Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Wenig Transparenz und viele Fragen bei der Fernwärme

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Umsetzung des Volksentscheids: Mängel bei Transparenz und Stolpersteine?

In der letzten Woche hat der Senat die Bürgerschaft nun schriftlich über die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ informiert. Die Energienetze für Strom und Fernwärme sowie das Gasnetz sollen demnach zu 100 Prozent rekommunalisiert werden. Vor allem bei der Fernwärme stellen sich immer mehr Fragen über das bisherige Verhandlungsergebnis mit Vattenfall. Darauf verweist jetzt die Linke-Bürgerschaftsfraktion: Die „vertraglichen Regelungen zur Fernwärme sind hochproblematisch“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn. „Denn die Rückkaufoption ist keineswegs verbindlich gesichert.“

Der SPD-Senat in Hamburg hatte mit Vattenfall über die vollständige Übernahme der Netze für Strom und Fernwärme verhandelt. Beim Stromnetz war das Ergebnis schnell klar: In zwei Schritten werden zunächst die Netze selbst, dann in einem weiteren Schritt auch die Servicegesellschaften übernommen. Anders bei der Fernwärme: Dort verkündete der Senat, dass er mit Vattenfall eine Kaufoption vereinbart habe, mit der er die Möglichkeit habe, im Jahr 2019 die Netze zu übernehmen. Grundsätzlich hat er damit zwar die Übernahme-Möglichkeit geschaffen. Doch die konkreten Umstände, wie die Umsetzung des Volksentscheids nun erfolgen wird, bleiben in vielen Punkt unklar.

Daran ändert die Senatsmitteilung an die Bürgerschaft nach Einschätzung der Links-Fraktion nur wenig. Heyenn weiter: „Die Stadt muss zwar bis zum 1. November 2017 gegenüber Vattenfall erklären, ob sie das Optionsrecht wahrnehmen will, aber wörtlich heißt es in der Senatsdrucksache: „Die Abgabe der Ausübungsankündigung verpflichtet die HGV nicht zur Ausübung der Call-Option Wärme.“ „Und es kommt noch schlimmer: Falls ein GuDKraftwerk das alte Heizkraftwerk in Wedel ersetzt, soll dieses am 31. August 2018 in Betrieb gehen“, so die Umweltpolitikerin. „Ein mindestens dreimonatiger Regelbetrieb ist Voraussetzung für den Rückkauf. Aber sollte dieser Termin sich verschieben, verschiebt sich auch automatisch die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes. So geht es nicht!“

Heyenn hat daher Bedenken: „Ein Blick in die Drucksache lässt allerdings große Skepsis aufkommen, ob der Volksentscheid in seiner Gänze im Sinne des Abstimmungstextes umgesetzt wird“.

Auch die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg Unser Netz hatte“ hat auf die Probleme verwiesen und eine eingehende Prüfung verlangt. Zwar begrüßte sie die bisherigen Schritte zur Umsetzung, stellt aber auch fest: „Wichtig bleibt nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Prüfung der Vertragsdetails und eine öffentliche Debatte dazu in der Bürgerschaft. Vor allem die Kaufpreisfindung für die Fernwärme und die Details zum Ersatz bzw. Weiterbetrieb des alten Kraftwerkes Wedel sind dabei entscheidend. Bei der Fernwärme findet die endgültige Übernahme durch die Stadt erst zum 01.01.2019 statt, die klimapolitischen Weichenstellungen stehen aber jetzt an.“

Am 20. Februar werden sich die beiden Bürgerschaftsausschüsse für Umwelt und Haushalt in einer weiteren gemeinsamen Sitzung unter Beteiligung der „Auskunftspersonen“ von „Unser Hamburg – Unser Netz“ mit dem Thema ausführlich befassen. Die Sitzung (Ort und Uhrzeit sind noch nicht bekannt) ist öffentlich!

Keine Transparenz – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter strengen Auflangen

Die Bürgerschaftsabgeordneten werden in den nächsten Tagen die Möglichkeit haben, die Verträge in einem Daten-Raum einzusehen, um die Details der Übernahme der Vattenfall-Netze zu prüfen. Allerdings unter äußerst strengen Auflagen, die das extrem schwierig machen. Eine Veröffentlichung der Verträge, die es auch der Volksentscheids-Initiative und den BürgerInnen ermöglichen würde, die Umsetzung zu prüfen, ist bislang nicht vorgesehen.

In einem Schreiben der Finanzbehörde heißt es gegenüber der Bürgerschaft: „Vor dem Hintergrund der in den Anlagen zu den Verträgen enthaltenen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse bitte ich Sie zu beachten, dass eine Veröffentlichung oder
Vervielfältigung der Unterlagen nicht möglich ist.“

Ob es bei dieser Einschränkung bleiben wird, muss in den nächsten Tagen geklärt werden. Unklar ist auch, ob die Volksentscheids-Initiative wenigstens das Recht bekommt, die Verträge unter Auflagen zu prüfen, wie sie für die Abgeordneten bestehen:

Die Abgeordneten dürfen bei der Prüfung der Verträge im Daten-Raum keinerlei Notizen machen und müssen sich sogar schriftlich verpflichten, über das Gelesene zu schweigen. Bei der Einsicht stehen die Abgeordneten unter strenger Beobachtung. In dem genannten Schreiben heißt es: „Wie bei früheren Gelegenheiten bewährt, bitte ich Sie vielmehr, die Dokumente in der Bürgerschaftskanzlei zur vertraulichen Einsichtnahme durch die Mitglieder der Bürgerschaft und jeweils max. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zu hinterlegen und im Verfahren die notwendige Wahrung der Vertraulichkeit sicherzustellen. Dazu bitte ich um die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung durch die Abgeordneten und Mitarbeiter der Fraktionen und darum, bei der Einsichtnahme keine Kopien, keine elektronischen Geräte und keine handschriftlichen Notizen zuzulassen sowie während der Einsichtnahme eine ununterbrochene Aufsicht durch verpflichtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaftskanzlei sicherzustellen.“

Siehe auch:

Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Senat informiert – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter Extrem-Kontrolle

logo_rgbDer Hamburger Senat hat jetzt die Bürgerschaft per Drucksache über die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg Unser Netz“ informiert. Der Volksentscheid verpflichtet Senat und Bürgerschaft dazu, die Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas vollständig zu rekommunalisieren. Bislang werden sie von Vattenfall und E.on betrieben. In der Mitteilung an die Bürgerschaft legt der Senat jetzt die aus seiner Sicht wichtigen Sachverhalte zum Rückkauf der Vattenfall-Netzgesellschaften für Strom und Fernwärme dar. Außerdem bekommen die Bürgerschaftsabgeordneten die Möglichkeit, die Verträge in einem „Daten-Raum“ einzusehen. Die Drucksache steht hier mit der Nummer 20-10666 zum download bereit (PDF).

In dem Daten-Raum werden die Verträge unter extremen Sicherheitsauflagen bereit gestellt. Die Bürgerschaftsabgeordneten dürfen sich keinerlei Notizen machen, Kameras sind verboten. Lediglich den Kopf dürfen die Volksvertreter beibehalten. Offenbar dürfen auch keine von den Abgeordneten beauftragten Fachleute – wie z.B. zur Verschwiegenheit verpflichtete Anwälte – die Prüfung der Verträge unterstützen. Die Abgeordneten dürfen zwar die Verträge mit Augen und Hirn prüfen, sind aber über die Inhalte zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Siehe auch: Es geht los: Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung“

Volksentscheid Energienetze Hamburg: Billiges Nachtreten gegen Kirchenbeteiligung

Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg - Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert
Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg – Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert

Die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat ihren Rechenschaftsbericht über die Finanzierung der Kampagne vorgelegt. Für besonderes Aufsehen sorgt erneut der Umstand, dass der evangelische Kirchenkreis Hamburg-Ost, einer der Gründungs-Partner der Initiative, mit „unglaublichen“ rund 42.000 Euro den Volksentscheid unterstützt hat. Wie inzwischen üblich gehört Walter Scheuerl (Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion) zu den vorderen Kritikern. Das Engagement des Kirchenkreise hat aus seiner Sicht dem „Ansehen der Kirche schwer geschadet“. Ebenso empört gibt sich Ulrich Rüß, 1. Vorsitzender der Kirchlichen Sammlung. (Der sagt auch so tolle Sachen wie: „Bibeltreue statt Zeitgeist ist angesagt!„)

Worin nun der Schaden eigentlich besteht, den die Kirche mit ihrem Engagement für den Volksentscheid genommen haben soll, bleibt vollkommen unklar. Der Hinweis, dass es unter den Kirchenmitgliedern Gegner des Volksentscheids gegeben habe, ist so allgemein wie nichtssagend. Der Volksentscheid eröffnete ja allen BürgerInnen – und auch den Kirchenmitgliedern – überhaupt erst die Möglichkeit, sich pro oder contra zu der Frage der Rekommunalisierung der Netze zu äußern.

Als Begründung für dieses Engagement war vielfach betont worden, dass die Energieversorgung zu einem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge für alle Menschen gehöre. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung dürfte sie nicht dem Gewinnstreben privater Unternehmen ausgesetzt, sondern müsse dem Gemeinwohl verpflichtet sein.

Kritisiert wird vor allem Theo Christiansen, Abteilung Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost und Vertrauensperson des Volksentscheids. Das Abendblatt berichtet: „Kritiker werfen dem weithin angesehenen Kirchenmann vor, die Entscheidung lediglich in Absprache mit seinen Vorgesetzten, nicht aber auf der Basis eines Synodenbeschlusses gefällt zu haben. Propst Hans-Jürgen Buhl, Vorsitzender des Kirchenkreisrates Hamburg-Ost, verteidigte am Donnerstag noch einmal das Vorgehen der Kirche. „Die Beteiligung an der Initiative ist eine legitime Form der öffentlichen kirchlichen Bildungsarbeit und eine selbstverständliche Praxis in einer Demokratie“, sagte der Geistliche dem Abendblatt. „Vor diesem Hintergrund konnte und kann es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des finanziellen Engagements von Diakonie und Bildung geben.“ Kirchenkreisintern hätten sich die Gremien mit der Analyse befasst, wie es bei anderen Projekten üblich ist. „Die Synode des Kirchenkreises Hamburg-Ost wird sich auch weiterhin mit den kritischen Äußerungen innerhalb und außerhalb der Kirche beschäftigen“, bekräftigte Propst Buhl.“

Stromnetze Hamburg zwischen Rekommunalisierung und Wettbewerb: Bewerber für Konzessionsverfahren stehen fest

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Stromnetz Hamburg – Bewerber im Konzessionsverfahren stehen fest

Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ geht in die nächste Etappe. Die Baustelle in diesem Fall: Die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes. Spätestens alle 20 Jahre muss nach EU-Vorschriften eine Neuvergabe dieser Konzession erfolgen.  Bis Mitte Januar 2014 hatten Interessenten Frist, sich für das Hamburger Stromnetz zu bewerben, um ab 2015 den Betrieb zu übernehmen. Jetzt stehen die Bewerber fest. Die Umweltbehörde Hamburg, die das Konzessionsverfahren leitet, gibt als Bewerber bekannt:

„die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.“ (die PM unten in voller Länge).

In den nächsten Monaten müssen diese nun konkrete Pläne vorlegen, wie sie das jeweils machen wollen. Die Stadt Hamburg hat dabei die Möglichkeit, Kriterien zu benennen, deren Erfüllung sie durch einen Netzebetreiber erreichen will.

Hamburg ist nun offiziell mit zwei Gesellschaften im Bewerbungsverfahren. Ernsthaft weiter verfolgen wird sie aber wohl nur die Bewerbung der Stromnetz Hamburg GmbH, also der Gesellschaft, die sie jüngst von Vattenfall übernommen hat. Die Gesellschaft „Hamburg Energienetze GmbH“ war in Folge des Volksentscheids als 100 prozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet und ins Verfahren geschickt worden, für den Fall dass die Verhandlungen mit Vattenfall über den Kauf der Stromnetz-Gesellschaft nicht erfolgreich gewesen wäre. In diesem Fall hätte es eine eigenständige Bewerbung der Stadt gebraucht.

Siehe auch:

Nach dem Volksentscheid muss sich die Stadt Hamburg nun darum bemühen, dass u.a. das Stromnetz zu 100 Prozent in die öffentliche Hand kommt. Daher hatte die Stadt mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall verhandelt. Ergebnis: In zwei Schritten wird Hamburg die Stromnetzgesellschaft kaufen und sich um die Konzession bewerben. Olaf Scholz, Bürgermeister und Chef der in Hamburg allein regierenden SPD, hatte nach dem Volksentscheid versprochen: „Wir wollen eine Bewerbung abgeben, die so gut ist, dass keine Behörde irgendwo in Deutschland sie ablehnen könnte“, sagte Scholz. Ziel sei es „die beste Bewerbung in Hamburg abzugeben“, so der Bürgermeister.“ (Welt)

Alles auf umweltfairaendern zum Thema Umsetzung Volksentscheid Rekommunalisierung

Die PM der BSU,  31. Januar 2014/bsu31: „Interessenbekundungsverfahren fürs Konzessions-verfahren Strom eröffnet – sechs Bewerber sind im Rennen

Jetzt sind die Schreiben der Interessenbekundungen für das Konzessionsverfahren Strom in der Zentralen Vergabeaufsicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) offiziell und unter Zeugen geöffnet. Danach haben folgende Unternehmen und Bietergemeinschaften ihr Interesse bekundet, das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege für die Stromleitungen zu erhalten: die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.

Weiteres Verfahren

Erster Schritt: Mit den oben genannten Unternehmen tritt die BSU jetzt in Kontakt und fordert sie auf,sich schriftlich zu Verschwiegenheit und Wahrung des geheimen Wettbewerbs zu verpflichten. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen bei der BSU bekommen die Interessenten umgehend einen sogenannten „Verfahrensbrief“. Mit diesem Schreiben werden ihnen die Verfahrensunterlagen zugesandt und sie werden aufgefordert, fristgerecht ihre Eignung für den Betrieb der Netze der Stadt nachzuweisen sowie erste, noch unverbindliche Angebote einzureichen. In diesem Verfahrensbrief wird den Bewerbern vor allem das Verfahren selbst detailliert erläutert. Weiter werden insbesondere die Kriterien mitgeteilt, nach denen die Stadt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren das Wegerecht vergeben wird. Die dann hierzu eingehenden Unterlagen der Bewerber prüft die BSU und entscheidet anschließend, wer in den engeren Kreis aufgenommen wird. Das soll möglichst im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen sein.

Zweiter Verfahrensschritt: Die BSU verhandelt mit den Bewerbern aus der engeren Auswahl. Die Gespräche münden in endgültige, verbindliche Angebote, die spätestens im Herbst bei der BSU vorliegen sollen. Auf der Grundlage dieser Angebote wird die BSU dann den neuen Konzessionär auswählen. Die Entscheidung nach den oben genannten Kriterien soll im Herbst fallen. Die finale Entscheidung trifft anschließend der Senat. Der neue erfolgreiche Bieter soll am 1. Januar 2015 die Konzession übernehmen, da der bisherige Konzessionsvertrag am 31. Dezember 2014 endet.“

Es geht los: Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung“

Demnächst im Wärme-Dialog für eine zukunftsfähige Fernwärme Richtung Erneuerbare Energien. Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg: Andreas Dressel.
Demnächst im Wärme-Dialog für eine zukunftsfähige Fernwärme Richtung Erneuerbare Energien. Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg: Andreas Dressel.

Während die Umweltbehörde in Hamburg im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids über die Rekommunalisierung der Energienetze in Sachen Fernwärme, Wärmekonzept und Dialog noch immer recht schweigsam ist, kommt der gesellschaftlich organisierte Wärme-Dialog langsam in Gang. Und das ausgerechnet im Umfeld der Hamburger SPD in Zusammenarbeit mit der EnergieNetzHamburg-Genossenschaft. Letztere hat sich mit dem niederländischen Unternehmen Alliander im Paket um die Stromnetz-Konzession beworben (also nicht bei der Wärme!). Am 17. Februar heißt es auf einer interessant besetzten Veranstaltung: „Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung““.

Der Senat hat mit Vattenfall eine Kauf-Option der Fernwärme vereinbart, allerdings: diese Option wird aus steuerlichen Gründen erst 2019 umsetzbar sein. Das wirft viele Fragen auf, allemal weil es darum geht, die wichtigen Schritte Richtung dezentraler Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung JETZT auf den Weg zu bringen. Denn klimapolitisch ist der Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel erforderlich. Deshalb müssen Senat und Bürgerschaft in der Umsetzung des Volksentscheids jetzt handeln und die Fernwärmeversorgung für die Energiewende zukunftsfähig umbauen.

Darüber hatte umwelfFAIRaendern bereits hier berichtet.

Im Einladungflyer für die Veranstaltung (PDF) zum Wärme-Dialog über die Zukunft der Fernwärme heißt es: „Die Hamburger Fernwärmeversorgung wird spätestens ab 2019 wieder in das Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg übergehen. Soweit haben sich der jetzige Eigentümer Vattenfall Wärme GmbH und der Senat am 16. Jan. 2014 geeinigt. Damit ist für den Bereich Fernwärme ein erster Schritt in Richtung der Umsetzung des Volksentscheids vom 22.9.2013 erfolgt.

Völlig offen sind aber wichtige ökologische und technische Fragen, die die zukünftige energiepolitische Ausrichtung betreffen und im Satz 2 des Volksentscheids explizit angesprochen werden. Nur einige Beispiele:

  • – Welche Wärmebedarfsplanung hat der Senat für die nächsten 20-30 Jahre ?
  • – Welche „klimaverträgliche Wärmeerzeugung“ wollen wir Hamburgerinnen und Hamburger in der Zukunft?
  • – Welche CO2-Reduktionsziele setzen wir uns als ehemalige Umwelthauptstadt?
  • – Welches Wärmekonzept folgt daraus für die Hansestadt?
  • – Welche Vorteile bietet ein „Fernwärmegesetz für Hamburg“?
  • – Welche Chancen bietet der Umbau und die Öffnung der Netze für die dezentrale Einspeisung nachhaltiger Wärmeerzeugung?
  • – Wie ist das ursprünglich von Vattenfall geplante neue GuD Wedel in diesem Kontext (neu) zu bewerten?

Spannende Fragen, die wir mit den Podiumsgästen diskutieren wollen:

  • – Dr. Andreas Dressel, Fraktionsvorsitzender SPD-Bürgerschaftsfraktion
  • – Dr. Matthias Sandrock, ehem. BSU-Referatsleiter, heute Hamburg-Institut
  • – Christian Wystub, Betriebsrat Vattenfall Wärme GmbH Hamburg
  • – Kerstin Lueckow, Bürgerinitiative „Stopp! Kein MEGA-Kraftwerk Wedel“
  • – Moderation: Matthias Ederhof

17. Februar 2014 19:00 Uhr Staats- und Universitätsbibliothek. Veranstalter: www.energiewende-hamburg.de und www.energienetz-hamburg.de
Eine gemeinsame Veranstaltung des  Arbeitskreises „Politik in Hamburg zur Energiewende“ und der „EnergieNetz Hamburg eG“, Ansprechpartner: Matthias Ederhof“

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