Atommüll-Kommission und Gorleben: Veränderungssperre unnötig oder auch rechtswidrig – weiterer Beschlussvorschlag

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernNachdem die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommissionen (Klaus Brunsmeier, BUND und Hubert Steinkemper (ehemals BMU)) zur morgigen Sitzung einen (Kompromiss)Beschlussvorschlag in Sachen Gorleben-Veränderungssperre und Sicherung weiterer Standorte kurzfristig vorgelegt haben, kommt nun von Kommissions-Mitglied und Rechtsanwalt Hartmut Gassner ein weiterer Vorschlag. Gassner hält die von der Bundesregierung bereits beschlossene Veränderungssperre für Gorleben für überflüssig und möglicherweise sogar rechtswidrig. In einer Mail an die Kommissionsmitglieder hat er seinen Antrag heute verschickt und begründet. (Siehe als Dokumentation gleich unten).

Dokumentation Beschlussvorschlag Hartmut Gassner: Betreff: Veränderungssperre Gorleben

Sehr geehrte KollegInnen,

in Sachen Veränderungssperre (VSP) Gorleben nehme ich Bezug auf den Beschlussvorschlag zur Kommissionssitzung am 20.04 zu TOP 6 (K-Drs. 102) und erlaube mir zunächst auf folgendes hinzuweisen:

1. Es ist zu klären, ob eine VSP (-Verlängerung) für Gorleben erforderlich ist.
2. Es ist zu klären, ob gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten im Rahmen bevorstehender Erkundungssschritte möglich/erforderlich sind, bevor potenzielle Standorte ermittelt sind.
3. Es ist zu klären, ob sich eine bloße VSP am potenziellen Standort Gorleben nicht als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG darstellt, denn eine VSP könnte sich für die dort potenziell betroffenen Bergbauberechtigten als gleichheitswidrige „Übersicherung“ im Vergleich zu anderen Flecken der weißen Landkarte darstellen.

zu 1. Es dürfte nach der Anhörung unstreitig sein, dass eine VSP ein absolutes Verbot beinhaltet, das sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG ohne Weiteres durchsetzt. Die Anhörung hat weiterhin aufgezeigt, dass es bislang keine Rechtssprechung gibt, die sog. absolute Verbote für zwingend erachtet. Die Diskussion mit den Experten hat schließlich das gemeinsame Ergebnis erbracht, dass sich konkret am Standort Gorleben die Gegebenheiten so darstellen, dass überwiegende öffentliche Interessen zur Untersagung eines entgegensteheden Vorhabens (zB Salzabbau) nach § 48 Abs. 2 führen würden und nicht dem Bergrecht und damit nicht § 48 BBerG unterliegende Vorhaben (Tunnelbau/Hochhaus mit Nutzung oberflächennaher Geothermie) nicht zu erwarten sind.

Eine VSP wäre i.ü auch noch zu erlassen, wenn eine ablehnende Entscheidung nach § 48 Abs. 2 BBerG gerichtlich keinen Bestand hätte.

Die Suche nach vielen politischen Konsensinseln auf dem Weg zu einem einvernehmlichen Kommissionsergebnis (Bericht) und einer akzeptablen Standortentscheidung verlangt Abstand zu nehmen von einseitigen Absolutpositionen. Die Kommission und die BReg. stehen in der Pflicht zu beurteilen, ob in § 29 StandAG die „bestmögliche Sicherung“ des potenziellen Standorts Gorleben gefordert ist oder der hier vorgeschlagene Weg nicht den genannten „rechtlichen Erfordernissen“ völlig genügt. Es steht der Kommission auch schlecht zu Gesicht, sich in Sachen „Behördenstruktur“ oder „Rückführung von WAA-Castoren“ der Bitte des BMUB um kurzfristige Unterstützung gerecht zu werden, sich aber zum Thema VSP schlicht übergehen zu lassen.
Antrag als neue Nr. 1 unter I.

Um Geist und Zweck der Kommission gerecht zu werden, fordert die Kommission die BReg. auf, den Entwurf zur Verlängerung der VSP Gorleben zurückzuziehen. Eine VSP ist derzeit nicht erforderlich, weil § 48 Abs. 2 BBerG eine ausreichende Sicherung des potenziellen Standorts Gorleben gegen konkurrierende Vorhaben erlaubt.

zu 2.

Eine rechtliche Möglichkeit der Sicherung potenzieller Standorte ist gesetzlich durch § 12 Abs. 2 StandAG iVm § 9g AtG bereits gegeben. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Frage gerichtet sein, ob es bereits in vorgelagerten Erkundungsphasen (Festlegung der Kriterien nach § 4 Abs. 5 StandAG, Ergebnisse der sog. Negativkartierung, Ergebnisse der sog. Positivkartierung), die noch keine Standortausweisungen aufweisen, zur Sicherung durch Veränderungssperren kommen kann, um eine zügige Gleichbehandlung mit Gorleben zu erreichen, sollte sich die Verlängerung der VSP politisch durchsetzen. Auch bezüglich vorgelagerter Erkundungsphasen sollte § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG in die weitere Diskussion einbezogen werden. Dort findet sich die Ermächtigung zur Sicherung von Planungsgebieten, wie sie von den Experten RA’in Keienburg und Prof. Kühne in Bezug auf die Offenhaltung von Alternativen nach § 9a Abs 3 BFernStrG angesprochen wurden. Die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 13 Abs. 3 (2. Teil) StandAG zur Durchführung der obertägigen Erkundung lassen sich nach übereinstimmender Auffassung über § 12 Abs.2 StandAG iVm § 9g AtG duch VSP sichern. Zu diesem Zeitpunkt kann auch Gorleben ggf. wieder über eine VSP gesichert werden.
Antrag zum bisherigen 1. Beschlussvorschlag (Einfügung)
(…), die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

zu 3.

Weil die Erforderlichkeit einer VSP in Gorleben neben § 48 Abs. 2 BBerG nicht erwiesen ist, bedarf es zumindest weiterer Prüfungen und Erörterungen, bevor der BRat über die Verlängerung der VSP Gorleben im Einklang mit dem Grundgesetz entscheiden kann. Hierzu zählt auch die Würdigung möglicher Ergänzungen von §§ 11, 55 BerG

Antrag:

[Unterstützung des vorliegend 2. Beschlussvorschlages]
Ich bitte die Gst. das vorliegende Schreiben auch als K.-Drs. zugänglich zu machen.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Gaßner
Rechtsanwalt

Gorleben weiterhin einziger bevorzugter Atommüll-Standort – Zeitspiel für Alternativen und Druck der Kommission

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Atommüll-Kommission tagt wieder. Diesmal unter dem TOP6: Gorleben, die Veränderungssperre und die Sicherung weiterer Atommüll-Lager-Standorte. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen beschlossen: Es bleibt bei der einseitigen Bevorzugung von Gorleben als Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Dazu soll die im August auslaufende Veränderungssperre um weitere 10 Jahre verlängert werden. Für andere potentiell geeignete Regionen gibt es diese Sperre nicht. Es geht in der Kommission derzeit nicht darum, Gorleben als Standort auszuschließen – aber darum, die weitere Bevorzugung zu beenden. Die Bundesregierung hatte dazu nichts vorgeschlagen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber das soll sich jetzt ändern. Mit einem Beschlussvorschlag, der morgen abgestimmt werden soll, soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden. Das Ziel: Keine Sonderregelung für Gorleben. Aber Gorleben bleibt im Rennen.

Im Beschlussvorschlag heißt es daher: „Die Kommission bittet die Bundesregierung, unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von potenziellen Standorten und Standortregionen ermöglicht.“

Mit der Veränderungssperre soll laut Bundesregierung „sicher“ verhindert werden, dass geeignete Standorte durch z.B. Tiefbohrmaßnahmen für die dauerhafte Atommülllagerung unbrauchbar gemacht werden können. Soll Gorleben mit der Veränderungssperre nicht weiterhin einseitig „bevorzugt“ werden, braucht es also eine rechtliche Lösung, die auch andere Standorte bzw. Regionen schon jetzt „schützt“.

  • Der Beschlussvorschlag ist hier als PDF auf der Kommissionsseite bei der AG2 zu finden.

Die Verlängerung der Veränderungssperre auf dem Verordnungswege braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundestages, aber die des Bundesrats. Bereits am 8. Mai könnte das Thema daher auf der Tagesordnung stehen. Wie der Bundesrat angesichts zahlreicher grüner Regierungsbeteiligungen mit dem Beschluss der Bundesregierung umgehen wird, dürfte spannend werden.

Veränderungssperre Gorleben überflüssig

Denn das rot-grüne Niedersachsen drängt in Person des grünen Umweltministers Stefan Wenzel darauf, die Veränderungssperre ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach seiner – auch in der Kommission und der AG2 vorgetragenen – Auffassung ist Gorleben durch das StandAG ausreichend gesichert und braucht nicht noch weitere Maßnahmen. Ob andere rot-grüne Landesregierungen im Bundesrat dieser Auffassung zustimmen und daher die Vorlage ablehnen werden, ist derzeit unklar.

Auch z.B. Kommissionsmitglied und Atomrechtsexperte Hartmut Gassner hält eine Veränderungssperre für überflüssig. Darauf hatte er deutlich während der letzten Sitzung der AG 2 hingewiesen.

Um Zeit für weitere Beratungen zu gewinnen, drängt Niedersachsen zunächst auf eine Verschiebung der Befassung bis zum Juli. Die Zeit soll genutzt werden, um eine Alternative für die Veränderungssperre weiter zu entwickeln. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag für die morgige Kommissionssitzung. Allerdings ist das offenbar umstritten. Denn der entsprechende Satz ist in eckigen Klammern gefasst: „[Um eine intensive und ergebnisoffene Beratung dieses Vorschlags zu ermöglichen, sollte geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der im Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat über die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre in Betracht kommt.]“

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