Atommüll: Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der aus der ASSE zurückgeholten Abfälle

Der Atommüll im vermeintlichen Endlager in der ASSE II soll geborgen werden, weil das Lager einzustürzen und abzusaufen droht. Ein entsprechendes Gesetz ist in einem recht breiten Konsens  im Bundestag verabschiedet worden. Dennoch gab und gibt es Stimmen, die dafür plädierten, den Atommüll untertage zu belassen, technische Maßnahmen einzubauen, die eine Ausbreitung der Radioaktivität im Falle des Absaufens begrenzen (sollen), statt die Risiken der Strahlenbelastung durch die Rückholung in der Gegenwart in Kauf zu nehmen. Geregelt wurde mit der sogenannten Lex ASSE auch eine institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Beteiligt daran sind neben Betreibern, Behörden von Bund, Land und Kommunen auch die Öffentlichkeit in Form von Bürgerinitiativen und auch unabhängige Wissenschaftler. Diese Wissenschaftler bilden die sogenannte Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) (dort Angaben zur bisherigen und zur aktuellen Besetzung und einige kritische Anmerkungen, siehe außerdem hier) hat an vielen Stellen zu Problemen und Konzepten Stellung genommen. Die AGO? Das sind „Sachverständige der Begleitgruppe Asse-II des Landkreises Wolfenbüttel“. Im Januar legte dieses Gremium von (unabhängigen) Wissenschaftlern ein Papier unter dem Titel „Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle“ (PDF) vor. Der Anlass: Behörden und Betreiber legten Planungen für erforderliche Anlagen auf Eis. Als Grund kann vermutet werden, dass ein Teil der örtlichen Initiativen ein nach einer erfolgreichen Rückholung notwendiges Zwischenlager und eine erforderliche Konditionierungsanlage am Standort ASSE infrage stellt. Stattdessen, so die lauter werdende Forderung, könnten solche Anlagen doch – verbunden mit Atomtransporten – auch anderswo, weit ab von der ASSE errichtet und betrieben werden. Ein weiterer Grund für die quasi Planungseinstellung könnte ein Zusammenhang mit dem vom BMU propagierten „Bereitstellungslager Konrad“ sein.

Weitere Stellungnahmen der AGO, die sich mit grundlegenden Fragen zum Vorgehen um die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Atomabfälle befassen, sind auch die folgenden (alle PDF):

UmweltFAIRaendern dokumentiert aus der oben genannten Stellungnahme im Folgenden:

8. Zusammenfassung und Fazit der AGO

Die AGO begrüßt, dass die BGE mittlerweile dabei ist, die Vorgehensweise zur Festlegung des Zwischenlagerstandortes zu überprüfen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass diese Überprüfung zu einer Verzögerung der weiteren Planungsschritte führt.

Rechtlich ist es zunächst theoretisch möglich, nur die Zwischenlagerung oder aber die Konditionierung plus Zwischenlagerung der rückgeholten Asse-Abfälle sowohl am Asse-nahen Standort als auch an einem Asse-fernen Standort durchzuführen.

Die AGO weist darauf hin, dass die Abkehr von der in der Region ursprünglich weit verbreiteten Position, Pufferlager und Konditionierung vor Ort zu errichten und die Ermittlung des Zwischenlagerstandortes durch einen Kriterien gesteuerten Vergleich zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Standorten vorzunehmen, zu Schwierigkeiten führen kann. Denn die Forderung nach Zwischenlagerung oder Konditionierung plus Zwischenlagerung an anderen Standorten hätte eine bundesweite Bedeutung und könnte Auswirkungen auf die nach Atomgesetz vorgeschriebene Rückholung der Asse-Abfälle haben.

Bezüglich der Umgangsschritte für die Asse-Abfälle ist festzuhalten, dass am Asse-Standort in jedem Fall ein Puffer-/Bereitstellungslager und eine Anlage zur Charakterisierung der Asse-Abfälle erforderlich sind.

Würden die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager am Standort Asse realisiert, dann wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der notwendigen Umgangsschritte am geringsten. Bei Konditionierung und Zwischenlagerung am gleichen Asse-fernen Standort wären ebenfalls der Neubau beider Anlagen notwendig und der Genehmigungsaufwand sowie die Zahl der Umgangsschritte insgesamt größer. Bei Asse-ferner Konditionierung in einer bestehenden Anlage wäre die Zwischenlagerung an einem dritten Standort erforderlich. In diesem Fall wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der Umgangsschritte am größten.

Daher ist nach Meinung der AGO ein Asse-naher Standort für die Konditionierungsanlage sinnvoll. Durch die geringere Zahl von Umgangsschritten wären die Strahlenbelastungen für Personal und Bevölkerung, die Störfallrisiken und die Risiken für eine Verzögerung der Rückholung durch eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende (Asse-ferne) Konditionierungsanlage am geringsten. Unabhängig vom Standort müssen für die Asse-Abfälle neue Zwischenlagerkapazitäten genehmigt und errichtet sowie Konditionierungsverfahren zugelassen bzw. neu genehmigt und entsprechende Anlagen errichtet werden.

Um Verzögerungen für die Rückholung zu vermeiden, sollte mit der Asse-nahen Standortauswahl für das Pufferlager, die Anlage zur Charakterisierung und Umladung der rückgeholten Abfälle, die Konditionierungsanlage sowie des Zwischenlagers auf Grundlage des Kriterienkatalogs zügig begonnen werden. Ebenso zügig sollte mit der Suche nach mindestens zwei geeignet erscheinenden Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager begonnen werden.

Nach Identifizierung der Asse-fernen Standorte sollte ein Vergleich mit dem Asse-nahen Zwischenlagerstandort auf Grundlage des Kriterienkatalogs erfolgen. Danach sollten die Planungen und Genehmigungen der erforderlichen Transporte und Anlagenteile (Puffer- Konditionierungs- und Bereitstellungslager) für den festgelegten Standort erfolgen.

Die umgehende Kategorisierung der zu erwartenden Abfälle und die sofortige Aufnahme von systematischen Untersuchungen zu Konditionierungsmethoden sind nach Meinung der AGO sinnvoll.

Schließlich empfiehlt die AGO den sofortigen Beginn der Vorbereitungen zur Planung der Konditionierungsanlage am Asse-nahen Standort. Sollten Ausschlusskriterien des Kriterienkatalogs gegen einen Asse-nahen Standort der Anlage sprechen, empfiehlt die AGO den Bau der Konditionierungsanlage am gleichen Standort, an dem das Zwischenlager errichtet wird.

„Bayern steht in der Verantwortung ein Atommülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!“

Mit einem klaren Statement zur Verantwortung Bayerns, ein dauerhaftes, möglichst sicheres unterirdisches Lager für hochradioaktiven Atommüll zu finden, hat sich der BUND Naturschutz (BN) vor wenigen Tagen geäußert. Damit geht er nicht nur mit der Staatsregierung in Widerspruch, die Bayern im Koalitionsvertrag schon mal als ungeeignet darstellt. Der BN erinnert auch noch mal an die Mängel der gesetzlichen Regelungen für die Standortsuche aus Sicht betroffener Bürger*Innen und an die Defizite im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle, die auch im Idealfall länger dauern wird, als ein „Endlager“ zur Verfügung stehen könnte. Außerdem kündigt der Umweltverband einen Workshop an: „Zwischen Boykott und Beteiligung – Suche nach einem Atommüll-Lager“ (PDF) findet am 27. Oktober in Ulm statt. Einen guten Überblick über das Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz und die Kritik des BUND am Gesetz und am Verfahren gibt es auf der Homepage „Atommüll-Lager-Suche„.

Dokumentation der PM des BUND Naturschutz Bayern: Bayern steht in der Verantwortung ein Atommülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!

Ministerpräsident Markus Söder stellte im Sommer 2019 das Standortauswahlgesetz von 2017 in Frage: „In Bayern macht ein Atommülllager keinen Sinn“! Doch die Ergebnisse der geologischen Voruntersuchungen werden erst 2020 vorliegen!

Der BUND Naturschutz befürwortet eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche in Bayern in geeigneten Gesteinsarten wie Ton, Kristallin und Salz, aber kritisiert massiv die aktuelle Art und Weise des Vorgehens.

„Die Erben des Atomstaates Bayern stehen in der Verantwortung, denn ein großer Teil des deutschen Atommülls wurde und wird in Bayern produziert. Die Bayerische Staatsregierung muss sich der Suche nach einem möglichst sicheren Lager für ihren tödlichen Atommüll konstruktiv anschließen! Dass Ministerpräsident Söder sich hier nun aus der Verantwortung davonstehlen will, ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„BUND Naturschutz in Bayern und BUND Baden-Württemberg stellen sich der großen Aufgabe einer öffentlichen Diskussion des Problems. Wir laden zu einem Workshop am 27.10.2019 nach Ulm ein. Die Situation ist zutiefst erschütternd. Wir haben immer vor den tödlichen Gefahren der Atomenergie gewarnt. Die Bayerische Staatsregierung hat diese immer wieder in unverantwortlicher Art und Weise verharmlost. Und nun müssen wir Atomenergiegegner die konstruktive Diskussion über die möglichst sichere Lagerung des Atommülls geradezu erzwingen. Das ist doch geradezu Staatsversagen in Bayern!“ so Edo Günther, Sprecher des bundesweiten BUND Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz.

Für Atomkraftwerk Gundremmingen Block C bei Günzburg hatte der BUND Naturschutz in einer Petition in 2017 technische Sicherheitsmängel dargelegt, die ein sofortiges Abschalten Ende 2017 begründet hätten. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag hatten dies abgelehnt und lassen dort weiterhin bis Ende 2021 tödlichen Atommüll produzieren. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

Atomkraftwerk Isar 2 bei Landshut hätte nach dem Atomgesetz von 2001 circa Mitte 2020 abgeschaltet werden müssen. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich in 2018 aktiv für einen Strommengen-Deal eingesetzt, damit dieses Atomkraftwerk noch bis Ende 2022 tödlichen Atommüll produzieren kann. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

In seiner Sitzung vom 13. Juli hat sich der Landesbeirat des BUND Naturschutz, als höchstes Entscheidungsgremium des Verbandes zwischen seinen Landesdelegiertenversammlungen, intensiv mit den Fragen der Atommülllagersuche auseinandergesetzt. Klaus Brunsmeier, im Vorstand des Bundesverbandes BUND und Mitglied im vom Bundestag eingesetzten Nationalen Begleitgremium, berichtete zum aktuellen Stand der Atommülllagersuche. Trotz berechtigter Kritik am aktuellen Standortsuchgesetz fordern der BUND und sein Landesverband BUND Naturschutz in Bayern e.V. die Unterstützung eines partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens zur vergleichenden Suche eines Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Atommülllager in Deutschland – und dies auch in Bayern!“

Anlage 1

Kritische Fragen des Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland  (BUND) zur Verbesserung des Suchprozesses gemäß „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (Standortauswahlgesetz – StandAG)

•    Es bleibt weiterhin unklar, unter welchen Bedingungen der hochradioaktive Müll bis zur Einlagerung in ein tiefengeologisches Lager möglichst sicher zwischengelagert werden kann.
•    Gleiches gilt für die Frage was mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll passiert (zum Beispiel Atommüll aus dem Lager Asse, aus der Urananreicherung, aus dem Abriss vom Atomkraftwerken). Der BUND fordert hier Klarheit und ein eigenes Suchverfahren.
•    Der BUND fordert eine Festschreibung des Atomausstieges im Grundgesetz und damit eine endgültige Beendigung des Atomzeitalters in Deutschland.

Suchprozess – Phase 1:

Eingrenzung der Teilgebiete und Standorte für die übertägige Erkundung

Schritt 1: Eingrenzung der Teilgebiete

•    Der bisherige geringe Kenntnisstand über geologische Eigenschaften einiger Regionen Deutschlands im Vergleich mit dem jahrelang „untersuchten“ Standort Gorleben färbt die „weiße Landkarte“ mit dunklen Flecken vor.
•    Der BUND geht davon aus, dass der politisch motivierte und wissenschaftlich nicht haltbare Standort Gorleben an dieser Stelle aus dem Verfahren ausscheidet und nicht im Zwischenbericht wiederauftaucht.
•    Die Veröffentlichung geologischer Daten, als Grundlage der Auswahl von Regionen, könnte am Eigentumsrecht scheitern. Der BUND fordert Transparenz und eine gesetzliche Regelung (Geodatengesetz).
•    Laut Gesetz darf kein Standort allein auf Grund fehlender Daten ausgeschlossen werden und gegebenenfalls muss es Nachprüfungen geben. Der BUND fordert hier Umsetzung.
•    Das neue Suchverfahren sollte frühzeitig Öffentlichkeit und Betroffene einbinden. Reine Informationsveranstaltungen sind unzureichend. Ein echter Dialog und Mitsprache fehlen.

Schritt 2: Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen

•    Erst in diesem Verfahrensschritt soll ein Gremium zur regionalen „Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesetzt werden. Dies könnte bedeuten, dass dann unter Zeitnot und ohne Mitbestimmungsrechte deutschlandweit Betroffene den Zwischenbericht kommentieren sollen?
•    Schon jetzt zeigt sich leider, dass Vertreter der Politik Gebietsschutz durchsetzen wollen. Der BUND fordert, dass alle in Frage kommenden Gesteinsformen in allen Bundesländern Teil der Untersuchung bleiben müssen.

Schritt 3: Auswahl von Standorten zur übertägigen Erkundung

•    Nach Abschluss der ersten Phase besteht bis dato keine Möglichkeit das bisherige Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Der BUND fordert, dass nach jeder Phase Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, um Betroffenen sofort zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen.
•    Regionalkonferenzen sollen die erste Anlaufstelle für die Betroffenen bieten. Bis dato ist noch wenig über dieses Gremium bekannt. Um Betroffenen in den Regionalkonferenzen eine Stimme zu geben, fordert der BUND eine ernstgemeinte und umfangreiche Beteiligung.
•    Der „Rat der Regionen“ verfügt über kein gesetzlich festgeschriebenes Nachprüfrecht. Der BUND fordert dies.

Suchprozess Phase 2:

Standorte für die untertägige Erkundung werden ausgewählt

•    Der Standort Gorleben kann weiterhin Teil des Auswahlverfahrens bleiben. Der BUND stellt fest, dass in einem fairen Verfahren Gorleben nicht mehr Teil der übertägig zu erkundenden Standorte sein kann.
•    Das Verfahren geht in Phase 2 in die entscheidende Phase. Politische Frage: Gilt der Atomausstieg noch? Der BUND fordert die Absicherung des Atomausstiegs im Grundgesetz!
•    Werden die Regionalkonferenzen als zentrales Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung ernst genommen – oder haben sie keine Rechte das Verfahren wirklich zu beeinflussen?
•    Der Bundestag entscheidet letztendlich über die untertägig zu erkundenden Standorte. Damit ist die Entscheidung an die politischen Mehrheitsverhältnisse gekoppelt. Es besteht die Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Entscheidung. Welchen Einfluss hat das vorangegangene Verfahren?

Suchprozess Phase 3:

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird ausgewählt

•    Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, am ausgewählten Standort vor der endgültigen Genehmigung des Endlagers ein „Eingangslager“ für mindestens 500 Castoren zu bauen?
•    Unklar ist weiterhin ob der schwach- und mittelradioaktive Atommüll am gleichen Standort gelagert werden soll. Der BUND fordert Klarheit und fordert ein eigenes Suchverfahren für diesen schwach- und mittelradioaktiven Atommüll.

BUND Naturschutz in Bayern e. V.
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg
Fax. +49 911 869568
Tel. +49 911 8187826

Nachgefragt: Zdebel verlangt Aufklärung über Fracking-Expertenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fracking-Kommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes arbeitet weitgehend im Verborgenen. Veröffentlichte Protokolle sind nicht aussagekräftig. Nachdem kein Gaskonzern bereit war, eine der vier vorgesehenen wissenschaftlichen Erprobungsbohrungen, die die Kommission begleiten sollte, zu beantragen, hat diese nun beschlossen, Erfahrungen aus anderen Quellen auszuwerten. Dazu sollen zwei Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Da nicht offengelegt wurde, welche Aufgabenstellungen bei diesen Projekten behandelt werden sollen, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hierüber Aufklärung verlangt. Zudem soll die Bundesregierung erklären, warum die Kommission darüber selbständig entscheiden konnte.
Mündliche Frage Nr. 25 in Drucksache 19/13891 des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:
Zu welchen konkreten Aufgabenstellungen hat die Expertenkommission Fracking nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Vorbereitung und Durchführung von zwei Ausschreibungsverfahren zum Stand von Wissenschaft und Technik beschlossen, und wie ist diese Beschlussfassung nach Auffassung der Bundesregierung mit § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Expertenkommission Fracking in Einklang zu bringen, wonach die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit gegenüber dem BMBF lediglich ein Vorschlagsrecht für die Vergabe externer wissenschaftlicher Gutachten hat, nicht jedoch ein Recht für die Beschlussfassung über Vergabeverfahren, und die Vergabe ausschließlich durch das BMBF erfolgt (https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/93C0153AB6907E90E0539A695E86E0DA/live/document/20190920_Beschlussprotokoll.pdf, https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/88FF0DB321F26FACE0539A695E86E0F2/live/document/GeschaeftsordnungExpKom_160519verabschiedet.pdf)?

Der Anfang der Atomenergienutzung in Deutschland: 1956 – Grundgesetzänderung und erstes Atomgesetz

Die Drucksache hatte die Nummer Drs-Nr. 02/3026 (PDF) und erreichte den Deutschen Bundestag wenige Tage vor Weihnachten am 14. Dezember 1956. Der Stellvertreter von Kanzler Adenauer, Dr. h.c. Blücher übersandte die Drucksache zu den Punkten a) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes und b) Entwurf eines Gesetzes über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) an den Bundestag (siehe auch hier direkt als PDF). „Eine möglichst freie und ungehinderte Entwicklung der Erforschung und der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu ermöglichen und zu fördern“, so wurde das Ziel klar formuliert. Im heutigen Atomgesetz ist von diesem Geist nur noch wenig übrig geblieben. Doch verschwunden ist dieser atomare Geist nicht: Im bis heute im Rahmen der EU gültigen und immer noch – auch für die Bundesrepublik – bindenden EURATOM-Vertrag ist als Ziel formuliert, die „Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt“. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist zwar davon die Rede, dass der Euratom-Vertrag modernisiert werden soll, womit unter anderem die Abschaffung des Atom-Förder-Charakters gemeint ist. Aber die Chancen, dass es dazu kommen wird, stehen nicht besonders gut. Die Kommission selbst will Veränderungen erst mit Blick auf 2025 entwickeln. Darüber berichtete jüngst der MdB Hubertus Zdebel.

Atomgesetz, § 1

Allgemeine Vorschriften

§1 Zweckbestimmung des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist,

1. eine möglichst freie und ungehinderte Entwicklung der Erforschung und der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu ermöglichen und zu fördern,

2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie zu schützen und zu verhindern, daß die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik durch Anwendung der Kernenergie gefährdet wird,

3. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Kernenergie zu gewährleisten.

Nachgefragt: Geschäftsbeziehungen der Gronauer Uranfabrik mit Südafrika

In Gronau wird von der URENCO Uran zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken in aller Welt angereichert. Laut Geschäftsbericht von 2017 bestehen zwischen der URENCO und dem ehemaligen Apartheidsstaat Südafrika „Geschäftsmöglichkeiten“. Südafrika hatte damals auch mehrere Atomsprengköpfe in seinen Atomanlagen hergestellt und betreibt heute noch am Standort Koeberg zwei Druckwasserreaktoren mit je 970 MW. Den Neubau von weiteren AKWs hatte Südafrika vor einiger Zeit zunächst auf Eis gelegt. Mit einer Schriftlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) jetzt von der  Bundesregierung erfahren, welcher Art die Geschäftsmöglichkeiten zwischen URENCO und Südafrika in den letzten Jahren sind.

Die Schriftliche Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut: 
Welche Arten von Geschäftsbeziehungen, über die im Geschäftsbericht 2017 der URENCO mit dem Verweis auf einen „growing nuclear market with business opportunities“ – übersetzt etwa  „wachsenden Nuklearmarkt mit Geschäftsmöglichkeiten“ – berichtet wird, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 zwischen der drei-staatlichen URENCO-Gruppe und Unternehmen bzw. staatliche Stellen in Südafrika, und von welchen URENCO-Standorten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Waren bzw. Dienstleitungen jeweils geliefert, bezogen oder erbracht (Bitte die Art der Waren bzw. Dienstleistungen,  https://urenco.com/cdn/uploads/supporting-files/2017_Annual_Report_160119.pdf, Seite 11)?

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