Energienetzbeirat, die Volksinitiative „Tschüss Kohle“ und die Wärmewende in Hamburg

Das politische Tauziehen um den Kohleausstieg in der Hamburger Fernwärmeversorgung und der vollständigen Rekommunalisierung der bis heute mehrheitlich noch Vattenfall gehörenden Wärme-Gesellschaft wird spannend bleiben. Auszugehen ist davon, dass die Volksinitiative „Tschüss Kohle“ für ihre Ziele, den Kohleausstieg in der Fernwärme bis 2025 abzusichern und dabei das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg außen vor zu halten, die nötige Zahl von 10.000 Unterschriften wahlberechtigter HamburgerInnen ab 16 Jahren erreichen wird. (Auch wenn die taz hamburg Zweifel hat.) Zwei neue Studien zum Hamburger Wärme-Markt und Erneuerbaren Energien, die jetzt zur nächsten Sitzung des Energienetzbeirats veröffentlicht wurden, betrachten die Rahmenbedingungen von Kohleausstieg und Wärme-Wende und dürften (politische) Aufmerksamkeit erregen.

Nur mit einem Kohleausstieg in der Wärmeversorgung wird Hamburg ernsthaft seine Beiträge zum Klimaschutz und der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens leisten können. Ausstiegskonzepte, wie der komplette Ausstieg aus der Kohle-Wärme durch einen hohen Anteil erneuerbarer Wärme ersetzt werden kann, gibt es ausreichend viele. Eines davon will der rot-grüne Senat umsetzen. Eine Ablehnung der Volksinitiative könnte sich die SPD-Fraktion kaum leisten, soll es nicht mit dem Grünen Regierungspartner ernsthafte Probleme geben. Kaum anzunehmen ist auch, dass sich die SPD in der Auseinandersetzung um den Klimaschutz auf die Seite von Vattenfall stellen wird und den kompletten Kohleausstieg in der Wärme-Versorgung bis 2025 blockieren würde.

Auch in der SPD Hamburg wird man die vielen Umfragen zur Kenntnis genommen haben, in denen eine deutliche Mehrheit der BürgerInnen sich für eine starke Klimapolitik und den Kohleausstieg ausspricht. Fraktionsvorstandsmitglied und umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Monika Schaal, hat sich entsprechend einer Stellungnahme des Energienetzbeirats bereits für das Konzept der Umweltbehörde und gegen einen künftigen Einsatz von Mooburg in der Fernwärme ausgesprochen.

Risikofaktor ist in den Umbauplänen der Fernwärmeversorgung eine neu geplante Rohrleitung für die derzeit favorisierte Südvariante, die technisch den Anschluss von Moorburg an die Fernwärme bringen könnte, wenn andere politische Mehrheiten es wollen. Der aktuelle Koalitionsvertrag schließt das aus. Die Volksinitiative will mit ihrer Initiative für entsprechende rechtliche Maßnahmen dafür sorgen, dass ein künftiger Senat den Kohleausstieg nicht mehr rückgängig machen kann.

Entscheidend düfte sein, ob die Stadt Hamburg wie vom Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ rechtsverbindlich gefordert, von Vattenfall die Fernwärme vollständig zurückkauft. Über die Hamburger Wärmewende, ihre Chancen und Risiken sind nun zwei Studien im Rahmen der kommenden Sitzung des Energienetzbeirat veröffentlicht worden.

Gleich zwei neue Studien zum Hamburger Energiemarkt und der Wärmewende in Hamburg werden jetzt von der Umweltbehörde zur 13. Sitzung des Energienetzbeirats veröffentlicht. Vom Hamburg Institut stammt ein Gutachten zum Thema „Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg – Teil 2: Transformationsstrategie Fernwärme“ (PDF) und von der LBD-Beratungsgesellschaft Berlin gibt es eine Analyse und Bewertung zum „Energiemarkt Hamburg – Teil 1: Energiewirtschaftliche Zukunftsbilder zur qualitativen Bewertung von Handlungsoptionen zur Ablösung des HKW Wedel“ (PDF). Diese Studien und weitere Materialien zur Sitzung am kommenden Donnerstag in der Hamburger Umweltbehörde gibt es hier auf der Homepage der Energienetzbeirats. Auch der Beirat hat sich in einer Stellungnahme mehrheitlich gegen eine Einbindung von Moorburg in den Wedel-Ersatz und bei der Wärme-Wende ausgesprochen.

Der Energienetzbeirat ist in der Folge der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden. Der für Senat und Bürgerschaft bindende Volksentscheid verlangt die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Gas und Fernwärme. Außerdem werden diese rekommunalisierten Netze für den Ausbau der Enerneubaren Energie und den Klimaschutz verpflichtet. Der Energienetzbeirat soll auch die vom Volksentscheid geforderte demokratische Kontrolle der Energieversorgung verbessern. Im Beirat vertreten sind Umweltverbände und -Initiativen, Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften, Wissenschaften und Politik.

Wem gehört der Atommüll? Fachworkshop am 20. April in Hannover

„Wem gehört der Atommüll?“ Unter diesem Titel veranstaltet der Atommüllreport am 20. April zwischen 12 – und 16.30 Uhr in Hannover einen Fachworkshop zur neuen Behördenstruktur, zur Übernahme der Zwischenlager durch den Bund und zur Finanzierung der Atommülllagerung. Mit dabei der MdB Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Kuratorium des neuen Atommüll-Entsorgungsfonds. Außerdem sind als ReferentInnen Dr. Cornelia Ziehm (Anwältin), Thorben Becker (BUND) sowie Burghard Rosen und Dr Klaus-Jürgen Brammer von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung dabei.

In der Ankündigung für den Workshop heißt es: „In den letzten zwei Jahren hat die Politik (* siehe Anmerkung H.Z. unten) Veränderungen im Bereich Atommüll beschlossen mit weitreichenden Konsequenzen – aber weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Welche Zuständigkeiten wurden verstaatlicht? Welche Behörden wurden umstrukturiert? Wem gehört der Atommüll in Zukunft? Wer bezahlt künftig welche Kosten und wer ist raus? Was steht eigentlich im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen? Führen die Veränderungen zu mehr oder zu weniger Sicherheit? Oder bleibt eigentlich vieles beim Alten?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen wollen wir im Rahmen des Fachworkshops „Wem gehört der Atommüll?“ diskutieren.

Anmerkung (*): Nicht die Politik, sondern die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD haben im letzten Bundestag die sogenannte Neuordnung der Atommüll-Entsorgung gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Diese Neuordnung besteht im wesentlichen darin, dass die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlung an den Entsorgungsfonds von der weiteren Verantwortung für die (Kosten der) Atommülllagerung befreit werden. Sämtlicher Atommüll wird künftig unter staatlicher Verantwortung gelagert. Eine Nachschusspflicht für die Atomkonzerne für den Fall, dass die Kosten der Atommülllagerung weiter steigen, ist nicht mehr vorgesehen und geht zu Lasten der SteuerzahlerInnen.

Der Workshop finden statt:

Ort: Raschplatzpavillion, Lister Meile 4, 30161 Hannover

Zeit: 20.4.2018, 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Teilnahmebeitrag: 20.- € (Ermäßigung möglich), 50.- für Behörden, Institutionen und Firmen

Um Anmeldung bis zum 13.4. wird gebeten: info(at)atommuellreport.de

Flyer Fachworkshop

RWE und EnBW beantragen Castor-Transporte für Zwischenlager Biblis und Philippsburg

Kaum hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Einlagerung von Atommüll in Castorbehältern für das Zwischenlager in Biblis abgelehnt, beantragt jetzt RWE auch den Transport von bis zu sieben Castoren auf der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield nach Biblis. Die Transporte sollen 2019 stattfinden. EnBW hat außerdem für voraussichtlich „5 Castor-Behälter“ eine Transportgenehmigung für radioaktiven Atommüll aus dem französischen La Hague beantragt. Die Transporte sollen 2020 stattfinden. Weitere Atommüll-Castor-Transporte aus der Wiederaufarbeitung sollen außerdem in die derzeit noch von E.on/PreussenElektra betriebenen Zwischenlager am AKW Brokdorf und nach Isar/Ohu bei Landshut gehen. Insgesamt mindestens 26 solcher Castoren sollen zu den vier Zwischenlagern transportiert werden. (Links im Bild das Zwischenlager am AKW Philippsburg)

Die Presseerklärungen von RWE und EnBW sind gleich unten dokumentiert.

Weitere Infos zum Thema:

Dokumentationen der Presseerklärungen:

von RWE: Biblis,03 April 2018

RWE Nuclear GmbH Transport von Abfällen aus der Wiederaufbereitung in das Standortzwischenlager Biblis beantragt

  • Transport und Einlagerung der Behälter sind für das Jahr 2020 vorgesehen

Im Auftrag der RWE Nuclear wurde heute beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Beförderungsgenehmigung für den Transport von bis zu sieben aus der Wiederaufbereitung in England zurückzuführenden Castorbehältern in das Standortzwischenlager des Kraftwerks Biblis beantragt. Antragsteller ist das Hanauer Transportunternehmen Daher Nuclear Technologies GmbH.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke sind zur Rücknahme der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufbereitung in England und Frankreich verpflichtet. Das Rücknahmekonzept des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass ein Teil der deutschen Wiederaufbereitungsabfälle aus England im Standortzwischenlager in Biblis eingelagert werden soll. RWE hat sich – wie die übrigen Betreiber – im Rahmen der Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung dazu verpflichtet, dieses Konzept zügig umzusetzen. Im September 2017 ist deshalb beim BfE die Aufbewahrung der genannten Abfälle im Standortzwischenlager in Biblis beantragt worden. Der Transport und die Einlagerung der Behälter aus England nach Biblis sind für das Jahr 2020 vorgesehen.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung gehen am 1. Januar 2019 der Betrieb und die Verantwortung für die Standortzwischenlager auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über. Die Einlagerung und der Transport der Castoren in das Standortzwischenlager Biblis erfolgt somit in der Verantwortung des Bundes.

Im Rahmen der von RWE ins Leben gerufenen Informations-Initiative „KW Biblis transparent“ konnten sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Vertreter der Region bereits Ende Februar bei einem Fokustag umfassend zu diesem Thema informieren. Neben RWE standen auch Fachleute des Bundesumweltministeriums sowie der BGZ Rede und Antwort.

Hinweis an die Redaktionen:

Weitere Informationen hierzu und zum Fokustag finden Sie im Internet unter http://www.rwe.com/web/cms/de/2725200/rwe-nuclear/kernkraft/kkw-biblis/informations-initiative-kw-biblis-transparent/

Pressemeldung von EnBW

03. April 2018

Transport von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in das Standort-Zwischenlager Philippsburg beantragt

Keine unschädliche radioaktive Strahlung: Ärztekammer BaWü fordert Moratorium und andere Wege zum Umgang mit AKW-Bauschutt

Ein Moratorium beim bisherigen Umgang mit den gering radioaktiv belasteten Bauschutt-Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler und die Prüfung neuer Wege zum Umgang mit diesen Abfällen fordern jetzt der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, und der Vorsitzende des Ausschusses „Prävention und Umwelt“ der Kammer. Nach einem entsprechenden Mitgliederbeschluss der Landesärztekammer und einem mit vielen hochkarätigen Referenten durchgeführten Workshop fordern die Mediziner von der grünen Landesregierung in BaWü jetzt ein Ende der bisherigen Praxis, diese gering radioaktiven Abfälle entweder ins normale Abfallrecycling zu geben oder einfach auf Deponien abzulagern. „Die Ärzteschaft weiß, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt“, heißt es in einer Stellungnahme der beiden im Ärzteblatt (siehe auch hier, PDF). Auch die Bundesärztekammer hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. (Foto: Freimessanlage in der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht)

In Baden-Württemberg gibt es schon seit mehreren Jahren Auseinandersetzungen über den Umgang mit diesen Abfällen, nach dem sich Deponie-Betreiber und Bürgerinitiativen gegen die geltenden Regelungen ausgesprochen hatten. Demgegenüber verteidigt das grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller diese Praxis. Unterhalb bestimmter Werte dürfen demnach AKW-Abrissabfälle entweder einfach zum Recycling freigeben und im Straßenbau oder bei der Stahlverwertung unkontrolliert eingesetzt oder aber auf normalen Hausmüll-Deponien abgelagert werden. Die Kritik: Dadurch würden die Strahlenwerte durch die enormen Bauschutt-Mengen langfristig zusätzlich zur ohnehin bestehenden Hintergrundstrahlung weiter erhöht und können dadurch Erkrankungen auslösen.

Auch in anderen Bundesländern regt sich Protest gegen die geltende Praxis, gering strahlende Bauschutt-Abfälle aus dem Rückbau der Atommeiler freizumessen. Im Mai wird in Schleswig-Holstein z.B. erneut zwischen Behörden, Kommunen, Deponien, Betreibern und Umweltverbänden unter der Leitung des grünen Umweltministers Robert Habeck darüber beraten, ob und wie Alternativen aussehen können, damit es nicht zu einer zwar geringen, aber großflächigen und unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung durch diese Abfälle kommen kann.

Dokumentation des Editorils der Ausgabe des Ärzteblatt Baden-Württemberg 03/2018: „Am Ende gilt doch: Es gibt keine unschädliche ionisierende Strahlung

Wer hätte gedacht, dass der Beschluss der Bundesregierung, die Meiler der Atomkraftwerke früher abzubauen als geplant, eines Tages auch die Ärzteschaft in Baden-Württemberg unmittelbar tangieren würde? Dass gar ein Beschluss unserer Vertreterversammlung den Unmut des hiesigen Umweltministeriums hervorrufen würde? Doch der Reihe nach.

Damals, „nach Fukushima“, dürften die meisten Deutschen  mit der Entscheidung der Bundesregierung zum Abbau aller Atomkraftwerke im Lande (zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen) einverstanden gewesen sein. Dass dabei viele Fragen unbeantwortet blieben, erschloss sich dem, der etwas mehr nachdachte: Mit Fragen rund um die endgültige Lagerung des Bauschutts und die Verantwortung dafür hatte man sich nämlich zunächst gar nicht beschäftigt.

So kam es, dass auch unsere Vertreterversammlung im Herbst 2016 zum medizinisch relevanten Teil der Lagerungsproblematik von radioaktivem Abfall diskutierte und eine Entschließung fasste.

Beschlüsse unseres höchsten Kammerorgans werden übrigens deutlich mehr als in der Vergangenheit in Presse und öffentlicher Mei- nung wahrgenommen. Und auch die Politik kann sich den mit großer Mehrheit gefassten Entscheidungen der Landesärztekammer inzwischen kaum mehr entziehen.

Beim hiesigen Umweltministerium kam dabei jedoch keine Freude auf: Unser Beschluss war dem Ministerium und vor allem Minister Franz Untersteller selbst ein Dorn im Auge. Denn sowohl zur sogenannten Freimessung radioaktiv niedrig strahlenden Mülls aus den abzubauenden Atomkraftwerken im Ländle als auch zur Ablagerung auf Hausmüll-Deponien formulierten die Delegierten eine kritische Haltung. Zudem wurde unsere Resolution postwendend von Gegnern der Verteilung des Schutts auf Mülldeponien, wie es das Ministerium nun (nach Aufhebung eines bis dahin von ihm selbst gesetzten Moratoriums) plante, als Unterstützung für deren Protest genutzt.

Worum ging es den Ärztinnen und Ärzten der Vertreterversammlung? Dass der Abriss von Atomkraftwerken eine große Menge unterschiedlich stark radioaktiv strahlenden Schutt mit sich bringt, ist leicht nachvollziehbar. Der größte Teil hiervon ist allerdings kaum (bis gegebenenfalls auch gar nicht) radioaktiv belastet. Die gleichmäßige Verteilung auf konkret genannte Hausmülldeponien entlässt das Material aber aus der sogenannten „atomrechtlichen Aufsicht“ – selbst wenn bis zu einer Grenze von 10 Mikrosievert eine Reststrahlung besteht.

Unter dem Gedanken der fehlenden unteren Grenze für eine Niedrigstrahlung, die für Mensch und Tier etwa unbedenklich sei, kritisierte die Vertreterversammlung die Methodik der „Freimessung“ und forderte den Verbleib der Müllmengen auf den sowieso weiter zu verwaltenden Arealen der alten Atommeiler.

Es ging den Delegierten unserer Vertreterversammlung nicht etwa um die wissenschaftliche Frage (wie das Ministerium leider bis heute vermutet), ob es sich um eine kleine („vernachlässigbare“) Strahlungsmenge handelt oder nicht. Sondern es wurde nicht akzeptiert, dass die sogenannte Minimierungsdosis von 10 Mikrosievert (wie von deren Befürwortern beschrieben) „im Rauschen der allgemeinen und ubiquitären Strahlenbelastung aller Menschen“ untergeht, sie addiert sich nämlich zur sowieso schon bestehenden „Grundstrahlung“.

Vor diesem Hintergrund veranstalteten wir Anfang Februar 2018 ein Symposium zu gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung beim Rückbau von Atomkraftwerken und in Folge medizinischer Anwendungen. Der Teilnehmerkreis war nicht nur hochkarätig, sondern man war sich auch unwidersprochen einig: vom Vertreter des Ministeriums über die Antragsteller der Entschließung bis zum Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission wurden die gleichen Zahlen und Verhältnisse zwischen natürlicher und artifizieller Strahlung vorgetragen.

So klein die Strahlenbelastung auch sein mag: bei der gleichmäßigen Verteilung von Schutt aus dem Abbau von Atommeilern auf lokalen Deponien (und der „Entlassung“ des Materials aus der sogenannten Atomaufsicht) wird es zu einer Erhöhung von Strahlung gegenüber dem natürlichen „Grundrauschen“ kommen.

Die Ärzteschaft weiß, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Daher sollte nach unserer Überzeugung das baden- württembergische Umweltministerium das Moratorium noch einmal aufgreifen und nach anderen Wegen zum Umgang mit dem Atomkraft- werk-Schutt suchen, um den größt- möglichen Schutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht sich auch künftig in der Pflicht und Verantwortung, dies einzufordern.

Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Dr. Norbert Fischer Vorsitzender des Ausschusses „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg“

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Keine Öffentlichkeitsbeteiligung: Mehr Atommüll für Zwischenlager Biblis

Die Öffentlichkeit bleibt bei der Genehmigung für den Rücktransport von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield für das Zwischenlager an den AKWs in Biblis ausgesperrt. Das hat jetzt die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), mitgeteilt. Die Genehmigung für die Einlagerung in Biblis selbst ist noch nicht erteilt. Auch die Genehmigung für die Transporte steht noch aus. Damit ist zu erwarten, dass auch die Verfahren für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield und La Hague für die Zwischenlager in Isar/Ohu, Philippsburg und Brokdorf ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden wird. Insgesamt mindestens 26 Castor-Transporte mit teilweise hochradioaktivem Atommüll sollen möglicherweise noch in diesem Jahr in Richtung dieser Standorte auf den Weg gebracht werden. Während bislang Brennelemente aus dem jeweiligen AKW in den Standort-Zwischenlagern aufbewahrt werden, handelt es sich bei den anstehenden Transporten um verglasten Atommüll. (Foto: Castorbehälter, GNS)

UPDATE 3.4.2018: BfE: Standort-Zwischenlager Biblis Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht (PDF, 17 Seiten)

Mehr zum Thema auf umweltFAIRaendern:

Das BfE informiert über seine Entscheidung hier. Der Text hier als Dokumentation:

„Zwischenlager Biblis: Weitere Schritte im Genehmigungsverfahren

Datum 29.03.2018

Zur Zwischenlagerung von bundesdeutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis liegt ein erstes Ergebnis zum Ablauf des weiteren Genehmigungsverfahrens vor. Demnach besteht für das vom Energieversorgungsunternehmen RWE beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies ergab eine Prüfung der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). RWE plant die Aufbewahrung von bis zu sieben Castor-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im bestehenden Zwischenlager Biblis. Dazu hatte das Unternehmen im September 2017 einen Antrag gestellt.

Das BfE hat bei seiner Prüfung keinen eigenen Ermessensspielraum: Ergibt die Untersuchung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, kann das BfE im Genehmigungsverfahren diese auch nicht anordnen. Unabhängig davon wird das BfE die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verfahrens informieren. Über das Vorhaben selbst gibt der Antragsteller Auskunft.

Das Kernkraftwerk Biblis ging 2011 mit der Neubewertung der Kernenergie und der damit verbundenen Laufzeitverkürzung vom Netz. Die genehmigten Zwischenlagerkapazitäten werden deshalb nicht ausgeschöpft. Auch durch die Aufbewahrung von 7 Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung werden die zugelassene Aktivitätsmenge und Wärmeleistung nicht ausgeschöpft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Änderungsvorhaben demnach nicht notwendig.

Das BfE wird nun im weiteren Genehmigungsverfahren prüfen, ob der Antragsteller die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise gemäß den strengen Vorgaben des Atomgesetzes vorliegen, kann das geplante Vorhaben genehmigt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind und in der erforderlichen Qualität vorliegen.

Hintergrund und Zahlen zum Standortzwischenlager Biblis

Das Zwischenlager Biblis wurde 2003 nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt, 2006 ging es in Betrieb. Von den 135 genehmigten Behälter-Stellplätzen sind derzeit 91 belegt. Bis zur Stilllegung des Kernkraftwerkes werden voraussichtlich 102 Stellplätze benötigt. 2015 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bundesdeutsche Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstanden waren, in den vier Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg aufbewahrt werden sollen.“

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