Risiko-Reaktoren in Belgien: LINKE fragt EU-Kommission

Radioaktive Wolken machen nicht an Grenzen halt. Doch die Menschen in den Grenzregionen zu den belgischen Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 hatten keine rechtliche Möglichkeit, auf die Entscheidung der belgischen Atomaufsichtsbehörde zur erneuten Inbetriebnahme der Atommeiler Einfluss zu nehmen. Jetzt hat die Europaabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Ernst, eine Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission auf den Weg gebracht und will wissen, welche Handlungsmöglichkeiten die Kommission habe, um hinsichtlich des Gesundheitsschutzes Einfluss auf die Entscheidung der belgischen Behörden zu nehmen. Auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hatte mit Blick auf die berechtigten Sorgen der Menschen in der Grenzregion die fehlenden Handlungsmöglichkeiten kritisiert und begrüßt, dass Städte wie Aachen und Maastricht mit Unterstützung von Greenpeace nun vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Bezug nimmt die linke Europaabgeordnete Cornelia Ernst mit ihren Fragen nach den Handlungsmöglichkeiten der EU-Kommission  auf das Kapitel III des Euratom-Vertrages (PDF) zum Gesundheitsschutz und auch auf die „RICHTLINIE 2009/71/EURATOM DES RATES (PDF) vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen“. Außerdem geht es in der Anfrage um verpflichtende, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen, mit denen auch die BürgerInnen angrenzender Staaten mehr Einflußmöglichkeiten bekommen würden.

Dieses Thema hatte jüngst auch die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einer Sitzung des Umweltausschusses auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) angeschnitten.

Dokumentation: Pressemitteilung Europaabgeordnete Cornelia Ernst (DIE LINKE.), Nukleare Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3

Belgische Riss-Reaktoren sofort abschalten! Anfrage an die Europäische Kommission
Die Europaabgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP teilt die Sorgen der Bevölkerung in der Grenzregion Belgien, Deutschland und Niederlande über die Entscheidung der belgischen Atomaufsicht, die Riss-Reaktoren trotz tausender Risse wieder ans Netz zu lassen.

In einer schriftlichen Anfrage an die Europäische Kommission möchte sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat oder die Kommission auf die Bewertung der belgischen Atomaufsicht Einfluss nehmen kann. (Anfrage siehe unten)

Cornelia Ernst: „Wir brauchen gerade auch für Atomkraftwerke, deren Laufzeit verlängert wurde, eine verpflichtende, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung. Bis heute sind die Ursachen für die Risse in den Reaktordruckbehältern der beiden Atomkraftwerke nicht aufgeklärt und stellen eine massive Gefährdung der Bevölkerung im Dreiländereck Belgien, Deutschland und Niederlande dar. Wir brauchen eine verpflichtende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden. Gerade angesichts des steigenden Alters vieler Atommeiler in der EU.“ Brüssel, 22. Februar 2016

Anlage: ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG (Artikel130) an die EU-Kommission

FRAGESTELLER: Cornelia Ernst
BETRIFFT: (genau anzugeben) Nukleare Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3

TEXT:
Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern hat die belgisehe Atomaufsicht genehmigt, dass die belgischen Kernkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 wieder ans Netz gehen können. Die Sicherheitsmargen für den Betrieb der beiden Atommeiler sind angesichts der Rissbefunde deutlich reduziert und die Risiken für einen schweren Unfall mit Freisetzung großer Mengen radioaktiver Stoffe deutlich erhöht. Die Folgen eines Nuklear-Unfalls würden an den Staatsgrenzen nicht Halt machen.

ln der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften wird anerkannt, dass die Bestimmungen des Kapitel 3 des Euratom-Vertrags zum Gesundheitsschutz eine systematisch gegliederte Gesamtregelung bilden, durch die der Kommission relativ weitgehende Befugnisse zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Risiken einer radioaktiven Verseuchung eingeräumt werden.

  • Welche Möglichkeiten bestehen für die Kommission, auf die Bewertung der zuständigen belgischen Aufsichtsbehörde FANC Einfluss zu nehmen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kommission von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen kann?
  • Wie bewertet die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/71/EURA TOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen in Belgien?
  • Wie bewertet die Kommission den Vorschlag, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen auch bei der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zur Pflicht zu machen?

Dse4Zdebel

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