Uran-Brennstoffexporte: Klage gegen die Bundesregierung

Atomkraftgegner*innen haben heute Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomkreaktoren eingereicht. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Die Fraktionen von DIE LINKE und Die Grünen haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge abgelehnt. In Niedersachsen (Lingen) und in Nordrhein-Westfalen (Gronau) haben allerdings lange Jahre auch mitregierende Grüne wenig gegen die Uranfabriken unternommen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die PM der Kläger vom 13.8.2020

Klage gegen Exportgenehmigung für Brennelemente: Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt – „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“ – Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor.

Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.

„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.

Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.

Hintergründe:

Der Betrieb von Doel 1 und 2 wird, obwohl rechtswidrig, bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird vom staatlichfranzösischen Atomkonzern EDF-Framatome betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Sie verfügt bislang trotz des beschlossenen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken.
Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 wird die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist ebenso wie die Brennelementefabrik vom Atomausstieg in Deutschland bislang ausgenommen.
Gegen beide Atomanlagen gibt es seit Jahren immer wieder Proteste, zuletzt in Gronau am 9. August zum 75. Jahrestag der Atombombenabwürfe über Nagasaki und Hiroshima.

Herausgeber*innen:

  • Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
  • AntiAtomBonn
  • Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
  • IPPNW – Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/ Ärzte in sozialer Verantwortung
  • SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
  • Stop Tihange Deutschland e. V.
  • Umweltinstitut München e.V.

Weitere Infos:

Atomstadt Lingen

Sofortiger Atomaustieg Münster

Stop Tihange Deutschland e.V.

Export von Uran-Brennstoff: Abgeordneter begrüßt Klage

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE. NRW) begrüsst die heute von Atomkraftgegner*innen eingereichte Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomreaktoren. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge wiederholt abgelehnt.

Moorburg: Vattenfalls Kohlemonster steht teilweise auf öffentlichem Grund

Kaum noch 500 Millionen Euro ist nach wiederholten Verlustabschreibungen das Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg wert. Jetzt teilt der Hamburg Senat auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stephan Jersch mit (Drucksache 22/861, siehe auch hier (PDF)), dass Teile des Kraftwerks auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind. Die rot-grüne Koalition in Hamburg hatte im Koalitionsvertrag (hier als PDF) angekündigt, zu prüfen, wie das 1.600 MW Vattenfall-Kraftwerk bis 2025 abgeschaltet und teilweise auf einen anderen Brennstoff umgerüstet werden könnte. Außerdem hatte der Bürgerschaftsabgeordnete zur Klage des BUND Hamburg gegen das Kraftwerk Moorburg nachgefragt. Gemeinsam mit Vattenfall steht die Grün geführte Umweltbehörde gegen das BUND-Anliegen, die Kühlung des Kohlekraftwerks mit Elbwasser zu untersagen, um den Fischbestand und den Zustand der ohnehin schwer belasteten Elbe nicht weiter zu gefährden: „Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin,“ heißt es u.a. in der Antwort des rot-grünen Senats.

  • Vattenfall Chaos: Herbe Verluste mit Moorburg-Kohlestrom – Chef-Etage geht – Kommt rot-grüne Rettung?
  • Vattenfalls Klimakiller Moorburg muss weg!
  • Das Hamburger Abendblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 11. August 2020 unter der Überschrift: „Linke fordert Härte gegen Vattenfall – Teile des Kraftwerksgeländes in Moorburg gehören Stadt. Das müsse Hamburg nutzen.“ Darin zitiert Jens Meyer-Wellmann den Linken-Politiker Jersch: „Einer der größten Klimasünder Hamburgs, das Kohlemonster in Moorburg, steht teilweise auf Grund und Boden im Eigentum der Hansestadt. Zuvor hieß es noch, der Senat habe keinen Einfluss auf das Vattenfall gehörende Kraftwerk“ , so Jersch. Und außerdem: „Es sei nun wichtig, „dass die Stadt auch in den Gesprächen mit Vattenfall diesen Punkt zur Durchsetzung der Energiewende auf den Tisch bringt“, so der Linken-Politiker … Dass dieser Punkt bisher nicht kommuniziert wurde, ist erneut ein Zeichen für eine viel zu defensive Haltung gegenüber Vattenfall. Wer die Energiewende ernst nimmt, muss auch gewillt sein, seine Joker auszuspielen.“

„Das Betriebsgelände des Heizkraftwerks Moorburg umfasst zahlreiche Flurstücke; ein Großteil dieser Flurstücke gehört der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, einige wenige Teilflächen/Flurstücke gehören der Hamburg Port Authority AöR und der Stromnetz Hamburg GmbH.“ So antwortet der Senat auf die entsprechende Frage 5 des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Stefan Jersch. Diese Eigentumsverhältnisse machen auch klar, dass der Hamburger rot-grüne Senat bei den auch nach Vattenfall Ankündigungen anstehenden Veränderungen in Moorburg ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Das klimaschädliche Kohlekraftwerk ist für Vattenfall zu einem wirtschaftlichen Desaster geworden. Immer neue Bauverzögerungen und der enorme Preisdruck durch die günstige Stromerzeugung mit den Erneuerbaren Energien haben zu immer neuen Verlustabschreibungen geführt. Auch wenn der Senat gegen Jersch behauptet, keine konkreten Informationen „zur aktuellen betriebswirtschaftlichen Situation des Kraftwerkes Moorbug“ zu haben, teilt der mit, „dass sich die wirtschaftliche Situation von Kohlekraftwerken bei steigenden Kosten für CO2 und zunehmender Einspeisung Erneuerbarer Energien allgemein ungünstig entwickeln wird.“

Die rot-grüne Koalition hat eine Machbarkeitsstudie vereinbart (PDF, siehe auch hier), mit der die Umrüstung und Stilllegung von Moorburg bis zum Jahr 2025 geprüft werden soll. „Die Bekanntmachung der Ausschreibung für eine „Machbarkeitsuntersuchung zur Umwandlung des Kraftwerkes Moorburg und Aufbau einer großen Elektrolyseanlage“ wurde am 21. Juli 2020 in der EU veröffentlicht. Die Ausschreibung sieht als Termine für die Vergabe den 30. November 2020 und für den Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung Mitte des Jahres 2021 vor. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchung trägt die zuständige Behörde.“ (Die umfangreichere EU-Ausschreibung ist hier als PDF.)

Dass die Stadt Hamburg eine Studie finanziert, wie ein Kraftwerk, das ihr gar nicht gehört, umgebaut werden kann, ist schon interessant und ein Hinweis, dass die Eigentumsverhältnisse der Stadt offenbar mehr Einfluss gegenüber Vattenfall ermöglichen, als bislang bekannt war. Diese Eigentumsverhältnisse dürften vermutlich auch mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ in Verbindung stehen, denn laut Senatsantwort gehört ein Teil der Flurstücke in Moorburg dem inzwischen von Vattenfall rekommunalisierten Stromnetz Hamburg. Jersch hat angekündigt, diesen Sachverhalten in einer weiteren Kleinen Anfrage nachzugehen. Der BUND in Hamburg hat den Senat aufgefordert, die Karten auf den Tisch zu legen und für Transparenz zu sorgen.

Dabei soll das „neue“ Moorburg auch in der Wärmeerzeugung eine Rolle spielen: „Die leitungsgebundene Wärmeversorgung ist eine wesentliche Maßnahme des Hamburgischen Klimaplans. Ohne diese Maßnahme lassen sich die Klimaschutzziele der Stadt nicht realisieren. Ziel des Klimaplans ist es, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs über leitungsgebundene Wärmeversorgung zu decken. Ausgehend von der derzeitigen Nutzung von 25 Prozent bedeutet das in den nächsten zehn Jahren ein Wachstum der leitungsgebundenen Wärmenutzung von einem Prozentpunkt pro Jahr.“

In seiner Antwort auf die Fragen von Jersch macht der Senat aber auch klar, dass die Planungen für den im Dradenau-Hafen geplanten „Energiepark“, der das veraltete Kohle-Heizkraftwerk Wedel ersetzen soll, von den angestrebten Veränderungen für Moorburg nicht betroffen sind: „Die Planungen für den Energiepark Hafen als Ersatz für das Kraftwerk Wedel sind weit fortgeschritten und gehen noch 2020 in die Umsetzung.“

Am 1. September wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Hamburg erneut eine Klage des BUND Hamburg verhandelt. Der Verband hatte geklagt, um die enorm große Wasserentnahme aus der Elbe zur Kühlung des Kohlekraftwerks Moorburg zu verhindern. Beim Ansaugen des Wassers würden Fische „geschreddert“, vor allem aber würde das ohnehin vorbelastete Elbwasser weiter aufgeheizt, was wiederum den Sauerstoffgehalt absenke. Gerade in den wärmeren Sommermonaten würde das die Lebewesen in der Elbe massiv gefährden. Der BUND hat zunächst durchgesetzt, dass Vattenfall diese Art der Kühlung vom Gericht untersagt wurde. Stattdessen musste ein Hybrid-Kühlturm gebaut und eingesetzt werden. Der schont zwar Umwelt und Elbe, geht aber zu lasten der Wirtschaftlichkeit für Vattenfall, denn der hohe Eigenstromverbrauch reduziert die Effizienz des Kraftwerks. Gemeinsam mit Vattenfall hat die Umweltbehörde dem Anliegen des BUND widersprochen und den Vorgang vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Diese höchste Gericht hat das Verfahren zur erneuten Prüfung an das OVG zurücküberwiesen.

Auf Nachfragen von Jentsch, warum die Umweltbehörde diesen umweltschädlichen Anliegen von Vattenfall gegen den BUND Hamburg unterstützt, teilt der Senat nun mit: „Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz führt eine Verletzung von bestimmten Rechtsvorschriften nur dann zur Aufhebung einer Erlaubnis, wenn der Fehler nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 festgestellt, dass der vom Europäischen Gerichtshof gerügte Fehler geheilt werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 – 7 C 18/17 (7 C 7/16, 7 C 6/13) –, juris, Rn. 35). Das BVerwG hat deshalb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom 28. Januar 2013, mit dem die Erlaubnis zur Wasserentnahme für die Durchlaufkühlung aufgehoben wurde, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.“

Und außerdem antwortet der Senat: „Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Das OVG Hamburg hatte die wasserrechtliche Erlaubnis im Jahr 2013 zum Teil aufgehoben, weil es einen Verstoß gegen Wasserrecht angenommen hatte. Das BVerwG hat das Urteil des OVG Hamburg aufgehoben, soweit es der Klage des BUND stattgegeben hatte, und die Sache, wie in der Antwort zu 9 ausgeführt, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist auf den 1. September 2020 angesetzt.“

So oder so: Der grünen Behörde ist derzeit nicht anzumerken, ob sie sich in irgendeiner Weise gegen die weitere Elbe- und Umweltschädigung durch Vattenfall stemmt. Auch konkret zum Thema Fische und Moorburg-Kraftwerk kommt mit Blick die Folgen, sollten die FFH und Vattenfall gegen den BUND gewinnen, eher nichtssagende Hinweise. Jersch fragt: „Laut BioConsult-Gutachten zur Situation des Stints in der Tideelbe vom Februar 2020 wurden 2015 durch den Betrieb des Kraftwerks Moorburg unter Nutzung der zulässigen Durchlaufkühlung Fischverluste in einer Größenordnung von circa 87 t (vor allem Fischlarven und junge Stinte) festgestellt. Hält die BUKEA eine Durchlaufkühlung trotzdem für zulässig im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie?“

Die wenig engagierte Antwort aus dem Hause eines grünsen Umweltsenators: „Die Frage wird gegebenenfalls Gegenstand der behördlichen Prüfung im Rahmen des in der Antwort zu 9 genannten ergänzenden Verfahrens sein. Eine Wasserentnahme zum Zwecke der Durchlaufkühlung findet derzeit nicht statt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die sofortige Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis aufgehoben hat. Der Senat hat sich mit der Frage noch nicht befasst.“

Angeblich müsse die Umweltbehörde so handeln, weil Vattenfall sonst die Stadt wegen Unterlassung auf Schadensersatz verklagen könnte. Selbst wenn das so wäre: Ein grüner Umweltsenator sollte hier eine härtere Gangart gegen ein Unternehmen an den Tag legen, welches Umwelt und Klima schädigt. Ein solches Unternehmen sollte – auch für die SPD – derzeit schlicht kein „Partner der Stadt“ mehr sein. Und klar ist auch: Ein Unternehmen wie Vattenfall ist vom Good-Will einer Stadt wie Hamburg äußerst abhängig. Das zeigt sich ja erneut an den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden des Klimakillers in Moorburg. Von Filz will da natürlich niemand sprechen.

Gegen den Wind und die Energiewende: Ein bundesweiter Klageverein

Landauf landab wird inzwischen gern gegen den dringend notwendigen Windenergie-Ausbau mobilisiert. Auch die AfD gehört zu denen, die massiv an der Blockade der Energiewende arbeitet, weil es eine Klimakrise nicht gäbe. Besser, wenn neue Atomkraftwerke oder verlängerte Laufzeiten mit Super-GAU-Risiko und noch mehr Atommüll Strom erzeugen. Vielfach sind es aber auch lediglich in einer Energiewende-Kritik verpackte „Notinmybackyard“-Motivierte, die gegen die Windenergie vorgehen. Eine Mitverantwortung an dieser Situation trägt die Bayerische Staatsregierung mit ihren populistschen Maßnahmen (10H), die es inzwischen mit einigen Veränderungen bis auf die bundesebene geschafft haben. Der Kohleausstieg wird gebremst, der Wind- und Solarausbau ebenso. Was die große Politik auf den Weg gebracht hat, wird von kuriosen Windgegner*innen vor Ort verstärkt, unterstützt von einem Klageverein aus der Oberpfalz. Dabei kommen auch Medien und Rundfunkanstalten unter Druck: Offenbar wurde eine Kurzfassung einer BR-Dokumentation aufgrund einer bundesweiten Protestaktion jetzt kurzerhand gecancelt. Darüber berichtet der Atomkraftgegner Raimund Kamm in einem Beitrag, den UmweltFAIRaendern hier dokumentiert:

„Energiewendegegner ballern – Energiebranche duckt sich

Nach monatelanger Recherche zeigte am 17. Juni 2020 das Bayerische Fernsehen einen bemerkenswerten 45-Minuten-Film: „Gegen den Wind – Windkraft in der Diskussion“. Mediathek. Darin wird gezeigt, dass der in der bayerischen Oberpfalz ansässige Verein VLAB mit einem Trommelfeuer von Klagen gegen Windkraftprojekte in Bayern und mittlerweile auch in anderen Bundesländern vorgeht. Dass diese Klagen wegen 10 H in Bayern und einem schikanösen Windkrafterlass der bayerischen Landesregierung häufig Erfolg haben.

  • 10 H bedeutet, dass seit dem Jahr 2014 dem Bau von Windkraftwerken die in allen anderen Bundesländern geltende baurechtliche Privilegierung im Außenbereich genommen ist, wenn sie näher als der zehnfachen Gesamthöhe bis zur Flügelspitze gemessen an Wohngebieten liegen. Moderne Anlagen sind bis 240 m hoch, so dass 10 H dann 2400 m bedeutet. Damit haben Gemeinden nicht mehr den Druck, Konzentrationsflächen für Windkraftgebiete in einem Flächennutzungsplan auszuweisen. Sie bekommen im Gegenteil von den organisierten Energiewendegegnern Widerstand, wenn sie mit Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Baurecht für Windkraftanlagen schaffen wollen.

Dieser VLAB hatte jahrelang das Aushängeschild Enoch zu Guttenberg (Vater des ehemaligen Wirtschafts- und späteren Verteidigungsministers zu Guttenberg von der CSU). Ein führender Vertreter des Vereins, der Journalist Georg Etscheit, schreibt sogar auf der Webseite Klimareporter. Von Vereinsvertretern wurde manchmal die menschengemachte Erdaufheizung geleugnet und immer wieder die Nutzung der Atomkraftgefordert. Der Verein erhielt erst vom Freistaat Bayern und später auch vom Umweltbundesamt das Verbandsklagerecht. So ist er zum Prozessarm der gerade im Netzwerk „Vernunftkraft“ organisierten Energiewendegegner geworden.

In dem Film des Bayerischen Fernsehens wurde aufgezeigt, dass internationale Gruppen von Leugnern der Erdaufheizung und Gegnern der Energiewende mit VLAB und Vernunftkraft verbunden sind. Dass diese Gruppen offenbar über viel Geld verfügen.

Eigentlich sollte ein aus dem 45-Minuten Film geschnittener Kurzbeitrag am 4. August von Report München im 1. Programm ausgestrahlt werden. Dieser wurde kurzfristig gecancelt. Dem Vernehmen nach waren viele heftige Protestmails von Windkraftgegnern beim Bayerischen Fernsehen eingegangen; auch aus Schleswig Holstein und anderen Bundesländern.

Die Energiewendegegner ballern auf die Redaktionen. Und wie agieren die Energiebranche und die Umweltschützer/innen?

Raimund Kamm

Vorstand der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-BI „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“ sowie Vorsitzender des Dachverbandes „Landesverband Erneuerbare Energie Bayern (LEE Bayern) im BEE e.V.“

Zwischenlager Ahaus: Deutscher Atommüll bleibt vorerst in Frankreich

Deutscher Atommüll aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Uran-Brennelemente bleibt noch für Jahrzehnte in der französischen Plutoniumfabrik La Hague. Offenbar gibt es Probleme mit den dafür eigentlich vorgesehenen Transport- und Lager-Behältern. Nun müssen erst komplett neue Behälter für die brisante Fracht entwickelt werden, heißt es, nachdem es wohl bei ersten Prototypen Schwierigkeiten gegeben habe.

Bei dem Atommüll handelt es sich überwiegend wohl um mittelradiokativen Abfall in Form von verpressten Strukturteilen der abgebrannten Brennelelemente, die zwischen den 1970er Jahren bis 2005 in die ausländischen Plutoniumfabriken nach Frankreich und England transportiert worden sind. Vorgesehen war, die über 150 Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus (NRW) zu bringen. Ob es um sicherheitsrelevante Probleme mit dem Atommüll geht oder die beteiligten Konzerne nur durch einen neu zu entwickelnden Behälter mehr verdienen wollen, müsste weiter geklärt werden.

Der Spiegel berichtet auf Basis von Informationen der Grünen im Bundestag darüber. „Mit den neuen TGC27-Behältern dürften die GNS und Orano rund 300 Millionen Euro umsetzen. An den TN85-Behältern hätte nur Orano verdient“, heißt es. Vor 2047 dürfte dieser Atommüll nun wohl nicht nach Deutschland bzw. Ahaus zurückkommen, heißt es demnach im Bundesumweltministerium.

  • Weiterer Atommüll aus den Plutoniumfabriken Frankreich und England sollte eigentlich bereits ab diesem Jahr zurückkommen. Ein für April aus Sellafield in Großbritannien geplanter Atomtransport in das Zwischenlager Biblis wurde kurzfristig wegen der Corona-Pandemie gestoppt – 6000 Polizist*innen waren für den Einsatz geplant gewesen. Der BUND Hessen hat allerdings aufgrund von Sicherheitsmängeln bei den Behältern sowie mangelnden Sicherheitsvorkehrungen im Zwischenlager Biblis eine Klage gegen die Einlagerung in Biblis auf den Weg gebracht. Auch in die Zwischenlager in Isar/Niederaichbach, Brokdorf und Philippsburg soll in den nächsten beiden Jahren noch Atommüll aus dem Ausland eingelagert werden. Siehe dazu hier auf umweltFAIRaendern.

Immer wieder betonen Bundesregierung und Konzerne die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik, den durch die Verarbeitung verbrauchten deutschen Uranbrennstoffs entstandenen Atommüll zurück nehmen zu müssen. Dazu bestehen verbindliche Verträge.

Die neuen Verzögerungen könnten nun aber auch in Frankreich zu weiteren Kosten führen, denn – so heißt es im Spiegel: „Die verspäteten Rücktransporte könnten die deutsch-französischen Beziehungen belasten. In La Hague müssten wegen des deutschen Atommüllstaus womöglich die Zwischenlager ausgebaut werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Franzosen Anspruch auf finanzielle Entschädigung erheben.“

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