Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking – Beschluss könnte sich verschieben

Menz-Zdebel-UmweltausschussJuni2015
Anhörung zum Fracking um Umweltausschuss des Bundestags: Die Abgeordneten Menz und Zdebel zufrieden mit dem Verlauf.

Fracking gehört verboten. Über die Grunde dafür konnte man gestern viel auf der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags hören. Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Fracking-Experte war am Ende der dreistündigen Sitzung zufrieden. “Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz und muss vom Tisch. Die Experten haben in der Anhörung eine Vielzahl konkreter Mängel und Risiken aufgelistet, auf die das Gesetz und die Regierung bislang keine Antworten haben”, sagte der Abgeordnete als Fazit.

  • Hinweis: Nach der Anhörung erhöhen sich die Hinweise, dass es erneut zu einer Verschiebung der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag kommt. Der Druck im Parlament und von seiten der Umweltverbände und Initiativen bringt die SPD offenbar weiter unter druck, wie z.B. hier auf Basis einer aktuellen dpa-Meldung nachzulesen ist.

Am morgigen Mittag folgt im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine weitere Anhörung: “Erweiterte Haftung für Bergschäden” überschreibt der Bundestag die Ankündigung für das Fachgespräch. (Siehe dort auch Termin und Ort und die Liste der eingeladenen Sachverständigen).

Oliver-Kalusch-BBU-06-2015
Sachverständige und massive Kritik am Fracking-Gesetz-Entwurf der Bundesregierung: Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)

“Fracking-Regelwerk mit Schlupflöchern” fasst die Süddeutsche Zeitung die Anhörung zusammen. Auf der Bundestagsseite ist u.a. unter der Überschrift „Nicht beherrschbare Risikotechnik“ zu lesen: “Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderten ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland.

„Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst.

„Ökonomische Grenze von 3.000 Metern Tiefe“

Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar. Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000 Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.

Dr. Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“ ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei.”

Der Bericht über die weiteren Vorträge ist unter dem o.g. Link vollständig nachzulesen.

Dse4Zdebel

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