Allein auf weiter Flur: Profitgier, Zwänge und Unwissenheit erschweren den Kampf gegen Uranabbau in Namibia

Namibia? Liefert immer noch aus seinen Bergwerken Uran für Atomkraftwerke in aller Welt. Vor Jahrzehnten wurde für den damaligen Apartheidstaat Südafrika mit dem Uran aus dem besetzten Namibia gegen das UN-Embargo viel Geld verdient, damit westeuropäische Atommeiler ausreichend Uran-Brennstoff hatten. Aber auch heute brauchen Atommeiler Namibia-Uran. Und bis heute ist der Uran-Bergbau eine schwere Belastung für Mensch und Umwelt. Eine der vielen Routen in die Atomreaktoren oder auch zu anderen Zwecken ist der Hamburger Hafen.

Vom freiwilligen Verzicht auf Atom-Umschläge im Hamburger Hafen hat der rot-grüne Senat die Uranerz-Importe aus Namibia und Ländern wie Kasachstan ausgenommen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hatte im Sommer letztes Jahr einen Bericht zum Uran-Bergbau in Namibia und die dortigen Folgen für Mensch und Umwelt veröffentlicht.

Dort ist zu lesen: „Die Rolle Namibias auf der nuklearen Landkarte wird unterschätzt, weil die Gefahren und Schäden des Uranabbaus sowohl global als auch lokal kaum diskutiert werden. Wo die Regierung Investoren willkommen heißt, bleiben eine kontaminierte Umwelt und kranke Minenarbeiter*innen zurück. Vom Geschäft mit dem Ausgangsmaterial für Atomkraft und -waffen profitiert nur eine kleine Elite. Die Zivilgesellschaft weiß über die fatalen Auswirkungen des Uranabbaus kaum Bescheid und sieht keinen Anlass zum Protest. Einzig die Umweltorganisation Earthlife Namibia fordert die Regierung auf, das Uran in der Erde zu lassen.“ (Homepage der Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Der eigentliche Artikel von Bertchen Kohrs ist dort als PDF zum download bereitgestellt. Die ist Anti-Atom-Aktivistin, stammt aus Namibia, ist Mitbegründerin und Vorsitzende der Umweltorganisation Earthlife Namibia. Der Text ist auch hier direkt als PDF bereit gestelllt. (Foto: Tagebau der Uranmine Rio Tinto Rössing, Namibia (2014) CC BY-NC 2.0, jbdodane, via Flickr)

Atommülllager Ahaus: Tiefer Schluck aus der Laufzeitverlängerungs-Pulle – Immer mehr immer länger

„Immer mehr Atommüll, der immer länger in Ahaus bleibt. Kein Wunder, wenn Bürgerinnen und Bürger sich sorgen, dass das strahlende Erbe des Atomstroms möglicherweise dauerhaft bei uns in Ahaus im Münsterland bleibt.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Laufzeitverlängerung für weitere Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Strahlenmüll im vermeintlichen Zwischenlager Ahaus:

„Unverantwortlich, dass die Bezirksregierung Münster den Betreibern des Zwischenlagers Ahaus jetzt einen derart tiefen Schluck aus der Laufzeitverlängerungs-Pulle genehmigt hat. Von wegen Zwischenlagerung: Mit der Aufbewahrungsgenehmigung bis 2057 ist klar, dass viele Menschen nicht mehr erleben werden, dass der Atommüll aus dem Münsterland verschwinden wird. Eigentlich sollte ja Mitte der 2030er Jahre Schluss damit sein. Das ist reine Flickschusterei, was da von den Verantwortlichen kommt. Auch die hochradioaktiven Abfälle bleiben ja viel länger, als ehemals versprochen: Ein Endlager für diesen Super-Müll wird erst deutlich nach 2050 – wenn überhaupt – kommen.“

Zdebel weiter: „Als wäre das alles nicht schon absurd genug, sollen weitere Atomabfälle in den nächsten Jahren erst noch ins Münsterland gebracht werden: Atomwaffenfähiger Uranmüll aus Garching bei München und große Mengen von Reststoffen aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und dann vielleicht auch noch über 150 Castoren mit hochradioaktiven Brennstoffen aus Jülich. Es ist doch klar, dass sich die Menschen im Münsterland verschaukelt und für dumm verkauft fühlen und wie jetzt zum Beispiel am Sonntag in Ahaus auf die Straße gehen.“

Weitere Informationen

AtommüllENDlager Gorleben kann weg …

Es ist einer dieser großen politischen Deals, der so einfach klingt und daher gern in Zeitungen und Zeitschriften geschrieben steht: Nach der Katastrophe von Fukushima zog die damalige schwarz-gelbe Regierung die nach heftigen Konflikten durchgesetzte Laufzeitverlängerung für die maroden AKWs zurück, verkündete die Stilllegung einiger AKWs für sofort, andere mit bis Ende 2022 andauernden „Restlaufzeiten“. Das war und ist Atomausstieg Made in Germany. Völlig verrannt hatten sich Regierungen und Konzerne auch in Sachen Atommüllendlagerung hochradioaktiver Abfälle. Seit den 1970er Jahren setzt diese Allianz ohne jeden Vergleich von Alternativen komplett einseitig auf Gorleben. Das war damals an der Grenze zur DDR, also „Niemandsland“! Dass dort nach Brokdorf und vor Wackersdorf und in Verbindung mit Kalkar der Atomkonflikt zum symbolischen Manifest einer ganzen Generation Deutschland/West wurde, hatten sich die Herren (!) damals nicht gedacht. (Frau von der Leyen könnte davon einiges erzählen, wenn sie möglicherweise in Papa Ernst Albrechts (* da gibt es hier dieses schöne Foto) Arbeitszimmer mal dabei sein durfte, damals.)

Bis zur „Unregierbarkeit“ drohten die Konflikte um Gorleben als Atommüll-Endlager zu eskalieren. Immer neue Castor-Transporte mit den jeweils größten Polizeieinsätzen im Nachkriegsdeutschland. Wenn man vielleicht vom G20-Gipfel und ein paar andere Anlässen… absieht. Das war politisch kaum durchzuhalten. Also musste ein neues Verfahren her, um zu einem Atommüll-Endlager zu kommen (Denn klar ist: Das Zeug sollte besser nicht weiter oberirdisch gelagert werden, ist gefährtlich und kann erpressbar machen.). In diesem neuen Verfahren aber ist – Überraschung – Gorleben immer noch dabei. Neu aber ist: grundsätzlich könnte es jeder andere Standort in Deutschland werden.

Gorleben allerdings müsste aus dem Topf raus. Weil sich schlicht über die langen Jahre wissenschaftlich gezeigt hat, dass der Salzstock ungeeignet ist. Aber: über 1,7 Mrd. Euro sind in Gorleben bereits verbaut. Und in den Parteispitzen und Fraktionen ist ohnehin klar: Ärger und Widerstand wird es in jedem Fall geben, egal wie der Standort am Ende ausgwählt wurde. Keine gute Einschätzung für die ab September/Oktober 2020 anstehende erste heiße Phase der besten Öffentlichkeitsbeteiligung, die es in Deutschland je gegeben hat. Und genau so verläuft das dann auch im Konkreten.

Die BI Lüchow-Dannenberg hat daher heute – wenige Monate bevor die zuständigen Stellen erstmals im neuen Verfahren weiter zu erkundende Standortregionen benennen werden – ihre Sicht der Dinge dargelegt. Schon das macht klar: Gorleben ist kein Standort wie alle anderen – egal was geredet wird. Es ist alles viel komplizierter…

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert: Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., 22. Juli 2020

BGE-Zwischenbericht, Fachkonferenz Teilgebiete und Gorleben: Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg präsentiert auf der Landespressekonferenz in Hannover ein juristisches Gutachten und erhebt Forderungen

Im Herbst dieses Jahres geht die Suche nach dem Standort für ein zukünftiges Endlager für hochradioaktiven Abfall in eine neue Runde. Wenn am 30. September der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erscheint, wird die bis heute als „weiß“ bezeichnete Landkarte erstmals Flecken bekommen. Nach Ausschluss der Gegenden, die ungünstige geologische Grundvoraussetzungen aufweisen, werden dann auch Regionen außerhalb des Wendlands erstmals mit der Möglichkeit eines Atommülllagers in ihrer unmittelbaren Nähe konfrontiert sein. „Weiß war die Landkarte zuvor ohnehin nicht, denn der bisherige Standort für eine derartige Atommülldeponie, nämlich Gorleben, musste als Preis für die Zustimmung der Bundesländer zum Standortauswahlgesetz im Verfahren verbleiben“, widerspricht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) der gängigen Erzählung von Behörden und Politiker*innen.

Die jahrzehntelange Erfahrung in der Atommüll-Debatte war auch einer der Beweggründe dafür, dass die BI eine juristische Expertise in Auftrag gegeben hat. Die Hamburger Anwältin Dr. Michéle John befasste sich aus diesem aktuellen Anlass mit der Frage, welche Bedeutung die Fachkonferenz Teilgebiete hat, einer Frage, die viele interessieren wird, die sich mit der Vorlage des BGE-Berichts erstmalig mit der Thematik befassen werden. Martin Donat, der BI-Vorsitzende, der auch Kreistagsabgeordneter ist, sagt dazu:

„Es ist anzunehmen, dass die Nachricht in vielen Landkreisen wie eine Bombe einschlagen und Bürgermeister*innen und Bewohner*innen völlig unvorbereitet treffen wird.“

Diese Unruhe zu moderieren wird die erste Aufgabe des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BASE) sein. Die Behörde ist für die im StandAG festgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Nach §9 StandAG beruft das BASE nach Erhalt des Zwischenberichts die Fachkonferenz Teilgebiete ein. Auf der Homepage des BASE ist aktuell zu lesen, dass die BGE am 17./18. Oktober in Kassel im Rahmen der Konferenz ihren Zwischenbericht zur Diskussion stellt: „Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“

Die Fachkonferenz Teilgebiete soll gerade mal zwei Wochen nach Bekanntgabe des BGE-Zwischenberichts beginnen.

„Vierzehn Tage Einarbeitungszeit für eine derart komplexe Materie ist viel zu wenig“, beklagt Martin Donat. „Wir im Wendland sind ja permanent mit der Thematik befasst, aber Menschen in anderen Regionen werden mit einer solchen Zeitvorgabe überrumpelt! Für uns stellt sich die Frage, ob nach der Vorlage des BGE-Zwischenberichts und noch vor Einberufung einer ersten Fachkonferenz Teilgebiete eine angemessene Lesezeit sowie Informationsveranstaltungen zur Erläuterung des Berichts angeboten werden können.“

Entsprechende Vorschläge der BI, aber auch vom BUND und dem Nationalen Begleitgremium (NBG), wurden von BGE und BASE mit Hinweis auf das gesetzlich festgeschriebene Verfahren abgelehnt.

Zu einer anderen Einschätzung kommt Dr. Michéle John. In ihrer Expertise erläutert sie, dass das BASE die Konferenz „beruft“, dazu also offen einlädt, und zwar „nach Erhalt des Zwischenberichts“, schließlich ist auch dem BASE erst ab diesem Zeitpunkt bekannt, welche Teilgebiete ermittelt wurden und wer besonders angesprochen werden soll. John weist aber darauf hin, dass, anders als das BASE glauben machen will, der Gesetzgeber nicht geregelt hat, wieviel Zeit zwischen Veröffentlichung des Zwischenberichts und Einberufung der Fachkonferenz vergehen soll. Vielmehr sei mit Blick auf die im StandAG gesetzlich normierten Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung den Teilnehmern zur gründlichen Vorbereitung auf die Erörterung des Zwischenberichts bereits zum ersten Termin ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen. Als angemessene Vorbereitungszeit dürfe ein Zeitfenster von mindestens zwei bis drei Monaten vor dem ersten Termin zur Konferenz angenommen werden: „Vor diesem Hintergrund widerspricht es dem StandAG, dass das BASE schon im Oktober die Fachkonferenz Teilgebiete beginnen und den ersten Termin am 17./18.10. durchführen möchte.“

Für die BI wäre diese Regelung auch zwei weiteren Gründen bitter notwendig. Zum einen ist eine Großveranstaltung, wie sie Fachkonferenz Teilgebiete wäre, mit bis zu 1000 Teilnehmenden in einem Kongresszentrum während der Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringen, gar nicht Mitte Oktober denkbar: „Wer sich nicht nur informieren will, und dafür auf digitale Medien zurückgreifen kann, wer mitdiskutieren will, sich auch als Sprecher*in einmischen will und sich zur Wahl stellt, muss vor Ort sein.“

Der zweite Themenkomplex, den die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg durch die Rechtsanwältin Michéle John hat überprüfen lassen, betrifft die Frage, ob der Standort Gorleben bereits im Zwischenbericht der BGE zu den „nicht identifizierten Teilgebieten“ gehören und schon mit der Veröffentlichung des Berichts im Herbst durch eine negative Auswahlentscheidung aus dem Verfahren ausscheiden könnte. Maßgeblich für die Beantwortung ist hier die Interpretation des §36, Abs. 1 des StandAG. Darin ist geregelt, dass der Salzstock Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einbezogen wird. Umgekehrt muss der Ausschluss erfolgen, wenn Gorleben weder zu den übertägig zu erkundenden Standortregionen noch zu den untertägig zu erkundenden Standorten gehört. Interessanterweise führt das Gesetz aber auch die Möglichkeit eines Ausschlusses auf, wenn der Salzstock Gorleben nicht zu den bis zum 30. September ermittelten Teilgebieten gehört. Das hat im Wendland die Frage aufgeworfen, ob selbst ein räumlich so eng gefasstes Gebiet wie ein Salzstock ein „Teilgebiet“ sein kann.

Rechtsanwältin John bejaht das: „Die Frage ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Der geschlossene räumliche Bereich des Salzstocks Gorleben kann ohne weiteres unter diesen Begriff fallen. Der Standort kann aus dem weiteren Auswahlverfahren ausscheiden, wenn in einer der Verfahrensstufen eine negative Auswahlentscheidung getroffen wurde. Eine solche Entscheidung kann auch bereits zu Beginn des Verfahrens fallen.“

Die BI fordert deshalb ein gesondertes Gorleben-Kapitel im BGE-Zwischenbericht.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke ist sich sicher: „Wenn die BGE unserer Forderung nachkommt, vor Erstellung des Zwischenberichts die im Gesetz aufgeführten Kriterien zur obertägigen Beurteilung von Teilgebieten vollumfänglich auch auf den Salzstock Gorleben-Rambow anzuwenden, dann muss Gorleben noch in diesem Herbst endgültig rausfliegen!“

In einer eigenen Expertise hatte die BI im Frühjahr mit Unterstützung durch Fachwissenschaftler die Argumente und die Literatur zusammengestellt, die für den wissenschaftlich begründeten Ausschluss des Salzstocks sprechen und wird nun weitere Argumente liefern.

Ehmke: „Das berührt die Ausschlusskriterien wie die bedeutende tektonische Störungszone des Elbe-Lineaments und eine Vielzahl von Tiefbohrungen, die sowohl als diagnostisches Instrument taugen, um Kohlenwasserstoffe nachzuweisen oder andererseits den Weg verstellen, um in dem ohnehin schmalen Bereich, der als Endlagerbereich in Frage käme, den Atommüll einzulagern. Auch die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt, darunter die zu kleine Fläche sowie der Nachweis von tief in das Salz hineinreichende Ablaugungen, die bei den Salzspiegelbohrungen in der sogenannten Gorlebener Rinne festgestellt wurden.“

Ganz besonders erbost ist man im Wendland darüber, dass in das StandAG einer der Hauptgründe, warum der Salzstock Gorleben-Rambow nicht als Endlager für die hochradioaktiven Abfälle taugt, schlicht herausdefiniert wurde: die fehlende Tonschicht auf 7,5 Quadratkilometern über dem Salz und der Wasserkontakt ist nur noch ein Abwägungskriterium.

Ehmke: „Ausgerechnet Steffen Kanitz, heute stellvertretender Vorsitzender der BGE- Geschäftsführung, gehörte – seinerzeit als CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Endlagerkommission zusammen mit Bernhard Fischer, dem Vertreter der Energiewirtschaft, zu den Verhandlungsführern, die das durchgesetzt haben, die geowissenschaftlichen Kriterien wurden politisch eingefärbt – von wegen wissenschaftsbasiertes Verfahren!“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Juristisches Gutachten Dr. Michéle John

Vattenfall Chaos: Herbe Verluste mit Moorburg-Kohlestrom – Chef-Etage geht – Kommt rot-grüne Rettung?

Für das Klima-Monster-Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg muss Vattenfall schon wieder eine heftige Wertkorrektur vornehmen. Vermutlich weniger als 500 Millionen dürfte das ehemals über drei Milliarden teure „modernste europäische Kohlekraftwerk“ nur noch Wert sein. Kein Wunder also, wenn es (z.B. bei Finanztreff) heißt: „Vattenfall prüft Exit-Optionen für Steinkohlekraftwerk Moorburg“. Außerdem wurde jetzt öffentlich: Vattenfall braucht eine neue Führung – Hall und Hatakka ziehen sich zurück, berichtet der Tagesspiegel. Der rot-grüne Senat in Hamburg hat auf seiner Agenda das Ziel formuliert, dass mindestens einer der beiden 800 MW Kohle-Blöcke von Moorburg noch in dieser Legislatur stillgelegt werden soll, der andere Block irgendwie umgerüstet werden könnte. Wirtschaftlich dürfte das nicht zu machen sein. Kurios auch: Anteile am Eigentum der Anlage hält der Senat zwar nicht, aber die SPD-Spitze und die Grünen sind offenbar schon seit einigen Monaten im Gespräch mit Vattenfall. Rettet jetzt der rot-grüne Senat Vattenfall mit der Übernahme von Moorburg vor weiteren Verlusten?

Zur Krise von Vattenfall, Moorburg und Verluste siehe auch hier und z.B. diese Texte auf umweltFAIRaendern:

Schon vor den Wahlen hatte Bürgermeister Tschentscher Andeutungen über einen Moorburg-Ausstieg gemacht (SPD präsentiert Vorschlag zum Kohleausstieg), während Vattenfall erstaunlicherweise dazu einfach schwieg. Seit Jahren versucht Vattenfall – erfolglos – das Kraftwerk Moorburg zu verkaufen. Die Gründe, dass das bislang nicht geklappt hat, liegen nicht so sehr an der Art der Stromerzeugung. Es sind vor allem konkrete Standort-Probleme, die Vattenfalls Spielraum einschränken. Außerdem hat der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und die damit verbundenen Veränderungen in der Hamburger Energiepolitik dafür gesorgt, dass der Klimakiller Moorburg seine Wirtschaftlichkeit nicht dadurch verbessern konnte, dass das Kraftwerk – wie ehemals von der SPD unter dem heutigen Finanminister Scholz unterstützt – in die inzwischen komplett rekommunalisierte ehemalige Vattenfall-Fernwärme einspeisen kann.

Auch eine Klage vom BUND, die noch in der Hauptsache ansteht, hat im Eilverfahren den Betrieb des umweltschädlichen Kraftwerks Moorburg über Jahre verteuert, weil ein Gericht einstweilen anordnete, dass für die Kühlung in Moorburg kaum Elbwasser, dafür aber ein zusätzlicher Hybrid-Kühlturm eingesetzt werden muss. Statt die Elbe aufzuheizen, musste Vattenfall Einbußen bei der Stromerzeugung und der Effizienz hinnehmen. Das geht ins Geld. Bis heute ist das Verfahren in der Hauptsache aber nicht entschieden. Die grüne Umweltbehörde hat bis heute den Genehmigungsbescheid nicht geändert und steht in dem Verfahren immer noch an der Seite mit Vattenfall gemeinsam gegen den BUND. Bitte?

Statt das wirtschaftliche Desaster mit einem Schnitt zu beenden und das Kraftwerk endlich stillzulegen (Hallo Vattenfall: Das wäre doch endlich mal eine wirklich gute Investition in ein neues Image!), könnte Vattenfall möglicherweise einen Deal mit dem rot-grünen Senat anstreben. Ausgerechnet der grüne Senator Kerstan hatte jüngst ja auch erklärt (NDR), Moorburg notfalls kaufen zu wollen.

So könnte Vattenfall aus der wirtschaftlichen Misere und weiteren Verlusten mit Moorburg zu Lasten der Steuerzahler*innen befreit werden. Das Absurde ist allerdings: Auch der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kohleausstieg könnte für Vattenfall zu einer Art Entschädigung führen, obwohl das Kraftwerk Moorburg einfach überflüssig ist und aus wirtschaftlichen Gründen – wie war das jetzt mit dem Markt? – ohnehin vom Netz gehen dürfte.

Der Tagesspiegel berichtet zu den Vattenfall-Verlusten mit dem Kohlekraftwerk Moorburg: „„Wir schauen uns verschiedene Optionen an“, sagte Unternehmenschef Magnus Hall während einer Telefonkonferenz anlässlich der Vorstellung der Halbjahreszahlen. Diese seien eine Teilnahme an der geplanten Steinkohle-Auktion, ein Verkauf der Anlage, oder ihre Umwandlung in andere Brennstoffe. „Wir wissen noch nicht wirklich genau, welchen Weg wir einschlagen“, so Hall. Vattenfall hat infolge eines schwierigen Marktumfeldes in der Corona-Krise deutlich weniger mit seinen Kohlekraftwerken verdient. In Hamburg belief sich der Wertverfall im ersten Halbjahr 2020 wegen der niedrigen Margen auf 9,1 Milliarden schwedische Kronen, umgerechnet 883 Millionen Euro. Auch sinkende Strompreise haben sich schlecht auf das Geschäft ausgewirkt.“

In einer DPA Meldung vom 21. Juli heißt es in Sachen Verluste und Wertberichtungen bei Vattenfall auch: „Die Wertminderung des Moorburg-Werks bezifferten die Schweden auf satte 9,1 Milliarden Kronen.“ Das wäre eine Wertminderung um runde 900 Millionen Euro. Und das vor dem Hintergrund, dass Kohle auch gegenüber den Gaspreisen verliert, die CO2-Kosten steigen … Investment-Fonds wie Blackrock sehen bis Ende des Jahrzehnts keine Kohlekraftwerke mehr am Markt! Nur die Bundesregierung mit ihrem Begriff von „Kohleausstieg“ sorgt möglicherweise dafür, dass einige Kohlemeiler noch etwas länger am Netz bleiben. Moorburg? Selbst die Ende 2021 anstehende Stilllegung des 1.400 MW AKW Brokdorf dürfte für Vattenfall und Moorburg keine wirkliche Entlastung bringen, wenn die Preisentwicklungen so bleiben oder sich nur wenig erholen. (Klimaschutz? Macht der Markt! 🙂 ok Quatsch.)

Eine schnelle Abschaltung von Moorburg käme dem rot-grünen Hamburg sehr zupass und hätte indirekt auch etwas für die Klimabilanz (Moorburgs Emissionen sind trotz des Standorts nicht „hamburgisch“). Denn bei dem seit Jahren geplanten Ersatz des Heizkohlekraftwerks in Wedel kommt es zu immer neuen Verzögerungen, sodass eine Abschaltung vermutlich erst noch einmal verspätet 2026 (Stephan Jersch, MdBü) statt wie mal erwartet 2021/22 erfolgen wird.

Auch für das kohlebefeuerte Fernwärmewerk Tiefstack, das aufgrund der Volksinitiatiative Tschüss Kohle schneller als bis spätestens 2030 abzuschalten ist, sieht es mit Ersatzlösungen – jenseits von Gas oder fragwürdiger Buschholz-Brennstofflieferungen von Großgrundbesitzern aus dem fernen Namibia – nicht sonderlich vielversprechend aus. Da würde es auch mit Blick auf einen sehr dürftigen Klimaplan der rot-grünen Regierung ziemlich gut kommen, wenn der rot-grüne Senat, egal unter welchen Umständen, feiern könnte, Moorburg abgeschaltet zu haben (auch wenn es eben wirtschaftlich ohnehin am Ende war und es im Grunde auf Beihilfe zugunsten von Vattenfall hinaus läuft). Aber über 8 Millionen Tonnen CO2 (im kaum erreichten Vollbetrieb) weniger. Das sieht gut aus.

Zu seinem Rückzug als Konzernchef sagte Hall der Deutschen Presse-Agentur, es handele sich um eine persönliche Entscheidung, die er komplett selbst getroffen habe. Die vergangenen sechs Jahre seien sehr intensiv gewesen, der Job des Vattenfall-Chefs immer einer, in dem man 150 Prozent geben müsse, was er sehr genossen habe. „Wir haben uns in eine Position gebracht, die mir wirklich gefällt. Wir stehen an der Spitze der Energiewende“, sagte der 60-Jährige. Der Konzern habe eine klare Strategie für die Zukunft.“ Ach so.

Da passt es, wenn man daran erinnert: Vattenfall betriebt in Schweden immer noch Atomkraftwerke, ist am hiesigen AKW Brokdorf noch mit 20 Prozent beteiligt und klagt vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington gegen die Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz für die damals schon schrottreifen Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel, die nach der Fukuschima-Katastrophe 2011 endgültig stillgelegt wurden. Bereits seit 2007 hatten beide AKW wegen einer Serie von Störfällen und einem Brand am AKW Krümmel keinen Atomstrom mehr erzeugt. Die Schadensersatzsumme, die Vattenfall samt der fälligen Millionen-Beträge für die Anwälte verlangt: So irgendwas bei inzwischen 5,5 Mrd. Euro!

 

Atommüll in Ahaus – Ziemlich lange Zwischenlagerung und eine Einsicht

Bis zum Ende des Jahres 2057 darf der leicht- und mittelradioaktive Strahlenmüll aus den Atommeilern landauf landab der Republik in dem Atom-Lager in Ahaus bleiben. Es ist an Verharmlosung kaum noch zu überbieten, wenn man diesen generationenübergreifenden Zeitraum immer noch niedlich als „Zwischenlagerung“ bezeichnet. Die zuständige Bezirksregierung in Münster, die der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jetzt diese Laufzeitverlängerung – natürlich nach einer total „intensiven Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung“ – erteilt hat, hat angekündigt, dass die Genehmigung in sehr schneller Frist nun bereits am 24. Juli im Internet und in den regionalen Amtsstuben einzusehen sein wird (als Zip-Download gleich hier unten). Großes Kino!

Einen weiteren Knaller zur neuen Genehmigung berichtet „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 17.07.2020 mit: „Bevor neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle nach Ahaus kommen, müsse der Betreiber jeweils nachweisen, dass es sich bei diesen Stoffen tatsächlich um solche handle, die unter die Genehmigung fallen, ergänzte der Sprecher [der Bezirksregierung]“. Das ist natürlich a. beruhigend und b. total erfreulich, wenn nicht länger Atommüll in Ahaus ankommt, der da gar nicht reindürfte. Oder was habe ich jetzt nicht verstanden oder muss man noch mal nachfragen? In Münster bei der Bezirksregierung? Bei der Welt? Oder bei der BGZ?

Es ist eh absurd: Die Laufzeitverlängerung für Ahaus resultiert natürlich unter anderem daraus, dass die Behörden und Verantwortlichen seit Jahren die Risiken im Umgang auch mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen konsequent verharmlosen oder unterschätzen. Davon zeugen nicht nur die immer neuen Skandale um Rost- oder Blähfässer zwischen Brunsbüttel, Gorleben, Lesse und anderswo. Der Schacht Konrad, ein „gebrauchtes“ Bergwerk wie die gescheiterten Atommülllagerprojekte in der ASSE und in Morsleben, verzögert sich immer wieder. Vor 2027 – wenn überhaupt – ist mit einer Inbetriebnahme nicht zu rechnen. Weil ziemlich alles schief läuft, muss nicht nur an den AKW-Abrissbaustellen neuer Stauraum für diese radioaktiven Abfälle neu gebaut werden. In Würgassen soll nun sogar rund 150 Kilometer von Salzgitter entfernt ein neues großes „Pufferlager“ für den Schacht Konrad entstehen. Die Gründe für den Standort Würgassen: Eine Bahnlinie für den bundesweit hier anzuliefernden Atommüll und der Umstand, dass die bestehende Genehmigung für Konrad unter keinen Umstände noch mal mit einem neu zu genehmigenden Lager angefasst und damit beklagbar gemacht werden soll. Denn klar wäre: Klagen könnten das ganze inzwischen vollkommen veraltete Konzept Schacht Konrad endgültig zum Einsturz bringen.

Ahaus:

Dokumentation der Mitteilung der Bezirksregierung Münscher vom 22.07.2020:

Zwischenlager Ahaus: Genehmigung ab dem 24. Juli einsehbar

Münster/Ahaus. Die von der Bezirksregierung Münster am 17. Juli 2020 erteilte Genehmigung, die es der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH erlaubt, bis zum 31. Dezember 2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern, ist ab dem 24. Juli 2020 öffentlich einsehbar.

Die Genehmigung wird an diesem Tag im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und liegt in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen öffentlich aus. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar. Details der Genehmigung wird die Bezirksregierung zudem in einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Ahaus erläutern.

Die bisherige Genehmigung war auf 10 Jahre befristet und lief am 20. Juli 2020 aus. Der Erteilung der neuen Genehmigung war eine intensive Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung vorangegangen. Insgesamt dauerte das Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss rund vier Jahre. Die Bezirksregierung hat in dem Verfahren fortlaufend öffentlich kommuniziert, dass die Entscheidung über eine neue Genehmigung rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Genehmigung am 20. Juli 2020 getroffen werden muss.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH hatten bereits im August 2016 einen Antrag auf Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Form der Zwischenlagerung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die Antragsunterlagen lagen ab Januar 2019 bis zwei Monate lang zur Einsichtnahme aus. Der Erörterungstermin zum Zwischenlager Ahaus fand an zwei Tagen im Juni 2019 im Audimax (Dorf Münsterland) in Legden statt.

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