Atomforschungsanlage Geesthacht: Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegung und Rückbau – Eine Veranstaltung

Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht! Noch bis zum 6. Februar können BürgerInnen die Antragsunterlagen für das geplante Vorgehen einsehen und ihre Vorschläge und Kritik als Einwendung in das laufende Genehmigungsverfahren einbringen. Wie der Abbau funktionieren soll, welche Risiken es dabei gibt und wie diese so gering wie möglich gehalten werden sollen, darüber informieren Betreiber und die Begleitgruppe im konsensorientierten Dialog am kommenden Montag (16.1.2017) in Geesthacht auf einer Veranstaltung.

Um die auszulegenden Unterlagen für die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es zuvor zwischen dem Dialog-Prozess und der zuständigen Kieler Atomaufsicht eine heftige Kontroverse gegeben. Nahezu an allen Standorten wo Genehmigungsverfahren zur Stilllegung laufen, kritisieren Atomkraft-GegnerInnen die zu spärlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zur Bewertung der Maßnahmen vorgelegt werden. Der Geesthachter Dialog hatte im Rahmen seiner nunmehr über vier Jahre andauernden Arbeit bereits für eine bessere Qualität der Unterlagen gesorgt: Einerseits wurden die einzelnen Atomanlagen in einem Verfahren weitgehend zusammengefasst und können daher zusammenhängend diskutiert werden. Andererseits wird in den Unterlagen konkret dargelegt, wie der Rückbau erfolgen soll. Zusätzliche Informationen, die der Begleit-Dialog in Form von Status-Berichten zu zahlreichen Aspekten in vertiefter Form vorlegen wollte, wollte die Atomaufsicht in Kiel nicht zum Bestandteil der Auslegung machen. Erst nach intensiven Gesprächen konnte ein Kompromiss erreicht werden (siehe den Link oben).

Auf der Veranstaltung am kommenden Montag, dem 16. Januar (19 Uhr, beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht), wollen Betreiber und Begleitgruppe nun einen Überblick über das Rückbau-Vorhaben geben und den BürgerInnen die Möglichkeit geben, intensiv nachzufragen und ihre Kritik vorzubringen.

Dokumentation der Einladung:

Öffentliche Veranstaltung zur Stilllegung der Atomanlagen des HZG

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) und die Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ laden am 16. Januar 2017 um 19:00 Uhr zur nächsten öffentlichen Veranstaltung in den HZG-Hörsaal ein.

Antragsunterlagen ausgelegt – Erörterungstermin folgt

Seit dem 5. Dezember liegen die Antragsunterlagen zur Stilllegung des Forschungsreaktors und zum Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrum Geesthacht öffentlich aus.

Bürgerinnen und Bürger können bis zum 6. Februar 2017 die Unterlagen einsehen, um ihre mögliche Betroffenheit durch die geplanten Maßnahmen zu beurteilen und Einwände zu erheben. Diese Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 21. März 2017 mündlich erörtert.

Seit 2012 wird im Rahmen des Prozesses „HZG im Dialog“ mehr als nur informiert. Mit einem Dialogforum zwischen einer kontinuierlichen Begleitgruppe einerseits, sowie Vertreterinnen und Vertretern des HZG andererseits, öffentlichen Veranstaltungen und unabhängigen, externen Gutachten wird eine transparente Kommunikation ermöglicht, die bundesweit einzigartig ist.

Dies zeigt sich auch im Umgang mit den auszulegenden Unterlagen. Nach einer zunächst kontroversen Diskussion über deren Umfang haben sich der HZG-Dialog und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) im November 2016 auf eine erweiterte Informationsbereitstellung verständigt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht.

Wie kann ich beurteilen, ob ich von den Rückbaumaßnahmen betroffen oder beeinträchtigt bin? Welche Unterlagen sind verfügbar und was genau bedeutet der Erörterungstermin? Wie geht es nach Ende der Auslegungsfrist bei der Stilllegung des Forschungsreaktors und dem geplanten Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums weiter?

Über diese und weitere Fragen möchten wir am 16. Januar 2017 mit Ihnen diskutieren.

Redner und Gesprächspartner:

  • Dr. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoranlage (HZG)
  • Vertreter des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR)
  • Wolfgang Neumann, unabhängiger Sachverständiger, intac GmbH
  • Vertreter der Begleitgruppe Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)
  • Vertreter des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Anfahrt

Um 18:30 Uhr fährt vom ZOB Geesthacht ein kostenloser Bus-Shuttle zum Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Rückfahrt gegen 21:30 Uhr. Hinweise zur Anfahrt mit dem PKW

Hintergrund

Gemeinsame Pressemitteilung der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht vom 5.12.2016: Genehmigungsbehörde und HZG-Dialoggruppe einigen sich über Umgang mit den Antragsunterlagen zum Rückbau der Atomanlagen des HZG

Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Greenpeace warnt Schleswig-Holsteins Atomminister Habeck – Zustimmung wäre strafbar

Mit einem Gutachten durch den Atomjuristen Ulrich Wollenteit geht GREENPEACE gegen die Pläne der grünen Atomaufsicht unter Robert Habeck in Schleswig-Holstein vor, hochradioaktive Castorbehälter aus dem AKW Brunsbüttel im dortigen Standort-Zwischenlager trotz fehlender Genehmigung „bereitzustellen“. Greenpeace spricht von Taschenspielertricks, mit denen die Atomaufsicht bestehendes Recht unterwandern will. Die Organisation warnt: „Der zuständige Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen.“ Wollenteit stellt klar: „Die Umlagerung der noch im Reaktor Brunsbüttel befindlichen Brennelemente in das ungenehmigte Zwischenlager ist unzulässig. Die gegenläufige Auffassung, die in einem von der Atomaufsicht beauftragten Rechtsgutachten vertreten wird, ist verfehlt. Sie basiert vor allem auf einer unhaltbaren Auslegung des Genehmigungsinhalts der Betriebsgenehmigung.“ Ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Anfang 2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hatte wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen die Genehmigung für die Castor-Halle aufgehoben. Einen zweiten Versuch, die fehlende Genehmigung neu zu beantragen, hat Vattenfall aktuell an den Start gebracht. Heute hat die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit begonnen.

Worum gehts? Das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht führt faktisch schlicht dazu, dass Atomrecht und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert werden. Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel nach einem Urteil über keine atomrechtliche Genehmigung mehr. Die Kieler Landesregierung verfügte als Reaktion auf das Urteil, dass für eine Übergangszeit von drei Jahren die bereits im Zwischenlager befindlichen Castoren dort verbleiben, neue Behälter aber nicht mehr eingelagert werden dürfen. Gleichzeitig lagern im Reaktor des benachbarten AKW Brunsbüttel hochradioaktive Brennelemente im dortigen wassergekühlten Nasslager innerhalb des Sicherheitsbehälters.

Das AKW ist endgültig abgeschaltet und soll zurückgebaut werden. Eine entsprechende Atomgenehmigung dafür ist allerdings noch nicht erteilt. Vattenfall und die Atomaufsicht wollen jedoch die noch im Reaktor befindlichen Brennelemente aus dem Nasslager in die Castoren umladen und sie aus der Anlage schaffen. Da eine Zwischenlagerung angesichts der fehlenden Genehmigung nicht in Frage kommt, haben – man kann es nicht anders sagen – Spezialjuristen eine sogenannte „Bereitstellungs-Lagerung“ erfunden. Zwar würden die Castoren in eine nicht genehmigte Zwischenlagerhalle gebracht werden, aber nicht zwischengelagert werden, sondern für eine spätere Zwischenlagerung zunächst nur bereitgestellt. Auf diese Deutung bezieht sich Greenpeace, wenn sie von Taschenspielertricks spricht.

Ob eine solche Einlagerung tatsächlich zu einer höheren Sicherheit führt, als die Brennelemente in dem Nasslager zu belassen, ist derzeit nicht prüfbar, denn immerhin hat ein Gericht ja mit der Begründung, dass es Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei der Sicherheit der Lagerhalle gibt, die Genehmigung aufgehoben. Das Problem ist nun: Kiel erklärt die Lagerhalle einfach als „sicherer“, ohne dass diese entsprechend atomrechtlich genehmigt ist. Auf diese Weise könnten künftig sämtliche atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen je nach Bedarf unterlaufen werden. Aus diesem Grund ist das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht hochgradig umstritten.

Dokumentation: „Umweltminister Habeck will illegalen Plan Vattenfalls durchwinken

Greenpeace-Gutachten: Einlagerung abgebrannter Brennstäbe am AKW Brunsbüttel rechtswidrig

Hamburg, 11. 1. 2017 – Die geplante Einlagerung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel im dortigen ungenehmigten Zwischenlager, deklariert als so genannte „Bereitstellung“, ist rechtswidrig. Der zuständige Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen.

Zu diesem Schluss kommt ein heute von Greenpeace veröffentlichtes Rechtsgutachten. Habeck hat bereits im Sommer 2016 angekündigt, Pläne des AKW-Betreibers Vattenfall zu akzeptieren, nach denen mehr als 500 hochradioaktive Brennelemente aus dem Reaktor im Zwischenlager auf dem AKW-Gelände untergebracht werden sollen. „Umweltminister Habeck ist dabei, die Interessen Vattenfalls über geltendes Recht und den Schutz der Bevölkerung zu stellen“, sagt Greenpeace-Atomexpertin Susanne Neubronner. „Der Atommüll ist im Zwischenlager nicht sicher. Das Umweltministerium versucht gerade, mit Taschenspielertricks ein Gerichtsurteil zu unterwandern.“

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte dem Brunsbütteler Zwischenlager im Juni 2013 die Genehmigung entzogen, da es nicht ausreichend vor Störmaßnahmen und terroristischen Anschlägen geschützt ist. Das Urteil wurde im Januar 2015 rechtskräftig. Unterlagen für eine erneute Genehmigung liegen seit heute öffentlich aus. Dies ist der Beginn eines langwierigen Genehmigungsprozesses. Doch offenbar sollen vorher bereits Fakten geschaffen werden.

In Brunsbüttel droht gefährlicher Präzedenzfall

Um Vattenfall einen raschen Rückbau des stillgelegten AKWs zu ermöglichen, soll der Konzern die abgebrannten Brennelemente über einen Kniff doch auf dem Gelände lagern dürfen: der Umdeklarierung zur so genannten „Bereitstellung“ – eine Zwischenlagerung mit anderem Namen. Habeck unterstützt dieses Vorgehen.

Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit missachtet der Umweltminister damit die aktuelle Rechtslage. Zudem ignoriert Habeck nötige Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung hochradioaktiven Mülls. Hätte Vattenfall mit diesem Versuch Erfolg, würden damit alle weiteren Genehmigungsverfahren von Atommülllagern in Frage gestellt und Sicherheitsanforderungen geschwächt. „Minister Hadeck muss in Brunsbüttel einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Die Atomkonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung für den Atommüll stehlen“, so Neubronner.“

Publikationen zum Thema

Wenn ich bitten darf? GENUG FÜR ALLE – Konferenz zum sozial-ökologischen Umbau am 27. und 28. Januar 2017 in Essen

Anmelden und Mitmachen: DIE LINKE. im Bundestag und die Rosa-Luxemburg-Stiftung laden ein: GENUG FÜR ALLE – Konferenz zum sozial-ökologischen Umbau am 27. und 28. Januar 2017 in Essen (im UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein). Mit dieser Konferenz starten DIE LINKE. im Bundestag und die Rosa-Luxemburg-Stiftung in das Jahr 2017. Programm und alle Infos sind hier online.

In Essen wollen wir gemeinsam mit vielen Referentinnen und Referenten aus Umweltverbänden und Klimabewegung, Wissenschaft und Gewerkschaften diskutieren, wie wir die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorantreiben können.

Wir wollen dabei ganz konkret die harten Brocken dieses sozial-ökologischen Umbaus diskutieren, etwa die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen.

Besonders hinweisen möchte ich Euch auf den Workshop:

 
„NRW KONKRET: Mit welchen Schritten erreichen wir den sozial-ökologischen Umbau?“. Knapp vier Monate vor den Landtagswahlen diskutiert

  • Hubertus Zdebel, MdB Fraktion DIE LINKE  mit den Gästen
  • Kerstin Ciesla (stellvertretende Vorsitzende BUND NRW),
  • Peter Bastian ( Initiative SOFA-Sofortiger Atomausstieg Münster) und
  • Fabian Huebner (ausgeCO2lt)

über die Knackpunkte des sozial-ökologischen Umbaus in NRW diskutieren. Der Workshop findet am Samstag, den 28.01.2017 von 11.15-13.00 Uhr statt.

Kommt vorbei und diskutiert mit!

Bei der Konferenz sind außerdem dabei:

  • Christoph Bautz (Campact),
  • Prof. Ulrich Brand (Uni Wien),
  • Prof. Christoph Butterwegge, (Universität zu Köln, Kandidat für das Bundespräsidentenamt),
  • Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory),
  • Dagmar Enkelmann (Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung),
  • Katja Kipping, MdB (Vorsitzende der Partei DIE LINKE),
  • Dr. Michael Kopatz (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie),
  • Ralf Krämer (ver.di),
  • Charlotte Loreck (Öko-Institut),
  • Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe,
  • Bernd Riexinger (Vorsitzender Partei DIE LINKE),
  • Prof. Hans Joachim Schellnhuber, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung,
  • Jutta Sundermann, (aktion agrar),
  • Nina Treu, Konzeptwerk Neue Ökonomie,
  • sowie die Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Kirsten Tackmann und Hubertus Zdebel.

– Feinschliff am Programm wird es noch geben, immer aktuell unter

www.sozial-oeko-logisch.de.

Ich freue mich sehr, wenn Ihr bei Euch in den Kreisverbänden und Wahlkreisen sowie bei Initiativen und Verbänden vor Ort über die Konferenz informiert.

Material (Postkarten, Plakate) ist den Kreisverbänden bereits zugegangen bzw. könnt Ihr über meinen Mitarbeiter Hannes Draeger im Wahlkreisbüro in Münster weiterhin bestellen. Hier die Kontaktdaten: hubertus.zdebel.ma04@bundestag.de, 0176 21174 0818

Ich hoffe, dass viele Initiativen und Verbände vertreten sein werden, sei es in den themenspezifischen Workshops oder im Rahmen des „Kreativraums“, in dem Ideen, Inhalte und Projekte rund um das Konferenzthema öffentlich präsentiert werden können.

Wir freuen uns über baldige Anmeldungen, aber auch Kurzentschlossene sind herzlich willkommen.

Mit solidarischen Grüßen

Hubertus Zdebel

Weitere Informationen zur Konferenz:

http://sozial-oeko-logisch.blog.rosalux.de/blog/
https://twitter.com/umbau_konferenz
https://www.facebook.com/events/339266526421109/

Anmeldeformular:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Anmeldung-Genug_fuer_Alle.pdf)

Atommüll-Zwischenlager AKW Brunsbüttel – Genehmigung im zweiten Versuch?

Anfang 2015 wurde die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle am Vattenfall-AKW Brunsbüttel durch ein Urteil aufhoben. Jetzt versucht es der schwedische Staatskonzern im zweiten Anlauf, die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die dafür erforderlichen Nachweise ausreichend zu erbringen. Die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, beginnt am 11. Januar (bis zum 10. März 2017) mit der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (siehe auch hier beim BfE). Nach der im Dezember beschlossenen „Neuordnung“ bei der Atommüllentsorgung wird Vattenfall nun dieses Genehmigungsverfahren durchführen, der Betrieb wird aber später in staatliche Hände übergehen.

**Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel sind hier auf der Homepage des BfS zum download zu finden. Die Unterlagen mit Datum 11.1.2017 können auch hier direkt in einer ZIP-Datei komplett heruntergeladen werden.**

Während Vattenfall nun also im zweiten Anlauf versucht eine rechtskräftige Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel zu bekommen, plant der Konzern in Abstimmung mit der grünen Atomaufsicht in Kiel, trotz nicht vorhandener Genehmigung eine als Bereitstellung beschönigte Zwischenlagerung von Castoren in diesem Lager umzusetzen. Nicht nur Kläger-Anwalt Ulrich Wollenteit hat dies als atomrechtlich abenteuerlich bezeichnet. Auf einer Tagung des Atommüllreports in Würzburg warnte er vor diesem Vorgehen der Atomaufsicht, weil sie Tür und Tor für eine künftig fragwürdige Atommülllagerung öffne.

Dokumentation:
Pressemitteilung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, 10. Januar 2017 01/17

*Zwischenlager Brunsbüttel: Antragsunterlagen veröffentlicht*

*BfE leitet wichtigen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ein*

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) startet einen wichtigen Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren für das Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar.

Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum über die Planungen zur Genehmigung des Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente informieren und beim BfE Einwendungen erheben.

Nach Sichtung der Einwendungen lädt das BfE als Genehmigungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort können die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit dem Antragsteller diskutiert werden. Die Ergebnisse des Erörterungstermines wird das BfE im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Antragstellerin ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), deren Gesellschafterin wiederum das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall ist.

*Zu den Unterlagen, die veröffentlicht werden, gehören: *

* Antrag nach § 6 AtG vom 16. November 2015,

* Präzisierung des Antrags vom 12. Februar 2016,

* Baugenehmigung für das Standort-Zwischenlager vom 24. September 2003,

* Sicherheitsbericht,

* Kurzbeschreibung,

* Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Hinweis: Die im Internet veröffentlichten Unterlagen dienen der Information. Rechtsverbindlich sind allein die in Brunsbüttel, Salzgitter und Berlin ausgelegten Unterlagen.

*Adressen und Öffnungszeiten*

* Internet

http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr

* Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

– Bibliothek –

Stresemannstraße 128 – 130

10117 Berlin

Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr,

* Bürgerbüro der Stadt Brunsbüttel

Von-Humboldt-Platz 9

25541 Brunsbüttel

Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

*Einwendungen*

Einwendungen können bis einschließlich 10. März 2017

* schriftlich beim

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Postfach 10 01 49

38201 Salzgitter

Oder

* zur Niederschrift beim

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

erhoben werden.

*Hintergründe zum Zwischenlager Brunsbüttel: *

http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Atommüll und die Kosten: Wunderheilung bei RWE – Klagen der Konzerne laufen weiter

Einem nackten Mann könne man nicht in die Tasche greifen, behaupteten SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und andere VertreterInnen aus den Reihen der CDU/CSU und der Grünen predigten dies gern nach. Jetzt will ausgerechnet der vermeintlich so sehr angeschlagene Atomkonzern RWE mal eben 6,8 Mrd. Euro auf den Tisch legen, um sich dauerhaft von den Risiken bei der Finanzierung der Atommülllagerung zu befreien. Eine supergroße Koalition aus Grünen, SPD und CDU/CSU hat – gegen die Stimmen der LINKEN – im Dezember per Gesetz gegen eine viel zu knapp bemessene Einmalzahlung die Atomkonzerne von der dauerhaften Verantwortung für den Atommüll befreit. Jetzt nach der RWE-Wunderheilung herrscht bei SPD, CDU/CSU und Grünen Schweigen im Walde. Skandal oben drauf: Die Klagen gegen die Uran-Brennelementesteuer und die von Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht laufen weiter!

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Was haben die Konzerne geklagt und gejammert und sich arm gerechnet, um sich aus der Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung der Atommülllagerung herauszustehlen. Kaum ist das Gesetz beschlossen, mit dem CDU/CSU, SPD und GRÜNE bereitwillig den Atomkonzernen die Lasten abgenommen und sie den BürgerInnen aufgeladen haben, da zeigen RWE und Co, welche enorme wirtschaftliche Potenz trotz Krise und Umstrukturierungen in ihnen steckt.

Genau darauf haben wir in den Gesetzesberatungen immer wieder hingewiesen und gefordert, dass E.on, RWE, Vattenfall und Co in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen UND in der dauerhaften Verantwortung bleiben müssen.“

Zdebel weiter: „Der Atomdeal, an dem sich die Grünen federführend beteiligt haben, ist auch deshalb ein Skandal, weil die Atomkonzerne weiterhin Klagen gegen die Bundesrepublik aufrechterhalten. So wollen sie die 2011 eingeführte Brennelemente-Steuer zu Fall bringen und damit eine Steuerrückerstattung von rund sechs Milliarden Euro erreichen. Eine Verlängerung dieser Steuer über das Jahr 2016 hinaus bis zum endgültigen Abschalten der Atommeiler, wie sie meine Fraktion beantragt hatte, wurde von der Großen Koalition bereits im Oktober 2016 abgelehnt. Auf die Gesamtzeit bis 2022 gerechnet bedeutet das ein weiteres, sattes Steuergeschenk in Höhe von rund 5 Milliarden Euro für die Atomkonzerne.

Der Gipfel ist Vattenfall. Mit seiner Klage vor dem Schiedsgericht in Washington will das Unternehmen Schadensersatz von 4,7 Mrd. Euro für die maroden AKWs Brunsbüttel und Krümmel durchsetzen.

Dass Grüne, SPD und CDU/CSU einen solchen Atomdeal zum enormen Vorteil der Konzerne machen, ohne dass diese sämtliche Klagen zurückziehen, ist unverantwortlich gegenüber den SteuerzahlerInnen.“

 

 

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