Hamburg: Fernwärme ohne Kohle – Energienetzbeirat zum Fünften

Wie geht Fernwärme-Versorgung in Hamburg ohne Kohle und mit mehr Klimaschutz? Auch auf der fünften Sitzung des Hamburger Energienetzbeirats am 19. Januar war dies eines der wichtigsten Themen. Eine Entscheidung, wie der Ersatz des klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel erfolgen soll, ist inzwischen auf Ende 2017 verschoben. Derzeit läuft eine Sanierung der Altanlage mit Investitionen von 83 Millionen Euro, um die Anlage „bis zunächst 2021“ – wie Vattenfall-Chef Wasmuth sagte – den rechtlichen Anforderungen anzupassen. Auf seiner Sitzung im Dezember hatte es bei Vattenfall Hamburg Wärme, an der die Stadt Hamburg mit 25 Prozent beteiligt ist, die Übereinkunft gegeben, zunächst die möglichen Optionen weiter zu untersuchen. Dafür sind 5,5 Millionen Euro bereit gestellt worden. Auf der Beirats-Sitzung am Donnerstag wurde einerseits über die Umweltbelastungen durch den wiederkehrenden Partikelausstoß des HKW Wedel gesprochen. Außerdem stellte das Hamburg Institut seine Potenzialstudie vor. Außerdem beschloss der Energienetzbeirat einen Antrag, den Frauke Kohrs vom BUND (PDF) eingebracht hatte und der die Forderung gegenüber der Behörde erhebt, endlich die Klimaverträglichkeit der verschiedenen Szenarien quantitativ und vollständig zu ermitteln. Denn obwohl darüber immer wieder geredet wird, gibt es faktisch darüber keine Klarheit. (AutorInnen dieses Beitrags: Frauke Kohrs, Dirk Seifert)

Der Energienetzbeirat ist als Instrument zur Demokratisierung der Hamburger Energiepolitik nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden. An ihm sind Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft, Behörden und NGOs beteiligt.

Dass es mit dem Einüben demokratischer Beteiligungsformate noch ein Stück Weg ist, zeigte sich auch auf der letzten Sitzung. Eine vorab verschickte Stellungnahme (PDF) zu den in der Debatte befindlichen HIC-Wärme-Alternativen, verfasst von dem stellvertretenden Beirats-Mitglied Prof. Dr. Dietrich Rabenstein, wurde in der Umwelt- und Energiebehörde noch nicht einmal gelesen. Dialog geht ganz sicher anders.

Mit Blick auf die Umweltbelastungen des HKW Wedel kam der Beirat über eine kontroverse Sachdarstellung nicht hinaus. Seit Monaten sind die AnwohnerInnen immer wieder von einem Parikelausstoß betroffen (siehe auch Hamburger Abendblatt und hier). Während Betreiber und die in Kiel zuständige (grüne) Aufsichtsbehörde LLUR keinerlei gesundheitliche Risiken feststellen, hat die örtliche Initiative bei dem Hamburger Gutachter ÖKOPOL eine Bewertung vornehmen lassen (hier als PDF). Christian Tebert widersprach dieser Behörden-Darstellung und sprach von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung, insbesondere für Kinder. Zu hohe Werte bei Chrom und Nickel und das Erreichen des Grenzwerts bei Arsen sowie ein sehr niedriger PH-Wert (1,6) führte Tebert an und verwies darauf, dass vor allem bei oraler Aufnahme Verätzungen möglich wären. Dies könne besonders leicht bei Kindern passieren. Außerdem gäbe es in Wedel keine Schweb- und Feinstaubmessungen.

In Sachen Wedel-Alternativen stellte das Hamburg Institut seine Vorschläge im Auftrag der Umweltbehörde vor. Dabei schlägt das HIC mehrere Projekte vor, die als besonders CO2-Frei angepriesen und im südlichen Bereich der Elbe realisiert werden könnten. Unter anderem Betrachtungen zu den Kosten  des Gesamt-Systems für den Wedelersatz gibt es nur in ersten Ansätzen.

Im Zentrum dieser Überlegungen wäre eine Verbindung für die Wärme in das nord-westliche Fernwärmenetz erforderlich. Diese neue Trasse, deren Kosten bislang ebenfalls nicht klar sind und eher als „Richtwert“ derzeit mit etwa 125 Mio. Euro beziffert werden, ist Hintergrund auch für eine Kontroverse. Eine solche neue Trasse, so die Befürchtung vor allem auf Seiten der NGOs, könnte unter entsprechenden Rahmenbedingungen auch dazu führen, dass das Kohle-Kraftwerk in Moorburg Zugang zum Fernwärme-Netz erhalten könnte. Eine Variante, die der Hamburger Energietisch und auch der BUND Hamburg strikt ablehnen. „Keine Hintertür für Fernwärme aus Moorburg„, erklärte jüngst der BUND dazu (siehe vollständig unten).

Insgesamt hat sich in der Behörden-Debatte eine Sicht verfestigt, die dieser sogenannten Süd-Variante einen Vorteil einräumt, weil auf den ersten Blick mehr CO2-freie Anlagen realisiert werden könnten. Ob diese allerdings tatsächlich realisierbar sind, zu welchen Preisen und nicht zuletzt auch bis wann, ist derzeit noch weitgehend offen. Hinzu kommt, dass damit Wärme aus der Müllverbrennung in die Versorgung eingebunden würde, was unter ökologischen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres sinnvoll sein muss.

Weitere Gutachten sowohl vom HIC als auch von der Berliner LBD-Beratungsgesellschaft stehen noch aus und werden sicherlich für weitere Diskussionen sorgen.

Dokumentation BUND PM vom 13. Dezember 2016: Keine Hintertür für Kohlewärme aus Moorburg

Die heute verkündete Freigabe von Planungsmitteln für die Einbindung innovativer erneuerbarer Anlagen in das Fernwärmenetz wertet der BUND Hamburg als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch das Bekenntnis zu einer „Wärmewende“ im Rahmen der Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel findet die Zustimmung des BUND.

„Wir freuen uns über die klare Aussage von Umweltsenator Kerstan, dass das Kohlekraftwerk Moorburg in den künftigen Wärmeszenarien Hamburgs keine Rolle spielen soll“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Wir werden den Umweltsenator beim Wort nehmen und fordern auch Bürgermeister Olaf Scholz auf, sich öffentlich zur Energiewende in der Wärmeversorgung zu bekennen. Das bedeutet insbesondere, einen Anschluss des Kraftwerks Moorburg an das Fernwärmenetz kategorisch auszuschließen“, so Braasch.

Dies sei von besonderer Bedeutung, da in dem derzeit favorisierten „Szenario-Süd“ die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) eine zentrale Rolle spielt. Diese Anlage gehört zu 55 Prozent dem Unternehmen Vattenfall, das gleichzeitig Eigentümer des Kohlekraftwerks Moorburg ist. Die Nutzung von Wärme aus Kohle würde aber den klimapolitisch notwendigen Kohleausstieg bis 2030 konterkarieren.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die beste Lösung in der Wärmeversorgung müsse die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eine vergleichende CO2-Bilanz der diskutierten Szenarien vorlegen sowie alle aktuellen Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Hochradioaktiver Atommüll: „Endlagerung“ ohne Bayern und Sachsen?

Werden die Bundesländer Bayern (Foto: Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU)) und Sachsen bei der Suche nach einem Atommüll-„Endlager“ für hochradioaktive Abfälle dabei sein? Im Prinzip ja, aber nur, wenn das „Endlager“ in einem anderen Bundesland gebaut wird. Für ungefähr diese Linie streiten die beiden Länder bei der anstehenden Novellierung des so genannten Standortauswahlgesetzes, mit dem die Suche nach einem solchen Atommülllager ablaufen soll. Grundsätzlich gilt: Für ein solches Atommülllager soll die gesamte Bundesrepublik als „weiße Landkarte“ dienen, auf der nur Gorleben als bereits markierter Fleck eingetragen ist. Rund zwei Jahre lang hat eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission an Verbesserungsvorschlägen gearbeitet und dazu im letzten Sommer umfassende Empfehlungen ausgesprochen, die nun durch die Parlamente umgesetzt werden sollen. Schon hier hatten Bayern und Sachsen mit Sondervoten zu Protokoll gegeben, dass sie die Regelungen zur Lagersuche im Kristallin-Gestein so nicht akzeptieren. Den im Dezember von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das parlamentarische Verfahren wollen sie nicht akzeptieren. Am letzten Mittwoch gab es dazu offenbar mit den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU ein Treffen, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird“, meldet „idowa“ oder die Welt mit Bezug auf eine dpa-Meldung.

Dort ist zu lesen: „Die Umweltminister von Bayern und Sachsen kämpfen in Berlin weiter gegen die Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Behältern. „Bayern wird eine Behälterlösung erst dann akzeptieren, wenn kein geeignetes und ausreichend mächtiges Gestein in Deutschland gefunden werden kann“, sagte die bayerische Ressortchefin Ulrike Scharf (CSU). Sie und ihr sächsischer Amtskollege Thomas Schmidt (CDU) trafen sich nach Angaben ihres Ministeriums am Mittwoch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“

Eine für den 13. Februar geplante Anhörung zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Umweltausschuss des Bundestages ist inzwischen auf Anfang März verschoben worden. Das neue Nationale Begleitgremium, das die Suche nach einem Atommülllager für den hochradioaktiven Müll im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwachen soll, wird am 11. Februar in Berlin eine eigene Anhörung durchführen. Über das Thema informiert ausführlich auch die Seite „www.endlagerdialog.de

Uranlieferungen für marode Reaktoren: Umweltausschuss lehnt Exportverbot ab

Ein Exportverbot für Uranlieferungen zum Betrieb von maroden Atomkraftwerken in Belgien, Frankreich und der Schweiz wird es vorerst nicht geben. Die Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten am Mittwoch die Initiative von Grünen und LINKS-Fraktion ab, die Ausfuhrgenehmigungen für derartige Brennstofflieferungen in Reaktoren wie Tihange, Doel oder Cattenom künftig zu verweigern.

Schon seit längerem engagieren sich die LINKE und die Grünen im Bundestag für ein solches Ausfuhrverbot. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehrere Anfragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und jetzt der Antrag der Grünen-Fraktion (PDF) haben zum Ziel, dass die Bundesregierung es nicht nur bei Worten belässt, sondern endlich auch Taten erfolgen. Zuvor hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass ein Ausfuhrstopp über das Atomgesetz möglich ist.

Zdebel: „Deutsche Uranfabriken dürfen nicht dafür sorgen, dass marode Atommeiler jenseits der Grenze betrieben werden. Ein solcher Atomausstieg ist nicht glaubhaft und hier gilt es zu handeln. Als eine erste Maßnahme ist es richtig, mindestens diejenigen Lieferungen in die Anlagen zu unterbinden, die ganz offenkundig besonders riskant sind. Darüber hinaus müssen aber endlich auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen unter das Dach des Atomausstiegs und ihr Betrieb beendet werden.

Wir brauchen endlich in Deutschland auch eine Politik, die den Anspruch erhebt, den Atomausstieg auch in Europa voranzubringen. Atomkraftwerke in Deutschland für gefährlich zu erklären und abzuschalten, aber den Betrieb rund um unsere Grenzen achselzuckend hinzunehmen oder gar indirekt über z.B. Euratom zu fördern ist im wahrsten Sinne ein brandgefährliches Spiel mit dem atomaren Super-GAU. Und die radioaktiven Wolken werden nicht an den Grenzen halt machen.“

In einem Gutachten für die Ärzteorganisation IPPNW kommt die Anwältin Cornelia Ziehm zu der Aussage, dass diese Ausfuhrgenehmigungen mit Blick auf das Atomgesetz zu verweigert sind, wenn mit der Ausfuhr eine Gefährdung für die Bundesrepublik daraus folge. Dies wäre mit dem Einsatz von Brennstoff in auch vom BMUB als unsicher kritisierten Reaktoren in Belgien der Fall.

Ziehm schreibt: „Zwingende Genehmigungsvoraussetzung ist es nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Dabei werden grundsätzlich alle aus der „Anwendung von Kernenergie“ resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar“ (vgl. Dr. Cornelia Ziehm, 2016: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)“, S. 1).

Mit dem Hinweis auf die „militärische Perspektive“ ist gemeint, dass das BMUB die Auffassung vertritt, dass diese Regelung im ATG nur im Sinne der militärischen Risiken der Weiterverbreitung von Uran gemeint ist, nicht aber im Sinne „Schutz der Bevölkerung“. Eine Auffassung, der die Anwältin Ziehm auch in einer zweiten Stellungnahme nachhaltig widersprochen hat.

 

Anhörung Atommüll ASSE II: Kritik am Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz (mit Video der Anhörung)

„Auf beiden Seiten musse sich etwas tun, damit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem maroden Atommülllager ASSE II unter Beteiligung der betroffenen Region erfolgreich funktionieren kann“, stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE nach der gestrigen Anhörung im Umweltausschuss fest. „Auf Seiten der Begleitgruppe braucht es Klärungen über die jeweiligen Rollen und Strukturen. Aber auch das Bundesamt muss seine Arbeitsweise gegenüber den VertreterInnen der Region verbindlicher und nachvollziehbarer gestalten. Die Geschichte gerade der ASSE hat gezeigt, dass auch die Stimmen einzelner von großer Bedeutung bei der Beurteilung der Sicherheit sind. Daher müssen Bedenken und Kritik intensiv diskutiert und nachvollziehbar bewertet werden, bevor Entscheidungen getroffen werden.“

Während der Anhörung zur Situation im Atommülllager ASSE II bei Wolfenbüttel kritisierten die geladenen VertreterInnen des Begleitgruppe (A2B) das Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz bei der vorgesehenen Verfüllung von Bereichen auf der 750-Meter-Sohle in dem maroden Salzstock. Argumente und Vorschläge aus den Reihen der wissenschaftlichen Berater der Begleitgruppe wären vom BfS nicht ausreichend beachtet worden. Außerdem formulierten sie die Sorge, dass diese Maßnahmen sowohl die spätere Rückholung erschweren und bei einem unkontrollierten Wassereinbruch die Risiken sogar vergrößern könnte. Das Bundesamt für Strahlenschutz widersprach dieser Kritik.

Die knapp zweistündige Anhörung ist hier als Video aus der Mediathek des Bundestags:

Bericht über die Sitzung von der Homepage des Deutschen Bundestags: Kritik an Notfallvorsorge in der Asse

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung – 18.01.2017 (hib 24/2017)

Berlin: (hib/EB) Mitglieder der Asse-II-Begleitgruppe haben das Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) bei der Rückholung radioaktiver Abfälle in der havarierten Schachtanlage Asse II kritisiert. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit forderten sie insbesondere, dass das BfS Maßnahmen der Rückholung und der Notfallvorsorge besser abstimmen und die kritischen Stellungnahmen der Begleitgruppe stärker berücksichtigen solle.

In dem Kali- und Salzbergwerk bei Wolfenbüttel sind rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingelagert. Probleme sind eindringende Zutrittswässer sowie die Instabilität des Grubengebäudes. Auf der Grundlage des sogenannten „Lex Asse“ aus dem Jahr 2013 hat der Betreiber BfS die Aufgabe, die Asse nach der Rückholung des Abfalls stillzulegen.

„Wenn es kein Gesamtkonzept gibt, kann es zu irreversiblen Fehlentscheidungen kommen“, sagte Ralf Krupp, Mitglied der Asse-II-Begleitgruppe. Unkoordinierte Notfallmaßnahmen wie das sogenannte „Topfkonzept“ und die Befüllung der südlichen Richtstrecke mit Beton erschwerten die Rückholung der Abfälle und erhöhten radiologische Risiken, argumentierte er.

Einen Masterplan zur Rückholung des Atommülls forderte auch die Wolfenbütteler Landrätin und Vorsitzende der Asse-II-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge. Die Rückholung des Atommülls sei nicht als Leitziel erkennbar. „Drängen Sie auf eine zügige Rückholung“, sagte sie in Richtung BfS.

Kritische Stimmen seien ignoriert worden, bemängelte Heike Wiegel von der Asse-II-Begleitgruppe. Um staatliches Handeln nachvollziehbar zu gestalten, sollten Stellungnahmen auch im Genehmigungsverfahren schriftlich beantwortet und dokumentiert werden.

Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK), Joachim Breckow, sagte, dass das „Lex Asse“ Grundsätze des Strahlenschutzes einschränke und eine Langzeitsicherheitsanalyse verhindere.

Jörg Tietze vom BfS erwiderte, dass die Behörde im ständigen Austausch mit der Öffentlichkeit stehe und Entscheidungen öffentlich dokumentiert würden. Durch das Befüllen mit Beton werde das Bergwerk stabilisiert, im Notfall könnten die Abfälle dadurch eingeschlossen werden, begründete er die Notfallmaßnahmen. Nur in einem gesicherten Bergwerk ließen sich die Abfälle bergen, betonte er.

Die Landesregierung unterstütze die Priorität der Rückholung uneingeschränkt, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Die Argumente der Begleitgruppe seien sorgfältig bewertet worden. „Die Baumaßnahmen an der südlichen Richtstrecke des Bergwerks stellten einen Kompromiss dar“, sagte er.

Elbphilharmonie? Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

Hamburg im Rausch. Sicher, sieht hübsch aus, aber so besoffen kann man nicht sein, die rund 800 Millionen Euro dabei zu vergessen. Dass es ebenso grandios in der Ansicht geht und dennoch viel preiswerter sein kann, sieht man hier: Schlappe 140 Millionen Euro hat das hier gekostet, was in Bilbao errichtet wurde. Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

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