Strahlenbedingte Krebserkrankung? Streit um Anerkennung als Berufskrankheit

Strahlenbedingte Krebserkrankung? Streit um Anerkennung als Berufskrankheit

Krebserkrankungen durch berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atomanlagen? Und wie ist das für Betroffene hinsichtlich der Anerkennung einer solchen Erkrankung durch die Berufsgenossenschaften? Über einen solchen Fall berichtet in einem Artikel aus dem März das Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie. Es geht in dem Aufsatz von Rainer Frentzel-Beyme, Inge Schmitz-Feuerhake und Roland Wolff um drei Beschäftigte, die möglicherweise durch die Tätigkeit bei der Stilllegung einer ehemals von Siemens betriebenen Nuklearanlage im hessischen Hanau am Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) erkrankt sind. Neben Uran war dort auch Plutonium eingesetzt worden. Wolff hat jüngst in einer Pressemitteilung auf diese Problematik und den Aufsatz dazu hingewiesen (siehe unten als Dokumenation). Bis heute streiten die betroffenen Mitarbeiter darum, diese Erkrankung als beruflich verursacht anerkannt zu bekommen.

Dokumentation: Krebsfälle beim Rückbau in der Kerntechnik in Deutschland

27.04.2020 – Pressemitteilung von: Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)

Dipl.-Phys. Roland Wolff, Sachvertändiger Strahlenschutz (DGuSV)

Bremen. In Deutschland sind drei Neuerkrankungsfälle von Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) bei Arbeitern, die im Rückbau kerntechnischer Anlagen beschäftigt waren, aufgetreten. Darüber berichtet das Zentralblatt für Arbeitsmedizin im März auf seinem Online-Portal. Die betroffenen Arbeiter erkrankten an einem B-Zell-Lymphom im Alter zwischen 46-52 Jahren. NHL sind in dieser Altersgruppe nur sehr selten zu erwarten. Alle drei Patienten waren mit Abrissarbeiten u.a. bei derselben ehemaligen Brennelementefabrik beschäftigt, wo neben Uran auch Plutonium verarbeitet wurde. Beides spricht gegen ein spontanes oder zufälliges Auftreten der Lymphome. Inkorporiertes Uran wurde in zwei Fällen, inkorporiertes Plutonium in einem Fall nachgewiesen. Allgemein wird das Knochenmark bei Lymphomen als Risikoorgan angesehen, NHL gehen jedoch vornehmlich von peripheren Lymphozyten aus. Aus der Literatur folgt, dass sich Uran- und Plutoniumverbindungen in den Lymphknoten anreichern. Dort führt die kurzreichweitige Alphastrahlung zu einer lokal hohen Strahlenexposition. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die unzureichende Berücksichtigung von Plutonium sowie das gängige Stoffwechselmodell mit Knochenmark als Risikoorgan die berufliche Strahlendosis unterschätzt. Die Dosis aufgrund der amtlichen Personendosimetrie kann daher in den drei Fällen lediglich eine untere Grenze für die berufsbedingte Strahlenexposition sein. Inkorporierte Radionuklide durch Stäube beim Abriss kerntechnischer Anlagen sollten daher bei der Anerkennung von Berufskrankheiten stärker in Betracht gezogen werden.

Frentzel-Beyme, R., Schmitz-Feuerhake, I. & Wolff, R. Non-Hodgkin-Lymphome bei strahlenexponierten Arbeitnehmern. Zbl Arbeitsmed (2020).
https://doi.org/10.1007/s40664-020-00391-w

Bremen, 26.04.2020 – Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.

Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)
Dipl.-Phys. Roland Wolff, Lausanner Strasse 47, 28325 Bremen, Tel: 0421 98500688,
https://wolff-roland.dgusv.de/

Dipl.-Physiker Roland Wolff ist anerkannter und zertifizierter Sachverständiger für Strahlenschutz, Medizinphysik und Strahlenphysik des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes (DGuSV). Herr Wolff hat ein Studium der Physik und der Medizinphysik abgeschlossen und besitzt die Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten.

Dirk Seifert