Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

Eine offenbar kontroverse, aber produktive Debatte zum Umgang mit gering strahlenden Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler führt die Ärztekammer in Baden-Württemberg. Nach einem Beschluss der Ärztekammer vom November, in dem sie sich gegen die Freigabe dieser schwach radioaktiven Abfälle aussprach, hatte im Januar ihr Präsident  nach einem Gespräch mit dem grünen Umweltminister Franz Untersteller dafür gesorgt, dass die per Presseerklärung vorgestellte Position von der Homepage verschwand. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit Untersteller teilte der außerdem mit, dass die staatliche Vorgehensweise in Ordnung wäre. Auf einer Vorstandssitzung am 25.1. hat die Landesärztekammer jetzt die Angelegenheit diskutiert und den Beschluss vom November wieder online gestellt. Die Fachdiskussion solle nun intensiviert werden, ein Symposium dazu ist in Vorbereitung. Die „Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung“ verweisen darauf (siehe unten dazu auch eine PM), dass es eine Grundaufgabe der ärztlichen Prävention ist, auch geringe Strahlenrisiken im Vorfeld zu verhindern. Die Strahlenschutzverordnung fordert eine Minimierung von Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und eine Rechtfertigung auch der niedrigsten Strahlenbelastung mit der Abwägung von möglichen Handlungsalternativen. Insbesondere ein Gutachten der Ärzteorganisation IPPNW, das einen höheren Strahlenschutz durch Deponierung des Kernkraftwerkmülls auf dem Kernkraftwerkgelände als machbar belegt, hat Herr Umweltminister Untersteller bisher nicht fachlich bewerten lassen, heißt es.

UmweltFAIRaendern dokumentiert:

Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung
Demokratische Ärztinnen und Ärzte – Sprechende Medizin

LDÄÄ, Kernerstr. 32, 70182 Stuttgart

Pressemitteilung vom 26.01.2017

E n t s c h l i e ß u n g der 5. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg am 26. November 2016 in Stuttgart

Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg

Nach Plänen der grün-schwarzen Landesregierung sollen in diesem Jahr sogenannte „freigemessene“ gering radioaktive Abfälle aus dem Rückbau der Atomkraftwerke Obrigheim und Neckarwestheim auf den Bauschuttdeponien der Landkreise in Buchen, Schwieberdingen und Horrheim eingebaut werden. Gegen diese Vorhaben haben sich erhebliche Proteste erhoben, nachdem ein ursprünglich von Umweltminister Untersteller verkündetes Moratorium nach einem Gutachten des Öko-Institutes in Freiburg aufgehoben wurde.

Die von der Fraktion „Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung“ in die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingebrachte und dort mit großer Mehrheit positiv beschiedene Entschließung hat zu viel Resonanz in Politik und Medien geführt. Die Vertreterversammlung hatte in ihrer Entschließung insbesondere vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die sog. „Freigabe“ und den Einbau gering radioaktiven Restmülls für die Bevölkerung gewarnt und dafür plädiert, beim Rückbau der AKWs anfallenden radioaktiven Müll auf dem Kraftwerksgelände zu deponieren.

Nach Protesten des Umweltministeriums unter Franz Untersteller (Grüne) sah sich die Landesärztekammer mit ihrem Präsidenten Dr. Ulrich Clever veranlasst, die Entschließung der Vertreterversammlung vorübergehend bis zur weiteren Klärung des Sachverhaltes aus dem Internet-Auftritt der Kammer zu nehmen. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Umweltministerium verwies die Landesärztekammer auf möglicherweise neue Erkenntnisse eines Fachgutachtens des Öko-Institutes und machte die Notwendigkeit einer weiteren Klärung des Sachverhaltes deutlich.
In der gestrigen Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer wurde das Thema der Freigabe von gering radioaktiven Abfällen erneut diskutiert. Die Antragsteller danken Präsidium und Vorstand der Landesärztekammer ausdrücklich, dass hier die Möglichkeit gegeben wurde, in der Vorstandssitzung die wissenschaftlichen Grundlagen und ihre Bedenken zum Verfahren der Freigabe gering radioaktiven Restmülls vorzutragen.

Aus Sicht der Antragsteller beantwortet das vom Umweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten die Fragen nach einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung auch durch geringe Strahlenmengen nicht. Das vom Ministerium und dem beauftragten Öko-Institut angeführte 10 µSV Konzept ist ein hypothetisches und nicht messbares Konstrukt. Auch die im Gutachten vermutete Einhaltung dieser willkürlichen Grenze kann gesundheitliche Schäden durch Strahlenexposition über lange Zeiträume nicht ausschließen. Nach Einbau freigemessenen Atommülls auf den Deponien ist eine Messung der Strahlendosis nicht mehr möglich. Die Strahlenbelastung durch den Einbau von gering radioaktivem Atommüll aus den Kernkraftwerken erhöht für die betroffene Bevölkerung unfreiwillig die ohnehin bestehende natürliche Strahlenbelastung zusätzlich. Auch die natürlich vorkommende Strahlung kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Dem trägt auch der Gesetzgeber Rechnung, wenn zukünftig beispielsweise die natürliche Radonbelastung Berücksichtigung in der EU-konformen Neuregelung zum Strahlenschutz finden wird. Die Strahlenschutzverordnung fordert eine Minimierung von Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und eine Rechtfertigung auch der niedrigsten Strahlenbelastung mit der Abwägung möglicher Handlungsalternativen. Einigkeit besteht bei allen Fachleuten darüber, dass es keine Grenzwerte für die Schädlichkeit von Strahlung gibt. Auch das vom Umweltministerium bemühte Öko-Institut stellt in einem Gutachten aus dem Jahr 2014 fest, dass auch „unterhalb der Dosisgrenzwerte ein Risiko für späte tödlich verlaufende Krebserkrankungen und Schäden bei Nachkommen“ besteht.

Weiterhin bleibt unklar, warum das Umweltministerium nicht auf die guten alternativen Möglichkeiten zur Lagerung des Atommülls in bunkerähnliche robuste Bauwerke auf den Kraftwerksgeländen oder auf das Konzept des bautechnischen Verschlusses nach Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile zurück greift. Beide Verfahren wurden als geeignet beurteilt, wie sich aus aktuellen Gutachten der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW“ ergibt.

Die Antragsteller begrüßen deshalb die Entscheidung von Präsidium und Vorstand der Landesärztekammer, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 26.11.2016 wieder ins Netz zu stellen und weitere fachkundige Beratungen u. a. im bestehenden Ausschuss Prävention und Umwelt der Landesärztekammer durchzuführen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Position des Präsidiums und Vorstandes, wonach Gesundheitsschutz und die Prävention von Schäden der Gesundheit der Bevölkerung auch durch unnötige Strahlenbelastung zu den zentralen Aufgaben der Kammer zählt.
Stuttgart, 26.01.2017 Dr. med. Robin T. Maitra, M.P.H.

Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung

Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg (26.11.2016)

Hinweis

Unten stehende Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg war vom 2. bis 25. Januar 2017 vorübergehend nicht im Internet abrufbar.

Grund hierfür war, dass sich seit der Vertreterversammlung vom 26. November 2016 – unter anderem in einem Gespräch der Kammerspitze mit Umweltminister Franz Untersteller – Aspekte und Erkenntnisse ergeben hatten, die es erforderlich machten, den Vorstand der Landesärztekammer am 25. Januar 2017 zu informieren und damit zu befassen.

Der Vorstand hat sich – unter Einbeziehung der damaligen Antragsteller der Entschließung sowie unter Berücksichtigung der gemeinsamen Pressemitteilung von Landesärztekammer und Umweltministerium vom 15. Januar 2017 – dafür ausgesprochen, die Entschließung unverändert online zu stellen und sie gleichzeitig in den Fachausschuss „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer einzubringen. Nach Abschluss der dortigen Beratungen wird die Thematik nochmals im Vorstand und danach in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer auf die Tagesordnung kommen.

Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, betont: „Der Vorstand hat sich erwartungsgemäß dafür ausgesprochen, dass wir uns mit ärztlichem Sachverstand eingehend mit der Thematik der Entschließung beschäftigen. Hierzu ist zunächst unser Fachausschuss das geeignete Gremium.“

Über die Ergebnisse der Beratungen wird die Landesärztekammer zu gegebener Zeit informieren.

(Stand: 26. Januar 2017)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung gefunden sind.

Begründung:

Es ist geplant, dass sog. „freigemessener“ gering radioaktiver AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien mit Bauschutt vermischt und „endgelagert“ und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden können bzw. müssen.

Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine Strahlengefährdung der Bevölkerung.

Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.

Atommüll verhindern, bevor er entsteht – Hamburg demonstriert gegen Atomtransporte

Der Atomausstieg in Deutschland ist beschlossen, aber die Zahl der Atomtransporte bleibt konstant auf hohem Niveau. In Hamburg werden alle zwei, drei Tage radioaktive Materialien transportiert, die mit dem Betrieb von Atomanlagen in Deutschland und mit AKWs in Europa und darüber hinaus zusammen hängen. Zwischen 160 – 170 pro Jahr! Entweder schippert und rollt radioaktives Uran durch die Hansestadt auf dem Weg zur Herstellung von Brennstoff für diese Anlagen und Meiler in Deutschland oder geht an AKWs im europäischen Ausland. Oder es sind Brennstoffe mit angereichertem Uran aus den Anlagen in Lingen und Gronau, die immer noch vom Atomausstieg komplett ausgenommen sind und dafür sorgen, dass Deutschland im internationalen Atomgeschäft im Geschäft bleibt. Transporte, die als „Natururan“ durch Hamburg über Schiff, Schiene und Straße transportiert werden, sind schon bald im Reaktoreinsatz Super-GAU-relevant und danach hochradioaktiver Müll, dessen dauerhafte Lagerung weltweit und für tausende von Generationen ungelöst ist. Da gibt es kein Vertun: Diese Transporte müssen beendet werden. Grund genug also, dass als Mahnung der Mehrfach-Katastrophe von Fukushima in Hamburg am 11. März gegen diese Transporte und einen bislang weitgehend tatenlosen rot-grünen Senat demonstriert wird!

Seit Monaten verfolgen Anti-Atom-Gruppen die Atomtransporte vor allem über den Hamburger Hafen, wiederholt gab es Aktionen und auch Blockaden. Auch das ZDF berichtete darüber in einer umfangreichen TV-Dokumentation.

Jetzt rufen die Initiativen, darunter auch der BUND in Hamburg, zu einer Demonstration gegen diese Atomtransporte über den Hamburger Hafen aus Anlass des Jahrestages der atomaren Fukushima-Katastrophe auf. Auf dieser Seite wird über Anlass und Hintergrund informiert.

Der AK Energie des BUND in Hamburg berichtet auf seiner Seite: „Eine ganz große Geheimniskrämerei herrscht in Hamburg, wenn es um die ca. 160 Atomtransporte geht, die jährlich durch die Stadt gehen. Diesen Mantel des Schweigens wollen wir aufbrechen und die Transporte beenden. Ohne Transporte keine Atomenergie – darum geht es. Unseren aktuellen Flyer (PDF) zu diesem Thema und mehr zum Suchverfahren für ein Atommüllendlager aus Sicht des BUND ist in diesem Dokument (PDF) nachzulesen.“ AntiAtomBüro, SAND,  attac Hamburg und andere rufen zur Demonstration auf, weitere beteiligte sind hier zu sehen.

Hintergrund der Aktionen ist auch: Während das rot-grüne Bremen seine Häfen für einen Teil der Atomtransporte per gesetzlicher Regelungen geschlossen hat, will der rot-grüne Senat in Hamburg eine Verbotsregelung über eine freiwillige Verzichtserklärung der Hafenunternehmen erreichen. So steht es im Hamburger Koalitionsvertrag. Doch nach nun fast zwei Jahren Regierungszeit ist in dieser Sache bislang nichts weiter passiert.

Elbphilharmonie mit Blick auf AtomfrachterAtlantic Cartier (rechts). Dazwischen liegt ein Kreuzfahrtterminal.

Atomtransporte im Hamburger Hafen? Die finden mit Blick von oder auf die neue Touristenattraktion „Elbphilharmonie“ statt. Als die im Mai 2013 noch Baustelle war, geriet einer der Atom-Frachter, die Atlantic Cartier, gleich gegenüber am Kleinen Grasbrook in Brand und konnte nur unter großen Mühen im Rahmen eines Großeinsatzes der Feuerwehr gelöscht werden, ohne dass es zu schlimmeren Folgen führte. Nur ein paar hundert Meter entfernt fand seinerzeit eine Großveranstaltung mit tausenden von Gästen im Rahmen des Kirchentags statt. Glück gehabt! Darauf sollte man es in Zukunft nicht ankommen lassen und daher ist es gut und richtig, am 11. März für den Stopp der Atomtransporte auf die Straße zu gehen!

PS: Hamburg will eine freiwillige Vereinbarung mit der Hafenwirtschaft, weil es die rechtlichen Regelungen von Bremen nicht für „verlässlich“ hält. Allerdings: Auch wenn eine verfassungsrechtliche Prüfung in Bremen noch aussteht: Die dortigen Regelungen blockieren seit 2013 Atomtransporte von Kernbrennstoffen über die dortigen Häfen – während in Hamburg die strahlende Fracht ungestört durch Senat und Behörden weiter stattfinden.

2017 – Fukushima-Demo

Atommüll verhindern, bevor er entsteht
Samstag 11.3.2017 – 14 Uhr

Demonstration zum Fukushima-Jahrestag in Hamburg –

Start 14 Uhr : Elbpromenade (U-Bahn Baumwall)

Abschluss ca. 16:00 Uhr: Große Elbstrasse 38 / Sandberg (Firma MACS)

Zwischenkundgebungen: Landungsbrücken und Balduintreppe

Der sogenannte Atomausstieg ist beschlossen – Atompolitik kein Thema mehr? Täglich fahren Atomtransporte quer durch die Welt um die Atomindustrie mit neuem Brennstoff zu versorgen. Uran wird abgebaut, umgewandelt, angereichert, in Brennelemente gepresst, zu Atomkraftwerken transportiert. Diese Transporte sind zugleich die Achillesferse der Atomindustrie – ohne Atomtransporte könnten Atomkraftwerke nicht laufen.

Zahlreiche radioaktive Stoffe werden alle paar Tage im Hamburger Hafen umgeschlagen, ob Uranerzkonzentrat, das gefährliche hoch giftige Uranhexafluorid, Uranpellets oder Brennelemente.

Wir wollen Atommüll verhindern, bevor er entsteht. Wir wollen kein weiteres Fukushima, wir wollen atomare Katastrophen im Keim ersticken und die Versorgungstransporte der Atomindustrie stoppen. Darum rufen wir zu einer Demonstration im Hamburger Hafen anlässlich des Fukushima-Jahrestages am Samstag 11.3.2017 auf.

Die Hamburger Reederei MACS ist aktuell nicht nur für Atomtransporte aus Namibia verantwortlich. Vielmehr hat der Firmengründer Felix Scheder-Bieschin schon 1983 sein Geschäftsmodell mit dem rassistischen und menschenverachtenden Apartheidsregime in Südafrika trotz weltweiten Boykotts ausgebaut, was der Reederei zu großem Wachstum verhalf.

Das Uranerzkonzentrat, das mit der MACS nach Hamburg transportiert und auf dem Gelände der Firma C. Steinweg umgeschlagen wird, dient als Rohstoff zur Herstellung von Brennelementen. Der Abbau von Uran in Namibia geht einher mit großen Umweltzerstörungen, meist verbunden mit Menschenrechtsverletzungen. Die gigantischen Mengen an radioaktivem Abraum, die beim Tagebau entstehen, lagern unter freiem Himmel, der Staub weht weg und sorgt für radioaktive Verseuchung und Gesundheitsschäden rund um die Abbaugebiete. Die beim Auswaschen des Urans benötigten Wassermengen fehlen an anderer Stelle als Trinkwasser.

Wir lehnen die herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse ab, die solche menschenverachtenden Technologien entwickeln und nutzen.

Das Ziel der Uranerzkonzentrattransporte ist eine Anlage von AREVA in Narbonne in Südfrankreich. Dort wird das Uran in verschiedenen Schritten umgewandelt, um später zum Beispiel in Gronau angereichert oder in Lingen zu Brennelementen gefertigt zu werden. Diese Anlagen haben eine unbefristete Betriebsgenehmigung und eine Stilllegung ist nicht in Sicht – auch hier kein Atomausstieg!

Wir setzen uns ein:

– Für den Stopp von Atomtransporten durch Hamburg und anderswo!

– Für die sofortige Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen!

– Für die Stilllegung aller Atomanlagen weltweit und sofort!

– Für echten Klimaschutz ohne fossile Energien wie Kohle und Atom!

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Trägerkreis und Unterstützer*innen:

Antiatom Büro Hamburg, ATTAC Hamburg, BUND AK Energie, Friedensgruppe Nordheide, Gegenstrom HamburgHafengruppe Hamburg, Hamburger Energietisch, Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz, Bremen (MAUS), ROBIN WOOD, Runder Tisch. Natur-, Umwelt- und Tierschutz Buchholz, Umweltgewerkschaft, Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke (SAND), X-tausendmal quer Regionalgruppe Hamburg

Atommülllagersuche: Nationales Begleitgremium veröffentlicht Gutachten zur Gesetz-Änderung

Wo und wie können die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in einem gesellschaftlichen Konsens möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Der Bundestag ist dabei, die Umsetzung der Empfehlungen einer Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle in das sogenannte Standortauswahlgesetz vorzubereiten. Eine Formulierungshilfe hatte das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Jetzt hat das Nationale Begleitgremium (NBG), das die Standortsuche überwachen soll, zwei Gutachten veröffentlicht, die sich mit dem Bericht der Kommission und der bisher veröffentlichen Novelle des Standortauswahlgesetzes kritisch auseinander setzen. Am 11. Februar führt das NBG in Berlin eine BürgerInnen-Anhörung zur Suche nach einem Atommülllager durch.

Die Einladung und die jetzt veröffentlichten Gutachten stehen hier zum Download:

Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums werden die Gutachten so präsentiert: „Zur Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung zum Standortauswahlgesetz am 11. Februar 2017 in Berlin hat das Nationale Begleitgremium zwei Rechtsgutachten erstellen lassen. In den beiden Kurzgutachten vergleichen Professor Ulrich Smeddinck und Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit jeweils die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes mit den Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Die Empfehlungen der Kommission sollen bei der anstehenden Gesetzesänderung in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden. Die Formulierungshilfe dient den Fraktionen des Bundestages als Grundlage für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Gutachter sollten herausarbeiten, welche Kommissionsempfehlungen in der Formulierungshilfe eins zu eins und welche dort sinngemäß umgesetzt wurden. Sie sollten zudem untersuchen, welche Empfehlungen keinen Eingang in die Formulierungshilfe fanden und was darüber hinaus zusätzlich in deren Text aufgenommen wurde. Die Gutachten stehen am Ende dieser Meldung für Sie zum Download bereit.

BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt

Beide Gutachten setzen sich vor allem intensiv auseinander mit Formulierungsvorschlägen und Kommissionsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren und zum Rechtsschutz, den Klagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in dem Verfahren. Dabei zeichnen die Gutachten ein differenziertes Bild. Zahlreiche Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurden demnach in den Formulierungsvorschlag eins zu eins oder wörtlich übernommen. Andere Empfehlungen der Kommission nimmt der Vorschlag für die Änderung des Standortauswahlgesetzes sinngemäß auf. Nach den Gutachten gibt es auch Kommissionsempfehlungen, die nur zum Teil berücksichtigt wurden oder bislang unberücksichtigt blieben.

Das Programm der Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar, zu deren Vorbereitung die Gutachten dienen, können Sie ganz unten herunterladen.

Bayern genehmigt Abriss des AKW ISAR 1

„Das StMUV hat der PreussenElektra GmbH eine erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) erteilt“, heißt es in der Bekanntmachung des bayerischen Umweltministeriums. (PDF) Damit genehmigt Bayern als erstes Bundesland den Rückbau eines der Atomkraftwerke, die nach Fukushima abgeschaltet worden sind. Der Genehmigungsbescheid selbst ist hier als PDF online. Eine Übersicht der Atomanlagen und der laufenden Verfahren in Bayern findet sich hier auf der Seite des Ministeriums. Die Grünen im Landtag von Bayern reagieren mit einer PM: „Erst Brennstofffreiheit, dann Abriss!“ Dort heißt es: „Schwere Bedenken melden die Landtags-Grünen im Zusammenhang mit der Rückbaugenehmigung des CSU-Umweltministeriums für den Atommeiler Isar 1 an.“

Isar 1 ist ein Siedewasserreaktor, am Standort ist noch ein Druckwasserreaktor in Betrieb. Ca. 1.700 Brennelemente befinden sich nach Angaben der Grünen noch „in einem schlecht geschützten Abklingbecken“. Die Abgeordnete Rosi Steinberger: „Ein Abriss vor der Räumung wäre hoch riskant.“ Weiter heißt es in der PM der Grünen: „Der atompolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig, sieht die mit dem nach wie vor gefüllten Lagerbecken verbundenen Gefahren in der Risikobewertung für die Rückbaugenehmigung nicht hinreichend berücksichtigt. „Es werden zwar über 30 nicht unwahrscheinliche Ereignisse aufgelistet – darunter ein möglicher Flugzeugabsturz auf das Lagerbecken. Bei der Berechnung der maximalen Strahlenbelastung für die Umgebung wird der Flugzeugabsturz  aber nicht einkalkuliert. Das ist grob fahrlässig“, ärgert sich Martin Stümpfig. Zudem schreibe die Genehmigung dem für den Rückbau verantwortlichen Unternehmen Preußen-Elektra keinen klaren Zeitrahmen vor. „Wann es los geht, bestimmt alleine der Betreiber – damit werden Klage- und Mitwirkungsrechte der Bevölkerung stark eingeschränkt“, so Martin Stümpfig. Die Landtags-Grünen fordern weiter die Räumung des Lagerbeckens vor Beginn des Rückbaus. Rosi Steinberger: „Erst brauchen wir die Brennstofffreiheit, dann kann der Abriss beginnen. Nur diese Reihenfolge schützt die Bevölkerung vor möglichen Gefahren.“

Auch der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger kritisierte die Genehmigung laut Süddeutsche entsprechend (siehe unten).

In der Pressemitteilung des AKW-Betreibers heißt es: „„Für den Rückbau des Siedewasserreaktors veranschlagen wir ca. 15 Jahre“, so der für den Abbau des Kraftwerks verantwortliche Standortleiter Sebastian Wittmann. „Bevor wir mit dem Rückbau beginnen, müssen wir unsere Betriebsvorschriften an die Festle­gungen der Genehmigung anpassen. Wir planen mit dem Rückbau der Anlage im zwei­ten Quartal zu beginnen“, so Wittmann weiter.“

Über die Genehmigung berichtet der Deutschlandfunk und auch der Donaukurier. „15 Jahre und eine Milliarde Euro – Abbau von Reaktor Isar 1 genehmigt“, heißt es in diesem Bericht. Siehe auch Süddeutsche.

Verglaster Atommüll zur Zwischenlagerung: Anträge im ersten Halbjahr 2017 – Rücktransporte folgen 2019

Als gäbe es in Deutschland nicht schon genug Atommüll, dessen Zwischenlagerung immer größere Probleme bereitet. Zusätzlich müssen noch insgesamt 26 weitere Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und England von der Bundesrepublik zurück genommen werden. Ehemals sollten diese in das Zwischenlager Gorleben. Um aber für die „Endlagersuche“ einen Kompromiss zu finden, nachdem auch der Salzstock in Gorleben weiter im Verfahren bleiben kann, einigten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen, diesen WAA-Atommüll künftig in die Zwischenlager der AKWs in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu zu bringen. Dafür müssen die Genehmigungen geändert werden, denn diese besonderen radioaktiven Abfälle dürfen bislang dort nicht eingelagert werden. Die Zwischenlager an den Standorten sind grundsätzlich nur für hochradioaktiven Atommüll in Form von Brennelementen aus dem jeweiligen AKW zugelassen. In der ersten Jahreshälfte 2017, so das Bundesumweltministerium auf eine Nachfrage der Grünen im Bundestag, sollen nun die entsprechenden Anträge von den Betreibern gestellt werden. (Foto: AKW Isar/Ohu)

Die Angaben für diese Terminplanung sollen von den jeweiligen Betreibern der entsprechenden Anlagen stammen, heißt es. Außerdem: „Die Rückführung aus Frankreich bzw. die erste Rückführung aus dem Vereinigten Königreich soll im Jahr 2019 stattfinden. Eine Festlegung dieser Transporte auf bestimmte Quartale im Jahr 2019 kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Beladungen der Behälter in den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague bzw. Sellafield abschließend geklärt sind“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine Frage der Grünen Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Drucksache 18/10827).

Der verglaste Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland stellt mit Blick auf die bisherigen Atomabfälle neue Anforderungen an die weitere Zwischenlagerung. Der Grund: Bislang dürfen lediglich abgebrannte Brennelemente dort eingelagert werden. Sollte es zu Undichtigkeiten bei den Castoren kommen, gäbe es zumindest noch derzeit eine Möglichkeit, diese im vorhandenen Reaktor unter Wasser zu reparieren. Für die verglasten Abfälle ist dies jedoch nicht möglich, weil diese unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Hinzu kommt, dass diese verglasten Abfälle in anderen Behältern eingelagert sind, die z.B. eine andere Deckelkonstruktion haben. (Siehe dazu den Link oben und die Links zum Thema Heiße Zelle.) Dennoch hat das Bundesumweltministerium bereits erklärt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei den neuen Genehmigungsanträgen nicht durchgeführt werden soll, obwohl viele hier eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ der bisherigen Situation sehen.

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