BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit “nicht zustimmungsfähig” – Sondervotum

Brunsmeier-Weiger-BUND
Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der “Endlager”-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. “beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.” Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  “zentrale Fragen ungeklärt” wären. Auch die “von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.” Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben “Gründlichkeit vor Schnelligkeit” zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der “Bericht überhastet fertiggestellt”.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht “nicht zustimmungsfähig” sei und es daher “auf jeden Fall ein Sondervotum” zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: “Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.”

Brunsmeier ergänzte: “Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.”

In der Pressemeldung heißt weiter: “Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.”

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.”

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Dirk Seifert

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