Atommüll-Alarm: Der Bundesrat und Streitereien um die Kosten für ewigen Atommüll

Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?
Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?

Wer zahlt die Zeche für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Kosten für die Atommülllagerung bis in alle Ewigkeit? Darüber handelt der Artikel „Krafts knappe Kasse und das Kostenrisiko beim Atomausstieg“ von Georg Ismar /dpa, der jüngst auch in diversen Zeitungen (u.a. Aachener Zeitung) veröffentlicht wurde. Handlungsebene: Bundesrat. Hintergrund: Die Atomkonzerne haben im Frühjahr eine Initiative Richtung Bundesregierung gestartet, mit der sie sich aus den Kostenrisiken der Atommülllagerung künftig verabschieden wollen. Auf Initiative von Schleswig-Holstein sollte ein Antrag im Bundesrat helfen, dieses Anliegen auszubremsen. Das aber scheiterte an der rot-grünen Landesregierung in NRW. Auch wenn es jetzt, einen Kompromiss gibt: Hinter den Kulissen wird weiter gestritten.

Isamr schreibt: „Die Drucksache 280/14 (PDF) ist eigentlich kein großes Ding. Ein Entschließungsantrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sich die Rücklagen der Atomkonzerne für den Rückbau der Meiler und die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle mal genauer anzuschauen.Reichen die bisher dafür vorgesehenen 35,8 Milliarden Euro? Sollen sie in einen Staatsfonds überführt werden, damit sie bei Pleiten nicht futsch sind? Doch die Drucksache hat im Bundesrat zu Verwerfungen geführt. Grund ist die finanzielle Notlage der Hannelore Kraft (SPD) und ihrer Landesregierung. NRW musste einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.“

RWE und E.on wirtschaftlich angeschlagen

Beide Stromkonzerne haben schwer mit den wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu kämpfen. Massiver Fehlinvestitionen, Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise des letzten Jahrzehnts, keine Laufzeitverlängerung für die AKW und schließlich der massive Zubau erneuerbarer Energien haben die Konzerne schwer in die Krise gedrückt. Das führt auch zu Steuer-Einnahme-Verlusten bei den Kommunen und dem Land NRW.

Weiter heißt es bei Ismar/dpa: „Er habe deutliche Anzeichen, dass die jüngsten Steuerausfälle auf Einbußen bei Energieunternehmen zurückzuführen seien, so Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Die Energieversorger RWE und Eon sitzen in NRW. Knapp 30 Prozent weniger Körperschaftsteuer, über 15 Prozent weniger Steuern auf Dividendenzahlungen gebe es bisher 2014. „Allein diese beiden Steuerarten haben zu Einbußen von mehr als einer halben Milliarde Euro geführt”, betonte jüngst Walter-Borjans.

Und jetzt noch neuer Druck für die Versorger wegen der Kosten des Atomausstiegs? NRW-Kommunen halten rund 25 Prozent der Anteile an RWE, ihnen drohen weitere Einnahmen wegzubrechen. Vor drei Wochen sorgte Kraft dafür, dass ein Bundesratsbeschluss kurzerhand vertagt wurde.““

In Schleswig-Holstein war jemand stinksauer, berichtet der Artikel: „Gegen den Willen ihres grünen Koalitionspartners. Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) als Initiator des Antrags sprach von einem groben Foulspiel. Dann wurde hinter den Kulissen nach „einer sprachlichen Präzisierung gesucht”, wie es ein Ländervertreter berichtet. Und die Lobbyisten traten auf den Plan.

Nun wurde der Antrag am Freitag – wie schon vor drei Wochen als Kompromiss diskutiert – abgemildert als „Prüfbitte” beschlossen. Immerhin kam es nicht zu einer völligen Aufweichung. „Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die KKW-Betreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen”, heißt es in dem nun beschlossenen Passus des Ursprungsantrags von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen.“ (Hier der abgestimmte Antrag als PDF)

„NRW hatte zwischenzeitlich versucht, über das von der SPD allein regierte Hamburg eine Softversion einzubringen. Darin sollte der Hinweis auf das Verursacherprinzip ebenso fehlen wie die Verpflichtung der Atomkonzerne, sämtliche Kosten zu tragen. Auch die mögliche Übertragung der Rücklagen in einen öffentlichen Fonds nach Schweizer Vorbild sollte nicht vorkommen. Doch das Ansinnen wurde gestoppt.“

Auch in Deutschland dürften die Kosten für die Stilllegung der Atommeiler und die dauerhafte Lagerung für die Atommüllberge weiter explodieren. U.a. der BUND hatte dazu erst vor wenigen Wochen eine neue Studie vorgelegt, über die auch der dpa-Text berichtet:

„Swantje Küchler vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hat errechnet, dass den Rückstellungen von 35,8 Milliarden Euro Rückbau- und Entsorgungskosten von bis zu 48 Milliarden Euro gegenüberstehen. Durch die freie Verwendbarkeit der Rückstellungen hätten die Konzerne seit 1970 bereits einen Vorteil von etwa 80 Milliarden erzielt, meint sie.

Einige Rückstellungen stecken auch in Kraftwerksbeteiligungen, sind also nicht frei verfügbar. „Verschiedene Risiken führen dazu, dass die Finanzierung derzeit nicht gesichert ist: Kostensteigerungen, eine zu geringe Verzinsung der Rückstellungen und die fehlende Insolvenzsicherheit”, so Küchler.“

Klar ist, dass der Bundesrat nur eine Zwischenetappe ist. Der Bundestag wird sicher eine weitere Handlungsebene werden. Dort haben bereits Grüne und Linke Anträge eingebracht und mindestens die SPD als Teil der Bundesregierung dürfte hier nicht ohne weiteres an den Forderungen der Opposition vorbei gehen können.

„Nun ist die Bundesregierung am Zug. Klar ist nur: Nichts ist geklärt beim Atomausstieg. Weder die Höhe der Kosten, noch die Frage, ob nicht am Ende doch der Steuerzahler einen Teil der Zeche zu zahlen hat. Oder ob der Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt einzustehen hat, wenn eine ein Atomkraftwerk betreibende Tochtergesellschaft insolvent ist. Ganz zu schweigen vom fehlenden Endlager und den Kosten der geplanten neuen Suche.

Zudem fordern die Konzerne Schadenersatz von mehr als zehn Milliarden Euro wegen der Abschaltung ihrer Atommeiler. Noch ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Atomausstieg behandelt. Bekommen die Konzerne Recht und erstreiten Schadenersatz, hätte auch der Bund ein dickes finanzielles Problem.“

Atomausstieg muss weitergehen und darf nicht an den Grenzen halt machen

Noch immer sind neun Atomkraftwerke in Betrieb, erst 2021/22 sollen die letzten sechs Meiler abgeschaltet werden. Bis dahin bleibt auch in der Bundesrepublik das Risiko katastrophaler Unfälle bestehen. Jeder Tag Reaktorbetrieb, könnte einer zu viel sein!

Atomausstieg fortsetzen – Uranfabriken stilllegen

Doch auch nach 2022 ist die Atomenergie in Deutschland nicht am Ende: In den Uranfabriken in Gronau und Lingen darf trotz Fukushima ohne jede Einschränkung weiterhin Atombrennstoff hergestellt werden. Die Dauerbetriebsgenehmigungen der Uranfabriken in Gronau und Lingen gehören aufgehoben.

Beide Anlagen sind verantwortlich für eine Vielzahl von geheimen und riskanten Atomtransporten, die auf Straßen und Schienen und durch die bundesdeutschen Häfen unterwegs sind. Sie tragen dazu bei, dass weltweit Atomkraftwerke in Betrieb bleiben und neue entstehen können. Daher müssen Atomtransporte gestoppt werden.

Atomtransporte stoppen

Hier von Atomausstieg sprechen und gleichzeitig Atomkraftwerke im Ausland mit Brennstoff versorgen? Das ist keine überzeugende Politik. Wir setzten uns dafür ein, dass der Atomausstieg in der Bundesrepublik schnellstens umgesetzt wird und vor allem umfassend ist.

Atomausstieg darf nicht an den Grenzen enden

Der Ausstieg darf nicht an den bundesdeutschen Grenzen halt machen, fordert der Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Es braucht z.B. europäische und globale Initiativen für den Atomausstieg. Die Energiewende auf Basis des verstärkten Einsatzes der erneuerbaren Energien und der Kraftwärme-Kopplung bietet die Perspektive für eine Energie- bzw. Stromerzeugung ohne Atomenergie. Die Bundesrepublik muss daran arbeiten, dass Einrichtungen wie die Euratom endlich nicht mehr als Förder-Organisationen für die Atomenergie dienen!

Atommüll: Auf der Suche nach einem verantwortbaren Umgang

Der Atomausstieg ist noch lange nicht vollbracht. Über 40 Jahre Atomenergienutzung haben eines der größten Probleme geschaffen: Große Mengen von Atommüll aller Art für dessen dauerhaft sichere Lagerung es weltweit keine Lösungen gibt. Doch nicht nur die Langfristlagerung ist ungeklärt.

Bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelementen in Castor-Behältern ebenso wie bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen erleben wir: Immer neue Sicherheitsprobleme – immer höhere Kosten. Die Atomkonzerne planen, sich mit einer Bundesstiftung aus der Verantwortung für den Atommüll, den sie erzeugt haben und an dem sie jahrzehntelang gut verdient haben, zu verabschieden. Eine solche „Bad Bank“, die die unkalkulierbaren Risiken auf die Allgemeinheit verlagert, müssen wir verhindern, die Konzerne müssen finanziell in der Verantwortung bleiben.

Die langfristige möglichst sichere Lagerung der atomaren Abfälle muss in Deutschland erfolgen. Dazu braucht es auf Basis des Atomausstiegs einen umfassenden gesellschaftlichen Konsens. Dieser kann nicht – wie mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) geschehen, von oben nach unten durchgesetzt werden. Umgangsweisen und Anforderungen müssen aus einem umfassenden und offenen gesellschaftlichen Prozess entwickelt werden – nur so kann ein Konsens entstehen, der für diese unvergleichbare Aufgabe eine Grundlage schafft: Die möglichst sichere Lagerung radioaktiver Abfälle für eine Million Jahre.

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