man sich auch sonst über die viel zu vielen Atommüllstandorte in der Bundesrepublik ausführlich informieren kann. Die Einwendung ist hier als PDF direkt zum download.

NaProuebergabe 3Die PM zur Übergabe: „68.139 Unterschriften gegen Schacht KONRAD und das Nationale Atommüll-Programm haben heute Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU), Vertreter des Land­volkes und der IG Metall, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und von Umwelt­ver­bänden und anderen betroffenen Standorten mit einer öffentlichen Aktion in Berlin an Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergeben.

Neben den Sammeleinwendungen, die v.a. aus der Region Salzgitter kommen, haben zahlreiche Einrichtungen umfassende Stellungnahmen eingereicht. Unterschriften und Stellungnahmen können noch bis Sonntag, den 31. Mai, 24.00 Uhr eingereicht werden. Das Ministerium wurde aufgefordert, im Anschluß die Gesamtzahl der Stellungnahmen mitzuteilen.

„Von der bürgerfernen Politik aus Berlin ist besonders die Region Salzgitter betroffen“, heißt es in einer Erklärung der Stadt Salzgitter. Und weiter: „Die aus Berlin geplante Erweiterung des Schachts stößt auf Ablehnung in der gesamten Region, es wird zudem die generelle Eignung angezweifelt.“

Betroffen vom Nationalen Atommüll-Programm (NAPro) sind allerdings auch alle anderen Standorte an denen Atommüll liegt. Explizit etwa Jülich und Ahaus, an denen hochaktive Brennstoffkugeln liegen, die möglicherweise exportiert werden sollen. Implizit aber auch viele Standorte, deren ungelöste Probleme einfach ignoriert werden, etwa die Zwischenlager oder die Uranabfälle der Wismut.

MEHR INFOS:
www.ag-schacht-konrad.de
www.salzgitter.de
www.atommuell-alarm.info
www.atommuellreport.de

Ausgelegte Dokumente des BMUB:

Nationales Entsorgungsprogramm – Stand 6.1.2015
Umweltbericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm
Kurzfassung des Umweltberichts

Stellungnahmen zum „Nationalen Entsorungsprogramm“:

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Bundesweite Stellungnahme als Sammelliste
KONRAD stoppen statt erweitern – Sammeleinwenung
Ausführlichere Stellungnahme zu Schacht KONRAD

Mitmachen und unterschreiben: Einwendungen gegen das „Nationale Atommüllprogramm“

KONRADstoppen2_300dpiDie Bundesregierung macht mal wieder Programme: Über Atommüll und wie sie damit umzugehen gedenkt. Von Problemen wird nicht gesprochen, Atommüll wird umdefiniert oder gar nicht erst betrachtet. Dazu hat sie nun ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ aufgeschrieben. Es gibt viele Gründe, Kritik am Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms zu üben. Deshalb: Unterzeichnet die Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm ONLINE und/oder verfasst selbst eine eigene!

Einwendungskampagne speziell zu NaPro und Schacht KONRAD – „KONRAD stoppen statt erweitern!„, initiiert von AG Schacht KONRAD, Stadt Salzgitter, IG Metall Salzgitter-Peine und niedersächsischem Landvolk Braunschweiger Land.

Mehr Infos auf der Seite Atommüll-Alarm

Siehe auch zum NaPro: Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Brunsbüttel-Castor-Urteil: Bundesverwaltungsgericht weist Vattenfall-Antrag zurück

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Vattenfall fällt wieder durch. Bundesverwaltungsgericht weist Antrag auf Anhörungsrüge ab.

Anfang Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur Aufhebung des Castor-Atommülllagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Bereits im Sommer 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager aufgehoben. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, habe in mehreren Fällen sicherheitsrelevante Aspekte entweder mangelhaft oder sogar falsch behandelt. Mit dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts war das Urteil rechtskräftig geworden, ohne weitere Klagemöglichkeit. Dennoch wollte Vattenfall die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat als Beigeladene in dem Verfahren eine Anhörungsrüge beim BverwG beantragt. Diese ist nun ebenfalls zurückgewiesen, wie die Klägerin aus Brunsbüttel jetzt mitteilte. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist unten nachzulesen bzw. ist hier online.

Vattenfall hatte moniert, dass das Gericht vorgebrachte Argumente, die die Genehmigung stützten, vom OVG Schleswig nicht ausreichend gewürdigt bzw. beachtet worden sein. Eine Anhörungsrüge nennt sich das. Dieser Antrag wurde nun vollumfänglich vom Gericht verworfen. Sofern ich richtig informiert bin, hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde sich an dieser Rüge nicht beteiligt (was aber noch zu prüfen wäre). Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist Ende April gefasst worden.

Das Urteil zum Brunsbüttel-Castorlager wird weitreichende Konsequenzen für die künftigen Genehmigungsverfahren und Klagen in Sachen Atomanlagen und Atommülllagerung haben. Mehrere Klagen werden derzeit vorbereitet, gegen noch laufende AKWs z.B. in Grohnde und Brokdorf, aber auch gegen andere Castor-Lager.

Dokumentation: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – BESCHLUSS

BVerwG 7 B 2.15

OVG Schleswig – 19.06.2013 – AZ: OVG 4 KS 3/08

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. April 2015

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Keller
beschlossen:

Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen den Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Rügeverfahrens.

Gründe

1 Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Aus ihr ergibt sich nicht, dass der Senat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2015 wesentliches Beschwerdevorbringen der Beigeladenen nicht zur Kenntnis genommen oder übergangen und damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO). Die Kritik der Beigeladenen, ihr Vortrag sei nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt worden, bezieht sich zum einen auf ihre Ausführungen zu den sogenannten temporären Maßnahmen, zum anderen auf ihr Vorbringen zur Problematik des Geheimnisschutzes. Unter keinem dieser Gesichtspunkte liegt jedoch ein Gehörsverstoß vor.

2 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 – 1 BvR 313/85 – BVerfGE 75, 369 <381 f.>), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 – 2 BvR 678/81 u.a. – BVerfGE 64, 1 <12>). Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Deshalb wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens – wie dem vorliegenden – zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 – 9 C 158.94 – BVerwGE 96, 200 <209>; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 – 1 BvR 1365/78 – BVerfGE 54, 43 <46> m.w.N.). Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt überdies keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 – 2 BvR 810/81 – BVerfGE 60, 305 <310> m.w.N.).

3 Gemessen an diesen Maßstäben lässt sich dem Vorbringen der Beigeladenen nicht entnehmen, dass der Senat ihr Vorbringen übergangen hätte. Er hat es vielmehr berücksichtigt, aber nicht für durchgreifend erachtet.

4 a) Das gilt insbesondere für die in der Beschwerdebegründung vertretene Auffassung, die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu den temporären Maßnahmen (UA Rn. 222) lösten den von der Beigeladenen gesehenen grundsätzlichen Klärungsbedarf aus (Rn. 7 des Beschlusses). Auf die hierzu in der Nichtzulassungsbeschwerde mehrfach aufgeworfene Frage ist der Senat in anderem Zusammenhang im Übrigen ausdrücklich eingegangen (Rn. 8 des Beschlusses).

5 b) Das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die aus ihrer Sicht verfahrensfehlerhaft getroffenen Feststellungen und Bewertungen des Oberverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die temporären Maßnahmen in tatsächlicher Hinsicht ausreichend seien, hat der Senat ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Anhörungsrüge begründet ihre gegenteilige Annahme damit, dass der Senat nicht auf das an die Beklagte gerichtete Schreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 21. Januar 2013 eingegangen sei. Aus diesem Schreiben ergibt sich nach Auffassung der Beigeladenen, dass das Oberverwaltungsgericht zu Unrecht angenommen habe, die temporären Maßnahmen seien aus tatsächlichen Gründen nicht geeignet, Einfluss auf die sich aus anderen Gründen ergebende Rechtswidrigkeit der angefochtenen atomrechtlichen Genehmigung zu nehmen. Doch liegt insoweit kein Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts in Gestalt einer Aktenwidrigkeit der getroffenen Feststellungen oder einer gegen die Denkgesetze verstoßenden Sachverhaltswürdigung vor. Das Oberverwaltungsgericht hat das erwähnte Schreiben berücksichtigt und dazu bemerkt, dass es sich nicht ausdrücklich zu einem Eindringen von Angreifern in das Lagergebäude äußere. Diesen Umstand bestreitet auch die Beigeladene nicht, sondern meint, aus dem Wortlaut des Schreibens müsse auf eine ausreichende Verhinderung des Eindringens von Angreifern geschlossen werden. Daraus, dass das Oberverwaltungsgericht dieser Interpretation nicht gefolgt ist, resultiert indessen ersichtlich weder eine Aktenwidrigkeit noch ein Verstoß gegen die Denkgesetze. Angesichts dessen können aus dem Umstand, dass der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung nicht ausdrücklich auf das Schreiben vom 21. Januar 2013 eingegangen ist, nicht die von der Beschwerde für notwendig gehaltenen Schlüsse zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes gezogen werden.

6 c) Aus dem Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 ergibt sich schließlich auch nicht, dass der Senat – wie die Beigeladene meint – den gesamten Vortrag der Nichtzulassungsbeschwerde zur Problematik des Geheimnisschutzes nicht zur Kenntnis genommen und dessen Bedeutung nicht in Erwägung gezogen habe. Die von der Beigeladenen in diesem Zusammenhang erwähnte Passage der Beschwerdebegründung dient der Erläuterung derjenigen von der Beigeladenen als grundsätzlich klärungsbedürftig erachteten Frage, mit der sich der Senat in Randnummer 8 des Beschlusses vom 8. Januar 2015 befasst hat. Der Hinweis des Senats auf die Substanzlosigkeit einer bestimmten Äußerung (Rn. 19 a.E.) stellt eine Bewertung dar, die zwar mit derjenigen durch die Beigeladene nicht übereinstimmt, aber keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör belegt.

7 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.

BUND berichtet über Ergebnisse der Atommüll-Kommission

Konflikt? Ab in die AG. Foto: Dirk Seifert
Kommission – Atommüll und einige neue Ergebnisse und Beschlüsse. Der BUND informiert… Foto: Dirk Seifert

Einiges wurde hier schon über die letzte Sitzung der Atommüll-Kommission berichtet, für anderes reichte die Zeit nicht aus. Dafür gibt es ja den BUND, der in gewohnter Eleganz auf seiner Homepage eine Zusammenfassung bietet, die ich hier gern dokumentierend übernehme und zur freundlichen Kenntnisnahme empfehle. Das Original ist hier zu finden. Hier also der Bericht über die Sitzung der Atommüll-Kommission am 18. Mai…

Veränderungssperre Gorleben: Verzicht soll geprüft werden

Nach einer erneuten intensiven Diskussion in der AG Evaluierung am 11.5. zu dem Thema Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben hat die AG der Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt. In der Diskussion ist klar geworden, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht alternativlos ist. Es ist den AG-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper gelungen, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der AG einen Konsensvorschlag zu machen.

Dieser Vorschlag wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Viele CDU-Vertreter, die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften und auch das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Verlängerung der Veränderungssperre verteidigt. Dennoch hat die Kommission mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Dieser Beschluss wird jetzt an Bundesregierung und Bundesrat übermittelt. Die Chance, dass der Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmt, dürfte durch diesen Beschluss gewachsen sein.

Zum Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das von der auf E-Patizipation spezialisierten Agentur Demos/Prognos zusammen mit der AG Beteiligung entwickelte Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommülllager-Suche wurde vorgestellt und intensiv diskutiert. Es gab konkrete Änderungsvorschläge. Es war aber auch ersichtlich, dass einige in der Kommission sich mit einer intensiven und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit schwertun. Außerdem gab es den Wunsch, die Machbarkeit des Konzepts noch weiter zu prüfen. Der BUND hat dafür geworben, dass es eine grundsätzliches o.k. für das Konzept gibt, aber unbedingt auch die Ergebnisse der Dialogveranstaltung am 20.6. in das finale Konzept einfließen müssen.

Im Ergebnis hat die Kommission das vorliegende Konzept grundsätzlich bestätigt. In der Sitzung der AG 1 am Freitag soll das Konzept weiter präzisiert werden. Danach wird es in der Runde der AG- und Kommissions-Vorsitzenden auf realistische Belastungen für die Kommissionsmitglieder geprüft. Die Ergebnisse der Veranstaltung am 20.6. sollen aufgenommen werden und das Konzept dann final am 3.7. von der Kommission beschlossen werden.

Export von Atommüll: Wohin mit dem Müll aus Jülich?

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) berichtete in der Kommission über den aktuellen Stand in Jülich. Er stellte mündlich ein Gutachten des TÜV vor, das sich mit den drei Optionen für den Müll aus Jülich (Verbleib, Transport nach Ahaus, Export in die USA) beschäftigt hat. Hauptergebnis scheint zu sein, dass die USA-Option unwahrscheinlicher wird, weil diese am längsten braucht und die größten Risiken birgt. Aber das Land NRW trifft keine konkrete Entscheidung, sondern gibt diese an das Forschungszentrum Jülich zurück.

Der BUND hatte bereits am vergangenen Montag einen Vorschlag für ein generelles Exportverbot von Atommüll vorgelegt. Dieses werden wir jetzt weiter in der AG 2 voranbringen.

Zum Bürgerdialog Standortsuche am 20.6.

Das Konzept für die Dialogveranstaltung wurde wie von der Arbeitsgruppe 1 vorgeschlagen beschlossen. Ab sofort sind Anmeldungen möglich.

Mehrere Gutachten vergeben

Die Kommission hat beschlossen, die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg zu bringen.

Außerdem wurde beschlossen, Gutachten zu den Themen „Langfristige Oberflächenlagerung“ und „Transmutation“ auf den Weg zu bringen. Zu dem Thema  „Tiefe Bohrlöcher“ soll es zunächst eine Anhörung in der AG 3 geben, dann eventuell noch ein Gutachten. Eine konkrete Gutachtenvergabe dazu hat noch nicht stattgefunden.

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