Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit

Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29.Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten Dr. Michael Mehnert vom Endlagerdialog als Sachverständigen benannt. Das Nationale Begleitgremium informiert außerdem hier.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

Die kommerzielle Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist auf dem Weg, Geschichte zu werden. Angesichts der Preisentwicklungen wird das Ende der Atomreaktoren ökonomisch nur noch von Staaten aufgehalten, die in der einen oder andere Weise militärische Ambitionen mit dieser Technik verknüpfen. Was aber bleiben wird, sind enorme Mengen radioaktiver Abfälle aller Art, mit denen sich – ob sie wollen oder nicht – künftige Generationen noch rumschlagen und technologisches Know-How bereit halten müssen, um die enormen Gefahren soweit möglich zu kontrollieren. Der Atommüllreport befasst sich mit diesen Problemen und hat jetzt eine spannende und überaus informative Video-Veranstaltungs-Reihe unter dem Titel „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“ aufgelegt. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert das Programm hier:

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe startet am 5. August 2020 und findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-05-08-2020(at)atommuellreport.de

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
anmeldung-12-08-2020(at)atommuellreport.de

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
anmeldung-19-08-2020(at)atommuellreport.de

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Jochen Stay, .ausgestrahlt e.V.
anmeldung-26-08-2020(at)atommuellreport.de

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-02-09-2020(at)atommuellreport.de

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
anmeldung-09-09-2020(at)atommuellreport.de

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
anmeldung-16-09-2020(at)atommuellreport.de

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

Rückholung Atommüll ASSE II: Zu langsam – Protokoll einer Anhörung

Kritik an den schleppend laufenden Arbeiten zur Rückholung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem von unkontrollierten Wassereinbrüchen bedrohten Atommüllendlager ASSE II gibt es von allen Seiten. Auch LINKE Bundestagsabgeordnete hatten wiederholt eingefordert, dass Behörden und Betreiber ihre Arbeiten intensivieren müssten. Die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Abfälle waren jüngst auch Thema einer Anhörung im Bundestag, deren Wortprotokoll jetzt hier zum Download bereit steht (PDF).

Nach der Anhörung gab es weitere Kritik. Anlass war der längst überfällige Rückholplan, der eher als eine Art Rückholskizze zu bewerten ist. Selbst die Aufsichtsbehörde Base hat daran Kritik geäußert und die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aufgefordert, die Planungen zu konkretisieren. Auch aus den Reihen des neustrukturierten Begleitprozesses mit Kommunalen und Bürger-Vertreter*innen – ASSE-2-Begleitgremium (A2B) – gibt es Forderungen, dass die notwendigen Tätigkeiten intensiver vorangebetrieben werden müssten, der Betreiber sich effektiver um die erforderlichen Genehmigungen bemühen müsse und vor allem das Bundesumweltministerium seine Leitungs- und Lenkungsaufgaben endlich aktiver wahrnimmt. Auch die Wissenschaftler*innen der Arbeitsgemeinschaft Optionenvergleich (AGO), die den A2B unterstützen, hat die bisherigen Vorlagen der BGE bemängelt.

Atommüll – Corona – Bundesamt und Bürgerbeteiligung: Bürgerinitiative gegen behördlich geplante Großveranstaltung

Wohin mit den hochradiaoktiven Abfällen? Gorleben? Oder anderswo? Ein neues Suchverfahren ist angelaufen und für den Herbst soll nun eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung starten, wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ihren sogenannten „Teilgebiete-Bericht“ vorlegt, in dem diejenigen Regionen benannt werden, die möglicherweise irgendwann am Ende eines Prüfverfahrens zum Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden. Jede Menge Zündstoff und Aufregung. Soviel wäre wohl sicher.

Nur: Wie genau soll so eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Desaster Gorleben aussehen? Was brauchen Bürger*innen, Verbände und Kommunen für so eine Veranstaltung, damit nicht in fünf Sekunden eins, zwei, drei, viele neue Gorleben entstehen? Damit eng verbunden die Frage: Wann startet man das?

Dazu hat es schon VOR Corona vom BUND oder auch dem Nationalen Begleitgremium (NBG) Kritik an der miserablen Vorbereitung durch das Atommüllbundesamt Base gegeben und beide hatten schließlich eine Verschiebung des bislang geplanten Termins gefordert. Die Reaktion des Bundesamts: Eine Beschleunigung des Verfahrens! Eine Einladung zum Mitmachen sieht vielleicht anders aus.

Jetzt aber unter dem Eindruck von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen geht eine solche Veranstaltung erst recht nicht. Doch meint dieses Bundesamt mit einem König als Präsidenten: Das lässt sich auch alles per Videokonferenz machen. Basta!

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg fordert jetzt mit Klagedrohung, dass das zuständige Bundesamt endlich Einsicht zeigt und angesichs der enormen Bedeutung einer solchen Öffentlichkeits-Beteiligung einen besseren Rahmen – mit Bürger*innen, Verbänden und anderen – verabredet.

BI geht gegen behördlich geplante Großveranstaltung zur Endlagersuche im Herbst vor

Mit Hochdruck bereitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Fachkonferenz Teilgebiete vor, auf der die Ergebnisse der bisherigen Endlagersuche debattiert werden sollen. Dazu erstellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Sichtung von Geodaten aus dem Bundesgebiet einen Zwischenbericht. Mit der für das Wochenende am 17./18. Oktober 2020 in Kassel geplanten ersten Fachkonferenz beginnt das formale öffentliche Beteiligungsverfahren, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt wurde.

Doch wie soll eine derartige Auftaktkonferenz, zu der das Bundesamt nach eigenen Angaben „Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich“ erwartet, in Corona-Zeiten sicher und ohne Infektionsrisiko stattfinden? Wie kann sichergestellt werden, dass bei dem seit Jahrzehnten hoch umstrittenen Thema wirklich alle Interessierten teilnehmen können und niemand aus Angst vor einer Infektion mit COVID-19 von der Teilnahme absieht?

Vorsorglich hat sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) daher anwaltlich beraten lassen. Ein Schreiben des Berliner Rechtsanwalts Dr. Philipp Schulte wurde heute (23. Juni) an die Umweltministerin Svenja Schultze adressiert. Im Ergebnis heißt es dort:

„Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, das BASE anzuweisen, die lt. Mitteilung vom 22.5.2020 für den 17. und 18.10.2020 in Kassel geplante erste Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG) angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie um mindestens sechs Monate zu verschieben.“

Dieser Schritt ist aus Sicht der BI dringend geboten, um die gem. § 5 Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerinnen und Bürger sind danach ausdrücklich als „Mitgestalter“ in das Verfahren zur Endlagersuche einzubeziehen – nicht bereits zu Beginn des Standortauswahlverfahrens zu unterlaufen.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt dazu: „In der aktuell vorherrschenden COVID-19 Pandemie ist eine gefahrlose, physische Teilnahme an der Fachkonferenz mit vielen Menschen unmöglich. Daher ist zu befürchten, dass Menschen, insbesondere Angehörige von Risikogruppen, wegen der akuten Ansteckungsgefahr, die gerade bei großen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen besteht, von einer Teilnahme abgehalten werden. In der aktuell vorherrschenden Situation kann eine Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober nicht dem gesetzlichen Zweck entsprechend durchgeführt werden.“

Laut Konzeptpapier des BASE sollen „die Räumlichkeiten so organisiert [sein], dass sie Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich abdecken. Gleichzeitig werden die Teilnahme und die Beteiligung über digitale Formate ermöglicht und integraler Bestandteil der Fachkonferenz sein. Insgesamt sollen die Termine der Fachkonferenz inhaltlich aufeinander aufbauen.“

Sollte die Teilnehmerzahl vor Ort nun wegen der COVID-19 Pandemie beschränkt werden, verstößt dies gegen die Anforderung des StandAG. Der mögliche Verweis auf digitale Formate ist für eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Diskussion und Austausch völlig ungeeignet.

„Am Bildschirm lässt sich vielleicht passiv eine Diskussion verfolgen, der aktive diskursive Austausch und Dialog mit anderen ist hierbei -gerade bei der zu erwartenden Teilnehmendenzahl- unmöglich. Wer aber Verantwortung übernehmen will, mitreden und mitbestimmen will, muss bei der Konferenz physisch anwesend sein.“

Die von dem StandAG angestrebte Beteiligung lasse sich daher überhaupt nur dann erreichen, wenn die Menschen ohne Angst vor Ansteckung mit COVID-19 zusammenkommen und sich an der Konferenz beteiligen können.

Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Bei der derzeit für Oktober geplanten Fachkonferenz ist eine sichere Teilnahme freilich nicht ansatzweise möglich. Der Hauptübertragungsweg des Virus sind Aerosole, die sich in geschlossenen Räumen längere Zeit in der Luft halten können (vgl. RKI Steckbrief mwN).“

Schließlich wird die Umweltministerin auch an ihre Fürsorgepflicht für die mit der Durchführung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE und der bundeseigenen Firma BGE erinnert. Auch diese würden in dem Fall, dass sie dienstlich verpflichtet werden, eine solche Massenveranstaltung durchzuführen, einer unvertretbaren Gefährdung ausgesetzt.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt, wie das weitere Vorgehen aussehen müsste:

„Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie halten wir daher eine Verschiebung der ersten Fachkonferenz für unausweichlich. Nach unserer Einschätzung könnte der gem. § 9 Abs. 1 StandAG mit Beginn der Fachkonferenz vorzulegende Zwischenbericht des Vorhabenträgers im Oktober zunächst ohne weitere Erörterung veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit kann diesen dann zur Kenntnis nehmen und sich auf die später durchzuführende Fachkonferenz vorbereiten. Die gem. § 9 Abs. 2 StandAG vorgesehene Erörterung im Rahmen der Fachkonferenz sollte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Pandemie durch einen Impfstoff unter Kontrolle ist, nachgeholt werden.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Wärmeleitung unter der Elbe für Klimaschutz – Ersatz für das Kohle-Heizkraftwerk Wedel wird vorbereitet

Seit langem wird geplant, jetzt startet der rot-grüne Senat in Hamburg mitten in die Sommerferien hinein die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Modernisierung der Fernwärmeversorgung in Hamburg, die zum Ersatz des maroden kohlebefeuerten Heizkohlekraftwerks in Wedel führen soll. Demokratische Beteiligung geht irgendwie anders! Die Unterlagen für das „Planfeststellungsverfahren nach § 65 UVPG i.V.m. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeleitung „Fernwärmesystemanbindung-West“ (FWS-West) i.S.d. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG“ sind nun hier online gestellt. Die beantragte Fernwärmeleitung FWS-West soll vom Dradenau-Hafen unter der Elbe hindurch eine Verbindung in das westliche Fernwärmenetz herstellen. Vor dort aus sollen ebenfalls noch zu errichtende neue klimafreundlichere Anlagen die Wärme einspeisen, um so, vermutlich noch mal später als ehemals geplant (nun erst nach 2025, siehe auch hier), das Wedeler Kohlewerk abschalten zu können.

Die Unterlagen können auch hier als zip-Datei heruntergeladen werden (700 MB).

Eventuell geht die Abschaltung von Wedel aber auch schneller. Eine Bürgerinitiative hat per Eilverfahren aufgrund wiederkehrender und möglicherweise gesundheitschädlicher Emissionen aus dem Heizkraftwerk Wedel die Stilllegung vor Gericht gefordert (NDR oder hier Welt). Gearbeitet wird derzeit auch daran, das Wedeler Kohle-Werk zumindest teilweise in den Sommerurlaub zu schicken. Gutachten hatten Möglichkeiten aufgezeigt, dass damit CO2-Emissionen eingespart werden könnten. Gegen eine sommerliche Totalabschaltung gibt es aber technische Bedenken, da das alte Kraftwerk mit zu hohem (Kosten-)Aufwand verpackt werden müsste und dann evt. aus Altersgründen später trotzdem nicht wieder anspringt.

Ohne Wedel müsste Ersatzwärme per Gas eingespeist werden. Hamburg Wärme hat infolge des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ erst vor kurzem das Fernwärmenetz samt der dazu gehörigen Heizkraftwerke Tiefstack und Wedel wieder von Vattenfall übernommen. Zwar schreibt die Wärme Hamburg derzeit grüne Zahlen, aber Vattenfall hat viel unternommen, um den maximalen Nutzen für Vattenfall vor der Übergabe an Hamburg rauszuziehen und Investitionen wo möglich zu vermieden.

DOKUMENTATION DER SEITE mit den Unterlagen: Achtung – Datum beachten: 26.6.2020!

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit der FWS-West wird eine Verbindung zwischen der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau (KWK-Anlage Dradenau) und dem Weststrang, der Fernwärmetransportleitung Wedel, in Hamburg-Bahrenfeld geschaffen.

Die FWS-West hat folgende technische Kenngrößen:
• Leitungslänge der Fernwärmeleitung ca. 7,6 km
• Nennweite der Fernwärmeleitung DN 800 (jeweils Vor- und Rücklauf)
• Transportmedium: vollentsalztes und sauerstoffarmes Wasser gem. TAB-HW
• Auslegungsdruck 25 bar(ü)
• Auslegungstemperatur Vor- und Rücklaufleitung 140 °C
• Maximale Betriebstemperatur 133 °C

Der Verlauf der FWS-West beginnt südlich der Elbe am Werkzaun der KWK-Anlage Dradenau. Sie verläuft erdverlegt in der Dradenaustraße und Antwerpenstraße. Am Ende der Antwerpenstraße zweigt sie in den Tankweg ab und wird entlang des Gehölzes bis zum Jachtweg geführt. Dort entsteht der Startschacht für die Elbquerung, die durch den Bau einer begehbaren Tunnelanlage realisiert wird. Der Tunnel unterquert zunächst den Köhlfleethafen, anschließend die Elbe und endet nördlich der Elbe mit dem Zielschacht im südöstlichen Bereich des Hindenburgparks. Von dort wird die Leitung weiter erdverlegt den Hang hinauf bis zur Elbchaussee geführt, biegt anschließend in die Parkstraße ein und folgt ihr bis zum Übergang in die Groß Flottbeker Straße. Dabei wird die S-Bahn-Brücke Höhe Jeppweg mit einem Rohrvortrieb untergequert. In der Groß Flottbeker Straße verläuft sie weiter, kreuzt den Osdorfer Weg und wird in der Straße Zum Hünengrab bis zur Notkestraße geführt. In der Notkestraße wird die FWS-West in das bestehende Fernwärmenetz (Weststrang) eingebunden.

Das Leitungssystem „FWS-West“ besteht aus zwei Rohren, dem Vorlauf und Rücklauf. Der Vorlauf dient dem Transport des Heizwassers in das Fernwärmenetz und damit zum Verbraucher. Der Rücklauf des kalten Heizwasser vom Verbraucher bis zur KWK-Anlage wird über die Pumpstation Haferweg gewährleistet.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Adressen

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Referat Hafen, Störfallvorsorge und Planfeststellungen (I 11)

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail:planfeststellung-fernwaerme@bue.hamburg.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.06.2020 – 24.07.2020

Auslegungsinformationen

2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final) ( 2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final).docx 38.8 kB )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

01 Ordnerverzeichnis ( 01 Ordnerverzeichnis.pdf 49.4 kB )
02 Inhaltsverzeichnis_Rev2 ( 02 Inhaltsverzeichnis_Rev2.pdf 0.1 MB )
Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht ( Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht.zip 106.4 MB )
Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene ( Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene.zip 119.3 MB )
Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene ( Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene.zip 148.9 MB )
Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr ( Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr.zip 181.0 MB )
Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan ( Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan.zip 45.1 MB )
Ordner 6 Baugrunduntersuchung ( Ordner 6 Baugrunduntersuchung.zip 43.1 MB )
Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene ( Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene.zip 66.7 MB )
Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht ( Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht.zip 22.7 MB )

Weitere Unterlagen

FWS-West Planunterlagen (alle Ordner) ( FWS-West Planunterlagen (alle Ordner).zip 734.9 MB )
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