Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

Dse4Zdebel

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