Stilllegung AKW Brokdorf – Mehr Sicherheit auch beim Rückbau gefordert

Insgesamt über 800 Einwender*innen – darunter die BUND Landesverbände von Schleswig-Holstein und Hamburg (dort ist auch die umfassende Einwendung online) – fordern auf Initiative von „Brokdorf-Akut“ von der Landesregierung in Schlewswig-Holstein mehr Sicherheit beim geplanten Rückbau des noch bis Ende 2021 am Netz befindlichen Atomkraftwerk Brokdorf. Darüber berichtet unter anderem der NDR oder das Neue Deutschland. Zuvor hatte die grüne geführte Atomaufsicht in Kiel die Öffentlichkeitsbeteiligung für die atomrechtliche Abbaugenehmigung in Corna-Zeiten mitten in den Sommerferien gestartet. Die Behörde wird sich nun mit den Einwendungen befassen und dann zu einem Erörterungstermin einladen, auf dem die Argumente für mehr Sicherheit diskutiert werden. Die Frage ist, ob die Behörde damit so verfährt, dass erst ein möglichst späterer Termin erfolgt, um eine „Vor-Ort-Live“-Diskussion möglich zu machen. Wegen der Corona-Regelungen könnte auch eine Video-Veranstaltung oder gar keine angeordnet werden. Für besondere Eile gibt es in dem Verfahren angesichts des geplanten Abschalttermins eigentlich keinen Grund. Es stünde einem grünen Atomministerium natürlich gut zu Gesicht, die ohnehin mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt unter den Coronoa-Einschränkungen nicht noch weiter zu beschneiden.

Endlagersuche hochradioaktive Abfälle: Bundesamt eiert zu ersten Einsichten

Nach viel Kritik über den geplanten Ablauf des Suchverfahrens nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle kommt das zuständige Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung langsam zur Besinnung. Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Ende September nun den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete vorlegt und darin erstmal für ein solches Atommüll-Endlager geeignete Regionen benennt, wird Mitte Oktober in Kassel nun wohl doch nur eine Infoverstaltung stattfinden – und noch nicht wie bisher vom BASE gegen massiven Protest beschleunigt vorangetrieben, die nach Gesetz auf sechs Monate befristete Teilgebiete-Konferenz. Unklarheiten aber bleiben beim wenig transparenten Kurs von BASE. Aber das ist vermutlich auch Folge der Gesichtswahrung beim zurück rudern? Und ein neuer Vorschlag für die Präsens-Veranstaltung in Kassel, zu der nun maximal 200 Gäste zugelassen werden sollen – und einer ingesamt per Video-Konferenz geplanten Veranstaltung – dürfte noch heftige Diskussionen angesichts des brisanten Themas zur Folge habe. Immerhin gilt es, eine Eskalation wie jahrzehntelang um den bislang einzigen (ehemaligen oder auch wieder künftigen) Standort Gorleben zu verhindern. Ohnehin keine leichte Aufgabe. Aber im Zeichen von Corona ganz sicher noch ein gutes Stück schwerer.

Jede Menge Atommüll: Bundesregierung über Umgang und Behandlung atomarer Abfälle

Wenige Wochen bevor das Suchverfahren für ein dauerhaftes unterirdisches Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in die „heiße Phase“ kommt, liegt jetzt mit Blick auf EU-Vereinbarungen der aktuelle „Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ vor. Das Kabinett hat den Bericht aus dem zuständigen Bundesumweltministerium zugestimmt. Natürlich ist alles unter Kontrolle, auch wenn es bis heute keine wirklichen Lösungen gibt und immer neue Zwischenschritte verkündet werden müssen.

Der Bericht der Bundesregierung führt alle Arten von radioaktiven Abfällen auf, die in Deutschland erzeugt und gelagert werden müssen. Nicht nur die hochradioaktiven Abfälle z.B. in Form der abgebrannten Brennelemente sind damit gemeint. Auch andere hochradioaktive Abfälle, aber auch die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle z.B. aus dem Betrieb der Atommeiler sind hier genannt.

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung dieser Atomabfälle weitgehend ungeklärt. Von einer Zwischenlagerung zur nächsten Zwischenlösung werden diese brisanten und gefährlichen Abfälle seit Jahrzehnten nur hin und her verschoben. Wie diese für eine Million Jahre dauerhaft und sicher von der Umwelt und den Menschen abgeschirmt werden können, ist bis heute weltweit ungeklärt.

Der Schacht Konrad in Salzgitter, vorgesehen für leicht- und mittelradioaktive Abfälle hat sich aufgrund immer neuer Probleme immer wieder verzögert. Weil das so ist, müssen landauf landab neue vermeintliche Zwischenlager gebaut werden. In den „Endlagern“ ASSE II muss aufgrund der Gefahr von Wassereinbrüchen und einstürzenden Salzkammern die Rückholung organisiert werden und in Morsleben kommt die geplante Schließung aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise bis heute nicht voran.

Das ehemals in Gorleben geplante Endlager für hochradioaktiven Atommüll war bislang nicht durchsetzbar. Einerseits geologisch nicht geeignet, andererseits politisch verbrannt, musste die „große Politik“ nicht nur von CDU/CSU, SPD und Atomwirtschaft nach der Fukushima-Katastrophe aufgrund der heftigsten Proteste im Wendland einen neuen Anlauf entwickeln. Dieses neue Verfahren ist mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) seit 2017 am Start. Ende September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlager mbH nun einen sogenannten Teilgebiete-Bericht, in dem erstmals Regionen miteinander verglichen werden sollen. Anders als früher in Gorleben, soll es dabei jetzt trotzdem wieder in Gorleben und aber auch anderswo transparent, nach wissenschaftlichen Kriterien und mit vermeintlich sehr viel Bürger*innenbeteiligung ablaufen.

Rot-Grüner Hamburger Senat verteidigt Vattenfalls wirtschaftliche Interessen – Demo gegen Moorburg

Es klingt wie ein schlechter Film: Der rot-grüne Senat in Hamburg verteidigt am 1. September vor dem Oberverwaltungsgericht Vattenfalls wirtschaftliche Interessen für das 1.600 MW-Kohlekraftwerk in Moorburg gegen den BUND. Der Umweltverband will mit einer Klage verhindern, dass der Atom- und Kohle-Konzern Vattenfall für das überflüssige Kohlemonster in Moorburg ungehemmt Kühlwasser aus der Elbe ziehen darf und damit nicht nur das Klima weiter ruiniert, sondern auch dem ohnehin schwer belasteten Fluss noch weiter schädigt. Während Aktivist*innen von Ende-Gelände Hamburg mit einer Paddelaktion gegen Vattenfall am 30. August auf der Elbe demonstrieren, rufen der BUND und FRIDAY FOR FUTURE gleichzeitig zu einer Fahrraddemonstration mit Kundgebung vor das Kraftwerk Moorburg auf.

Der rot-grüne Senat hat zwar im Koalitionsvertrag verabredet, den Ausstieg aus Moorburg bis 2025 auf den Weg zu bringen. Ein Block des Kohlekraftwerks soll bis dahin abgeschaltet, der andere auf Gas umgestellt werden. Fachleute sehen derzeit nicht, wie das wirtschaftlich machbar sein soll. Daher will der Senat eine Machbarkeitsstudie auf den Weg bringen. Kurios: Das Kraftwerk gehört Vattenfall und nicht dem Senat. Doch über die Gespräche oder Verhandlungen schweigt sich der Senat aus. Das zeigen die Antworten des Senats auf Schriftliche Kleine Fragen des Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (siehe dort die Spiegelstriche oder auch hier direkt vom Server der Bürgerschaft: Drucksache 22/861 hier als PDF und die Nachfragen in der Drucksache 22/1008 ist hier als PDF online.)

Allerdings hat der Senat dem Linken Abgeordneten bestätigt, dass Teile des Vattenfall-Kraftwerks auf öffentlichen Grundstücken der Hansestadt gebaut sind und der Senat damit auf Vattenfall einwirken könnte.

Vor diesem Hintergrund findet nun der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht statt, in dem es um Vattenfalls wirtschaftliche Interessen gegen den Schutz der Umwelt geht. Vattenfall will die kostengünstigere Kühlung des Kohlekraftwerk über die direkt Wasserentnahme aus der Elbe erreichen. Der BUND hatte zuvor gerichtlich durchgesetzt, dass bislang ein Hybrid-Kühlturm von Vattenfall eingesetzt werden muss. Der schont war in erheblichem Umfang Elbe und Fische, verringert aber die Effizienz des Kraftwerks mit entsprechenden wirtschaftlichen Verlusten für Vattenfall. Die von Jens Kerstan geführte Umweltbehörde streitet in der Sache an der Seite von Vattenfall gegen den BUND.

Über das Gerichtsverfahren hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet:

Dokumentation von der BUND Seite: FAHRRADDEMO zum Kohlekraftwerk Moorburg – 30. August 2020 – 12:00 Uhr – vor der Umweltbehörde in Wilhelmsburg

Fridays for Future, der BUND Hamburg und die BUNDjugend rufen dazu auf, gemeinsam ein Zeichen gegen den schleppenden Kohleausstieg, die Klimakrise und die Unternehmenspolitik des Vattenfall-Konzerns zu setzen. Das Kohlekraftwerk Moorburg ist Norddeutschlands Klimakiller Nummer 1.

    • Wann? Sonntag, 30. August 2020 – Start 12 Uhr
    • Wo? Vor der Umweltbehörde, Neuenfelder Straße 19 in Wilhelmsburg
    • Kundgebung: vor dem Kohlekraftwerk Moorburg

Das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ist es ein Kohleverlängerungsgesetz, weil es den Weiterbetrieb bis 2038 und hohe Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken ermöglicht.

Die Ankündigung von Bürgermeister Peter Tschentscher, das Kraftwerk vorzeitig auf andere Technologien umzurüsten, darf nicht dazu führen, dem Vattenfallkonzern den Ausstieg zu vergolden. Nicht die Steuerzahler*innen, sondern der Konzern selbst muss den Bau und damit die drei Milliarden teure Fehlentscheidung verantworten.

Die Politik will es offensichtlich anders: am 1. September verhandelt das Hamburger Verwaltungsgericht eine Klage, mit der der BUND sich für eine „Elbe-verträglichere“ Kühlung des Kraftwerks einsetzt. Gegnerin ist die Umweltbehörde, die damit – wie sie selbst zugibt – u.a. die wirtschaftlichen Interessen Vattenfalls vertritt.

Deshalb und gegen die klimazerstörende Kohleverbrennung gehen wir am 30. August 2020 auf die Straße! Schnapp dein Fahrrad und komm mit!

*Teilnahme nur mit Fahrrad möglich (oder mit den „Anti-Kohle-Kidz“ per Kanu – Info auf allen social media Kanälen der Gruppe)

Uran-Brennstoffexporte: Klage gegen die Bundesregierung

Atomkraftgegner*innen haben heute Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomkreaktoren eingereicht. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Die Fraktionen von DIE LINKE und Die Grünen haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge abgelehnt. In Niedersachsen (Lingen) und in Nordrhein-Westfalen (Gronau) haben allerdings lange Jahre auch mitregierende Grüne wenig gegen die Uranfabriken unternommen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die PM der Kläger vom 13.8.2020

Klage gegen Exportgenehmigung für Brennelemente: Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt – „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“ – Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor.

Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.

„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.

Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.

Hintergründe:

Der Betrieb von Doel 1 und 2 wird, obwohl rechtswidrig, bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird vom staatlichfranzösischen Atomkonzern EDF-Framatome betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Sie verfügt bislang trotz des beschlossenen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken.
Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 wird die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist ebenso wie die Brennelementefabrik vom Atomausstieg in Deutschland bislang ausgenommen.
Gegen beide Atomanlagen gibt es seit Jahren immer wieder Proteste, zuletzt in Gronau am 9. August zum 75. Jahrestag der Atombombenabwürfe über Nagasaki und Hiroshima.

Herausgeber*innen:

  • Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
  • AntiAtomBonn
  • Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
  • IPPNW – Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/ Ärzte in sozialer Verantwortung
  • SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
  • Stop Tihange Deutschland e. V.
  • Umweltinstitut München e.V.

Weitere Infos:

Atomstadt Lingen

Sofortiger Atomaustieg Münster

Stop Tihange Deutschland e.V.

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