Kurz vor Weihnachten 2019 hatte des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE (ehemals BfE) die Einlagerung von radioaktivem Atommüll aus der Plutoniumfabrik im britischen Sellafield in das Zwischenlager Biblis genehmigt. Ein Atomtransport mit sechs Castor-Behältern soll noch in diesem Jahr in das Zwischenlager in Biblis rollen, vermutlich über den Seeweg bis Nordenham und weiter per Schiene. Jetzt ist auch die Genehmigung veröffentlicht und auf der Seite des Bundesamtes online gestellt (PDF, siehe auch hier direkt), in der die Behörde die Sicherheitsanforderungen und Auslegung für diesen besonderen Atommüll festlegt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren hatte das Amt für überflüssig erachtet. Erstmals darf in Glaskokillen verpackter Atommüll damit in einem Standortzwischenlager aufbewahrt werden, ohne dass eine installierte Heiße Zelle vorhanden ist. Bislang waren solche Castor-Behälter in Gorleben eingelagert worden. Für die erwarteten Transporte fehlt noch die entsprechende Genehmigung. Mehr zum Hintergrund siehe hier:
Jahr: 2020
Atommüllfreie Müritzregion – Wieso das denn?
Müritz – Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, kurz vor der Ostsee – atommüllfrei?! Unter diesem Titel haben sich Menschen und Einrichtungen aus der Region zusammengetan, um sich zu dem Thema atomarer Abfälle und deren Lagerung schlau zu machen. Was soll das? Darüber informiert die Region auf ihrer Homepage atommüllfreie Müritz.
Bis heute ist die gesamte Lagerung des aus fast 50 Jahren entstandenen – und entgegen verbreiteten Annahmen immer noch in sechs in Betrieb befindlichen AKWs neu entstehenden – Atommülls nur als temporäre Variation organisiert. Der hochradioaktive Atommüll wird in Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert. Nachdem sich Atompolitik und -industrie jahrzehntelang in Gorleben verrannt hatten, läuft nun nach der Fukushima-Katastrophe und einem abermals beschlossenem Atomenergie-Ausstieg ein neues Suchverfahren, wo denn ein möglichst sicherer, für die dauerhafte unterirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll geeigneter Standort, liegen könnte. Vielleicht wird das am Ende des Suchverfahrens in der Müritz-Region sein?
- Alles zum Thema Zwischenlagerung, zum Thema Atommüll und zum Thema Endlagersuche auf umweltFAIRaendern.
Nach über 50 Jahren Atomenergienutzung und zahlreichen intensiven politischen Konflikten soll endlich ein vergleichendes, wissenschafts- und kriterienbasiertes Verfahren zur Standortfindung durchgeführt werden. Viele Regionen könnten in den Blick von Bundesbehörden geraten, um in einem Auswahlverfahren den bestmöglichen Standort zu finden. Salz, Granit und Ton sollen als Gesteine auf ihre Eignung verglichen werden. Viele weitere Kriterien spielen eine Rolle (siehe unten gleich der BUND-Link). Auch Gorleben ist weiter im Spiel.
Aber als Folge dieses neuen Verfahrens könnte es auch für die Müritz-Region ernst werden. Im Herbst 2020 sollen erste Gebiete aus dem Suchverfahren nach einer laufenden Prüfung ausgeschlossen werden und damit diejenigen Gebiete, die für ein künftiges Endlager in Frage kommen könnten, eingrenzen. Danach sollen Regionen Schritt für Schritt zunächst oberirdisch, später unterirdisch verglichen und schließlich ein Ort für ein solches Endlager festgelegt werden.
- Das gesamte Verfahren und die Kritik daran aus Sicht des Umweltverbandes BUND
Bis in das Jahr 2031 soll dieses Verfahren laufen. Von vielen Experten als ambitioniertes Zeitziel bezeichnet. Eine Inbetriebnahme eines solchen Endlagers wäre dann ab 2050 vorgesehen. Auch hier gibt es ernstzunehmende Argumente, warum das nicht klappen kann.
- Atommüll: Der lange Marsch zum „Endlager“
- Atommüll muss länger zwischengelagert werden: Zeitplan für Endlagersuche nicht zu halten
Nur schwach radioaktiv? Unterschätzte Risiken und gefährliche Flickschusterei – eine Fachtagung
Atomenergie? Ist doch in Deutschland Geschichte, sagen inzwischen viele. Das ist nicht nur falsch, weil immer noch sechs Atommeiler samt Super-GAU-Risiko in Betrieb sind. Atomausstieg? Geht gar nicht: Denn was bleibt sind enorme Mengen unterschiedlicher Arten radioaktiver Atomabfälle. Beim Stichwort hochradioaktiv stellen sich Nackenhaare senkrecht: Klar, total gefährlich und das auch noch für eine Million Jahre. Schwach- und mittelradioaktiv: Nicht gut, aber ja auch nicht so schlimm? Oder? Welche Gefahren von diesen radioaktiven Abfällen ausgehen, darüber informiert der „Atommüllreport“, ein wissenschaftlich orientierter Zusammenschluss unterschiedlicher Anti-Atom-Initiativen, auf einer Fachtagung am 21. Februar in Hannover: „Unterschätzte Risiken – gefährliche Flickschusterei – Fachtagung zu den Problemen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle“.
UmweltFAIRaendern.de dokumentiert hier unten das Programm der Veranstaltung. Zur beitragspflichtigen Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich, siehe unten:
Fachtagung 21. Februar 2020: Unterschätzte Risiken – gefährliche Flickschusterei
Fachtagung zu den Problemen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle
Falsch deklarierte und rostende Fässer, vollgestopfte Zwischenlager und völlig veraltete Sicherheitsanforderungen kennzeichnen die Probleme beim Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen.
Die Abfälle lagern in über 40 Zwischenlagern und in den beiden alten Salzbergwerken ASSE II und Morsleben. Dort dringt heute Wasser ein, beide Bergwerke sind einsturzgefährdet. Ab 2027 sollen die Abfälle in das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD endgelagert werden, obwohl es in keiner Weise dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.
- Welche Gefahren gehen von den Abfällen aus?
- Woher kommt der Müll?
- Unter welchen Bedingungen lagern die radioaktiven Abfälle heute und wie kann die Sicherheit verbessert werden?
- Welche Kritik am Projekt Schacht KONRAD gibt es?
- Welches Risiko soll die Bevölkerung akzeptieren?
- Warum müssen die Sicherheitsanforderungen aktualisiert werden?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen wollen wir im Rahmen der Fachtagung diskutieren.
Programm
11.00 Uhr Spezifische Gefahren schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, Dr. Hauke Doerk, Physiker, Umweltinstitut München
12.00 Uhr Vom Atomkraftwerk zum Atommüllfass – Probleme beim Rückbau und bei der Behandlung radioaktiver Abfälle, Wolfgang Neumann, Physiker
13.00 Uhr Mittagessen
14.00 Uhr Aktuelle Situation und Probleme der Zwischenlagerung schwach– und mittelradioaktiver Abfälle, Oda Becker, Physikerin
14.45 Uhr Aus der Zeit gefallen – Das Atommüllprojekt Schacht KONRAD, Ursula Schönberger, Politologin, Atommüllreport
15.30 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr Sicherheitsanforderungen an die tiefengeologische Lagerung schwach– und mittelradioaktiver Abfälle, Jürgen Kreusch, Geologe
17.00 Uhr Ende der Fachtagung
Teilnahmebeitrag
25.– Euro für Privatpersonen
100.– Euro für VertreterInnen von Behörden, Institutionen und Firmen
Auszubildende, Studierende und Nicht-Verdienende frei.
Im Beitrag enthalten sind Essen und Getränke.
Organisatorisches
Tagungsort: Raschplatzpavillion Hannover
Um Anmeldung bis zum 14.2.2020 wird gebeten: info(at)atommuellreport.de
Weltweit weniger Atomstrom – Erneuerbare gegen die Klimakrise!
Während es hierzulande gerade modern wird, eine neuen atomaren Hype herbeizureden, sorgt ausgerechnet die Internationale Atomenergie Agentur (IAEA) für gute Nachrichten. Aus deren Daten hat das IWR eine Auswertung mit dem Ergebnis vorgenommen: Die Stromerzeugung aus Atomkraftwerken hat 2019 abgenommen! Demnach wurden weltweit über 5.983 MW an nuklearer Stromerzeugung stillgelegt. Neue Atomkraftwerke sind jedoch nur mit einer Leistung von insgesamt 5.178 MW ans Netz gegangen. Damit ist der weltweite Anteil der nukleare Stromerzeugung insgesamt leicht zurückgegangen.
Während die IAEA als Förderorganisation für die Atomenergie massiv wirbt und sie als Alternative auch im Kampf gegen die Klimakrise preist, warnen unabhängige Experten davor, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben zu wollen. Mycle Schneider, Mitherausgeber des jährlich erscheinenden unabhängigen Welt-Reports zur Atomenergie warnte jüngst eindringlich in der Zeit: „Atomenergie verschlimmert die Klimakrise„. Die Atomenergie wäre zu teuer und käme auch viel zu spät hatte Schneider bereits vor einigen Woche zur Veröffentlichung des Welt-Reports erläutert (siehe Link unten).
Für den MdB Hubertus Zdebel ist klar, dass die Energiewende ohne Atom und Kohle stattfinden muss und der massive und zügige Ausbau der kostengünstigen Erneuerbaren Energie die Basis für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung darstellen wird. Die Blockadepolitik der Bundesregierung gegen den Ausbau der Erneuerbaren müsse endlich beendet werden, so Zdebel.
Auch die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt hatte vor einiger Zeit berichtet, dass die Atomenergie trotz aller Bemühungen entsprechend interessierter Kreise ihren Zenit offenbar überschritten hat.
- Kein Klima für Atomenergie: Gefährlich, zu teuer und nicht zukunftsfähig
- AKW Philippsburg wird abgeschaltet – Atommüll bleibt – Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe
- Hochradioaktiv: Atommüll-Weltreport zeigt Fakten des atomaren Wahnsinns
- Atomrisiken statt Klimakrise? Die Alternativen sind Erneuerbar
- World Nuclear Industry Report 2019: Atomenergie zu spät, zu teuer und kein Mittel gegen die Klimakrise!
Atomgesetz als Farce: Atommüllzwischenlagerung in Brunsbüttel – Bundesamt kritisiert Kieler Atombehörde und Vattenfall
Höchste bundesdeutsche Gerichte haben die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am AKW Brunsbüttel kassiert und in höchster Instanz als rechtlich fehlerhaft aufgehoben. Erhebliche Mängel nicht nur beim Terrorschutz hatten die Gerichte ausgemacht. Doch vor allem das grün geführte Atom-Umweltministerium in Schleswig-Holstein schert sich nicht sonderlich. Unmittelbar nach der Aufhebung der Genehmigung erlaubt das Ministerium wiederholt eine rechtlich abenteuerliche Bereitstellungs-Lagerung des brisanten Atommülls und ignoriert im Grunde das Urteil: Der Atommüll bleibt im Zwischenlager und es darf sogar noch mehr Atommüll hinzu gestellt werden. So wird Recht im Atomstaat zur Farce. Jetzt erteilte das Kieler Ministerium – obwohl die Neugenehmigung des Zwischenlagers immer noch beim Bundesamt für die Sicherheit der Entsorgung (BASE, ehemals BfE) immer noch aussteht – eine unbefristete Dauer-Aufbewahrungs-Genehmigung. Dazu berichtet der NDR hier.
- Update: In erfrischender Deutlichkeit hat die für das Zwischenlager in Brunsbüttel zuständige Genehmigungsbehörde BASE auf das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht reagiert und diese schwer kritisiert (siehe hier und unten). BASE wirft Vattenfall vor, wichtige Unterlagen zur Sicherheit bis heute nicht erbracht zu haben. Dabei geht es um Unterlagen zum Castor-Behälter. Wichtig dabei sind auch Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Planungen für einen Flüssiggas-Terminal in unmittelbarer Nähe des Zwischenlagers. Schon im Frühjahr 2019 hatte die Genehmigungsbehörde Vattenfall öffentlich kritisiert, weil das Unternehmen Berichte im laufenden Verfahren einfach nicht vorlegte . Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel dazu, waren jedoch in den Antworten der Bundesregierung wiederholt abgebügelt worden. Siehe hier Atommülllagerung im Ausnahmezustand: Vattenfall liefert nicht – Genehmigungsunterlagen Zwischenlager Brunsbüttel und hier: hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal. Doch nicht nur, dass Vattenfall das Genehmigungsverfahren zur Sicherheit und Sicherung der Lagerung hochradioaktiven Atommülls verzögert. BASE kritisiert nun das grün geführte Atomministerium in Kiel, weil deren unbefristete Erlaubnis nun erst recht dafür sorgen wird, dass Vattenfall das Verfahren schleifen lässt. Die Zwischenlager in Brunsbüttel ist das letzte seiner Art, dass wegen der fehlenden atomrechtlichen Genehmigung noch im Besitz eines AKW-Betreibers ist. Alle anderen Zwischenlager sind inzwischen verstaatlicht und im Besitz der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH.
- Siehe auch hier: Brunsbüttel hochexplosiv und radioaktiv: LNG Terminal meets Atommüll
Auch .ausgestrahlt nimmt in einer PM in sehr kritischer Weise zum Agieren der grünen Atombehörde in Schleswig-Holstein Stellung: „Anzuordnen, hochradioaktiven Atommüll einfach weiter in der Halle stehen zu lassen, deren Genehmigung die Gerichte wegen mangelnder Sicherheitsnachweise just kassiert hatten, war schon vor fünf Jahren dreist. Albrechts Vorgänger und Parteifreund Robert Habeck hat damals öffentlich erklärt, dass dieser Zustand ‚maximal‘ drei Jahre anhalten solle – Zeit für Vattenfall, um eine gültige Genehmigung für die Atommüll-Lagerung zu erwirken.“ Siehe weiteres auch bei IWR und in dieser dpa-Meldung.
- Illegale Castor-Zwischenlagerung Brunsbüttel? „Bereitstellung“ hat begonnen
- Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Atombehörde verlängert Ausnahmezustand für Castorlager
- Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Greenpeace warnt Schleswig-Holsteins Atomminister Habeck – Zustimmung wäre strafbar
- Dossier über das Chaos der Atommüllentsorgung – Das Brunsbüttel-Urteil und weitreichende Folgen
Unter anderem ist beim NDR zu lesen: „Anordnung zur Aufbewahrung jetzt unbefristet“. Weiter heißt es: „Für die Lagerung der Castoren gibt es zum Zwischenlager in Brunsbüttel momentan keine genehmigte Alternative. Die Behälter können also nicht einfach in andere Zwischenlager gebracht werden. In der nun zeitlich nicht befristeten Anordnung betont die Atomaufsicht, dass die Anordnung trotz der fehlenden Befristung nur vorläufigen Charakter habe. Sie könne die atomrechtliche Genehmigung nicht dauerhaft ersetzen. Außerdem müsse Vattenfall das reguläre Genehmigungsverfahren weiterhin ernsthaft betreiben, ansonsten würde die Aufsicht eingreifen.
Anwalt: „Die Atomaufsicht ist ein zahnloser Tiger“: Anwalt Ulrich Wollenteit war dabei, als das Oberverwaltungsgericht die ursprüngliche Genehmigung kassierte: Er hatte damals die klagenden Anwohner aus Brunsbüttel vertreten. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sagte NDR Schleswig-Holstein, er halte die Regelung ohne zeitliche Befristung für rechtswidrig. Für das Neugenehmigungsverfahren bringe die Regelung Probleme. „Da ist jetzt der Druck raus. Der Betreiber kann sich darauf ausruhen und das Verfahren verzögern“, sagte Wollenteit NDR Schleswig-Holstein. Die Atomaufsicht sieht diese Gefahr momentan nicht. Sollte Vattenfall das Verfahren nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt betreiben, werde man ergänzende Anordnungen treffen, heißt es in dem Papier.“
- Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal
- Siehe auch hier: Atommülllagerung im Ausnahmezustand: Vattenfall liefert nicht – Genehmigungsunterlagen Zwischenlager Brunsbüttel
Für das weitere atomrechtliche Genehmigungsverfahren könnte das Kieler Vorgehen zusätzliche Probleme zur Folge haben, denn schon seit längerer Zeit liefert Vattenfall als Betreiber nicht die erforderlichen Unterlagen, wie sich BASE wiederholt beschwert hat: „Fehlende Prüfunterlagen zu wesentlichen Sicherheitsfragen“, stellt der NDR fest und schreibt: „Das Genehmigungsverfahren ist komplex. Die Genehmigungsbehörde, die seit dem Jahreswechsel Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heißt, teilte NDR Schleswig-Holstein auf Nachfrage mit, Vattenfall müsse noch fehlende Unterlagen einreichen. Es handele sich dabei um Unterlagen, die „wesentliche Fragen zum Nachweis der Sicherheit“ betreffen. Das Amt habe mehrfach bei Vattenfall nachgehakt, trotzdem fehlten unter anderem Unterlagen zur Sicherheit der Castor-Behälter.
Betreiber Vattenfall teilte NDR Schleswig-Holstein auf Nachfrage mit, man habe bereits Unterlagen nachgereicht, es sei jedoch immer wieder zu Nachforderungen des Bundesamtes gekommen. Bezüglich der Castor-Behälter sei man auf Nachweise des Herstellers angewiesen. Auf die „terminliche Abarbeitung“ habe das Unternehmen deshalb wenig Einfluss. Das Bundesamt macht inzwischen keine Angaben mehr zur Dauer des Verfahrens. Vattenfall hofft noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung.“
Dokumentation von der Homepage des BASE: Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel
Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel Quelle: BASE
Mit der unbefristeten Anordnung zur weiteren Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager am Atomkraftwerkstandort Brunsbüttel hat der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung geäußert, dass von der Genehmigungsbehörde BASE und dem Zwischenlager-Betreiber „…diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu erklärt Lisa Ahlers, Sprecherin des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung:
„Für eine atomrechtliche Genehmigung sind von Betreibern der Atomanlagen ohne Wenn und Aber belastbare und prüffähige Unterlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erbringen. Die Kieler Atombehörde im Umweltministerium ist umfassend über leider immer noch ausstehende Unterlagen durch die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG bei dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert, u.a. zu den CASTOR-Behältern und der in unmittelbarer Nachbarschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle geplanten Störfallanlage. Eine auch im Interesse der Bundesbehörde liegende Beschleunigung des Verfahrens kann durch die aufsichtliche Einwirkungsmöglichkeit des Umweltministers auf die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG erreicht werden, indem er das Unternehmen zur zeitnahen Vorlage von vollständigen Antragsunterlagen verbindlich verpflichtet. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein legt mit seiner öffentlichen Rechtfertigung für eine unbefristete aufsichtliche Anordnung für das Zwischenlager Brunsbüttel und der damit verbundenen Aufforderung an das Bundesamt die ,vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid‘ zu ersetzen, ein bemerkenswertes Verständnis von notwendigen Sicherheitsnachweisen an den Tag.“
Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Die gültige Genehmigung erlosch infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ist eine Anordnung der Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und ländliche Räume. Die Anordnung hat das MELUND am 17. Januar 2020 ohne Nennung einer Frist verlängert. Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, eine Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall, hat am 16. November 2015 eine Neugenehmigung beantragt.
Sicherheitsnachweise noch ausstehend
Derzeit fehlen nach wie vor entscheidende Sicherheitsnachweise, um die Genehmigungsvoraussetzungen für das Zwischenlager zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Nachweisunterlagen für CASTOR-Behälter. Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung dar. In dieser muss die Antragstellerin darlegen, welche Auswirkungen das beantragte Vorhaben auf die Umwelt haben kann. Eine UVP kann erst dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise Fragen zu Auswirkungen eines Störfalles durch benachbarte Anlagen bewertet werden können. Für das beantragte Standort-Zwischenlager Brunsbüttel betrifft dies insbesondere die derzeit geplante Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal).
Das Ende des Genehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich die Antragstellerin, die für einen zügigen Abschluss alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorzulegen hat. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zusammen mit der KKB Antragstellerin im Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Brunsbüttel. Die BGZ ist dem Verfahren formal beigetreten. Das Verfahren wird aber nach wie vor von der KKB fortgeführt, die Verantwortung liegt weiterhin bei der KKB.
Hintergrund: Urteil des OVG Schleswig
Mit Urteil vom 19. Juni 2013 hob das OVG Schleswig die Aufbewahrungsgenehmigung von 2003 auf. Rechtskräftig wurde das Urteil mit dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Keine der genannten Gerichtsentscheidungen erfolgte, weil Sicherheitsdefizite festgestellt worden sind. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers (etwa gegen Terrorangriffe) nicht geäußert. Es wurde bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren dieser Punkt nicht hinreichend ermittelt worden sei. Zwar hat die damalige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, in den Gerichtsverfahren dargelegt, dass es alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft habe. Dem BfS wurde jedoch untersagt, die zugrundeliegenden Unterlagen im Verfahren offen zu legen.
