Extreme nukleare Sicherheitsanforderungen: Panzerfahrzeuge für hochradioaktive Atomtransporte

Atomanlagen ebenso wie Atomtransporte stehen angesichts der enormen Gefahrenpotentiale auch unter besonderer Beachtung der Sicherheitsbehörden. Aus gutem Grund: Denn nicht nur ein technischer Störfall, sondern auch ein terroristischer Angriff auf einen Reaktor, ein Atommülllager oder einen Castortransport hätte möglicherweise fatale Folgen. Klar ist: Moderne Waffen und schwere Flugzeuge sind ohne weiteres in der Lage, Reaktorgebäude oder Castorbehälter selbst durch dicke Mauern hindurch zu durchschlagen. Angriffe wären heute nicht mehr nur von Staaten zu erwarten. Auch einzelne Gruppen oder „Zellen“ könnte sich die Mittel beschaffen, um erfolgreich derartige Anschläge durchzuführen. In Lubmin/Greifswald muss deshalb ein komplett neues Atommülllager gebaut werden. Und solche Risiken waren einer der Gründe, warum dem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Brunsbüttel per obersten Gerichtsbeschluss die Genehmigung entzogen wurde. Derzeit werden an allen Zwischenlagern sogenannte Härtungen und andere Maßnahmen geplant oder umgesetzt. Wenig ist bekannt, wie die noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerke geschützt werden (können). Doch auch für Atomtransporte müssen erheblich größere Sicherheits- und Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, weil die Risiken von Anschlägen deutlich höher bewertet werden: Panzer-Fahrzeuge, 130 Tonnen schwer, hochradioaktiv und weit mehr als drei Millionen Euro teuer. Ohne Personalkosten für den Begleitschutz. Zuletzt 11.000 Sicherheitskräfte für einen Castortransport von Nordenham nach Biblis.

  • Terrorschutz (Nuklear Sicherheit) und „Sonstige Einwirkungen Dritter“: Alles zum Thema SEWD auf umweltFAIRaendern.de

Neben einer massiven Erhöhung von Polizei- und Sicherheitskräften werden für den Transport z.B. von atomwaffenfähigem und hochradioaktivem Uranbrennstoff aus dem Forschungsreaktor Garching in das Zwischenlager Ahaus neue, extrem gepanzerte Fahrzeuge entwickelt. Mit einem Gewicht von deutlich über 100 Tonnen sollen diese Panzer-Fahrzeuge schwerstens bewacht künftig Atomtransporte durchführen. Zum Einsatz könnten diese Fahrzeuge auch für den Transport von über 150 Castorbehältern aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus (NRW) oder gar für einen Atommüllexport in die USA kommen (dann zum Umschlagshafen in Nordenham). Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte zu diesem Thema jüngst im Rahmen der Haushaltberatungen Fragen auf den Weg gebracht (Siehe hier, insbesondere unter Punkt V).

Das Unternehmen, das diese Panzer-Fahrzeuge später einsetzen will, ist die „DAHER Nuclear Technologies GmbH (DAHER)“. Wie genau diese neunachsigen und ca. 130 Tonnen schwere Fahrzeuge konstruiert sein werden, ist natürlich Geheimsache. Aber sie sind im Zusammenhang mit den Jülicher Transporten bereits „Gegenstand laufender atomrechtlicher Genehmigungsverfahren“, heißt es in den Antworten der Bundesregierung. Auch für die Atomtransporte aus Garching natürlich. „Nach Angaben der JEN mbH ist die Fertigung der Zugmaschinen jedoch grundsätzlich abgeschlossen. Aktuell erfolgten spezielle Umrüstungen, deren Abnahme durch Behörde und Gutachter noch ausstünden. Spezifikationen der Zugmaschinen unterlägen der Geheimhaltung“ heißt es dort weiter. Die JEN ist die staatliche Gesellschaft, die sich um die Beseitigung der verstrahlen Atomanlagen und Materialien des Forschungszentrums Jülich kümmert und damit noch Jahrzehnte beschäftigt sein wird.

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Auch zu den Kosten derartiger Panzer-Fahrzeuge hatte der Linken-MdB gefragt und als Antwort mitgeteilt bekommen: „Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen. Die Kosten sind zu 70 % durch den Bund aus dem Einzelplan 30 und zu 30 % durch das Land NRW zu tragen (Einzelplan des MWIDE).“ Es bleibt nun eher das Geheimnis der Bundesregierung, was denn diese „behördlichen Abnahmekosten“ sein sollen – und warum diese Kosten dann im Konkreten verschwiegen werden.

Wie akut die Problem mit dem Terrorschutz bei den Atomanlagen und -Transporten inzwischen sind, zeigt auch eine jetzt geplante Atomgesetznovelle, zu der die Verbändeanhörung auf Basis eines Referentenentwurfs gerade beendet wurde. Offenbar wollen das für Genehmigungen zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesumweltministerium – vermutlich im Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden – den  Terrorschutz jetzt in das Atomgesetz schreiben – mit der Folge, dass Klagen von Anwohner*innen kaum noch möglich sein werden und selbst Richter und Gerichte keine wirkliche Überprüfung mehr durchführen könnten. Greenpeace und der BUND kritisieren massiv, abgestützt auf ein Gutachten des Atom-Rechts-Experten Ulrich Wollenteit, dass die Bundesregierung eine „Entmachtung der Gerichte“ plane. Bei Umweltorganisationen fordert in einem scharfen Ton, dass dieser Entwurf in keinem Fall Gesetz werden darf. Auch der Anwalt Wollteit kritisiert das Gesetzesvorharben scharf und bezeichnet Teile des Referentenentwurfs als verfassungswidrig.

Es geht um gravierende Regelungen, die an die Grenz der Rechtstaatlichkeit gehen. Wollenteit schreibt: „Die in dem Referentenentwurf vorgenommene Konkretisierung des Funktions-vorbehaltsvorbehalts konstruiert für den Bereich von SEWD einen Raum, der letztlich jedweder Rechtskontrolle entzogen ist. Der Entwurf verstößt damit gegen Art. 19 Abs. 4 GG und ist deshalb verfassungswidrig.“

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Biblis – Urteilsbegründung des Eilverfahrens

Im Eilverfahren um die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver verglaster Atomabfälle aus der Plutoniumfabrik in Sellafield im hessischen Biblis hatte der BUND bislang keinen Erfolg. Der Umweltverband hatte gegen die vom zuständigen „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) erteilte Einlagerungs-Genehmigung geklagt und auf erhebliche Sicherheitsmängel hingewiesen. Damit ist aber das Verfahren in der Hauptsache nicht entschieden. Die Begründung für die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (6. Senat) mit dem Aktenzeichen 6 B 2381/20.T ist hier online und hier direkt als PDF.

Anfang Dezember erfolgte der mit rund 11.000 Polizeikräften gesicherte Atomtransport (siehe hier). Wegen der Corona-Pandemie hatten die Polizeigewerkschaft und auch der niedersächische Innenminister auf eine Verschiebung gedrängt. Bereits im Frühjahr war der Castor-Transport deshalb abgesagt worden. Relevant ist dieses Klage-Verfahren auch, weil ähnliche spezielle Atomabfälle auch noch in die Zwischenlager von Brokdorf und Isar/Niederaichbach per Castor transportiert und eingelagert werden. Aus Frankreich kommen außerdem Atomabfälle per Castor zum Zwischenlager nach Philippsburg.

Bislang befinden sich mit Ausnahme von Gorleben in den bundesdeutschen Zwischenlagern abgebrannte hochradioaktive Brennelemente. Verglaster Atommüll stellt besondere Anforderungen an Behälter und vor allem an die Reparaturkonzepte, für den Fall, dass die Behälter undicht werden. Die Klage des BUND Hessen bekommt möglicherweise auch mit Blick auf eine vom BaSE und BMU angestrebte Atomgesetz-Änderung: Mit der 17. AtG-Novelle sollen die Regelungen zum Terrorschutz und „Sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) massiv verschärft werden. Die Klagerechte würden damit massiv eingeschränkt und die Befugnisse der Gerichte erheblich eingeschränkt.

AKW Krümmel mit geringeren radioaktiven Ableitungen beim Rückbau

Nachdem in mühseligen Verhandlungen Vattenfall dazu bewegt werden konnte, die radioaktiven Ableitungen beim Rückbau des AKW Brunsbüttel (Link zur Vattenfall-Seite) gegenüber den bisherigen Emissionen deutlich zu reduzieren, wird es jetzt auch zu entsprechenden Reduzierungen beim AKW Krümmel kommen. Das hat unter anderem das Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LAgA) auf seiner Homepage in einer Stellungnahme bekannt gemacht. Vattenfall hat das hier bestätigt. Vorausgegangen waren entsprechende Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltgruppen, weil der Konzern zunächst angestrebt hatte, mit den gleichen Ableitungen wie beim Reaktor-Betrieb in den Rückbau zu gehen. Nach Mitteilung von Vattenfall befinden sich im AKW Krümmel seit Ende 2019 keine Kernbrennstoffe. Damit ist der Reaktor gemeint. Der Rückbau dürfte möglicherweise 15 Jahre dauern. Im benachbarten Zwischenlager stehen die bestrahlten Brennelemente in Castoren verpackt und verbleiben dort vermutlich bis weit über die 2050er Jahre. Etwa bis Mitte der 2040er Jahre ist die Zwischenlagerung bislang genehmigt. Unweit vom AKW befindet sich außerdem die ehemalige Atomforschungsanlage GKSS (heute Helmholtz-Zentrum, HZG). Die Anlage ist schon seit Anfang der 2000er Jahre stillgelegt. Der seit Jahren beantragte Rückbau ist aber bis heute nicht genehmigt.

 

AKW Brokdorf: Mitreden in Sachen Stilllegung – Erörterungstermin im Februar 2021

Noch bis Ende 2021 soll das AKW Brokdorf Atomstrom produzieren. Mit Erlaubnis der zuständigen Atomaufsicht sogar noch mal mit Volldampf, denn Leistungsbeschränkungen, die in den letzten Jahren den Betrieb limitierten, wurden in der Schlussrunde aufgehoben. Die von den grünen geführte Atombehörde hat nun angekündigt (siehe auch unten), dass der im Rahmen der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehene Erörterungstermin bereits Anfang Februar 2021 stattfinden soll. Aus derzeitiger Sicht ist klar, dass angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie die Durchführung des Erörterungstermin per Videokonferenz stattfinden wird. Das wird nach den bisherigen Erfahrungen mit derartigen „Ersatzmaßnahmen“ eine ernsthafte Diskussion der von PreussenElektra/E.on zur Genehmigung vorgelegten Planung deutlich erschweren.

Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (PDF)

• zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) sowie
• zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zum Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe

Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Vorhaben findet gemäß § 8 AtVfV am Montag, den 15. Februar 2021, im Elbeforum, Von-Humboldt- Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ein Erörterungstermin mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin wird ggf. an den darauffolgenden Tagen bis zum 19. Februar 2021 fortgesetzt. Er beginnt jeweils um 09:30 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr). Eine persönliche Ladung der Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin erfolgt nicht.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. In dem Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AtVfV nicht öffentlich. Teilnehmer, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, müssen sich beim Einlass ausweisen können (z.B. durch Per- sonalausweis).

Aus organisatorischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die in Zusammenhang mit COVID-19 erforderlichen infektionsschützenden Maßnahmen, bitten wir dringend um Ihre vorherige Anmeldung zum Erörterungstermin. Sofern Sie teilnehmen möchten, senden Sie Ihre schriftliche Anmeldung bitte bis zum 11.01.2021 an folgende Adresse:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisie-rung des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

Alternativ können Sie sich bis zum 11.01.2021 auch per E-Mail an uvp.sagkbr@melund.landsh.de anmelden. Geben Sie in Ihrer Anmeldung bitte Ihren Vor- und Nachnamen an.

Soweit die Durchführung des Erörterungstermins in Anbetracht der Entwicklung der COVID19-Pandemie nicht tunlich erscheint, wird seitens der Reaktorsicherheitsbehörde eine digitale Erörterung in Form einer Online-Konsultation angestrebt. In diesem Fall erfolgt rechtzeitig eine erneute öffentliche Bekanntmachung über das Verfahren und die terminliche Abfolge.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Veranstaltung über die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben und Hygienebestimmungen (z. B. Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase, Abstandsregeln etc.). In diesem Zusammenhang ist insbesondere den Vorgaben aus der Ver- ordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung Folge zu leisten. Die entsprechenden Vorschriften sind unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

abrufbar. Bitte beachten Sie im Veranstaltungsgebäude darüber hinaus auch unbedingt die allgemeinen Hygieneregeln (siehe beispielsweise Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder auf infektionsschutz.de) und die vor Ort gegebenen Hinweise.

Kiel, den 20.11.2020

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