Freigabe radioaktiv belasteter Abfälle – Rückwärts rudernde Ärztekammer Baden-Württemberg

Die Ärztekammer Baden-Württemberg bzw. genauer ihr Präsident rudert zurück, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Die grüne Abteilung im Atomministerium von Baden-Württemberg hatte sich mit dem Mediziner an einen Tisch gesetzt, nachdem die Ärztekammer am 26. November 2016 per Resolution die Ablagerung sogenannter freigemessener Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen heftig kritisiert und sich gegen die „unkontrollierte Freigabe“ ausgesprochen hatten. Nun wird in einer gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten und des Umweltministers BaWü festgestellt: „Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.““ Die Pressemitteilung, in der die Ärztekammer BaWü sich gegen die Freigabe radioaktiven Restmülls ausgesprochen hatte, wurde offenbar auch gleich vom Ärzte-Server gelöscht (hier zur Dokumentation als PDF)). Die Initiativen AG AtomErbe Neckarwestheim und IG Deponie Schwieberdingen und Horrheim reagieren mit einer PM, die hier als PDF online ist. Umweltverbände wie der BUND und andere fordern die kontrollierte Lagerung dieser Abfälle mit gering belasteten Materialien wie Beton und Stahl.

UPDATE beachten: Korrektur der Korrektur: Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

Der gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten der Ärztekammer BaWü und dem Umweltministerium wird auch diese Grafik beigefügt, die illustrieren soll, dass alles nicht so wild ist (PDF). Allerdings: Die Kritik vom November war eine Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärtzekammer, die jetzt scheinbar vom Präsidenten einfach „kassiert“ wird.

Dass auf der Homepage der Ärztekammer als Reaktion auf die Positionskorrektur des Präsidenten auch gleich die Pressemeldung zum Beschluss vom November gelöscht wird, ist sicherlich als – sagen wir mal – eigenartig zu bezeichnen. Als Begründung für die Neu-Positionierung heißt es in der aktuellen PM: „Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert – beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Bevölkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.““

Alles klar, wenn das Öko-Institut als Kronzeuge das sagt. Aber vielleicht sollte sich die Ärztekammer auch noch mal mit den Internationalen Ärzten der IPPNW zusammen setzen? Die fordern nämlich:

Die Initiativen AtomErbe Neckarwestheim und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim halten in ihrer PM fest: „Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro-Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.“ Siehe Dokumentation unten.

Dokumentation der PM:

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.

Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“

Nur etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks ist so hoch radioaktiv belastet, dass dieses Material nach dem Rückbau der Anlage in einem Endlager für radioaktive Abfälle entsorgt werden muss. Damit das restliche Material aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, muss der Betreiber in einem aufwändigen und von der Behörde begleiteten „Freigabeverfahren“ nachweisen, dass nach der Freigabe des Materials Strah-lenexpositionen für die Bevölkerung den Wert von zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten können.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich am 26.11.2016 in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen. Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Be-völkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass in Deutschland jeder Mensch einer natürlichen radioaktiven Strahlung von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ausgesetzt ist: „Das natürliche Edelgas Radon führt bei den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt zu etwa 1.100 Mikrosievert im Jahr, 400 Mikrosievert trägt die terrestrische Strahlung bei, an kosmischer Strahlung bekommt jeder Körper jährlich rund 300 Mikrosievert ab und über die Nahrung kommen Jahr für Jahr nochmals etwa 300 Mikrosievert hinzu.“ Darüber hinaus seien die Bürgerinnen und Bürger auch künstlichen Strahlenquellen ausgesetzt, zum Beispiel bei der Röntgendiagnostik. Allein auf den Bereich diagnostischer Anwendungen in der Medizin entfalle so eine durchschnittliche Strahlenexposition von weiteren 1.900 Mikrosievert im Jahr. Insgesamt betrage somit die Strahlenexposition für jeden Menschen im Land jedes Jahr aufs Neue durchschnittlich rund 4.000 Mikrosievert, so der Minister.

„Das beim Rückbau eines Kernkraftwerks anzuwendende Freimessverfahren gewährleistet, dass sowohl die allgemeine Bevölkerung wie auch das bei der Entsorgung involvierte Personal, darunter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deponien, auf die das Abbruchmaterial verbracht werden soll, einer zusätzlichen Exposition von maximal 10 Mikrosievert ausgesetzt sein können“, erklärte Umweltminister Untersteller weiter. Im Vergleich zu der ohnehin vorhandenen Strahlung sei dies vernachlässigbar. „Daher halte ich das 10-Mikrosievert-Konzept zum Schutz der Bevölkerung für sinnvoll. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Präsident der Landesärztekammer diese Auffassung teilt und mit seiner Klarstellung dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu verunsichern.“

Ergänzende Informationen:

In der Anlage zu dieser Pressemitteilung erhalten Sie eine Grafik, in der die wesentlichen natürlichen und künstlichen Strahlenquellen und deren durchschnitt-lich zur jährlichen Strahlenexposition der Bevölkerung beitragender Dosiswert dargestellt sind.

Dokumentation der PM von Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim www.Froschgraben-freigemessen.de

Presse-Mitteilung So. 15.01.2017

AKW-Abriss muss nicht zu zusätzlicher Strahlenbelastung führen

Entgegnung zur heutigen Pressemitteilung von Umweltminister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever

Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro- Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.

„Wir fordern vom Umweltminister, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und den rechtlichen Rahmen ernst zu nehmen: nämlich nach §6 der Strahlenschutzverordnung jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden und jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. med. J. Schmid von der „AG AtomErbe Neckarwestheim“ und kritisiert die Weigerung der dem Minister unterstehenden Atomaufsicht, über zeitgemäße Handlungsoptionen nachzudenken.

F. Wagner, ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft Atomerbe, ergänzt: „Der unabhängige Atomfachmann Wolfgang Neumann hat für die IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung) sieben verschiedene AKW-Abriss- Strategien untersucht. Am schädlichsten waren die beiden herkömmlichen Strategien mit Abgabe riesiger Mengen leicht radioaktiven Abrissmaterials in die Umwelt, genau das entspricht dem berüchtigten 10-Mikro-Sievert-Konzept.“

Am Ende blieben zwei realistische Strategien übrig, die komplett ohne Verteilung von AKW- Schutt in die Umwelt, auf Bauschuttdeponien oder in Recyclingstoffe auskommen: Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung, und Komplettabriss mit bewachter Lagerung des Materials in einem Bunker.
Beide Varianten basieren auf heutigem Stand von Wissenschaft und Technik und entsprechen den Forderungen der Strahlenschutzverordnung. „Warum weigert sich der Minister, diese Alternativen zu prüfen?“ fragt sich Wagner und schüttelt auch über Ärztekammerpräsident Clever den Kopf: „warum distanziert sich Dr. Clever voreilig von einer Resolution des Ärzteparlaments, die in großer Ernsthaftigkeit und aus ärztlicher Verantwortung beschlossen wurde? Die ärztliche Ethik gebietet einen vorsorgenden Gesundheitsschutz, und den gewährleistet das 10-Mikro-Sievert-Konzept gerade nicht“.

„Der Minister suggeriert wider besseres Wissen, Hintergrundstrahlung sei ungefährlich. Es ist durch zahlreiche epidemiologische Studien belegt, dass schon die Hintergrundstrahlung nachweislich zu Gesundheitsschäden führt. Eine Schwelle, unterhalb derer Strahlung ungefährlich wäre, existiert nicht“ erläutert Dr. med. D.-C. Vogt von der „Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim“, „das Argument, eine Strahlenbelastung bewege sich ‘nur’ innerhalb des Dosisbereichs der ‘natürlichen’ Hintergrundstrahlung und sei deshalb unbedenklich, ist also irreführend. Ebenso unlauter sind die Versuche, durch Vergleiche z. B. mit durch Uran verunreinigtes Phosphat in Kunstdüngern die gesundheitliche Gefährdung durch zusätzlichen Müll zu bagatellisieren.“

„Als Ärzte kennen wir die Gefahren von Strahlung genau, und wir setzen sie in Diagnostik und Therapie nur gezielt, nur zum Nutzen des betroffenen Menschen und nach sorgfältiger Risikoabwägung ein“, gibt F. Wagner zu bedenken, „der ungezielte Einsatz von Strahlung ist unärztlich. Menschen zusätzlicher Strahlung in ihrer Alltagsumgebung auszusetzen, ohne sie zu fragen, ohne sie zu informieren, ist ein Skandal. Eine Kostenersparnis für die EnBW ist dafür keine Rechtfertigung. Deshalb empört es uns, wenn der Atomminister Vergleiche zwischen medizinischer Strahlung und der Strahlung aus AKW-Schutt anstellt.“

„Gerade wenn sich derzeit in Deutschland 25 und bald sogar 33 Atomkraftwerke in verschiedenen Phasen der Stilllegung befinden, geht es um Millionen Tonnen kritischen Materials“, fasst Dr. Vogt die Dimension des Problems zusammen, „und dieses Material gehört weder auf Allgemeindeponien noch in die Umwelt noch in die Verwertung, sondern muss an den AKW-Standorten aufbewahrt werden. Das ist praktizierter Gesundheitsschutz!“

PS: Terminhinweis:
Demonstration gegen die Deponierung von AKW-Bauschutt aus Obrigheim auf der Deponie Sansenhecken in Buchen (Veranstalter: BIGMUEG):
Samstag, 21.1.2017, 11 Uhr, vor dem Alten Rathaus in der Fußgängerzone in Buchen/Odw.

Volkes Stimme – Ex-Olympia-Bewerbungs-Senator legt Buch über Volksgesetzgebung vor

Michael Neumann, Ex-Innen- und Olympia-Bewerbungs-Senator ist nach seinem Rücktritt inzwischen als Dozent für Politikwissenschaften wieder an der Bundeswehruniversität tätig. Eines seiner Forschungsgebiete: Direkte Demokratie und plebiszitäre Elemente. Nur knapp ein Jahr nach dem gescheiterten Olympia-Referendum hat er im November 2016 ein Buch zum Thema vorgelegt: „Volkes Stimme“. Neumann versammelt eine hohe Zahl von AutorInnen aus Parlament und Partei, nur wenige stammen aus NGOs.  Einer dieser NGO-Vertreter ist Manfred Braasch, Geschäftsführer beim BUND und einer der Vertreter des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz„, dessen Beitrag umweltFAIRaendern mit der Erlaubnis von Michael Neumann hier im Folgenden veröffentlicht. Außerdem gibt es hier das Vorwort von Michael Neumann zur Einstimmung. (Foto oben: Michael Zapf)

In der Bewerbung des Buches, das Neumann unter dem Titel „Volkes Stimme“ zum Preis von 14 Euro herausgegeben hat, heißt es kurz und knapp: „In diesem Band nehmen politische und gesellschaftliche Akteure Stellung zur direkten Demokratie in Hamburg. Sie berichten von ihren Erfahrungen, Motiven und Sichtweisen auf die Hamburger Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Machen aber auch Vorschläge, wie diese Instrumente als Ergänzung oder Erweiterung der repräsentativen Demokratie weiterentwickelt werden können. Mit Beiträgen von Elisabeth Kiausch, Ole von Beust, Christa Goetsch, Katja Suding, Gregor Hackmack, Sabine Böddinghaus, Sven-Michael Veit, Cansu Özdemir, Willi Beis, Mathias Iken, Manfred Braasch, Pieter Wasmuth, Dr. Walter Scheuerl, Dr. Jürgen Mantell, Dr. Andreas Dressel, André Trepoll, Dr. Anjes Tjarks, Thomas Ritzenhoff, Thomas Adrian und Dr. Andreas Schott.“

Das Abendblatt sieht in dem Herausgeber ein „Opfer der Volksgesetzgebung“, haben ihm doch die HamburgerInnen beim Referendum der von ihm intensiv geforderten Olympia-Bewerbung der Hansestadt im November 2015 einen Korb gegeben.Neumann trat im Januar 2016 von seinem Amt zurück. “ (Anzumerken vielleicht: Das Referendum wurde als Möglichkeit zu einer „Volksbefragung von oben“ auf Initiative des Senats im Eilverfahren durch die Bürgerschaft gejagt.)

Neumann stellt in seiner Einleitung fest, dass Hamburg „heute mit Fug und Recht als Hauptstadt der direkten Demokratie bezeichnet werden kann“. Aber das ist mehr als nüchterne Tatsachenbeschreibung zu verstehen, denn Neumann stand den plebiszitären Elementen immer skeptisch gegenüber. Das hat sich nach dem Olympia-Referendum eher noch verstärkt“, so das Abendblatt.

Für das Abendblatt „kommen viele Akteure der parlamentarischen und direkten Demokratie der vergangenen 20 Jahre in Hamburg zu Wort. In Interviews und Beiträgen geht es immer wieder um die zentralen Fragen: Was haben die plebiszitären Elemente uns gebracht, und wie haben sie die Demokratie verändert?“ Aber, Neumann sei auch Realpolitiker, die direkte Demokratie lasse sich nicht mehr zurückdrehen: „Oder, wie er flapsig formuliert: „Man bekommt die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurück.““

Und in der Welt, die Neumann zum Buch interviewte, ist zu lesen: „Deshalb geht es den heute politisch Aktiven eher um die Feinjustierung, und ich denke schon, dass in den kommenden Jahren die Volksgesetzgebung angepasst wird – Stichwörter sind Quoren und ein Finanzierungsvorbehalt“ und ergänzt später dazu noch: „Ich persönlich finde, man sollte Quoren festschreiben, die bei der Hälfte der Wahlbeteiligten liegen. Besonders kritisch sehe ich die Bürgerentscheide in den Bezirken. Es reichen oft schon wenige Tausend Unterschriften, um alle Planungen zu stoppen.

Nun darf man die Auswahl der AutorInnen allerdings durchaus kritischer bewerten, als es das Abendblatt tut bzw. Neumann gemacht hat: Zwar kommen auch LINKE  Abgeordnete zu Wort, aber aus den Reihen der Initiativen oder NGOs ist z.B. zur Olympia-Bewerbung bzw. zu NOlympia kein dezidierter Beitrag zu finden. Zumindest überraschend darf man das wohl bezeichnen. Dem Abendblatt sind in kurzer Form auch zentrale Thesen von Christa Goetsch (Grüne Ex-Bildungssenatorin), Walter Scheuerl (Gegen die Primarschule, ehemaliges parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion), Matthias Iken (stellvertret. Abendblatt-Chefredakteur), Ole von Beust (CDU-Bürgermeister und Krankenhaus-Privatisierer trotz Mehrheit dagegen). Wichtig vielleicht auch der Hinweis auf den im Buch fehlenden Manfred Brandt von Mehr Demokratie: „Brandt hatte seine Zusage zu einem Beitrag nach Angaben Neumanns kurz vor Drucklegung zurückgezogen“, teilt das Abendblatt mit.

Michael Neumann (Hrsg.): „Volkes Stimme. Diskussionsbeiträge zur direkten Demokratie in Hamburg“, Books on Demand, Norderstedt, ISBN 978-3741 226892, 348 Seiten, 14 Euro. Das Buch kann hier online bestellt werden.

Umweltausschuss: Fachgespräch zur Rückholung radioaktiver Abfälle aus Asse II

Am kommenden Mittwoch, dem 18. Januar, befasst sich der Umweltausschuss des Bundestags erneut mit der Rückholung des Atommülls aus der ASSE. Eingeladen sind dazu auch VertreterInnen aus dem Begleitprozeß A2B, die der zuständigen Behörde (BfS) vorwerfen, die Rückholung zu gefährden. Dazu haben die drei geladenen VertreterInnen schriftlich Stellung genommen.
4. Das BfS hat bereits Ende November den Umweltausschuss über die Maßnahmen und Probleme in der ASSE informiert und diese Stellungnahme nachgereicht.
Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu diesem öffentlichen Fachgespräch:

Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse II ist am Mittwoch, 18. Januar 2017, Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa zwei Stunden. An dem Gespräch werden auch drei Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe teilnehmen.

Das Fachgespräch wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Fast 47.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert

Die Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel ist ein rund 100 Jahre altes Kali- und Salzbergwerk. Das Helmholtz-Zentrum München hatte das Bergwerk von 1965 bis 1995 im Auftrag des Bundesforschungsministeriums genutzt, um die Handhabung und die Lagerung von radioaktiven Abfällen in einem Endlager u erproben. Zwischen 1967 und 1978 wurden in 125.787 Fässern 46.930 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert.

Heute steht die Asse vor zwei großen Problemen: Zum einen dringen Zutrittswässer in das Bergwerk ein, zum anderen ist die Stabilität des Grubengebäudes gefährdet. Im September 2008 haben die beteiligten Ministerien vereinbart, die Asse zukünftig wie ein Endlager zu behandeln. Zu Beginn des Jahres 2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das Helmholtz-Zentrum München als Betreiber der Asse abgelöst. Die Aufgabe des BfS ist es, die Asse stillzulegen, sobald die radioaktiven Abfälle aus der Anlage geholt wurden.

Umfassende Information der Öffentlichkeit

Die Lex Asse, das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“, ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Es schafft die rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit, Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht das Gesetz eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.

Die 22-köpfige Asse-2-Begleitgruppe hat die Aufgabe, das Stilllegungsverfahren der Schachtanlage Asse zu begleiten und die Frage der Zwischen- und Endlagerung des Asse-Atommülls zu berücksichtigen, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse aller beteiligten Behörden kritisch zu begleiten, die Interessen der Region auf der Basis der gemeinsamen Ziele zu bündeln, den Rückholungsprozess zu begleiten und einen selbstverpflichtenden Zeit- und Maßnahmenplan zur Rückholung einzufordern und zu überwachen. (vom/10.01.2017)

Zeit: Mittwoch, 18. Januar 2016, 11 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich bis Dienstag, 17. Januar, 16 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Christiana Steinbrügge, Landrätin, Wolfenbüttel, Asse-2-Begleitgruppe
  • Heike Wiegel, Asse-II-Begleitgruppe
  • Dr. Ralf Krupp, Asse-II-Begleitgruppe
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
  • Stefan Wenzel, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Prof. Dr. Joachim Breckow, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK)

Broschüre bestellen: Bis in alle Ewigkeit – Atommüll quo vadis?

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll und was ist erforderlich, um einen Standort im gesellschaftlichen Konsens zu finden? Das wird in den nächsten Wochen Thema bei den Beratungen im Bundestag zur Novellierung des so genannten Standortauswahl-Gesetzes. In einer Broschüre informieren der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE, was sie an den bisherigen Planungen ablehnen, warum Gorleben aus dem Verfahren endlich raus muss und das die Öffentlichkeit mit umfassenden Mitwirkungs- und Klagerechten beteiligt werden muss.

Ziel der jetzt anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist es, die Ergebnisse der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, die nach zwei Jahren Arbeit ihren Bericht im Sommer 2016 vorgelegt hatte, in das Gesetz einzuarbeiten. Das soll in einem erneut knappen Zeitrahmen bis März 2017 abgeschlossen sein. Einen Entwurf hat das Bundeskabinet bereits beschlossen. Die Ergebnisse der Kommission, an der Hubertus Zdebel für die Bundestagsfraktion DIE LINKE beteiligt war, bezeichnete der Abgeordnete als „vertane Chance“. In der Info-Broschüre begründen Zdebel und die Fraktion DIE LINKE dieses Bewertung.

651 „Gefährder“, „relevante Personen“ und „PMKs“ – Bundesregierung nennt Zahlen

„Mit Stand vom 7. November 2016 sind bundesweit 651 relevante Personen eingestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.“ (PMK: Politisch motivierte Kriminalität). Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel in ihrer Antwort in Drucksache 18/10340 (PDF) mit.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf die Anfrage von Zdebel weitere Angaben zu neu in diese Kategorien eingeordnete Personen in 2015 und 2016:

„Die Einstufung von „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ erfolgt grundsätzlich seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Die Speicherung erfolgt in einer Bund-Länder-Verbunddatei, auf die auch das Bundeskriminalamt (BKA) Zugriff hat.
Die Anzahl der in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Neu-Einstufungen der Gefährder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

PMK – links-PMK – rechts-PM Ausländerkriminalität – nicht religiös motiviert – (PMAK)religiös motivierter inter- nationaler Terrorismus
2015050194
2016 (Stand: 07.11.2016)07094

 

Zdebel hatte die Bundesregierung gefragt: „Wie ist der Begriff „bestimmte Tatsachen“, der laut Erklärung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/3570 (S. 6) bei der Einstufung von Personen als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eine wesentliche Rolle spielt, zu verstehen bzw. definiert?“

Darauf teilt die Bundesregierung mit: „Der Begriff „bestimmte Tatsachen“ entspricht einer vielfach in der Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen des Bundes und der Ländern genutzten Formulierung im Rahmen von Eingriffstatbeständen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände, die sinnlich wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich sind. Durch die Voraussetzung der Tatsachen einerseits und der zusätzlichen Betonung der Bestimmtheit dieser Tatsachen andererseits, wird gewährleistet, dass sich die zu treffende Prognose nicht auf vage Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder Gerüchte, sondern auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis stützt, welche bereits ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben muss.“

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaussstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, hatte diese Daten aus Anlass der „Einstufung einer Anti-Atom-Aktivistin als „Gefährder“ und „relevante Person““ nachgefragt. Inzwischen ist die betroffene Person aufgrund eines von ihr verfassten Widerspruchs nicht mehr vom LKA Niedersachsen als „Gefährderin“ eingeordnet.

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