Atomforschungsreaktoren der GKSS – alles strahlt weiter!
Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) bereitet die Stilllegung und den Rückbau der ehemaligen Forschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht vor.
Die beiden Reaktoren waren seit Anfang der 60er Jahre im Einsatz, u.a. wurde hier der Atomfrachter Otto-Hahn maßgeblich entwickelt. Während der Forschungsreaktor 2 bereits 1993 abgeschaltet wurde, erfolgte die Abschaltung des FRG1 im Juni 2010. Jetzt hat die GKSS/HZG angekündigt, mit dem Rückbau der beiden Atomanlagen beginnen zu wollen.
Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht wird vom Bund (90 %) und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg (zusammen 10 %) finanziert. Insgesamt sind in dem Forschungszentrum etwa 750 Mitarbeiter beschäftigt. Am 1. Oktober wird die GKSS/HZG eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten Rückbau in Geesthacht durchführen.
Die GKSS steht bis heute im Verdacht, für die zahlreichen Leukämiefälle in der Umgebung verantwortlich zu sein. (PDF, Strahlentelex)
Rückbau Teil 1 – Die Nachbetriebsphase
Bereits im Juni 2010 berichtete die Bergedorfer Zeitung über die Rückbaupläne der GKSS: „Der Rückbau des Forschungsreaktors an der Max-Planck-Straße wird in zwei Phasen ablaufen. Zunächst läuft die Nachbetriebsphase, die etwa zwei Jahre dauern wird und dem Abklingen der Brennelemente dient. Die lagern solange im Reaktorbecken, werden dann an den Hersteller in Amerika zurück geschickt.“
Diese letzten Atomtransporte haben vor wenigen Wochen im Juli 2012 unter strenger Geheimhaltung stattgefunden. In der Nacht rollten die Transporte mit den hochradioaktiven Brennelementen aus den Reaktoren per LKW zum Hafen in Nordenham. Dort wurden sie auf ein Schiff verladen und in die USA transportiert. Weil die Brennelemente der Forschungsreaktoren hochangereichert sind, gelten sie in besonderem Maße auch als militärisch brisant. Um einen solchen Missbrauch auszuschließen, haben die USA in den 50/60er Jahren Verträge für die Lieferung solcher Brennelemente daran gekoppelt, dass diese wieder zurück geliefert werden müssen.
Rückbau Teil 2 – Atomüll und Sicherheit
Weiter berichtet die Bergedorfer Zeitung über den geplanten Ablauf für den Rückbau der GKSS-Reaktoren: „Anschließend folgt in enger Abstimmung mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Abbau. „Sicherheit ist dabei für uns natürlich das Top-Thema“, versichert Kaysser. Start für den Rückbau soll 2013 sein. Die atomaren Abfälle sollen ins Endlager des Schacht Konrad geliefert werden.“
Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad ist zwar genehmigt, aber einerseits verzögert sich die geplante Inbetriebnahme immer wieder (derzeit ist davon die Rede, dass 2019 mit einer Probephase begonnen werden könnte, die tatsächliche Inbetriebnahme aber erst 2024 erfolgen wird, siehe hier) und andererseits gibt es immer noch erhebliche Sicherheitsbedenken, ob der ehemalige Eisenerz-Schacht für eine dauerhafte Lagerung geeignet ist. Kritiker befürchten, dass auch der Schacht Konrad wie das benachbarte Atommülllager ASSE absaufen könnte. Doch nicht nur damit gibt es Probleme: Die Stadt Salzgitter hat erst jüngst ein Gutachten veröffentlicht, in dem von erheblichen Sicherheitsproblemen mit den zahllosen Atomtransporten zum Schacht Konrad die Rede ist.
Wie viel Atommüll welcher Art insgesamt bei dem geplanten Rückbau der GKSS-Reaktoren anfällt, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Aber im Juni 2010 gab der Geschäftsführer der GKSS gegenüber der Bergedorfer Zeitung an: „Schätzungsweise 1800 Lastwagen-Ladungen sind nötig, um den Komplex des Forschungsbereichs aus Geesthacht abzutransportieren. Die Kosten sind mit rund 150 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Länder als Träger des Forschungszentrums werden diese Kosten tragen.“ Vermutlich sind mit dieser Angabe auch Bauschutt und andere Materialien gemeint.
Utopia berichtet 2010 bezugnehmend auf eine Stellungnahme der GKSS aus Anlass der Abschaltung des FRG-1: „Der anschließende Rückbau ist ein gesetzlich genau geregeltes und überwachtes Verfahren, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht.“ Und weiter: „Mit dem Abbau der Maschinenanlagen, Beton, Stahl etc. wird voraussichtlich nach Abstimmung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens in vier bis fünf Jahren begonnen werden. Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt. Der Rest wird nach heutiger Planung zur Einlagerung an das Bundesendlager ‚Schacht Konrad‘ abgegeben“
Anzunehmen ist, dass die Landesregierung den Rückbau ab 2013 mit Umweltverträglichkeitsprüfungen, Auslegung der Antragsunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben sowie einem Erörterungstermin durchführen wird. Spätestens im Jahr 2015 wird dann der Abriss auch praktisch beginnen können. Der Schacht Konrad wird aber wie beschrieben erst 2024 in Betrieb gehen.
Zu fragen ist daher, was mit den radioaktiven Abfällen geschieht, bis der Schacht Konrad möglicherweise tatsächlich in Betrieb geht.
Die GKSS spricht aber indirekt auch ein weiteres großes Problem an: „Die Abfälle, die nicht radioaktiv sind, werden konventionell entsorgt.“ Wie es dabei um die Sicherheit bestellt ist, ist nach einer Änderung der Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 höchst umstritten. Mit der Neuregelung sind die „Freigaberegeln“ neu gefasst worden. Aus Sicht von kritischen Strahlenschützern mit der Folge, dass künftig große Mengen Bauschutt und Stähle radioaktiv belasteter Materialien auf Hausmülldeponien entsorgt werden können oder im Schrotthandel weiter verwertet werden können.
Wie sicher das ist, was die GKSS im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelungen beim Rückbau machen wird, mag man also getrost in Frage stellen.
Fazit: Alles strahlt weiter!
Die GKSS spricht im Zusammenhang mit dem Rückbau davon, die „Grüne Wiese“ wieder herzustellen. Das ist zwar eine übliche Sprache, nichtsdestotrotz ist es Augenwischerei. Die hochradioaktiven Brennelemente, die in die USA geschickt wurden, werden dort noch für Jahrtausende strahlen und die Umwelt und Menschen bedrohen. Mit dem Abriss wird radioaktives Material über die neuen Freigaberegelungen überall in der Umwelt verteilt und mit dem nicht freigegeben leicht- und mittealaktiven Atommüll werden die Menschen rund um den Schacht Konrad bedroht. Und für die sonstigen hochradioaktiven Abfälle gibt es bis heute keine Lösung. Die Bedrohung geht also weiter!
Ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren
Im „Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2009“ des Bundesamt für Strahlenschutz ist ein kurzer Überblick über die GKSS-Reaktoren enthalten:
- FR Geesthacht 1 (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 23.10.1958, abgeschaltet seit: 28.06.2010
- FR Geesthacht 2, (GKSS), Schwimmbad MTR, Inbetriebnahme: 16.03.1963, abgeschaltet seit: 28.01.1993
S. 28: Forschungsreaktor Geesthacht 2 (FRG-2)
„Beim FRG-2 handelte es sich wie beim FRG-1 (Kapitel 3.1) um einen offenen Schwimmbadreaktor vom MTR-Typ; die thermische Leistung betrug 15 MW und der maximale thermische Neutronenfluss 1,5·1014 1/cm2·s. Er wurde am 16.03.1963 als Materialtestreaktor in Betrieb genommen und zu Bestrahlungsversuchen für die Weiterentwicklung von Kernkraftwerkskomponenten und der Reaktorsicherheit verwendet.
Der FRG-2 wurde mit dem FRG-1 in einer gemeinsamen Reaktorhalle, aber verschiedenen Reaktorbecken betrieben. Seit dem Inkrafttreten einer neuen gemeinsamen Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 sind die beiden Reaktoren genehmigungstechnisch als eine Reaktoranlage anzusehen (siehe auch Kapitel 3.1). Mit dem o.a. Bescheid vom 06.09.1967 wurde gleichfalls eine Genehmigung zur Erhöhung der thermischen Leistung des FRG-2 von 5 MW auf 15 MW erteilt. Der Reaktor wurde während seiner 30-jährigen Betriebszeit durchgehend mit HEU betrieben; einem Antrag des Betreibers Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH (GKSS) vom 25.09.1986 zur Umstellung der Anlage von HEU auf LEU wurde von der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen.
Am 28.01.1993 wurde von der GKSS aufgrund des Auftragsrückgangs für Materialtests durch Bestrahlungen im Einvernehmen mit dem BMFT und der Industrie ein Antrag auf die Außerbetriebnahme des FRG-2 und auf Teilabbau des Reaktors gestellt. Die Genehmigung wurde am 17.01.1995 erteilt. Da der FRG-2 und der FRG-1 auf der Basis der o.a. Betriebsgenehmigung vom 06.09.1967 genehmigungstechnisch eine gemeinsame Reaktoranlage darstellen und § 7 Abs. 3 AtG eine Stilllegung von Anlagenteilen nicht vorsieht, ist die Außerbetriebnahme und der Teilabbau des FRG-2 rechtlich als eine Veränderung des Betriebs der Gesamtanlage gemäß § 7 Abs. 1 AtG anzusehen. Die BE wurden zunächst im gemeinsamen Lagerbecken zwischengelagert und bis zum 20.09.2000 in die USA entsorgt. Die formale Stilllegung und der endgültige Abbau des FRG-2 werden später gemeinsam mit dem Abbau des voraussichtlich im Jahr 2010 außer Betrieb gehenden FRG-1 im Rahmen einer Stilllegung der Gesamtanlage nach § 7 Abs. 3 AtG vorgenommen.“