Zu den Morden in Hanau erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel: „Ich bin entsetzt über die Morde in Hanau. Meine Solidarität gilt den Opfern und ihren Angehörigen. Der Täter hat sich zu rassistischen Ideen bekannt. Diese schreckliche Tat gedeiht in einem Klima, das von AfD, Pegida und anderen geschürt wird. Was muss noch passieren? Der Rechte Terror und Rassismus muss endlich gestoppt werden!“
Monat: Februar 2020
BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis
Angesichts erheblicher Sicherheits-Mängel widerspricht der BUND Hessen der Genehmigung zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus der britischen Plutonium-Fabrik Sellafield im Castor-Zwischenlager Biblis. Nachdem der Physiker Wolfgang Neumann (ehemals intac) die zum Jahreswechsel vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE, vormals BfE) erteilte Genehmigung in einem offenen Brief als „Rückschritt in der Sicherheit von Zwischenlagern“ bezeichnet und feststellt, dass die „nach Atomgesetz geforderte und nach Stand von Wissenschaft und Technik umsetzbare Vorsorge gegen mögliche Schäden […] nicht gewährleistet“ wäre, führt der BUND Hessen nun insgesamt 26 Mängel in der Genehmigung an. Die klare Botschaft: Erst wenn diese Mängel beseitigt sind, dürfe eine Einlagerung erfolgen. Der Widerspruch ist auch hier online. Ein Bündnis von Anti-Atom-Organisationen sprach in einer Presseerklärung von „sinnlosen Atommüll-Verschiebungen“ und kritisierte, dass es weiterhin „kein vertretbares Konzept für den langfristigen Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll“ gäbe. Weitere Castor-Transporte aus Sellafield und aus La Hague sollen demnächst auch nach Brokdorf, Philippsburg und Isar/Ohu rollen.
Weitere Informationen und Hintergründe zu den bevorstehenden Castor-Transporten:
- Offener Brief: Bundesamt genehmigt Sicherheitsabbau in Biblis bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle
- Hochradioaktiver Atommüll zum Zwischenlager Biblis: Transportgenehmigung über deutschen Hafen erteilt
UmweltFAIRaendern.de dokumentiert:
Abtransport der Castor-Behälter ist nicht gesichert
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen dessen Genehmigung eingelegt, bis zu sieben Castoren vom Typ HAW 28 M mit Atomabfällen aus Sellafield in das Standortzwischenlager Biblis einzulagern.
In 26 Punkten legt der Umweltverband Sicherheitsmängel dar, die erst beseitigt sein müssen, bevor die Einlagerung stattfinden dürfe.
Hauptkritikpunkt des BUND ist, dass das Bundesamt mögliche Undichtigkeiten der Castor-Behälter in Kauf nimmt, ohne eine belastbare Lösung dafür zu haben, sollte dieses Problem auftreten.
Dr. Werner Neumann, BUND-Landesvorstandsmitglied: „Wenn der Primärdeckel des Behälters als die innere der beiden Abdichtungen versagt, darf der Behälter wegen des erhöhten Risikos nicht mehr transportiert werden; stattdessen muss der Deckel in einer speziellen Reparatureinheit, einer „heißen Zelle“ ausgetauscht werden.“
Nach Angaben des BUND verlange die Genehmigung aber keine heiße Zelle am Standort-Zwischenlager, sodass weder eine Reparatur undichter Behälter möglich wäre noch ein Abtransport zu einer Reparatureinheit. Vielmehr begnüge sich die Behörde mit einem Verweis auf theoretisch mögliche Varianten und „Konzepte“, die erst im Schadensfall ihre Eignung beweisen müssten, obwohl der Bescheid Gefahren und Freisetzungen von Radioaktivität betont.“
Werner Neumann: „Die Genehmigung ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer. Es wurde nur geprüft, wie die Behälter eingelagert werden können, aber nicht, wie man diese wieder abtransportieren kann.“
Der BUND kritisiert zum wiederholten Mal, dass eine Genehmigung im Atomrecht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Darüber hinaus seien zahlreiche Nebenbestimmungen und Anlagen des Bescheids bislang unbekannt, was eine fundierte Überprüfung der Genehmigungsunterlagen verhindert.
Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Der Bescheid nimmt Unsicherheiten in Kauf, wo Sicherheit gefordert ist. Dabei dient der Bescheid für Biblis als Blaupause für die Zwischenlager in Philippsburg, Brokdorf und Isar, wo die Castor-Behälter aus Sellafield und La Hague die gleichen Probleme mit sich bringen werden.“
Weitere Informationen
Neue Atomenergiekonzepte: Gefährlich, zu teuer und zu spät
Zuletzt ließ die AfD das Thema neue Atomreaktoren sogar im Bundestag debattieren. Die Medien in jedem Fall haben an dem Thema einen neuen Narren gefunden. Wo man schaut, wird über Konzepte sogenannter „Small Modular Reactors“ (SMR) geschrieben und berichtet. Das erstaunliche: Der Umfang der Berichterstattung steht im Grunde in keinerlei Zusammenhang mit den realen Möglichkeiten dieser meist nur in Konzeptskizzen vorhandenen SMRs. Im Tagesspiegel Background (also hinter einer Paywall) wird nun berichtet: „Unternehmen investieren in kleine Kernreaktoren„. Im Bundestag wollte die AfD vor allem Steuermittel für neue Reaktorkonzepte. Hubertus Zdebel hält nichts von neuen Atom-Konzepten, die auch keinen Beitrag gegen die Klimakatastrophe leisten können.
- AfD will Wiederaufarbeitung atomarer Atomabfälle – Linke kritisiert Atomeinstieg durch die Hintertür
- Atomenergie: URENCO und Bundeswirtschaftsministerium beraten „Kernbrennstoffe der nächsten Generation“
- Bundesregierung sieht zu: Billig-Atommüll-Entsorgung und neue Atomreaktoren des teilweise deutschen Urankonzerns URENCO
- World Nuclear Industry Report 2019: Atomenergie zu spät, zu teuer und kein Mittel gegen die Klimakrise!
Der Tagesspiegel Background bringt in dem Artikel von Matthias Jauch auch den teilweise bundesdeutschen Urankonzern URENCO ins Spiel, an dem E.on und RWE gemeinsam ein Drittel der Anteile halten. URENCO arbeitet an einem neuen Mini-Reaktor unter dem Namen „Uran-Batterie“ und will künftig neuartigen Uran-Brennstoff in den USA auf den Markt bringen: „In Deutschland sorgte ein anderes Unternehmen für Kritik. Urenco will in den USA sogenannten Haleu-Brennstoff („high assay low-enriched uranium“) herstellen. Der Anreicherungsgrad von Uran 235 wird dabei deutlich erhöht.
„Dieser Brennstoff könnte auch für militärische Zwecke, zum Beispiel für die Stromerzeugung in neuartigen Minireaktoren eingesetzt werden“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Die Bundesregierung lasse damit zu, dass Urenco die Entwicklung neuer Atom-Reaktoren unterstütze. Zdebel sagt auch: „Die Atomenergie wird ebenso wenig wie die Kernfusion eine Lösung für die anstehenden Zukunftsaufgaben und gegen die Klimakatastrophe sein. Diese Techniken sind zu teuer, sie sind zu gefährlich und sie kämen viel zu spät.““
Jauch stellt in dem Artikel auf fest: „Ein wesentlicher Punkt, der Atomkraftgegner beruhigen sollte: Kernenergie ist teuer. Längst ist Strom aus erneuerbaren Energiequellen günstiger als der aus Kernspaltung.“
In einem Statement zu neuen Reaktorkonzepten sagte Zdebel:
„Die Atomenergie wird ebensowenig wie die Kernfusion eine Lösung für die anstehenden Zukunftsaufgaben und gegen die Klimakatastrophe sein. Diese Techniken sind zu teuer, sie sind zu gefährlich und sie kämen viel zu spät. In diese Techniken sollte kein staatliches Geld gesteckt werden. AKW-Neubauten sind schon heute gegenüber den Erneuerbaren viel zu teuer. Nur Staaten, oftmals mit militärischen Motiven, können den Atomwahnsinn finanzieren. Das hat zuletzt der unabhängige World Nuclear Industry Status Report deutlich aufgezeigt.
Die Realität ist: Es muss jetzt gehandelt werden und dafür braucht es den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien mit Wind und Sonne in Verbindung mit neuen Speichertechnologien. Deren Ausbau macht die Atomenergie schlicht überflüssig, vermeidet die Risiken schwerer Unfälle und Atommüll. Die neuen Reaktoren, ob Mini-AKW oder Generation IV – all das sind mit Wunderversprechungen ausgestattete Entwicklungsprojekte: Ausgang ungewiss. Verschwiegen wird, dass bei den neuen Reaktoren der Umgang mit fast atomwaffenfähigem Material flächendeckend zum Einsatz kommen wird. Das macht diese Mini-AKWs für viele Interessengruppen interessant: Die Gefahren des militärischen Missbrauchs würden enorm anwachsen.“
Offener Brief: Bundesamt genehmigt Sicherheitsabbau in Biblis bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle
(Sellafield, Wiederaufarbeitung, Castortransporte, Biblis Zwischenlager) Das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)“ (bislang BfE) hat wenige Tage vor Weihnachten 2019 die Einlagerung von in Glas eingeschmolzenem und in Kokillen gefülltem hochradioaktivem Atommüll in das Standortzwischenlager Biblis genehmigt und die Genehmigung Mitte Januar 2020 online veröffentlicht. Im Folgenden soll diese Genehmigung bezogen auf diese besonderen radioaktiven Abfälle betrachtet und überblicksartig bewertet werden. UmweltFAIRaendern stützt sich dabei auf einen „Offenen Brief“ des Physikers Wolfgang Neumann (ehemals intac) an die Genehmigungsbehörde BASE und an die zuständige Atomaufsicht in Hessen. Nicht weiter behandelt werden die sicherheitstechnisch überaus relevanten Fragen hinsichtlich der wachsenden Anforderungen an den Terrorschutz (insbesondere Flugzeugabsturz, Beschuss mit panzerbrechenden Waffen, Angriff mit Sprengmitteln) oder auch wachsenden Sicherheitsanforderungen aufgrund einer langfristigen Zwischenlagerung über die derzeit genehmigten 40 Jahre hinaus (Stichwort Endlagersuche). (Bitte beachten: Ganz unten gibt es weitere Informationen zum Thema: Was tun wenn der Castor undicht wird!)
Update 18022020: BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis
- Der Offene Brief zur Einlagerungs-Genehmigung für HAW-WAA-Abfälle in das Zwischenlager Biblis (PDF) von Wolfgang Neumann (Physiker, ehemals intac) an BASE
- Radioaktive Castortransporte: Bundesamt veröffentlicht Genehmigung für Zwischenlager Biblis
- Hochradioaktiver Atommüll zum Zwischenlager Biblis: Transportgenehmigung über deutschen Hafen erteilt
Grundsätzlich steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle auf dem Prüfstand, das hatten Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen zuletzt in diesem Positionspapier verdeutlicht. Dies wurde auch schon in wissenschaftlichen Fachbeiträgen erörtert (siehe z.B. Problem Atommüll: Entria und die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle – Randbedingungen und Lösungsansätze).
Zur Biblis-Genehmigung in einem Satz: Die jetzt vorliegende Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle kommt einem Abbau des Sicherheitsniveaus gleich, wie er auch für andere Zwischenlager zu beobachten ist (z.B. Jülich, Brunsbüttel).
- Siehe auch diese beiden gutachterlichen Stellungnahmen von Wolfgang Neumann im Auftrag von Greenpeace: „Zur Notwendigkeit von Heißen Zellen an Zwischenlagerstandorten“ (PDF) und außerdem als Reaktion auf die unten genannte ESK-Stellungnahme: „Zwischenlagerung von CASTOR® HAW 28M – Ergänzung zur Studie Zur Notwendigkeit von Heißen Zellen an Zwischenlagerstandorten“ (PDF)
Das Genehmigungsverfahren wurde komplett ohne atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Trotz gegenteiliger Vorschläge im Rahmen des NBG (Siehe dazu z.B. Hagedorn/Gassner hier: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem und hier: Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik) und aller Transparenz- und Beteiligungsrhetorik von Vertretern der Bundesregierung und der Leitung des BASE. Dabei hätte die Genehmigungsbehörde dazu die Möglichkeit gehabt, denn im Unterschied zu den bislang genehmigten radioaktiven Abfällen in Form von bestrahlten Brennelementen aus den Reaktorblöcken Biblis A und B wird an diesem Standort nun erstmals in Glas eingeschmolzener Abfall zur Zwischenlagerung genehmigt. Diese Abfälle stellen in mehreren Punkten andere Anforderungen bzw. bringen andere Probleme mit sich, als bestrahlte Brennelemente (siehe z.B. hier: Wolfgang Neumann, 2016, PDF).
Deshalb gibt es auch neuartige Sicherheitsanforderungen:
- In Bezug auf die Wiederaufarbeitungsabfälle selber sind andere Störfallabläufe möglich als für bestrahlte Brennelemente. Das heißt, das Verhalten der Abfälle müsste neu bewertet werden.
- Für die Zwischenlagerung dieser Wiederaufarbeitungsabfälle wird ein andersartiger Behälter eingesetzt, der CASTOR HAW 28M. Er unterscheidet sich in wichtigen Merkmalen von den bisher eingesetzten Behältern für bestrahlte Brennelemente. Unter anderem deshalb sind auch die Transportbedingungen unterschiedlich. Der CASTOR HAW 28M darf nur mit intakter Primärdeckeldichtung transportiert werden, während bei den Behältern für Brennelemente auch ein intakter Sekundärdeckel reicht. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Heiße Zelle für den Fall des Primärdeckelversagens eigentlich unumgänglich ist.
Allein diese grundlegenden Sicherheitsfragen hätten es zwingend erforderlich gemacht, ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das ist von BfE/BASE abgelehnt worden. Auch ohne UVP hätte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden können. Sie ist in diesem Fall zwar nicht zwingend vorgeschrieben, hätte aber im Ermessen der Genehmigungsbehörde gelegen (siehe VGH Mannheim 2014 zur nicht erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim). Gerade wegen der häufig aus dem Haus der Genehmigungsbehörde propagierten Transparenz und Beteiligungskultur wäre eine entsprechende Ermessensausübung zu erwarten gewesen.
Die nun seit Mitte Januar 2020 öffentlich zugängliche Genehmigung zum Standort-Zwischenlager Biblis, die bereits wenige Tage vor Weihnachten 2019 erteilt worden war, enthält mehrere Sicherheitsmängel, die die Sicherheit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle selbst gegenüber dem gegenwärtigen Stand noch verringern.
Mit Provisorien, Hilfskonstruktionen, später erhofften Sicherheitsnachweisen und Wahrscheinlichkeitsdeutereien erteilt BASE auf fragwürdigen Grundlagen die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver verglaster Atomabfälle in CASTOR HAW 28M im Zwischenlager Biblis. Das kann eigentlich nur als Verzweiflungstat aufgrund der jahrelang versäumten sicherheitstechnischen Vorbereitung für die Rücknahme der Wiederaufarbeitungsabfälle angesehen werden. Eine angemessene Schadensvorsorge nach Atomgesetz sieht anders aus.
Die gravierendsten Sicherheitsmängel in der Genehmigung des BASE für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Biblis sind (siehe z.B. hier: Wolfgang Neumann, 2016, PDF):
- Keine Heiße Zelle zur Reparatur bei Primärdeckelundichtheit.
- Sollten bestimmte Umstände eine Auslagerung aller Behälter verlangen, könnten CASTOR® HAW 28M ohne Primärdeckeldichtheit nicht nach den atomrechtlichen Vorschriften abtransportiert werden.
- Selbst Anforderungen der ESK zum Stand der Möglichkeiten zum Umgang mit defekten Primärdeckeldichtungen werden nicht eingehalten.
- Es wird ein zusätzlicher Rabatt für die Sicherheit des Deckel- und Dichtungssystems für den Behältertyp CASTOR HAW 28M gewährt (Stichwort: Klemmringkonstruktion).
- Die Störfallanalyse für die Zwischenlagerung von CASTOR HAW 28M ist wegen des Ausschlusses bestimmter Abläufe vor allem beim Abfallverhalten sicherheitstechnisch unzureichend.
- Trotz der Tatsache, dass es in den nächsten 40 Jahren keine Möglichkeit geben wird die Behälter in ein Endlager zu bringen, wird die Genehmigung auf diesen Zeitraum begrenzt. Motto offenbar: „Nach mir die Sintflut“.
- Trotz gravierend unterschiedlicher Behälter und Behälterinventare wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Fazit: Unter Grüner Behördenleitung wird die sicherheitstechnische Schadensvorsorge bei der Zwischenlagerung mit der 9. Änderungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Biblis weiter abgeschwächt. Auch die in Sonntagsreden von BehördenvertreterInnen viel betonte Transparenz und Beteiligungskultur findet sich in diesem Genehmigungsverfahren nicht wieder. Kein Wunder, eine Bundesbehörde erteilt einer bundeseigenen Gesellschaft eine Genehmigung.
Was tun, wenn der Castor undicht wird? Wie umgehen mit Primärdeckeldichtheitsverlust?
Die beste Option, wenn es zu einem Deckelversagen bei einem CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen oder bestrahlten Brennelementen kommt: Im oder neben dem Zwischenlager gib es eine Heiße Zelle, in der hinter dicken Betonwänden abgeschirmt mit optimaler Abluftfilterung und fernhantiert die Primärdeckeldichtung ausgetauscht wird. Im Falle weitergehender Schäden kann der Inhalt eines CASTOR-Behälters komplett in einen anderen Behälter umgeladen werden. Eine solche Heiße Zelle ist jedoch aufwendig und kostspielig. Daher versuchen Genehmigungsbehörden und Betreiber andere Wege zu finden, mit einem Dichtungsversagen umzugehen. So hatte die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung 2014 Vorschläge vorgelegt. Diese waren als nicht ausreichend kritisiert worden – siehe dazu die folgenden Links, in denen auch weitere Gutachten von Wolfgang Neumann vorgestellt und dokumentiert werden:
- Undichte Castor-Behälter: Neue Studie zur Sicherheit der Atommülllagerung fordert Heiße Zellen
- Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich
- Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik
- Dokumentation: „Stellungnahme zur Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben“, 2015
- Hochradioaktiver Atommüll: Wie lange hält der Castor dicht? USA haben nachgesehen
- Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz
- Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung auf dem Prüfstand
Bundesrat debattiert Gesetzentwurf: Atommüll-Endlager – Transparenz und der Zugang zu geologischen Daten
Die Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle läuft. Neben vielen Problemen: Noch fehlt ein Gesetz, das es ermöglicht für die rechtlich versprochene Transparenz bei der Suche nach einem solch brisanten Lagerort, die für Entscheidungen herangezogenen geologischen Daten auch veröffentlichen und verfügbar zu machen. Nur so könnten bei der Endlagersuche beteiligte Kommunen und BürgerInnen nachvollziehen und beurteilen, ob die Betreiber und Behörden aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu einem Entschluss gekommen sind. Der Bundesrat hat am letzten Freitag eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen und damit Änderungen eingefordert. (PDF)
Einen Gesetzentwurf zur Freigabe geologischer Daten sogenannter Dritter – z.B. der mächtigen Öl- und Gasbranche – hat das Kabinett im Dezember beschlossen. Anfang März wird er in den Bundestag eingebracht und eine Woche später per Anhörung im Wirtschaftsausschuss (nicht etwa Umweltausschuss, wo sonst die Endlagerung radiokaktiver Abfälle angesiedelt ist) „befasst“. Möglicherweise noch in der gleichen Woche könnte das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden.
Den „Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG)“ hatte der Bundesrat bereits auf der Tagesordnung. Das Gremium der Länder tagte am letzten Freitag, nachdem sich mehrere Ausschüsse schon mit dem Gesetzentwurf befasst hatten. Ein Video und die Drucksachen und Beratungen zum Beratungsvorgang (DRS 13/2).
- Alles zum Thema „Geodaten“ auf umweltFAIRaendern.de
- Atommülllagerung und Transparenz: Taugt der Entwurf zum Geodatengesetz oder kommt ein Moratorium?
