Castor-Transporte zur Zwischenlagerung in Biblis über deutschen Seehafen genehmigt – Kritik an Einlager-Genehmigung

Die zuständige Genehmigungsbehörde Base (ehemals BfE) hat jetzt für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Castortransporte mit hochradioaktiven verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien zur Zwischenlagerung in Biblis genehmigt. Die für den Transport zuständige Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) teilt in einer weiteren Presseerklärung mit, dass der Umschlag der sechs Castorbehälter von der Fähre auf die Schiene in „einem deutschen Seehafen“ stattfinden wird.

Für derartige Transporte mit Plutonium und hochaktivem Atommüll ist in den letzten Jahren immer wieder der Hafen in Nordenham genutzt worden. Auch die leeren Castor-Behälter wurden über Nordenham nach England verschifft.

  • Update 17022020: Der Physiker Wolfgang Neumann (ehemals intac) hat in einem an das zuständige Bundesamt gerichteten Offenen Brief die Einlager-Genehmigung hochradioaktiver WAA-Abfälle im Zwischenlager Biblis massiv kritisiert. In dem Brief heißt es: „Zusammenfassend steht die 9. Änderungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Biblis zur Aufnahme von Behältern des Typs CASTOR® HAW 28M mit verglasten hoch radioaktiven Abfällen in Kokillen für einen Rückschritt in der Sicherheit von Zwischenlagern. Die nach Atomgesetz geforderte und nach Stand von Wissenschaft und Technik umsetzbare Vorsorge gegen mögliche Schäden wird nicht gewährleistet.“ Der Brief ist hier online (PDF)
  • Anti-Atom-Initiativen mobilisieren über Castor-Stoppen u.a. mit dieser Übersichtskarte zum möglichen Transportverlauf.

Der hochradioaktive verglaste Atomabfall ist in der Plutoniumfabrik Sellafield bei der inzwischen verbotenen Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Atommeilern entstanden. AtomkraftgegnerInnen kritisieren, dass die Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung dieser speziellen Abfälle unzureichend sind. Dazu hatten sie im Rahmen einer Atommüllkonferenz dieses Positionspapier veröffentlicht. Eines der vielen Sicherheitsprobleme: Was geschieht, wenn es zu einem Primärdeckelversagen kommt, also ein mit hochradioaktiven Stoffen beladener Behälter undicht wird.

Eine dafür geeignete Heiße Zelle, wie sie Zdebel und andere fordern, in der eine solche Reparatur samt Umladung in einen neuen Behälter passieren könnte, hat das zuständige Bundesamt in der Ende Dezember 2019 erteilten und Mitte Januar 2020 veröffentlichten Einlagerungsgenehmigung für die WAA-Abfälle nicht angeordnet.

Hochradioaktiver Atommüll zum Zwischenlager Biblis: Transportgenehmigung über deutschen Hafen erteilt

Die Informationen verdichten sich, dass ein Castor-Transport mit sechs Behältern voll hochradioaktivem Atommüll aus England vermutlich über den Hafen im niedersächsischen Nordenham und weiter auf der Schiene in das Zwischenlager Biblis stattfinden wird. Der hochradioaktive verglaste Atomabfall ist in der Plutoniumfabrik Sellafield bei der inzwischen verbotenen Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Atommeilern entstanden. AtomkraftgegnerInnen kritisieren, dass die Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung dieser speziellen Abfälle unzureichend sind.

Die zuständige Genehmigungsbehörde Base (ehemals BfE) hat jetzt für den Zeitraum März bis Dezember entsprechende Transporte erlaubt. Die für den Transport zuständige Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) teilt in einer Presseerklärumg mit (beide PMs sind unten dokumentiert), dass der Umschlag der Atomtransporte von Fähre auf Schiene in „einem deutschen Seehafen“ stattfinden wird. Für derartige Transporte mit Plutonium und hochaktivem Atommüll ist in den letzten Jahren immer wieder der Hafen in Nordenham genutzt worden. Auch die leeren Castor-Behälter wurden über Nordenham nach England verschifft. Anti-Atom-Initiativen mobilisieren über Castor-Stoppen u.a. mit dieser Übersichtskarte zum möglichen Transportverlauf.

Weitere aktuelle Informationen auf umweltFAIRaendern dazu:

Die vom BASE erteilte Genehmigung zur Einlagerung der verglasten WAA-Abfälle enthält sicherheitsrelevante Mängel. Sollte einer der Castor-Behälter undicht werden, bestünden nach der Genehmigung nur provisorische Möglichkeiten eines Umgangs. Auf eine Heiße Zelle, in der defekte Behälter aufbewahrt und repariert werden könnten, verzichtet die zuständige Genehmigungsbehörde. Auch der Transport der brisanten Atomabfälle ist angesichts der gewachsenen Terrorgefahren eine enorme Sicherheits- und Sicherungsaufgabe, die zum größten Teil strikter Geheimhaltung der Sicherheitsdienste und Polizei unterliegt.

Sicherheit bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver (verglaster) Abfälle:

Dokumentation (!) von der Seite der GNS und von BASE:

1.) Transport zur Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle aus England genehmigt

14.02.2020

Im Frühjahr 2020 plant die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH im Auftrag der deutschen Kernkraftwerksbetreiber den ersten von drei verpflichtenden Rücktransporten mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield. Für den Transport in das bundeseigene Zwischenlager in Biblis hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heute die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG erteilt.

Der Transport wird von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield über einen englischen und einen deutschen Seehafen zum Zwischenlager Biblis führen. Er umfasst sechs für diesen Zweck ausgelegte Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M.

Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hat die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, die das Zwischenlager Biblis betreibt, bereits Ende Dezember 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE/Bezeichnung des BASE bis 31. Dezember 2019) erhalten.

GNS-Infoportal zur Rückführung

Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und die anstehenden Transporte hat die GNS auf einer speziellen Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken sowie Ansprechpartner der beteiligten Unternehmen: rueckfuehrung.gns.de

Hintergrund-Informationen:

Wiederaufarbeitung – Verpflichtung zur Rücknahme

Von 1976 bis 2005 war in Deutschland die Wiederaufarbeitung von zur Energieerzeugung eingesetzten Brennelementen ein gesetzlich vorgesehener Entsorgungsweg, bis 1994 sogar der einzig mögliche und gesetzlich vorgeschriebene. Dazu hatten die deutschen Kernkraftwerksbetreiber umfassende Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield /England abgeschlossen. Neben dem wiederverwertbaren Kernbrennstoff fällt bei der Wiederaufarbeitung auch radioaktiver Abfall an. Die beteiligten Unternehmen haben sich zur Rücknahme ihrer Abfälle vertraglich verpflichtet. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Gemäß Atomgesetz (§ 9a Absatz 2a) haben die Energieversorger dafür Sorge zu tragen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückgenommen und in standortnahe Zwischenlager in Deutschland transportiert werden. (Fofo: BfS, BfE, Base)

Der Zwischenlagerstandort Biblis in Hessen ist ebenso wie Isar in Bayern und Brokdorf in Schleswig-Holstein, die Zielorte der beiden weiteren Transporte aus Sellafield, auf Basis eines Konzeptes des Bundesumweltministeriums im Jahr 2015 im breiten politischen Konsens festgelegt worden. Darin enthalten ist außerdem ein Transport von mittelradioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague in das Zwischenlager in Philippsburg. Mit der Organisation und Durchführung dieser Rückführungstransporte haben die Kernkraftwerksbetreiber die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH beauftragt, die hierfür mit weiteren Firmen zusammenarbeitet.

Sichere Verpackung

Die bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente angefallenen radioaktiven Abfälle wurden zu einem stabilen Glasprodukt verarbeitet und in Edelstahlbehälter (sogenannte „Kokillen“) sicher eingeschlossen. Jeweils 28 dieser Kokillen werden für den Transport und die anschließende Zwischenlagerung in beladen jeweils rund 120 Tonnen schwere Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M der GNS geladen. Dieser bewährte Behältertyp ist bereits bei mehreren Rückführungstransporten aus Frankreich nach Deutschland und von England in die Schweiz zum Einsatz gekommen.

Per Schiff und Bahn nach Biblis

Die Behälter werden zunächst auf der Schiene von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zu einem englischen Seehafen gebracht, wo sie auf ein Spezial-Schiff für den sicheren Seetransport verladen werden. Nach der Schiffspassage aus England werden die Behälter in einem deutschen Seehafen auf spezielle Eisenbahnwaggons umgeladen. Der Zug mit den sechs Behältern wird vom Hafen direkt bis nach Biblis fahren, wo er über das Anschlussgleis bis auf das Kraftwerksgelände rangieren wird. Dort werden die Behälter abgeladen und in das Zwischenlagergebäude verbracht. Die hierfür verwendeten Kräne und Fahrzeuge sind für Handhabungen von leeren und beladenen Brennelementbehältern mit vergleichbaren Abmessungen ausgelegt und am Standort bereits vielfach bewährt.

Im Zwischenlager werden die Behälter vorübergehend im Lagerbereich abgestellt. In einem letzten Schritt wird der für die Zwischenlagerung erforderliche zusätzliche Deckel montiert. Abschließend werden die Behälter an ihren Stellplatz im Lagerbereich gebracht und an das Dichtheitsüberwachungssystem angeschlossen.

Die Eignung aller zum Einsatz kommenden Einrichtungen am Standort Biblis wurden bei einer „Kalthandhabung“ unter behördlicher Beteiligung im Herbst vergangenen Jahres von allen Akteuren erneut nachgewiesen

Strahlenschutz und Sicherheit

Die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte war eine Grundvorrausetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung sowie der im Dezember 2019 erteilten Einlagerungsgenehmigung und musste daher bereits im Rahmen des Antragsverfahrens umfassend nachgewiesen werden. Die von unabhängigen Sachverständigen in Sellafield an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen haben bestätigt, dass die zu erwartende Strahlenexposition von Bevölkerung, Transport- und Begleitpersonal während des gesamten Transports weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt und damit keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen wird.

Bei der Umladung vom Schiff auf die Eisenbahnwaggons werden zur Bestätigung nochmals Messungen an allen Behältern durchgeführt, bevor die letzte Etappe auf der Schiene angetreten werden darf.

Für die Sicherung des Transports gelten strenge Vorgaben aus nationalen und internationalen Regelwerken. Um deren Wirksamkeit zu gewährleisten, unterliegen Sicherungsmaßnahmen der Geheimhaltung. Dazu gehört auch, dass genaue Transporttermine und -routen nicht im Vorfeld veröffentlicht werden.

Für die Absicherung des Transportbetriebs sind die jeweiligen Staaten und die Innenbehörden der jeweiligen Bundesländer verantwortlich. In Deutschland sind dies zum einen die Länderpolizeibehörden, zum anderen für den Bahntransport die Bundespolizei.

2. BASE: Sicherheitsanforderungen für Rücknahme-Transport nach Biblis nachgewiesen

Eine erste Genehmigung für den Rücktransport der hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich entstanden sind, ist erteilt. Die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung alle dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle in maximal sechs Transportbehältern im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020. Wann genau und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Biblis liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Biblis wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Ende 2019 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sechs Behälter wird am Standort Biblis die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Biblis ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus Sellafield werden dort 27 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant. Ursächlich hierfür ist insbesondere die vorzeitige Beendigung des Leistungsbetriebs des Atomkraftwerks Biblis.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte der radioaktiven Abfälle zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Rolle des Zwischenlagers in Gorleben

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Übersicht über erteilte Genehmigungen

Informationen zum Zwischenlager Biblis

Zur Rücknahme der Wiederaufarbeitungs-Abfälle

Nordstadtblogger über ökosozialistische Konferenz NRW: Klima und soziale Fragen zusammen denken

Über die erste ökosozialistische Konferenz von DIE LINKE.NRW berichten die Nordstadtblogger aus Dortmund auf ihrer Seite. Auch der MdB Hubertus Zdebel und viele andere Aktive aus NRW und der Bundespartei und -Fraktion DIE LINKE hatten an der Konferenz Anfang April teilgenommen. In einem engagierten und umfassenden Bericht werden die Themen und Diskussionen bei den Nordstadtbloggern nachgezeichnet. Auch Partei DIE LINKE.NRW dokumentiert die Beiträge und den Verlauf, hier klicken.

Dokumentation von der Seite DIE LINKE.NRW

Ökosozialistische Konferenz

Die ökosozialistische Konferenz am 1. Februar 2020 in Dortmund war mit 130 Teilnehmenden sehr gut besucht. Gemeinsam mit Fachleuten und Aktivist*innen der Umwelt- und Klimaschutzbewegung fanden ein intensiver Austausch und lebhafte Debatten statt.

Neben den themetischen Worshops stieß auch der frisch beschlossene Klimaaktionsplan der LINKSFRAKTION im Bundestag auf großes Interesse:
Entwurf der AG sozial-ökologischer Umbau (November 2019)
Beschluss der Bundestagsfraktion (Januar 2020)

In einer Fotoserie auf unserem Flickr-Kanal können sich alle ein Bild machen, die nicht dabei sein konnten: Zum Fotoalbum

Auf YouTube gibt es zudem zwei Videos vom Anfang und Ende der Konferenz:
Einleitung und Begrüßung durch Hanno von Raußendorf (Link zum YouTube-Video)
Diskussion „Kapitalismus versus Ökosozialismus“ (Link zum YouTube-Video)

Weitere Dokumente:
Prof. Dr. Heiner Monheim,  Beitrag aus dem Workshop „Nulltarif bei Bus und Bahn

Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE; Text zu dem Workshop „Klimakiller Rüstung und Krieg

Zusammenfassung, Workshop „Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

Dr. Johanna Scheringer-Wright, Linke Agrarpolitik und der sozialökologische Umbau der Landwirtschaft baut auf zwei Grundsätzen auf:


So war der Ablauf der Konferenz:

11:00 Uhr Begrüßung und Einführung:

Hanno von Raußendorf: Sprecher für Umwelt und Klimaschutz DIE LINKE. NRW

11.15 – 12:45 Uhr Workshop-Phase I

1.1. Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

– Winfried Wolf: Publizist, Verkehrsexperte, Chefredakteur von Lunapark21

– Alexander James Lovell, Gewerkschaftssekretär Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

– Moderation: Iris Bernert-Leushacke  – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

1.2. Von der Bewegung zur Utopie einer ökologischen Gesellschaft

– Julia Kaiser: Students for Future Leipzig

– Daim: Aktivist aus dem Hambacher Wald

– Moderation: Melanie Schmidt-Krobok – Sprecherin Ökologische Plattform NRW

1.3. Wie sieht eine linke Agrarwende bzw. Sozialökologische Landwirtschaft aus?

– Sarah Heiligtag, Landwirtin auf „Hof Narr“ für eine friedliche und nachhaltige Landwirtschaft für Mensch und Tier

– Johanna Scheringer-Wright: Diplomagraringenieurin, Sprecherin der Ökologischen Plattform in Thüringen

– Gunter Kramp: Solidarische Landwirtschaft (Solawi) für eine bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft und einen durchschaubaren Wirtschaftskreislauf

– Moderation: Stefan Volpert – Biolandwirt, DIE LINKE. NRW

12:45 – 13:30 Uhr Mittagspause

13:30 – 14:30 Plenum I

Klimaaktionsplan der Bundestagsfraktion DIE LINKE

  • Uwe Witt: Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Energie- und Klimapolitik
  • Moderation: Igor Gvozden – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

14:45 – 16:15 Uhr Workshop-Phase II

2.1. Nulltarif bei Bus und Bahn

– Violetta Bock: Initiative Nulltarif Kassel

– Prof. Heiner Monheim: Geograph, Stadtplaner, Verkehrsexperte

– Moderation: Melanie Becker – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

2.2. Klimakiller Rüstung und Krieg – Studie der Linksfraktion

– Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE

– Alexander Neu: MdB DIE LINKE

– Moderation: Udo Hase – DIE LINKE. NRW

2.3. Artensterben und Klimakatastrophe

– Dr. Udo Engelhardt: Meeresbiologe

– Ilona Steffen: NABU NRW

– Moderation: Camila Cirlini – Sprecherin der LAG Tierschutz DIE LINKE. NRW

16:30 – 18:00 Uhr Plenum II

Kapitalismus vs. Ökosozialismus

  • Angela Klein: Chefredakteurin SoZ
  • Steffen Kühne: RLS, BAG Klimagerechtigkeit
  • Hubertus Zdebel, MdB DIE LINKE
  • Moderation: Inge Höger – Landessprecherin DIE LINKE. NRW

Linksfraktionsvorstand und soziale Bewegungen: Zdebel gewählt und beauftragt

Hubertus Zdebel ist in den Vorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE gewählt. In dieser Funktion ist er auch der neue Beauftragte für soziale Bewegungen. „Für mich ist es entscheidend, Protest und parlamentarische Arbeit zu verbinden“, so Zdebel. „Es geht mir darum, Anliegen sozialer Bewegungen in den Bundestag zu bringen!“ Zdebel ist Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg und gegen Fracking. Außerdem ist er Mitglied im Umwelt- und im Finanzausschuss.

Reale Probleme des radioaktiven Erbes – Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen

Während die AfD im Bundestag mit Zaubertricks Atommüllberge verschwinden lassen will, diskutieren Anti-Atom-Initiaven Ende Februar in Göttingen auf der 16. Atommüllkonferenz über Risiken und Nebenwirkungen beim realen Umgang mit (hoch)radioaktiven Abfällen, die als nukleares Erbe einer unverantwortlichen Energiepolitik für eine Million Jahre sicher abgeschirmt von der Umwelt möglichst sicher gelagert werden müssen. Auch an der Atommüllkonferenz geht nicht vorbei, dass immer neue Initiativen einer untergehenden Atomwirtschaft versuchen, das unvermeidliche zu vermeiden: Trotz aller ökologischer und öknomischer Argumente, die gegen jede Form der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung sprechen, werden mediengetrieben allerlei atomare Wunschträume mit Wirklichkeit verwechselt und als Zukunftsvision verkauft. Verdrängt werden nicht nur die radiologischen Gefahren. Verdrängt wird auch, dass viele der neuen Reaktorkonzepte eine enorme Menge von atomwaffenfähigen Materialien flächendeckend verfügbar machen würden. Klimakatastrophe gegen Atombombe? Gegen diese Alternativen braucht es Protest und Widerstand – und es braucht kritische Menschen, die Verantwortlichen beim Umgang mit den Atommüllbergen genau auf die Finger schauen! Das Programm der nächsten Atommüllkonferenz ist hier und im folgenden dokumentiert.

 

16. Atommüllkonferenz

Samstag, 29. Februar 2020
11.00 – 17.00 Uhr

Volkshochschule Göttingen
Bahnhofsallee 7
37081 Göttingen
[Karte]

Programm

11.00 – 11.15 Uhr Eröffnungsplenum

Begrüßung, politische Einführung

Ursula Schönberger und Henning Garbers

11.15 – 12.00 Uhr Fachdiskussion I

Die Auseinandersetzung um die Olympischen Spiele 2020 in Japan

Andreas Singler gibt aus wissenschaftlicher und journalistischer Perspektive einen Überblick über die Einwände aus unterschiedlichen sozialen Bewegungen in Japan, die den Olympischen Spielen in Tokyo entgegen gebracht werden. Insbesondere aus der japanischen Anti-Atomkraft-Bewegung komme Kritik an den „Wiederaufbau-Spielen“, die die Fukushima-Katastrophe vergessen machen sollten und die Ressourcen verbrauchen würden, die besser den Leidtragenden zukommen sollten.

Referent:   Dr. Andreas Singler (Journalist, Japanologe, Sportwissenschaftler, www.andreas-singler.de)

12.00 – 12.30 Uhr Fachdiskussion II

Keine neue Atomreaktoren, auch nicht mit Thorium!

„Deutschland ist doch aus der Atomkraft ausgestiegen.“ Warum sprechen wir über neue Atomreaktoren? Ausgestiegen ist Deutschland nur aus der Atomenergieerzeugung mit Abschaltung von Reaktoren der 1. und 2. Generation bis 2022.
Zum Aufhalten des Klimawandels wird immer lauter die Atomkraft mit neue Atomreaktoren als CO²-arm von Atomkraftbefürwortern propagiert. Dazu wird besonders in Karlsruhe geforscht und gearbeitet. (Fortsetzung des Themas in AG 5)

Referent: Thomas Partmann (Karlsruher Bündnis gegen neue Generationen von Atomreaktoren)

12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

AG 1: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau: Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Abfälle
  • Das Positionspapier der Atommüllkonferenz zum „Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen“ soll vervollständigt werden. Dazu sollen letzte Inhalte eingebracht sowie Positionen und Forderungen diskutiert werden.
  • In dem Papier geht es insbesondere um die Schwerpunkte Zwischenlagerung, Transporte und Konditionierung.

Moderation: Henning Garbers

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll: Begleitprozesse

„Endlagersuche“ – Fachkonferenz Teilgebiete

  • Im Herbst diesen Jahres veröffentlicht die BGE den Zwischenbericht Teilgebiete. Nach Veröffentlichung des Zwischenberichts richtet das BASE (ehemals BfE) eine Fachkonferenz Teilgebiete ein, die dann nach maximal drei Treffen innerhalb von sechs Monaten eine Stellungnahme abgeben soll, die die BGE mbH im weiteren Verfahren zu berücksichtigen hat.
  • Das Beteiligungsformat hat nach §9, Abs. 2 StandAG einen rein konsultierenden Charakter. „Der Beteiligungsprozess geht also nicht unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den relevanten Stakeholdern aus, sondern wird gesetzlich angeregt bzw. vorgeschrieben. Zugespitzt, Herr des Verfahrens sind in erster Linie andere, nämlich hier BfE bzw. Geschäftsstelle und nicht die Teilnehmenden selbst. Dies ist per se ein weniger gutes Vorzeichen für einen offenen und selbstbestimmten Beteiligungsprozess, (…).“ (Quelle: „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“, UFU-Institut)
  • Die Kritik daran haben wir in vorhergehenden Arbeitssitzungen dezidiert zum Ausdruck gebracht. Jetzt informieren wir über den Stand der Dinge. Ausgehend davon erörtern wir, welche Strategien zur Vorbereitung auf die Fachkonferenz Teilgebiete sinnvoll sein könnten und ob wir Mindestanforderungen für eine Teilnahme definieren wollen.

Input und Moderation: Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

AG 3: Freimessen / Strahlenschutz

Nach einem (kurzen) fachlichen Input planen wir Folgendes:

  • Brief der 15. AMK an die 93. Umweltministerkonferenz vom 15.11.2019: Problemaufriss und weiteres Vorgehen
  • Auswertung der UIG-Anfragen zu den Deponie-Listen
  • Erfahrungsaustausch aktiver Gruppen von vor Ort
  • Planung der weiteren Arbeit der AG 3

Wir freuen uns über eure Anregungen!

AG-3-Team: Gertrud Patan (AtomErbe Obrigheim), Dr. Werner Neumann (BUND) Claudia Baitinger (BBU)

AG 4: Neue CASTOR-Transporte aus den WAA
  • Bereits im ersten Halbjahr 2020 ist der erste neue CASTOR-Transport von Sellafield (GB) nach Biblis geplant (wahrscheinlich bereits im Frühjahr).
  • In 2021 sollen die CASTOREN aus La Hague (FR) nach Philippsburg rollen.
  • Wir wollen mit Euch in der AG die aktuelle Situation CASTOR-Transporte, Atomausstieg, Atommüll und Ausbremsen der Energiewende diskutieren.
  • Info Transporte: www.castor-stoppen.de

Input: Herbert Würth (Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim)

Moderation: Herbert Würth und Silke Westphal (AG Schacht KONRAD)

AG 5: Neue Atomreaktoren und die Renaissance der Atomenergie
  • Die neuen Reaktoren der 4. Generation im Überblick und die besonderen Gefahren der Thorium-Flüssigsalzreaktoren
  • Die Forschung zur 4. Generation AKW am Karlsruher Institut für Technologie – KIT und am Joint Research Centre – JRC-DirG-Karlsruhe der Europäischem Kommission
  • Die Renaissance der Hochtemperaturreaktoren und Schnellen Brüter mit flüssigen Salzen und Metallen
  • Fake News und Greenwashing der Atomlobby
  • Welche Maßnahmen können wir dem entgegensetzen?

Moderation: Thomas Partmann (Karlsruher Bündnis gegen neue Generationen von Atomreaktoren)

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum

  • Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
  • Aktionsvorschläge, konkrete Planungen
  • Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Einladungsschreiben/Programm [PDF]

Anmeldung
Wir bitten um eine Anmeldung (formlos) per Email an anmeldung@atommuellkonferenz.de

Kostenbeitrag
Zur Finanzierung bitten wir um einen Kostenbeitrag von 25,- € (inkl. Tagungsgetränken und -imbiss).
Überweisung an die AG Schacht KONRAD e.V. Konto 4067 8836 00 – GLS Gemeinschaftsbank eG (BLZ 430 609 67)
IBAN DE76 4306 0967 4067 8836 00     Stichwort: AMK
(da die Teilnahme nicht am Kostenbeitrag scheitern soll, kann auf Anfrage davon abgesehen werden)

Veranstaltungsort

Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen

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