Atommüll-Kommission: „Zurücktreten, bitte! Klage der Atomkonzerne macht weitere Zusammenarbeit unmöglich“

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Mitglieder der Atommüll-Kommission: Fischer (links) von E.on und Jäger von RWE. Foto: Dirk Seifert

Der BUND hatte die Klagen von E.on gegen die Gorleben betreffenden Passagen des Standortauswahlgesetzes zum vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem dauerhaften Lager für hochradioaktiven Atommüll bereits kritisiert. Diese Klagen und die gleichzeitige Beteiligung von einem E.on-Vertreter in der Atommüll-Kommissionen gingen nicht gut nebeneinander. Jetzt legt Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung und ebenfalls Mitglied der Kommission nach: „Zurücktreten, bitte!“, fordert er und stellt fest: „Klage der Atomkonzerne macht weitere Zusammenarbeit unmöglich“.

  • Sommer kritisiert aktuell in seinem Blog auch: Neues Geheimgremium der Endlagerkommission: Ende der Transparenz? Sommer meint damit die so genannte Vorsitzendenrunde, die aus seiner Sicht „willkürlich gebildet aus den Vorsitzenden der Kommission und der Arbeitsgruppen (ist) (und möglicherweise, aber nicht überprüfbaren weiteren Beteiligten)“.  Er hat Sorge, dass dort – ohne Grundlage durch die Geschäftsordnung möglicherweise „konkrete Absprachen“ getroffen werden: „Zum Beispiel zur konkreten Umsetzung von Beteiligungsmaßnahmen, aber nun wohl auch (da es kein Mandat gibt, gibt es auch keine belegbaren Aufgaben) zum „Umgang mit den Klagen der Energieversorger“.“ Dieser Verdacht dürfte die nächste Kommissions-Sitzung sicher noch beschäftigen.

Bereits im September 2014 hatte der BUND schriftlich zu den E.on-Klagen erklärt: „Grundsätzlich kann ein Unternehmen Klagen erheben, wenn es seine Rechte verletzt sieht. Ein Problem entsteht allerdings, wenn durch diese Klagen der Kernbereich der Arbeit der Kommission betroffen ist. Und es muss nicht bei den jetzt eingereichten Klagen bleiben. Laut Presseberichten planen e.on und RWE auch Klagen gegen die grundsätzliche Kostenregelung im Standortauswahlgesetz einzureichen. Ziel soll es sein, die etwa 2,5 Milliarden € Kosten für die vergleichende Suche auf den Steuerzahler zu übertragen. Dies würde dann den Ansatz des Gesetzes und den Auftrag der Kommission als ganzes in Frage stellen.“ Und weiter erklärte der Umweltverband: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von e.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“

Monate später ist in dieser Sache allerdings praktisch immer noch nichts passiert. Der E.on-Vertreter Bernhard Fischer sitzt immer noch in der Kommission und ist damit z.B. direkt an der laufenden Evaluierung des Standortauswahlgesetzes beteiligt. Das wurde zwar als Interessenkonflikt benannt, Beschlüsse aber sind bislang ausgeblieben, auch wenn nicht nur der BUND mehrfach dieses Thema ansprach. Jörg Sommer von der Umweltstiftung, der aus verschiedenen Gründen des Öfteren persönlich an der Teilnahme der Sitzungen verhindert war, hat nun in seinem Newsletter Konsequenzen gefordert. Damit stellt er nun ultimativ die Frage, wie sich die Kommission zur weiteren Teilnahme von E.on (und RWE) verhält. Sommer schreibt:

„Die Arbeit der Endlagerkommission steht nach den Klagen von RWE, Vattenfall und E.on endgültig vor der Zerreißprobe. Es ist offensichtlich, dass die Atomkonzerne systematisch den gesamten Atomkonsens aushebeln wollen. Sie wollen Gorleben auf dem Klageweg durchsetzen, keine Suche nach Alternativen finanzieren, sie wollen das Standortauswahlgesetz und damit die Grundlage der Endlagerkommission kippen.

Die blumigen Erklärungen ihrer beiden Vertreter, man wolle in der Kommission gleichzeitig vertrauensvoll zusammenarbeiten, erscheinen so als blanke Rhetorik. Die Atomkonzerne haben den angestrebten gesellschaftlichen Konsens längst aufgekündigt.

Wiederholt hat es die Endlagerkommission verpasst, sich deutlich zu den Klagen der Atomkonzerne zu positionieren. Ich fordere deshalb als Mitglied der Endlagerkommission die Herren Jäger und Fischer auf, ihr Mandat in der Kommission umgehend niederzulegen oder zumindest ruhen zu lassen, solange ihre Klagen nicht vom Tisch sind.

Formell an einem Konsens mitwirken zu wollen, dessen Grundlagen man gleichzeitig mit Millionenklagen untergräbt – das geht nicht.“ (Jörg Sommer)

Atomtransport im Nord-Ostsee-Kanal: Maschinenschaden mit radioaktiver Fracht

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Atomtransporte durchfahren regelmäßig den Nord-Ostsee-Kanal zwischen Kiel und Brunsbüttel auf dem Weg nach Hamburg. Hier eine Protestaktion am Kieler Hauptbahnhof gegen die Atomtransporte durch Kiel.

„Der mit radioaktiver Ladung beladene Frachter „Mikhail Dudin“ ist am Mittwochnachmittag beim Einlaufen in die Holtenauer Schleusen mit Maschinenschaden liegen geblieben. Wie die Wasserschutzpolizei Kiel auf Anfrage mitteilte, sei das unter der Flagge von Belize fahrende russische Schiff nach dem missglückten Einlaufmanöver vom Schlepper „Holtenau“ auf die Reede gezogen worden.“ Der Frachter hatte 54 Tonnen schwach-radioaktive Ladung in Containern an Bord, die er in St. Petersburg übernommen hatte. Nach der Reparatur des Maschinenschadens konnte der Frachter seine Fahrt nach Hamburg fortsetzen, teilten die Kieler Nachrichten am 13.2.2015 mit.

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