Nix MOX – Altes Waffen-Plutonium der USA soll in „Endlager“

Fast acht Milliarden Dollar haben die USA bereits in den Bau einer Plutonium-MOX-Anlage versenkt, mit der altes bzw. überschüssiges Waffen-Plutonium zu Brennelementen für Atomreaktoren verarbeitet werden sollte. Die Kosten explodierten in den letzten Jahren und werden derzeit auf über 50 Mrd Dollar geschätzt. Sinn der Übung? Das in den MOX-Brennelementen verbaute Plutonium wäre nach dem Reaktoreinsatz fest mit einer hochradioaktiven Matrix verbunden und könnte nur unter großem technischen Aufwand für terroristische oder Waffen-Zwecke genutzt werden. Immer mehr wird aber klar, dass auch die Regierung Trump wie schon zuvor Obama, diesen Weg beendet. Stattdessen soll das Plutonium nun in der Savannah River Site in South Carolina für Kosten von rund 20 Milliarden Dollar mit hochradioaktivem Atommüll verschmolzen und in New Mexico’s Waste Isolation Pilot Plant (WIPP) vergraben werden.

Darüber berichtet unter anderem Reuters. Die Auseinandersetzungen zum weiteren Umgang mit dem Waffen-Plutonium dauern bereits Jahre an. Ehemals sollte die Plutonium-MOX-Fabrik das „Surplus“-Plutonium aus den Abrüstungsverhandlungen der USA mit Russland verarbeiten.

Die in einer solchen Anlage hergestellten MOX-Brennelemente, einem Gemisch aus Uran und Plutonium, sollten anschließend in den US-Reaktoren zum Einsatz kommen. Doch auf Seite der US-Stromkonzerne gab es wenig Interesse an diesen speziellen Brennelementen, denn mit ihrem Einsatz sind nicht nur technisch höhere Anforderungen im Reaktoreinsatz verbunden, sondern weil Plutonium grundsätzlich für Atomwaffen eingesetzt werden kann, auch umfangreiche Kontrollen (Safeguards) im Rahmen der internationalen Atomenergie-Organisation IAEA.

  • Das „Endlager“ WIPP in New Mexico ist in den USA umstritten, weil es in den letzten Jahren immer wieder massive Sicherheitsprobleme und Unfälle gegeben hat: Atommüll: Brennender Salzstock und verstrahlte Arbeiter
  • Kritisch über die Plutonium-Pläne in den USA und über den militär-industriellen Komplex in der Savannah River Site berichtet regelmäßig SRS-Watch.
  • Alles zum Thema Plutonium auf umweltFAIRaendern.

Atommüll-Endlager-Suche: Bundesamt mit aktualisiertem Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der neuen Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle? Als das zuständige Bundesamt für Entsorgungssicherheit (BfE) Anfang des Jahres ein erstes Papier dazu vorlegte, gab es jede Menge Kritik von vielen Seiten. Auch umweltFAIRaendern berichtete dazu. Inzwischen hat das BfE eine Überarbeitung vorgenommen und diese bereits Mitte April als Positionspapier veröffentlicht. Das neue Suchverfahren, in dem auch Gorleben weiterhin als möglicher Standort eine Rolle spielt, ist inzwischen angelaufen. Im ersten Schritt werden nicht geeignete Gebiete ausgeschlossen und danach die oberirdisch zu erkundenden Regionen ausgewählt, in denen möglicherweise der hochradioaktive Atommüll für eine Million Jahre vergraben werden soll. Dabei soll die Öffentlichkeit – anders als bislang – intensiv beteiligt werden.

Auf der Seite des Bundesamts heißt es zur Überarbeitung: „Nach erstem Austausch und Diskussion mit beteiligten Akteuren der Endlagersuche hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sein Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet.“ Anspruch des BfE ist: „Ein gemeinsames Verständnis über die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen der Akteure im Beteiligungsverfahren ist eine Grundvoraussetzung, um das Ziel, das Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu finden, zu erreichen. Das Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Standortauswahl konkretisiert dieses Verständnis aus der Perspektive des BfE.“

Immer wieder schön: Atommüll – eine Lagersuche – Welke und Hassknecht

Über den Verlauf der Debatte zum ersten Entwurf teilt das Amt mit: „Im Januar 2018 hatte das BfE einen Entwurf des Positionspapiers vorgestellt und mit rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der Hauptakteure im Standortauswahlverfahren diskutiert. Dazu gehören das Nationale Begleitgremium (NBG), die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die für die Suche und die Erkundungen zuständig ist, sowie das BfE. Darüber hinaus hat das BfE den Entwurf auch im Rahmen des Bürger/innen-Dialog des NBG im Februar 2018 präsentiert und zur Diskussion gestellt. Anregungen und Kritik aus diesen Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern, dem NBG und der BGE sind in das heute veröffentlichte Positionspapier mit eingeflossen. Es ist eine Einladung zum kontinuierlichen Dialog und zur konstruktiven, am gemeinsamen Ziel orientierten Zusammenarbeit auf der Grundlage von klar definierten Rollen und verbindlichen Regeln.“

Fracking und Landtagsdebatte Niedersachsen: Kein Anlass zur Beruhigung

Fracking: Als permanentes Werfen von Nebelkerzen bezeichnet der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, die Versuche der SPD/CDU-Regierungskoalition in Niedersachsen, sich dem öffentlichen Druck zu entziehen, der durch Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) hervorgerufen wurde. Althusmann hatte die Zustimmung der Landesregierung zu Probebohrungen im Schiefergestein unter Anwendung der Fracking-Technik ins Gespräch gebracht.

Hubertus Zdebel ordnet den Vorstoß Althusmanns klar ein: „Es handelt sich um ein durchsichtiges Manöver, um das bundesweit verankerte Verbot der Schiefergasförderung bundesweit zu kippen. Wenn Althusmann mit seinem Vorstoß durchkommt, wäre die Gefahr sehr groß, dass eine Große Koalition im Bund das Verbot der Gasförderung im Schiefergestein 2021 gegen den Widerstand der Bevölkerung kippt. Dass sich Ministerpräsident Stephan Weil auch in dieser Landtagsdebatte nicht geäußert hat, bedeutet, dass er sich alle Optionen hinsichtlich von Probebohrungen offen halten will.“

Schablonenhaft wurde in der Debatte der im Koalitionsvertrag festgelegte Schutz des Trinkwassers, der absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben soll, zitiert. Dabei mangelte es an jeder Konkretisierung. Auch das von der Koalition vorgebrachte Verbot der Förderung von Schiefergas ging an der Sache vorbei. Denn bei den Althusmann-Plänen geht es noch nicht um eine kommerzielle Nutzung, sondern um Probebohrungen. Und auch der Hinweis, dass es bisher keine Anträge auf Probebohrungen geben würde, ist irreführend. Denn Althusmann hat mit seiner Initiative die Gaskonzerne geradezu eingeladen, derartige Anträge zu stellen.

Skurril wurde der Auftritt von Althusmann selbst, der auf den ersten Blick den Eindruck erweckte, schwammig zurück zu rudern. Er betonte, dass „mit der Landesregierung unkonventionelles Fracking nicht zu machen sei“ und verkündete den Schulterschluss mit Umweltminister Olaf Lies. Gleichzeitig bekräftigte er aber seine bisherige Linie, Anträge auf Fracking-Probebohrungen nicht konsequent abzulehnen, sondern lediglich zu prüfen. Dazu passt, dass er in der Debatte nicht Stellung zu dem Argument bezog, dass sein Ministerium in der vergangenen Woche erklärt hatte, Althusmann würde in der Frage der Probebohrungen eine neue Position vertreten. Damit hält er das Tor für Fracking-Probebohrungen in Niedersachsen weit offen. Für die betroffene Bevölkerung bedeutet dies, dass es keinen Anlass zur Beruhigung gibt.

Riskante Warteschleife von Armin Laschet und Bundesregierung: Exportverbot für Uranbrennstoff und Stilllegung Uranfabriken Gronau und Lingen

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe in die maroden belgischen Atomreaktoren in Tihange oder Doel – wie es auch die Landesregierung in NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) fordert – kann nur über die Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen bewerkstelligt werden – so jedenfalls das Bundesumweltministerium. Rechts-Gutachten, wie diese Stilllegung und damit das Exportverbot machbar sind, liegen bereits seit Herbst 2017 in der Schublade des Ministeriums. Eine Stilllegung der Uranfabriken will Laschet aber verhindern. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt das Bundesumweltministerium aktuell mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene mit: In den anstehenden Ressortabstimmungen werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Hubertus Zdebel: „Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die CDU/CSU spielen erkennbar auf Zeit. Sie reden zwar vom Export-Verbot für Uranbrennstoffe in marode belgische Atomkraftwerke, gleichzeitig aber blockieren sie offenbar die notwendigen rechtlichen Schritte, nämlich die Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen. Es ist die Verantwortung von Armin Laschet und der Bundesregierung, wenn weiterhin Atomtransporte mit Uran-Brennstoff aus Deutschland für gefährliche Atommeiler im Ausland ungestört und sogar mit Genehmigung durch die Bundesregierung stattfinden können. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die deutsche Beteiligung am Betrieb gefährlicher Atommeiler endlich zu beenden. Dass jetzt die notwendigen rechtlichen Schritte in die Warteschleife geschickt werden, ist kein Beitrag zur Atomsicherheit.“

Vor dem Hintergrund der Nootwendigkeit, das Atomgesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg bis Ende Juni 2018 zu novellieren, haben die Fraktionen DIE LINKE und die Grünen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken dem Bundestag vorgelegt. Eine Anhörung zu diesen Anträgen will die Große Koalition aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause durchführen.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung: (Hier geht es zur Drucksache, Frage Nr. 119, PDF)

Berlin, 11. Mai: Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/041 vom 4. Mai 2018 (Ein­ gang im Bundeskanzleramt am 4. Mai 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage 5/041

„Welche rechtlichen Prüfungen (Rechtsgutachten oder sonstige Prüfungen) wird die Bundesregierung über die vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad (Vgl. http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/urenco-gutachten/) hinaus bezüglich der im Koalitionsver­trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Umsetzung/Prüfung des rechtssicheren Verbots von Exporten von Kernbrennstoffen für ausländische Atomkraftwerke wie z. B. Tihange 2 im Zusammenhang mit den Uranfabri­ken Gronau und Lingen nach jetzigem Stand durchführen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Prüfungen durch das Land Nordrhein-Westfalen?“

Antwort

In den anstehenden Ressortabstimmungen zur Umsetzung des im Koaliti­onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zieles wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Untersuchungen er­forderlich sind. Dabei werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, sie habe im Jahr 2016 Herrn Prof. Wolfgang Ewer mit einem „Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde nach § 19 des Atomgesetzes betreffend Lieferung von angereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau an Kernkraftwerke im Königreich Belgien“ beauftragt.

Das Gutachten sei am 8. Juni 2016 vorgelegt worden. Im Kern komme der Gutachter zum Ergebnis, dass Entscheidungen über Ein- und Ausfuhren von Kernbrennstoffen nicht Gegenstand der staatlichen Aufsicht sind, die vom Land wahrgenommen werde. Die Genehmigung und die Überwachung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen obliegen Bundesbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Ankerzentrum ist das Gegenteil von Integration

Besorgt äußert sich der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu aktuellen Berichten über Pläne, ein sogenanntes Ankerzentrum in Münster anzusiedeln. Demnach stehe Münster neben Gießen und Bamberg ganz oben auf der Wunschliste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Ansiedlung eines Ankerzentrum: „Flucht ist kein Verbrechen! Menschen einzusperren und zu isolieren, weil sie wegen Krieg, Elend und Umweltzerstörung ihre Heimat und ihre Liebsten verlassen mussten, ist das Gegenteil von Integration und widerspricht dem Modell einer weltoffenen Stadt.“

Zdebel weiter: „Ein solches Abschiebelager behindert Begegnungen und einen Austausch zwischen Geflüchteten und Einheimischen. Zudem wird der Zugang zu Rechtsberatung für viele unterbunden.“

Sollte die Bundesregierung derartige Pläne durchsetzen wollen, kündigt Zdebel Proteste an: „Die Münsteraner Zivilgesellschaft hat vielfach bewiesen, dass sie bereit ist, die Willkommenskultur in Münster zu verteidigen. Ich bin sicher, dass dies auch hier der Fall wäre – zumal das Konstrukt Ankerzentrum nach Aussagen von Experten gegen die Menschenrechte verstößt.“

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