Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium organisiert Anhörung

Im Bundestag haben die Beratungen über die Umsetzung der Empfehlungen der so genannten „Endlager-Kommission“ in das Standortauswahlgesetz begonnen. Dieses Gesetz soll die Anforderungen und den Ablauf der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens regeln. So jedenfalls der Anspruch. Am 11. Februar will nun das neu eingerichtete Nationale Begleitgremium (NBG) eine „Bürger/innen Anhörung“ in Berlin durchführen. (Zur Anmeldung geht es hier.)

Grundlage für die Diskussion, die das NBG organisiert, ist der vom Bundeskabinett kurz vor Weihnachten beschlossene Entwurf, der derzeit zwischen den Bundestagsfraktionen weiter diskutiert wird. Das NBG hat diesen Beschluss hier veröffentlicht.

Bezogen auf eine Eins zu Eins – Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ gibt es allerdings offenkundige Mängel. Auch diese listet das NBG auf (siehe hier).

Die Suche nach einem solchen Atommülllager „kann nur gelingen und zum bestmöglichen Standort führen, wenn Bürgerinnen und Bürger daran von Anfang an mitwirken. Dazu laden wir Sie herzlich ein“, schreibt das NBG auf seiner Homepage. Das ist richtig und genau  das hat bislang nicht stattgefunden.

Schon die Entstehung des Gesetzes fand weitgehend unter Ausschluss der (kritischen) Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen statt und führte dazu, dass vor allem die Initiativen und Verbände aus der Anti-Atom-Bewegung (sowie die LINKE) das Gesetz ablehnten (siehe den Antrag: Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füsse stellen (PDF)). Der „Endlager-Kommission“, deren Empfehlungen jetzt zur Umsetzung anstehen, ist es zu keiner Zeit wirklich gelungen, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit zu beteiligen.

Mit dem StandAG soll angeblich eine ergebnisoffene und vergleichende Suche auf einer „weißen Landkarte“ erfolgen, bei der alle in Frage kommenden Wirtsgesteine (Ton, Kristallin, Salz) gleichberechtigt untersucht werden sollen. Ob das am Ende gelingt? Schon jetzt mobilisieren die Bundesländer Bayern und Sachsen massiv gegen die vorgeschlagenen Regelungen. Sie hatten entsprechende Sondervoten zum Kommissions-Bericht formuliert und mobilisieren jetzt laut dpa/Welt, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“ Das Ziel: Die Kristallin-Vorkommen in den beiden Ländern möglichst auszuklammern.

Hintergrund: 40 Jahre Atomenergienutzung und bis heute ist vollkommen unklar, wohin es dauerhaft mit den hochradioaktiven Abfällen soll. Gegen jede Vernunft und ohne jede vergleichende Untersuchung haben frühere Bundesregierungen und die Atomindustrie an Gorleben als bis heute einzigen Ort festgehalten. Das hat sich auch mit dem Standortauswahlgesetz nicht geändert. Einer der vielen Gründe, warum die LINKS-Fraktion dieses Gesetz seinerzeit als Mangelhaft abgelehnt hatte. Im Sommer 2016 hatte eine umstrittene „Endlager-Kommission“ im Auftrag von Bundestag und Bundesrat nach zwei Jahren arbeit Vorschläge für eine Novellierung dieses Gesetzes vorgelegt. Der Bericht enthält zwar einige Verbesserungen, hat aber grundlegende Fragen weiterhin offen gelassen. Deshalb hatten der Umweltverband BUND und auch die Fraktion DIE LINKE das Ergebnis in der Summe abgelehnt und Sondervoten formuliert.

Illegale Castor-Zwischenlagerung Brunsbüttel? „Bereitstellung“ hat begonnen

Greenpeace hält das für rechtswidrig und bezichtigt Robert Habeck, Schleswig-Holsteins Energieminister, der Beihilfe zu strafbaren Handlungen beim Umgang mit hochradioaktivem Material in Brunsbüttel. Denn trotz einer durch oberste Gerichte aufgehobenen Genehmigung lagert Vattenfall mit der Zustimmung der Kieler Atomaufsicht Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im Zwischenlager Brunsbüttel ein. Statt Zwischenlagerung – die nicht genehmigt ist – nennt das Kieler Ministerium dies nun „Bereitstellung“ und gibt dafür grünes Licht. Greenpeace nennt das einen Taschenspielertrick und hat per Rechtsgutachten eine massive Kritik formuliert. Inzwischen sollen zwei Castoren aus dem Reaktor Brunsbüttel in dieser Weise rechtswidrig ins Zwischenlager „bereitgestellt“ sein, wie die SHZ berichtet. (Foto: Vattenfall, Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel)

Die SHZ berichtet: „Am Ende könnte Vattenfallmanager Pieter Wasmuth und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sogar Haft drohen. Einem von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenen neuen Gutachten zufolge ist die bereits laufende Einlagerung von 517 Brennelementen aus dem Reaktor des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel in Castoren im direkt daneben liegenden Zwischenlager rechtswidrig. Denn für die Halle gibt es nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das 2015 rechtskräftig wurde, keine Genehmigung mehr.“

Habeck sieht die von Greenpeace per Rechtsgutachten formulierten Kritikpunkte nicht und weist diese laut SHZ zurück: „„Das Greenpeace-Gutachten verkennt, dass es hier nur um eine zeitlich befristete Bereitstellung und noch nicht um eine Zwischenlagerung geht.“ Für diese längerfristige Zwischenlagerung sei unstreitig eine neue Genehmigung erforderlich, die auch schon beantragt ist. „Sollte diese für das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht erteilt werden, müsste sie für ein anderes Lager beantragt werden“, so Habeck.“

Dass Habeck damit die Rechtsprechung sowohl des Oberverwaltungsgerichts Schleswig als auch des Bundesverwaltungsgerichts praktisch außer Kraft setzt, scheint den Minister nicht weiter zu stören. Der Jurist Ullrich Wollenteit, der die Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel seinerzeit erfolgreich vertreten hatte und jetzt zur „Castor-Bereitstellung“ für Greenpeace das Rechtsgutachten verfasst hat, sieht mit diesem Vorgehen durch die grün-geführte Behörde in Kiel einen Präzedenzfall, mit dem die Sicherheitsstandards des Atomrechts auf fragwürdige Weise unterhöhlt werden und die auch an vielen anderen Standorten künftig bestehende Sicherheitsmängel zu umgehen ermöglicht.

Die SHZ berichtet außerdem: „Seit dem Sommer hat Vattenfall rund 150 Brennelemente umgelagert, zwei Castoren stehen bereits im Zwischenlager. Dazu kommen weitere neun Castoren mit 468 Brennelementen, die dort nach dem Urteil per Verfügung der Atomaufsicht geduldet sind.“

Konferenz GENUG für ALLE: Hubertus Zdebel im Interview

Wie bekommen wir den dringend notwendigen sozial-ökologischen Umbau zum Schutz der Umwelt und für Gerechtigkeit hin? Dazu findet am kommenden Wochenende in Essen die Konferenz GENUG für ALLE statt. In einem Interview in der Jungen Welt sagt Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss, worum es geht: „Wir wollen mit Referenten aus der Umwelt- und Klimabewegung, aus der Wissenschaft und aus den Gewerkschaften diskutieren, wie die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorangetrieben werden kann. Ganz konkret geht es darum, die harten Brocken des sozialökologischen Umbaus zu diskutieren.“

Zum Beispiel die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen. Wir wollen auch über die Verkehrspolitik sprechen oder darüber, wie genau der Umbau in den Kernindustrieregionen in Nordrhein-Westfalen aussehen muss, in denen besonders viele betroffene Menschen leben und arbeiten.“

Finanzierung der Atommüllkosten: „Politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Ende letzten Jahres haben CDU/CSU, SPD und die GRÜNEN den Atomkonzernen Milliardenschwere Risiken für die Finanzierung der Atommülllagerung per Gesetzbeschluss abgenommen und diese auf die BürgerInnen verlagert. „Neuordnung der Atommüllentsorgung“ nennt sich das verniedlichend. Angeblich musste gehandelt werden, weil die armen Atomkonzerne in der Krise sind und später nichts mehr zu holen wäre. Eine Behauptung, die nicht zutreffend ist! „Jetzt erhalten die Energieriesen ein weiteres Milliarden-Geschenk von der Bundesregierung, ausgerechnet mit Zustimmung der Grünen, die ihre Gründung als Partei der Anti-AKW-Bewegung verdanken. In den Vorstandsetagen der „Big-4″ sind die Champagnerkorken geflogen“, schreibt jetzt Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau. Bontrup war von der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu der Gesetzanhörung als Experte eingeladen worden. Er ist Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule und Direktor des Westfälischen Energieinstituts.

Auch wenn die Atomkonzerne in der Krise sind, von einer Insolvenz sind sie weit entfernt, schreibt Bontrup und widerspricht damit den Darstellungen von CDU/CSU, SPD und den Grünen: „Warum machen die Bundesregierung und die Grünen aber den „Big-4“ ein solches Geschenk? Sie befürchten, völlig unbegründet, ein Insolvenzrisiko der Unternehmen. Zwar haben die „Big-4“ selbstverschuldete wirtschaftliche Probleme, weil sie schlicht aus Machtarroganz die Energiewende ignoriert haben. Sie aber mit einer Insolvenz in Verbindung zu bringen, ist völliger Unsinn. Zusammen verfügen sie noch über ein bilanzielles Reinvermögen von 81,3 Milliarden Euro.“

Darauf hatte auch Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, wiederholt in den Beratungen des Gesetzes hingewiesen. Zdebel hatte für die Fraktion die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds gefordert. Im Unterschied zu den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und den Grünen hatte er aber darauf bestanden, dass die Atomkonzerne auch in Zukunft für die Kosten-Risiken haften müssten. (siehe dazu: Keine Enthaftung der Atomkonzerne – Bundestagsfraktion DIE LINKE mit Entschließungsantrag)

Für RWE, E.on und die anderen Atomkonzerne hätte es kaum zu einem besseren Deal kommen können, siehe dazu auch: Atommüll und die Kosten: Wunderheilung bei RWE – Klagen der Konzerne laufen weiter

Bontrup kritisiert massiv die jahrzehntelange Praxis, die die Politik den Atomkonzernen erlaubte: Statt reale Rücklagen bilden zu müssen, konnten sie mit reinen Bilanzmaßnahmen über Rückstellungen ihre Vorteile optimieren, zum Schaden der BürgerInnen. Und obwohl die Probleme dieser Rückstellungen nun deutlich werden, belassen es CDU/CSU, SPD und Grüne dabei: Denn für den Rückbau der Atomanlagen bleibt die Verantwortung und die Finanzierung bei den Konzernen.

  • Ausgerechnet was die Sicherung dieser Rückstellungen für den AKW-Abbau angeht, hat das beschlossene Gesetzespaket eine massive Lücke, wie in der Anhörung Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt ausführte: Hermes stellt in seiner Stellungnahme fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse: Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“ Siehe dazu: 18(9)1059 – SV Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt

Bontrup in der FR: Diese Rücklagen hätten von Anfang an entweder als eine  unternehmensinterne Fondsbildung mit konkreter Zweckbindung geschaffen oder gleich in einen Staatsfonds eingezahlt werden müssen. Beides fand aber nicht statt, sondern den „Big-4″ wurde in Sachen Atommüll eine völlig untaugliche Rückstellungspolitik erlaubt, die jetzt auch noch für den Rückbau der AKWs den Energieriesen weiter ermöglicht wird. Lediglich soll für mehr Rückstellungstransparenz gesorgt werden. Hier ist politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Plutonium in Lingen: Letzter MOX-Einsatz im AKW Emsland

Die letzten 12 Plutonium-Brennelemente (sogenannte Mischoxid-Brennelemente) sind im Januar während der Revision im AKW Emsland eingesetzt worden. Damit befinden sich derzeit 40 solcher Plutonium-Brennelemente im Reaktor. Das Plutonium in diesen Brennstäben stammt aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und England. Mit dem Einsatz in Lingen ist laut Behördenangaben nunmehr das gesamte Plutonium erneut im Einsatz. Weitere werden für deutsche Reaktoren nicht mehr hergestellt, sodass es auch keine weiteren derartiger Atomtransporte geben wird. Insgesamt, so die niedersächsische Atomaufsicht, wurden während des Stillstands 24 der insgesamt 193 Brennelemente gegen neue ausgetauscht. Auch der Betreiber RWE informierte in einer PM am 21. Dezember über den MOX-Einsatz (siehe auch hier Osnabrücker Zeitung). Der Brennelementewechsel Ende Dezember/Anfang Januar wurde erforderlich, damit RWE soweit möglich die Uran-Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 auslief, sparen konnte. Bereits Ende Mai 2016 war der Reaktor zur Revision runtergefahren worden. Dabei wurden lediglich 16 Brennelemente (davon vermutlich 12 MOX) ausgetauscht.

Bereits im Juli 2015 hatte die Osnabrücker Zeitung über die MOX-Brennelemente für das AKW Emsland berichtet: „Osnabrück. Transporte von umstrittenen Mischoxid-Brennelementen (MOX) soll es laut dem niedersächsischen Umweltministerium künftig nicht mehr geben: Der Behörde zufolge sei die letzte Ladung des plutoniumhaltigen Materials Ende Juni zum Atomkraftwerk Emsland geliefert worden. Das AKW Emsland habe insgesamt 24 der MOX-Brennelemente erhalten, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Demnach habe die Herstellerfirma Areva angekündigt, nach der erfolgten Auslieferung die Montagestätte im belgischen Dessel zu schließen. Um den Einsatz der Elemente, die unter anderem Plutonium enthalten, hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben.“ (Bereits 2014 wurden letztmalig MOX-Brennelemente im AKW Grohnde eingesetzt.)

In dem eingangs erwähnten Bericht der OZ heißt es zu BE-Wechsel auch: „Beim zweiten Wechsel von Brennelementen in diesem Jahr werden laut Kraftwerksleiter Jürgen Haag 24 der 40 Brennelemente ausgetauscht. Mitte dieses Jahres hatte RWE im Zuge der turnusmäßigen Kraftwerksrevision die übrigen 16 Elemente gewechselt. Als Grund für den „Doppelwechsel“ nannte Haag eine bessere Ausnutzung der Elemente: „Wir können die Einsatzplanung für die letzten sechs Betriebsjahre des Kraftwerkes auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimieren.““

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