Tihange/Doel: Nukleare Pulverfässer – Super-GAU möglich

Super-GAU möglich – Atomkraftwerke Tihange und Doel sind nukleare Pulverfässer.“ So titelt die Junge Welt in ihrem Schwerpunkt über die Risiken durch tausende von Rissen in den Druckbehälter der beiden belgischen AKWs. Am Wochenende hatten Experten auf einer Tagung in Aachen auf die Mißstände aufmerksam gemacht und auch von Manipulationen gesprochen. „Mehr als ein Weckruf“ schreibt Hubertus Zdebel in seinem Gastkommentar und fragt: „Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?“ In einem Interview mit dem ehemaliger Leiter der deutschen Atomaufsicht spricht Wolfgang Renneberg mit Blick auf die Genehmigung der beiden Reaktoren von „Hinweisen, dass Risse ignoriert wurden«.

Über die Risiken von Tihange 2 und Doel 3 und die Tagung in Aachen siehe auch hier:

Kostspieliger Wettlauf entscheidet ob der Jülicher Atommüll in die USA oder nach Ahaus geht

Einige unbestrahlte Atombrennstoff-Kugeln aus Jülich sowie bestrahlte sogenannte „Coated Particle“, sollen in die USA transportiert werden. Das geht aus einem Bericht des Bundesumweltministeriums hervor. Gleichzeitig laufen die Planungen für den Transport der insgesamt 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen in das Zwischenlager Ahaus weiter. Zur Terrorabwehr werden derzeit besonders gepanzerte Fahrzeuge für die Atomtransporte hergestellt. Ab September 2019 könnten die Castor-Behälter in Ahaus angenommen werden. Die Entscheidung, welche Variante zur Räumung des unsicheren Brennelemente-Lagers in Jülich gewählt wird, hängt laut BMU davon ab, welche am schnellsten umsetzbar ist, hieß es heute in der Sitzung des Umweltausschusses.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für Atomausstieg und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages:

„Nach der heutigen Sitzung des Umweltausschusses ist klar, dass es einen für die SteuerzahlerInnen teuren Wettlauf gibt, ob es einen Export der in Jülich unsicher lagernden Kugelbrennelemente in die USA geben wird oder der Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus erfolgt. Bei der besten der schlechten Varianten, in Jülich ein neues Zwischenlager zu errichten, spielen Betreiber und Behörden vor allem auf Zeit. Es ist offenkundig, dass diese Option nicht ernsthaft verfolgt wird. Aus einem Etat von derzeit 247 Millionen Euro, zu dem noch einmal rund 100 Millionen* durch das Land NRW beigesteuert werden, werden die unsinnigen Planungen für den US-Export also fortgesetzt, obwohl zwingende Gründe für einen solchen Export nicht vorliegen. (*dieser Satz wurde korrigiert, 30.5.2018) Tatsächliche Proliferationsgründe, also Risiken eines militärischen oder terroristischen Missbrauchs der Jülicher Kugelbrennelemente, wie sie vom Atomgesetz für einen Export gefordert werden, liegen nicht vor. Das sagen selbst die USA.“

  • Siehe dazu auch die Kleine Anfrage des MdB Hubertus Zdebel, Atommüll-Export aus Jülich in die USA, Drucksache 19/1385 (PDF)

Der Transport von unbestrahlten Brennelement-Kugeln sowie den bestrahlten „Coated Particle“ werde derzeit vorbereitet, heißt es. Mit Blick auf einen Transport der Atomabfälle von Jülich entweder in die USA oder nach Ahaus teilt das Bundesumweltministerium außerdem mit, dass derzeit aus Gründen der Terrorabwehr neue umfangreich gepanzerte Zugmaschinen für den Straßentransport des hochradioaktiven Atommülls hergestellt werden müssen. Auch die Laderäume müssen gepanzert werden.Diese Spezialanfertigungen sollen Ende 2019 verfügbar sein.

 

 

NRW-Umweltministerin Schulze Föcking (CDU) soll Landtag getäuscht haben – Hubertus Zdebel (DIE LINKE) verlangt Aufklärung

Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) zu Beginn des Jahres die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität angeordnet. Nach WDR-Recherchen hat sie in der Landtagsdebatte vom 21. März irreführende Angaben über die Beweggründe für ihre Entscheidung gemacht. Der Umweltpolitiker Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Münster, verlangt nun Aufklärung über die Vorwürfe:

„Christina Schulze Föcking muss umgehend Stellung beziehen. Ihre im Landtag vorgebrachten Gründe für die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität decken sich nicht mit der umfangreichen Aktenlage. nicht überwiegend mit dem Schutz von Greifvögeln befasst, wie Schulze Föcking behauptete, sondern vor allem mit illegalen Abfallimporten, schweren Fällen von Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie dem Tier- und Verbraucherschutz. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die NRW-Umweltministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies übersehen konnten.

Die Stabsstelle hat in der Vergangenheit eine wichtige Aufgabe bei der Aufdeckung von Umweltskandalen gespielt. Dass die Stabsstelle nach den WDR-Recherchen auch eine Akte über einen Schweinemastbetrieb der Umweltministerin selbst angelegt hat – und kaum einen Monat später auf Betreiben Schulze Föckings aufgelöst wurde – legt den Verdacht des Amtsmissbrauchs zumindest nahe. Umso wichtiger, dass die NRW-Umweltministerin öffentlich im Landtag für Aufklärung sorgt, weshalb sie irreführende Angaben gemacht hat.“

AKW Philippsburg Block 2: Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung trotz Weiterbetrieb läuft an – Unterlagen ausgelegt

Bis zum 8. Juni können Einwendungen zum vorgesehenen Rückbau des noch in Betrieb befindlichen AKW Philippsburg 2 erhoben werden. Noch bis zum 31.12.2019 darf das AKW nach dem Atomgesetz am Netz bleiben. Jetzt liegen die Antragsunterlagen öffentlich aus, in denen der Betreiber EnBW seine Vorstellungen zum Rückbau darlegt. Die Unterlagen umfassen den Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie weitere Dokumente, die das Umweltministerium in Baden-Württemberg hier online bereitgestellt hat. BürgerInnen können ihre Kritik per Einwendung formulieren und beim späteren Erörterungstermin vortragen (lassen). Der Block 1 des AKW (auf dem Foto im Hintergrund) ist bereits abgeschaltet und befindet sich im Rückbau. Ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland läuft für das Zwischenlager Philippsburg.

Zu den Unterlagen geht es auch hier (die Links verweisen auf den Server des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Stand 17. April 2018)

Der Betrieb des AKW Tihange 2 ist rechtswidrig – Unabhängige Atom-Experten erheben schwere Vorwürfe gegen belgische Atomaufsicht

Der Betrieb des AKW Tihange 2 (und Doel 3) ist rechtswidrig. Die belgische Atomaufsicht verstößt gegen international anerkannte Grundsätze der Atomsicherheit. „Man könnte von einem Genehmigungs-Super-GAU sprechen“ und die Gefahr einer Katastrophe ist „nicht praktisch ausgeschlossen“. Das ist das alarmierende Fazit des ehemaligen Leiters der Abteilung Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und Entsorgung des Bundesumweltministeriums, Wolfgang Renneberg, auf einer Fachtagung der Städteregion Aachen am vergangenen Samstag. Angesichts tausender Risse in den Druckbehältern von Tihange 2 und Doel 3 forderten zahlreiche unabhängige Atomexperten die umgehende Abschaltung dieser Reaktoren.

Renneberg erhebt schwere Vorwürfe gegen die belgische Atomaufsicht FANC. Auf Basis von internen FANC-Berichten kommt Renneberg zu der Auffassung, dass vorhandene Risse im Reaktorbehälter bereits bei der Genehmigung in den 1980er Jahren absichtlich ignoriert wurden, um jahrelange Bauverzögerungen zu verhindern. Renneberg und andere unabhängige Experten der International Nuclear Risk Assessment Group (INRAG) begründeten in Aachen in einer Erklärung (siehe unten) die dringliche Notwendigkeit einer Abschaltung der maroden Atomreaktoren unweit der deutschen Grenze zu NRW.

Bei dieser Einschätzung bekommt Renneberg auch von dem langjährigen Leiter der us-amerikanischen Atomaufsicht NRC (von 2005-2012), Gregory Jaczko, Unterstützung. Angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen über die mehr als 3000 Risse im Block 2 von Tihange und den mehr als 11.000 Rissen in Doel 3 machte er klar, dass diese Reaktoren in den USA abgeschaltet wären. Auch er kritisiert die Atomaufsicht in Belgien massiv, in dem er ihr wirtschaftliche und nicht sicherheitsgeleitete Motive vorwirft: „The overwhelming pressure is to restart the units for financial and energy needs“ (Der überwältigende Druck besteht darin, die Anlagen für den Finanz- und Energiebedarf wieder in Betrieb zu nehmen.)

Vorwürfe einer mangelnden Unabhängigkeit der belgischen Atomaufsicht gibt es immer wieder. So war der jetzige Chef Jan Bens jahrelang beim belgisch/ französischen AKW-Betreiber Engie-Electrabel beschäftigt und Leiter des AKW Doel, bevor er zum obersten Atomaufseher in Belgien bestellt wurde.

Kritik gab es auf der Aachener Tagung auch an der deutschen Unterstützung des Betriebs der belgischen Atommeiler. Die deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen, beide vom Atomausstieg ausgenommen, liefern den Brennstoff, damit die AKWs weiter in Betrieb bleiben können. Anfragen des MdB Hubertus Zdebel hatten das vor einiger Zeit aufgedeckt. Auch in diesem Jahr gehen die Uran-Exporte weiter. (Siehe hier: Neue Uran-Lieferungen für belgische AKW aus Lingen – Uranfabriken stilllegen)

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Schirmherr der Veranstaltung in Aachen, fordert zwar die Stilllegung der belgischen Meiler und will angeblich diese Exporte stoppen, lehnt aber die Stilllegung der Uranfabriken bislang kategorisch ab. Das Bundesumweltministerium wiederum hält ein Exportverbot nicht für umsetzbar. Gutachten im Auftrag des BMU haben aufgezeigt, dass und wie die endgültige Stilllegung der Uranfabriken atomrechtlich machbar ist  Die Bundesregierung blockiert aber die Umsetzung. Entsprechende Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE sowie die Grünen vor kurzem in den Bundestag eingebracht. Die Anträge sind Thema der nächsten – nichtöffentlichen – Sitzung des Umweltausschusses des Bundestages.

Dokumentation der Stellungnahme der INRAG:

„Die internationale Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten „INRAG“ bewertet das Risiko des Betriebs von Tihange 2 wie folgt:

  1. Der Betrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 widerspricht international anerkannten Bewertungsmaßstäben für die Sicherheit von Kernkraftwerken!
  2. Die Gefahr eines Versagens des Reaktordruckbehälters ist nach den vorliegenden Untersuchungen nicht praktisch ausgeschlossen.
  3. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines unterstellten Unfalls mit Versagen des Reaktordruckbehälters kann demnach zu einer weiträumigen Unbewohnbarkeit von Landstrichen – bis weit in die Aachener Region hinein – führen.
  4. Der Reaktor hätte mit den jetzt entdeckten Rissen am Reaktordruckbehälter bereits im Jahre 1983 nicht in Betrieb gehen dürfen, sofern diese Risse bereits bei der Herstellung vorhanden waren, wie von Betreiber und Aufsichtsbehörde unterstellt wird.
  5. Solange der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter nicht erbracht ist, darf der Reaktor nicht betrieben werden.

Der Reaktor muss deshalb nach dem jetzigen bekannten Stand der Untersuchungen einstweilig stillgelegt werden!

Begründung:

Ein Reaktordruckbehälter, der nicht zweifelsfrei die nach zahlreichen Regelwerken und Regeln der Internationalen Atomenergieorganisation erforderlichen Sicherheitseigenschaften aufweist, darf nach Auffassung der INRAG nicht in Betrieb genommen werden.

Auch nach Meinung der belgischen Sachverständigenorganisation (BEL V) und des deutschen Bundesumweltministeriums können die erforderliche Qualität und damit die Sicherheitsreserven des Reaktordruckbehälters auch nachträglich nicht mehr hergestellt werden.

  • Die aktuellen Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters sind nicht mit ausreichender Sicherheit abzuschätzen und nachträglich auch nicht mehr experimentell bestimmbar.
  • Der aktuelle Stand der Versprödung des Reaktordruckbehälters kann nicht mehr mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden, weil es keine zweifelsfrei vergleichbaren Materialproben gibt, um den Verlauf der Versprödung ausreichend zuverlässig zu bestimmen. Die vorliegende Berechnung des Betreibers ist methodisch nicht abgesichert und enthält praktisch keine Sicherheitsreserven mehr.
  • Die Herkunft der Risse im Reaktordruckbehälter ist nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt.
  • Ein Wachstum der Risse während des Betriebs kann nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden.
  • Das von der belgischen Aufsichtsbehörde FANC zugelassene Verfahren der Festigkeitsberechnung ist nicht validiert und birgt deshalb ein unzulässig hohes Risiko an Fehlern.
  • Es wurden nicht alle möglichen Störfallsituationen, die für das Kernkraftwerk Tihange 2 gefährlich werden könnten, untersucht.
  • In den Abschätzungen der belgischen Aufsichtsbehörde FANC und des Betreibers wurden bei sicherheitsrelevanten Unsicherheiten für den Nachweiserfolg günstige Materialkennwerte zugrunde gelegt.
  • Eine Risikoanalyse zur Widerstandsfähigkeit des Reaktordruckbehälters unter Zugrundelegung auch ungünstiger Werte wurde nicht durchgeführt.“
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