Rebellion und Gelände: BUNDjugend Hamburg sucht Grundrecht auf Ungehorsam

Klima-Streik für die Zukunft? Wie gehen Umweltverände damit um, die nicht so richtig streiken können, die aber möglicherweise mit radikaleren Aktionsform politischen Druck verstärken könnten. Was haben der BUND und seine (jungen) Mitglieder mit ExtensionRebellion, mit Ende Gelände, – vor allem aber mit Formen zivilen Ungehorsams zu tun? Darüber reden die Hamburger BUND-Jugend und das Komitee für Grundrechte und Demokratie im Dezember im Centro Sociale.

Vortrag: Grundrecht auf Ungehorsam?

Datum: 08.12.2019, 18:30 Uhr
Ort: Centro Sociale, Hamburg
Adresse: Sternstr. 2, 20357 Hamburg

Grundrecht auf Ungehorsam?
Eine Aktionsform auf dem Prüfstand

Zivilgesellschaftlicher Protest, gerade im Bereich Klima und Umwelt, wird immer mehr. Auch Ziviler Ungehorsam scheint dabei eine immer größere Rolle zu spielen, bspw. bei Aktionen von Ende Gelände, DeCOALonize Europe oder Extinction Rebellion. Auch Fridays For Future setzt sich über die Schulpflicht hinweg, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise hinzuweisen.

Doch gibt es viele offene Fragen rund um das Thema: Ist Ziviler Ungehorsam gefährlich? Was passiert wenn ich festgenommen werde? Wurde jemensch schon mal verurteilt deswegen? Bringt das überhaupt was?

Gemeinsam mit Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie möchten wir auf die Geschichte des Zivilen Ungehorsams in Anti-AKW-, Klima- und Umweltbewegungen blicken. Ein Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Konsequenzen und den Spannungslinien zwischen Zivilem Ungehorsam und dem Grundgesetz.
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Eine Veranstaltung der BUNDjugend Hamburg aus der Reihe “Wir haben genug!” Mehr Infos:
https://www.bundjugend-hamburg.de/projekt/wir-haben-genug/

Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Der Vorsitzende der Entsorgungskommission, Michael Sailer, ist zurückgetreten. Die Kommission berät die Bundesregierung in Sachen Umgang mit Atommüll. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hatte vor einigen Wochen die Tätigkeit von Sailer parlamentarisch durch seine Anfragen an die Bundesregierung zum Thema gemacht und kritisiert. Sailer hatte im Zusammenhang mit der neu angelaufen Endlagersuche sowohl für das Bundesumweltminsterium (BMU) als auch für vom BMU zu kontrollierende Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH gearbeitet.

Über den Rücktritt von Michael Sailer berichtet die Taz hier. Zuvor hatte Zdebel noch gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt:

„Auf der einen Seite das BMU bei der Endlagersuche als Verordnungsgeber beraten – auf der anderen unter Vertrag sein bei der Endlager-GmbH, die diese Verordnungen anwenden muss. Das hat in jedem Fall ein Geschmäckle und da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Vor allem nicht mit dem Hinweis, es gäbe zu wenig Experten, wie es die BGE jüngst erklärt hatte. Es ist richtig, wenn das BfE als Aufsicht sich mit einfachen Antworten nicht zufrieden gibt. Immerhin steht das Vertrauen der neuen Endlagersuche auf dem Spiel und Gorleben hat gezeigt, wie Tricks und Betrügereien wirken. Ich habe deshalb auch das Nationale Begleitgremium – das gesetzlich das Verfahren zur Endlagersuche überwacht – informiert und bin gespannt auf die noch ausstehenden Antwort. Ebenfalls werde ich die Bundesregierung nochmals zur Sache befragen.“

Illegal? Uran-Müll-Exporte von URENCO stoppen!

Zu den möglicherweise rechtswidrigen Uran-Müll-Exporten der teilweise deutschen URENCO von Gronau nach Russland, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE im Folgenden Stellung. Zdebel hatte mit seinen Fragen an die Bundesregierung und noch gestern im Umweltausschuss des Bundestages diese Uran-Müll-Exporte scharf kritisiert:

„Was der Urankonzern URENCO als Wiederanreicherung und Wirtschaftsgut bezeichnet, ist Billig-Entsorgung von Atommüll nach Russland. Auch das BMU sagt in einem von mir angeforderten Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages: „Der weiter abgereicherte Anteil an Uran verbleibt gemäß internationaler Praxis beim Anreicherer.“ Von aktuell 12.000 Tonnen Uran werden vermutlich nur 2.000 Tonnen zurück nach Deutschland kommen, der Rest wird dauerhaft in Russland abgelagert, unter Bedingungen, die vollkommen unklar sind.

Der Zweck dieses Russland-Deals von URENCO ist ganz offenkundig der Export von Atommüll und nicht irgendein wirtschaftlicher Nutzen. Damit umgeht URENCO das Verbot, Atommüll zu exportieren. Ich nenne das dreckige Abfallentsorgung und es ist einfach nur skandalös, was URENCO da macht. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesumweltminsterin eingreift, diese Exporte umgehend stoppt und mit der Stilllegung der Uranfabriken endlich der Atomausstieg in Deutschland komplett gemacht wird.“

 

Atommüll: Nationales Begleitgremium stellt zweiten Tätigkeitsbericht zur „Endlagersuche“ vor

Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven. Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).

Dokumentation: Presseerklärung des Nationalen Begleitgremium zur Übergabe des zweiten Tätigkeitsberichts.

Für ein transparentes und faires Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz sind zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes. Geologische Daten und die Anwendung der Kriterien für die Auswahl von Gebieten dürfen keine „Blackbox“ bleiben. Diese zentralen Forderungen müssen konsequent umgesetzt werden. Das forderte das NBG bei Präsentation des Tätigkeitsberichts der letzten drei Jahre.

Anlässlich des Berichtes erklären die beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer sowie Marion Durst, Bürgervertreterin im Gremium: „Um die Suche für die Bürger*innen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, müssen alle geologischen Daten, die verwendet werden, ab sofort veröffentlicht werden. Dafür muss umgehend ein Geologiedatengesetz verabschiedet werden, das klare Formulierungen enthält. Das gesamt-gesellschaftliche Interesse an einer transparenten Suche nach dem bestmöglichen Standort ist sehr hoch zu bewerten und damit grundsätzlich als vorrangig gegenüber den Rechten Dritter an den benötigten Daten anzusehen. Der Zwischenbericht zu den Teilgebieten, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für Herbst 2020 angekündigt hat, darf nur mit den zugrunde gelegten Daten veröffentlicht werden.

Rückblick und Ausblick
Mit der Vorlage dieses Berichtes steht die Fachkonferenz Teilgebiete an, ein neuartiges  Beteiligungsformat. Wichtig ist, dass die Vorbereitung offen und transparent organisiert und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird. Dazu gehören Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften, gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen.

Zwischenlagerung und Endlagerung hängen unmittelbar zusammen. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager laufen spätestens 2047 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird noch kein Endlager zur Verfügung stehen. Wir empfehlen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), frühzeitig ein Konzept für die Zwischenlager zu erarbeiten, an dem die Bürgerinnen*innen beteiligt werden. An den Zwischenlagern kann man Beteiligung vor Ort lernen. Wird sie dort nicht angemessen praktiziert, können wir nicht erwarten, dass sie bei der Endlagersuche funktioniert. Insgesamt braucht dieses wichtige Thema Standortsuche mehr politische Aufmerksamkeit. Wir appellieren an die politischen Akteure, es hoch auf die politische Agenda zu setzen.“

Hintergrund
Das Nationale Begleitgremium ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, das die Aufgabe hat, das Standortauswahlverfahren unabhängig und vermittelnd zu begleiten, insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, so Vertrauen im Verfahren zu ermöglichen. Dem NBG gehören derzeit elf Mitglieder an: sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, und fünf Bürgervertreter*innen, die in einem vom Bundesumweltministerium festgelegten Verfahren ermittelt werden. Das Gremium kann dem Bundestag Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben, die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens. Das betrifft die Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Vorhabenträgers BGE, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie der geologischen Dienste.

Frauke Stamer

Bundestag: Atommüll-Endlagersuche – Nationales Begleitgremium übergibt Tätigkeitsbericht

Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven.

Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).

Alle Abgeordneten betonten die große Bedeutung des „Experiments“ Nationales Begleitgremium im laufenden Suchverfahren um die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen und Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.

Zdebel sagte, es sei eine „bessere Entscheidung“ der damaligen Endlager-Kommission gewesen, dass Nationale Begleitgremium zu installieren und bedankte sich bei den Mitgliedern des Gremiums für gute geleistete Arbeit und dafür, „Stachel im Fleisch“ des Suchverfahrens zu sein. Zdebel mahnte mit Blick auf die Bundesregierung an, dass nun endlich das längst überfällige Geodatengesetz vorgelegt werden müsse, damit die Grundlage für notwendige Transparenz geschaffen wird. Möhring kündigte an, dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Bundeskabinet beschlossen und dann hoffentlich im Januar in den Bundestag kommen kann.

Das Nationale Begleitgremium befindet sich aktuell in schwierigem Umfeld. Noch immer ist unklar, ob es im Dezember zur lange überfälligen Erweiterung und für einigen nach drei Jahren Amtszeit inzwischen auch schon wieder anstehenden Neuwahl von Mitgliedern kommen wird. Neben den Mitgliedern, die von Bundestag und Bundesrat ausgewählt werden (insgesamt 12)  sind auch sechs Bürger*innen in dem Gremium, die in einem Zufallsverfahren aus der Bevölkerung ausgewählt und vom Bundesumweltministerium ernannt wurden. Unklar ist, welche Auswirkungen es hätte, wenn Bundestag und Bundesrat nicht fristgerecht die Neuwahl im Dezember vollziehen.

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