Undichte Castor-Behälter: Neue Studie zur Sicherheit der Atommülllagerung fordert Heiße Zellen

Atommülllagerung und was tun, wenn Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll undicht werden? Braucht es die Nachrüstung von sogenannten Heißen Zellen an den Standort-Zwischenlagern? Umweltverbände und -initiativen fordern diese Nachrüstung und haben erklärt, dass neue Genehmigungen für die Einlagerung von Atommüll nur noch in Verbindung mit der Nachrüstung derartiger Schutzräume erteilt werden dürfen. Eine Sicht, die die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung nicht teilt und mit einer Stellungnahme begründet, warum es mit weniger Maßnahmen auch geht. In einer umfangreichen Studie, die jetzt öffentlich ist, widerspricht Greenpeace auf Baisis eines Gutachtens des Physikers Wolgang Neumann von der Intac Hannover der ESK. (Foto: Vattenfall Zwischenlager Brunsbüttel)

Aktueller Anlass für die Debatte um zusätzliche Sicherheitsanforderungen ist die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Vor allem aber auch der geplante Rücktransport von mittel- und hochradioaktivem Atommüll aus Frankreich und England. Insgesamt 26 Castoren sollen an mehreren AKWs in den dortigen Standort-Lagern künftig zwischengelagert werden. Das Problem: Für diese speziellen Atomabfälle gibt es vor Ort keine Reparaturmöglichkeiten, sollte die Behälter undicht werden. Während Castoren mit bestrahlten Brennelemente in diesen Lagern im (noch) benachbarten AKW repariert werden könnten. Das erfolgt dort in der Sicherheitszone unter Wasser. Für die Abfälle aus Frankreich und England kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, da der Atommüll in Glas eingeschmolzen ist und dieses strahlende Glas unter keinen Umständen mit Wasser in Verbindung kommen darf.

Kommen diese Atomabfälle aus dem Ausland also per Castor zurück, dann braucht es als Reparaturmöglichkeit diese Heißen Zellen. Und sie werden erforderlich, wenn nach und nach die Reaktoren abgebaut werden und damit auch die Reparaturmöglichkeit undichter Castorbehälter mit Brennelementen verschwindet. Dieses Problem wird in spätestens 10 bis 15 Jahren akut und daher wäre es jetzt erforderlich, sich mit der Planung und Umsetzung zu befassen.

Die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung, hatte sich im Oktober 2014 in einer Stellungnahme mit den Sicherheitsanforderungen in den Standort-Zwischenlagern im Zusammenhang mit den Rücktransporten der Auslands-Abfälle beschäftigt und eine grundsätzliche Nachrüstung von Heißen Zellen für nicht erforderlich gehalten.

Mit einer Studie von INTAC Hannover, verfasst von dem Physiker Wolfgang Neumann, widerspricht Greenpeace der ESK in zahlreichen Punkten und legt umfänglich auch weitere Gründe dar, die eine Nachrüstung von Heißen Zellen als Sicherheitsmaßnahme unbedingt erforderlich machen.

Zur Erläuterung: Greenpeace hatte im Frühjahr 2014 INTAC mit einer Stellungnahme zu den genannten WAA-Transporten und den Heißen Zellen beauftragt. Im Oktober erfolgte dann die Stellungnahme der ESK, auf die Greenpeace mit einer weiteren Studie von INTAC reagierte. Diese weitere Stellungnahme aus dem Frühjahr ist jetzt öffentlich zugänglich gemacht worden. Siehe dazu auch hier bei Greenpeace eine PM.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) hat vor wenigen Tagen an die Atommüll-Kommission die Forderung erhoben, dass diese sich eingehend mit den Sicherheitsanforderungen für die Standort-Zwischenlager befassen müsse. Das auch, weil klar sei, dass diese Lagerung hochradioaktiver Abfälle längern als bislang geplant, dauern wird. Dazu hat Zdebel eine Kurz-Stellungnahme von Wolfgang Neumann beauftragt, die zur Erfordernis der Heißen Zellen informiert.

(*) Der Autor ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)

Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau

Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“

Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“

  • Unter einer „Heißen Zelle“  versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.

Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das  Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um  Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“

Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.

Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre

Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.

ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten

Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.

Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.

Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“

Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“

Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Längere Zwischenlagerung und Sicherheit

Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.

Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.

„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen

Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“

Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.

Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran

Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.

Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)

Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)

Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.

Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“

(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Illegale Atommüllexporte: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Atommülltransport aus Jülich ein

„Gegen den geplanten Transport von 152 hochradioaktiven Castoren aus Jülich in die USA legt Greenpeace heute EU-Beschwerde ein. Der Export aus dem Forschungszentrum Jülich in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) verstößt gegen die Richtlinie 2011/70/EURATOM der Europäischen Union.“ So heißt es einer Presseerklärung der Umweltorganisation.

Weiter heißt es bei Greenpeace: „Schon im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit einem Rechtsgutachten, dass ein Export des kommerziell erzeugten Atommülls illegal wäre. Dennoch hält das Forschungszentrum Jülich weiter daran fest. „Bund und Land handeln illegal und verantwortungslos, wenn sie trotz besseren Wissens den hochradioaktiven Müll ins Ausland verschachern“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte bei Greenpeace. „Diese Pläne verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Der strahlende Müll muss in Deutschland bleiben.“

Die EU-Beschwerde richtet sich gegen Bundesforschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), und die nordrhein-westfälische Landesforschungsministerin, Svenja Schulze (SPD). Beide Ministerien haben eine offizielle Absichtserklärung („Statement of Intent“) an das US-amerikanische Department of Energy verfasst. Greenpeace fordert die Ministerinnen auf, diese Erklärung zurückzunehmen. Weitere Beschwerdegegner sind das Bundesumweltministerium unter Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und weitere Bundesämter.

Atomkraftwerk Jülich speiste 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom ins Netz ein

Die Verantwortung für den Atommüll liegt beim Forschungszentrum Jülich, dessen Gesellschafter zu 90 Prozent der Bund und zu zehn Prozent das Land NRW sind. Der Jülicher AVR-Reaktor diente der Stromerzeugung und der Entwicklung einer kommerziellen Reaktorlinie, dabei speiste er insgesamt ca. 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom in das kommerzielle öffentliche Netz ein. Aus diesem Grund kann er nicht als Forschungsreaktor gelten und unterliegt der Richtlinie 2011/70/EURATOM. Der Atommüll muss am Standort Jülich bleiben und das dortige Zwischenlager sicher ausgebaut werden. Die im Jahr 1993 auf 20 Jahre erteilte Aufbewahrungsgenehmigung der Castorbehälter im dortigen Zwischenlager ist am 31. Juli 2014 endgültig ausgelaufen. Bund und Land hatten es versäumt, ausreichenden Erdbebenschutz nachzuweisen.“

Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

In einem Brief an die Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission, heute die sicherheitstechnische Nachrüstung der Castor-Zwischenlager mit „Heißen Zellen“ gefordert. Nur so könne im Zusammenhang mit den zurückzunehmenden Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sichergestellt werden, dass defekte Castoren vor Ort repariert werden könnten.

Diese Heißen Zellen werden mittelfristig auch erforderlich, wenn im Zuge des Rückbaus der Atommeiler diese nicht mehr für die Reparatur defekter Castorbehälter zur Verfügung stehen. Zdebel stützt sich mit dieser Forderung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Stellungnahme der INTAC Hannover, die vom Physiker Wolfgang Neumann erstellt wurde. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen abgeschirmt von der Umwelt mit hochradioaktivem Material, also auch offenen oder undichten Castor-Behältern, hantiert werden kann.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

„Die Sicherheitsprobleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle nehmen kein Ende. Für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung, der nach Deutschland zurück kommt, gibt es an keinem bundesdeutschen Standort-Zwischenlager an den Atomkraftwerken derzeit ausreichende Sicherheitseinrichtungen, um undicht werdende Castorbehälter zu reparieren. Weil dieser WAA-Atommüll in Glaskokillen verpackt ist, die nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, können diese nicht in den Nasslagern der noch vorhandenen Reaktoren repariert werden. Wenn diese Reaktoren in den nächsten Jahren zurück gebaut werden, braucht es auch für die hochradioaktiven Brennelemente in den Zwischenlagern diese Reparaturmöglichkeit. Dann müssen an allen Zwischenlagern Heiße Zellen als Reparaturmöglichkeit nachgerüstet werden“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

Weiter stellt der Abgeordnete fest: „Die vom Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ kann vor diesen wachsenden Problemen bei der Atommüll-Zwischenlagerung nicht die Augen verschließen. Die wegen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgehobene Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel, Risiken durch Terroranschläge und die sich abzeichnenden Verzögerungen bei der Endlagersuche und damit verbundenen längeren Zwischenlager-Fristen erfordern dringlich, die Sicherheit dieser Lager zu erhöhen. Dazu muss die Kommission auch Stellung nehmen.“

Atommüll-Veranstaltungen in Berlin, als Öffentlichkeitsbeteilung, als Tagung – und der Parteitag von DIE LINKE. NRW

Das war ein langer Anlauf. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die vom Bundestag eingesetzte „Endlager“-Kommission nun das erste Mal ein direktes Gespräch mit der sogenannten Öffentlichkeit führen wird. Am 20. Juni soll das in Berlin stattfinden. Am gleichen Tag in der gleichen Stadt wird es außerdem die Tagung “Atommüll ohne Ende, Teil 2″ geben, zu der Anti-Atom-Initiativen als Gegenveranstaltung einladen. Schwere Entscheidung, aber ich werde in Dortmund beim Landesparteitag meiner Partei DIE LINKE. NRW sein! Klarer Fall!

  • Für den Bürgerdialog der Kommission kann man sich hier anmelden: www.amiando.de/standortsuche. Für die Tagung der Anti-Atom-Initiativen ist das hier per Mail möglich: tagung@ausgestrahlt.de.

„Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaft sicheren Umgang mit dem Atommüll ist mehr als nur eine Herausforderung, allemal, wenn Fehler der Vergangenheit nicht eingestanden und daraus die Konsequenzen nicht gezogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission mit Blick auf die beiden Veranstaltungen.

Die Veranstaltung der Anti-Atom-Initiativen zeitgleich zur Kommissions-Veranstaltung zeigt für Zdebel nicht nur den tiefen und anhaltenden gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie, sondern auch die Veranwortungsbereitschaft der Anti-Atom-Gruppen, sich jenseits der Kommission mit guten Argumenten intensiv in Sachen Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und dem Atommüll zu engagieren.

„Die Arbeit der Kommission steht zurecht weiterhin in der Kritik, auch wenn es in einigen Punkten Fortschritte gibt. Auch meine Fraktion hat mit guten Gründen dem Standortauswahlgesetz nicht zugestimmt. Das liegt ganz besonders auch daran, dass Gorleben bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gesellschaftlicher Konsens kann nicht gelingen, wenn ignoriert wird, dass Gorleben auch für die Erfahrungen von sehr vielen Menschen steht, dass fast 40 Jahre lang die Bevölkerung ausgetrickst wurde, willkürliche politische Entscheidungen wissenschaftliche Anforderungen ersetzten und immer wieder grundrechtswidrige Polizeieinsätze mit Besatzungscharakter große Teile der Bevölkerung nicht nur im Wendland kriminalisierten. Ein Neustart mit dem Ziel, einen gesellschaftlicher Konsens zu entwickeln braucht das Eingeständnis: Gorleben ist als Standort gesellschaftlich und politisch „verbrannt“.

Zdebel weiter: „Das Gorleben im Standortauswahlgesetz als einziger Atommülllager-Ort festgeschrieben ist, ist ein grundlegender Fehler des Gesetzes und verhindert als schwarzer Fleck die vielbeschworene „weiße Landkarte“. Wie tief der Konflikt ist, hat sich erst jetzt wieder in der Kommission bei der Debatte über die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben gezeigt.“

Die „Endlager-Kommission“ informiert über den Bürger-Dialog auf dieser Seite. Über die Tagung der Anti-Atom-Initiativen inkl. Programm hier weiter informiert. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

 

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