Anhörung Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Atomanlagen müssen gegen Terrorangriffe und sonstige Einwirkungen Dritter geschützt werden. Hinter den „normalen“ Sicherheitsfragen von Atomanlagen, die gegen technisches Versagen auszulegen sind, bedarf es sozusagen einer „zweiten“ geheimen Genehmigung. Dabei spielen auch die polizeilichen Sicherheitsbehörden eine maßgebliche Rolle. Mit der 17. Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung den Umgang mit diesen geheimen Maßnahmen neu regeln und die Stellung der Behörden im Atomrecht maßgeblich stärken. Zum Schaden von Gerichten und Grundrechten. Hier im Anschluss der Bericht aus der Anhörung zu dieser komplexen Materie, wie er auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurde, mitsamt dem Video der Vorträge der Sachverständigen und der Debatte im Umweltausschuss. Außerdem unten die Beiträge der Sachverständigen zum download. Alle Links führen auf die Seite des Bundestages. Der Gesetzentwurf soll noch im Mai in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen werden.

DOKUMENTATION.

Video der öffentlichen Anhörung vom 5. Mai 2021 – 11 – 13 Uhr

Die geplante Änderung des Atomgesetzes ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter von Umweltverbänden kritisierten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten öffentlichen Anhörung den Entwurf der Bundesregierung eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659), während sich andere Juristen grundsätzlich zustimmend äußerten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Novelle betrifft Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten und dabei insbesondere den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Mit diesem Begriff sind in erster Linie Terrorangriffe gemeint.

Im Zentrum steht dabei der sogenannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive. Dieser besagt, dass die Risikoabschätzung durch die Behörden nur eingeschränkt von Gerichten überprüft werden darf. Bisher ist der Funktionsvorbehalt nicht ausdrücklich im Atomgesetz verankert.

„Heutige Rechtslage hat absurde Folgen“

Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte Dr. Herbert Posser von der Rechtsanwaltskanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners. Denn die heutige Rechtslage habe „absurde“ Folgen: Weil die Behörden bei Prozessen ihre maßgeblichen Dokumente wegen der Geheimschutzanforderungen nicht offenlegen dürften, stünden sie vor der Wahl zwischen (strafbewehrtem) Geheimnisverrat oder Prozessverlust.

Grundsätzlich sei es im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen, dass der atomrechtliche Funktionsvorbehalt jetzt im Atomgesetz verankert werde, sagte auch Dr. Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held. Positiv bewertete er den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Vorschlag, in der atomrechtlichen Hauptsache ein In-Camera-Verfahren einzuführen. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem geheime Unterlagen zwar einem eigens eingerichteten Fachsenat vorgelegt werden, nicht aber dem Gericht der Hauptsache und den Prozessbeteiligten.

„Ein eklatanter Eingriff in die Gewaltenteilung“

Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive stelle „einen eklatanten Eingriff in die Gewaltenteilung“ dar, kritisierte Juliane Dickel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Sie lehnte die Novelle in dieser Form ab und schlug vor, die Thematik gründlich zu diskutieren und erst in der nächsten Wahlperiode darüber zu entscheiden.

Für den Gesetzentwurf sprach sich Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Weissleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus. Niemand könne die Gefahr von Terrorangriffen besser beurteilen als die Experten der Behörden. In Bezug auf das In-Camera-Verfahren äußerte Ewer erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem widersprach Linda Compagnini vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einführung des In-Camera-Verfahrens in der Hauptsache würde laut ihrer schriftlichen Stellungnahme „aus rechtlicher Sicht die Stärkung des effektiven Rechtsschutzes bedeuten“. Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts in Paragraf 44 begrüßte sie.

„Thema derzeit nicht regelungsbedürftig“

Keinen Handlungsbedarf sah hingegen Dr. Ulrich Wollenteit von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, der im Rahmen der Verbändebeteiligung im Auftrag von Greenpeace und BUND eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hatte. Die Atomkraftwerke würden demnächst ohnehin abgeschaltet, sodass das Thema derzeit nicht regelungsbedürftig sei. Außerdem sei ihm kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde vor den Alternativen Geheimnisverrat oder Prozessverlust gestanden habe.

Dr. Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Büttner Held begrüßte die Novelle, regte aber an, dem Vorschlag des Bundesrats für ein In-Camera-Verfahren zu folgen. Harald Thielen von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) äußerte sich als einziger Sachverständiger nicht zu juristischen Aspekten, sondern schilderte die Richtlinien, die den Nachweis zum Schutz vor SEWD regeln. (chb/05.05.2021)

Tagesordnung

Offenbar unangenehm: Französisch-russischer Urandeal am Standort Lingen, Deutschland

Der französische Atomkonzern Framatome will mit dem russischen Atomkonzern Framatome kooperieren. Laut Medienberichten soll Rosatom künftig mit 25 Prozent an der Uran-Brennelemente-Herstellung bei der in Lingen ansässigen Advanced Nuclear Fuels (ANF) beteiligt werden. Ein Prüfverfahren, ob das zulässig ist, läuft. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte dazu Fragen an die Bundesregierung gestellt. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet: Einmal Geheimsache, im anderen Fall ausweichend. Das zeigt auch: Eine sehr heikle Nummer für die Bundesregierung, die es sich weder mit Frankreich noch mit Russland vertun will. Dabei gibt es deutliche Hinweise, dass der längst überfällige Atomausstieg auch aus den deutschen Uranfabriken durch eine solche Kooperation erschwert werden dürfte.

Um die Antwort auf die unten an zweiter Stelle angeführte Frage des MdB auszutüfteln hat die Bundesregierung sogar eine Fristverlängerung erbeten. In einer Mail aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom 3. Mai 2021 heißt es unter dem „Betreff: Schriftliche Frage 4/299“ … „leider ist es bei der Bearbeitung Ihrer o.g. Schriftlichen Frage zu einer Verzögerung gekommen, weshalb wir Ihnen die Antwort heute nicht mehr übersenden können. Wir bitten deshalb um eine Fristverlängerung von zwei Tagen bis übermorgen (5. Mai) …“

Warum diese Verzögerung, warum, wenn nicht heute geantwortet kann, dann gleich zwei Tage Fristverlängerung? Keine Ahnung, aber natürlich ist es eine Gepflogenheit im Bundestag so eine Frist zu verlängern. Doch am Ende steht doch die Frage: Warum braucht so eine Antwort eine solche Fristverlängerung? Das warten hat sich nicht gelohnt, siehe unten!

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung und die jeweiligen Antworten hier im Wortlaut:

Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?

Als Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf die „Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021“ – mit Datum vom 30. April 2021
Frage Nr. 298 wird dem MdB Zdebel in Kopie mitgeteilt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Antwort .zu der o.g. Schriftlichen Frage wurde im Hinblick auf von Art. 12 Grundgesetz geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als VS-VERTRAULICH eingestuft.
In der Antwort der Bundesregierung wird dem Fragesteller mitgeteilt, dass die eingestuften Angaben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen. werden können. Die Informationen dürfen nur von Mitgliedern des Bundestages und von entsprechend sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen“

Auf eine weitere Schriftliche Frage des MdB Zdebel:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?“

teilt Staatssekretär Andreas Feicht aus dem Wirtschaftsministerium am 5. Mai 2021 als Antwort auf die „Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021 Frage Nr. 299“ mit:

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: …

„Der Bundesregierung ist die Absicht der Kooperation der beiden ausländischen Nuklearfirmen im Rahmen eines neugegründeten Tochterunternehmens bekannt. Nach hiesigem Kenntnisstand ist nicht beabsichtigt, die Brennelementfertigungsanlage der ANF Lingen gemeinsam zu betreiben.“

Aha. Um das noch mal zu betonen: Für diese Antwort brauchte die Bundesregierung eine knappe Woche und aufgrund einer nicht näher bestimmten Verzögerung noch mal zwei Tage mehr.

Anhörung Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Atomanlagen müssen gegen Terrorangriffe und sonstige Einwirkungen Dritter geschützt werden. Hinter den „normalen“ Sicherheitsfragen einer Atomanlage, die gegen technisches Versagen auszulegen ist, bedarf es auch sozusagen einer „zweiten“ geheimen Genehmigung. Dabei spielen auch die polizeilichen Sicherheitsbehörden eine maßgebliche Rolle. Mit der 17. Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung den Umgang mit diesen geheimen Maßnahmen neu regeln und die Stellung der Behörden  im Atomrecht maßgeblich stärken. Zum Schaden von Gerichten und Grundrechten. Hier im Anschluss der Bericht aus der Anhörung zu dieser komplexen Materie, wie er auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurde, mitsamt dem Video der Vorträge der Sachverständigen und der Debatte im Umweltausschuss. Außerdem unten die Beiträge der Sachverständigen zum download. Die Fraktion DIE LINKE hatte den Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen eingeladen. Alle Links führen auf die Seite des Bundestages. Der Gesetzentwurf soll noch im Mai in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen werden.

DOKUMENTATION.

Video der öffentlichen Anhörung vom 5. Mai 2021 – 11 – 13 Uhr

Die geplante Änderung des Atomgesetzes ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter von Umweltverbänden kritisierten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten öffentlichen Anhörung den Entwurf der Bundesregierung eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659), während sich andere Juristen grundsätzlich zustimmend äußerten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Novelle betrifft Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten und dabei insbesondere den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Mit diesem Begriff sind in erster Linie Terrorangriffe gemeint.

Im Zentrum steht dabei der sogenannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive. Dieser besagt, dass die Risikoabschätzung durch die Behörden nur eingeschränkt von Gerichten überprüft werden darf. Bisher ist der Funktionsvorbehalt nicht ausdrücklich im Atomgesetz verankert.

„Heutige Rechtslage hat absurde Folgen“

Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte Dr. Herbert Posser von der Rechtsanwaltskanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners. Denn die heutige Rechtslage habe „absurde“ Folgen: Weil die Behörden bei Prozessen ihre maßgeblichen Dokumente wegen der Geheimschutzanforderungen nicht offenlegen dürften, stünden sie vor der Wahl zwischen (strafbewehrtem) Geheimnisverrat oder Prozessverlust.

Grundsätzlich sei es im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen, dass der atomrechtliche Funktionsvorbehalt jetzt im Atomgesetz verankert werde, sagte auch Dr. Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held. Positiv bewertete er den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Vorschlag, in der atomrechtlichen Hauptsache ein In-Camera-Verfahren einzuführen. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem geheime Unterlagen zwar einem eigens eingerichteten Fachsenat vorgelegt werden, nicht aber dem Gericht der Hauptsache und den Prozessbeteiligten.

„Ein eklatanter Eingriff in die Gewaltenteilung“

Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive stelle „einen eklatanten Eingriff in die Gewaltenteilung“ dar, kritisierte Juliane Dickel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Sie lehnte die Novelle in dieser Form ab und schlug vor, die Thematik gründlich zu diskutieren und erst in der nächsten Wahlperiode darüber zu entscheiden.

Für den Gesetzentwurf sprach sich Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Weissleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus. Niemand könne die Gefahr von Terrorangriffen besser beurteilen als die Experten der Behörden. In Bezug auf das In-Camera-Verfahren äußerte Ewer erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem widersprach Linda Compagnini vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einführung des In-Camera-Verfahrens in der Hauptsache würde laut ihrer schriftlichen Stellungnahme „aus rechtlicher Sicht die Stärkung des effektiven Rechtsschutzes bedeuten“. Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts in Paragraf 44 begrüßte sie.

„Thema derzeit nicht regelungsbedürftig“

Keinen Handlungsbedarf sah hingegen Dr. Ulrich Wollenteit von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, der im Rahmen der Verbändebeteiligung im Auftrag von Greenpeace und BUND eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hatte. Die Atomkraftwerke würden demnächst ohnehin abgeschaltet, sodass das Thema derzeit nicht regelungsbedürftig sei. Außerdem sei ihm kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde vor den Alternativen Geheimnisverrat oder Prozessverlust gestanden habe.

Dr. Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Büttner Held begrüßte die Novelle, regte aber an, dem Vorschlag des Bundesrats für ein In-Camera-Verfahren zu folgen. Harald Thielen von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) äußerte sich als einziger Sachverständiger nicht zu juristischen Aspekten, sondern schilderte die Richtlinien, die den Nachweis zum Schutz vor SEWD regeln. (chb/05.05.2021)

 

Aufrüstung ziviler Atomenergie: Teilweise deutscher Brennstoffkonzern erhöht Urananreicherung

Der zu einem Drittel deutsche Urankonzern URENCO rüstet seine Brennstoffversorgung für Atomkraftwerke auf. Das bestätigt die Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). In der von URENCO betriebenen Anreicherungsanlage in den USA soll statt bisher 5,5 Prozent des spaltbaren Isotops Uran-235 nunmehr künftig eine Anreicherung auf bis zu zehn Prozent erfolgen. Damit sollen herkömmliche und immer ältere Atomreaktoren ausgestattet werden. Damit werden die Sicherheitsmargen weiter belastet. Eine entsprechende Genehmigung hat URENCO in den USA beantragt. (Frage und Antwort sie unten im Wortlaut.)

Eine weitere Erhöhung der Urananreicherung auf knapp unterhalb des atomwaffenfähigen Anreicherungsgrad von 20 Prozent, wie URENCO vor einiger Zeit angekündigt hatte, ist nach Angaben der Bundesregierung „absehbar“ nicht vorgesehen. Der Grund: Die US-Regierung hat die Herstellung des als HALEU bezeichneten Uran-Brennstoffes vorerst an ein US-Unternehmen vergeben. America-First gilt in der Atom(waffen)politik auch unter der Regierung Biden.

Zum Hintergrund: Um angesichts des Kostendrucks durch die erneuerbaren Energien die Abschaltung von Atomkraftwerken zu verhindern, versuchen Atomkonzerne und Regierungen derzeit, die Wirtschaftlichkeit der herkömmlichen Atomreaktoren zu erhöhen. Dazu gehört auch der Brennstoff. Je höher die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 in dem Brennstoff, desto mehr Strom könnte erzeugt werden, weil die Abstände zwischen den Brennelemente-Wechseln erhöht werden könnten. Allerdings werden auch die Sicherheitsgrenzen der meist älteren Atommeiler verringert. Der Einsatz erhöhter Anreicherungen hat erhebliche Auswirkungen sowohl für den Betrieb, aber auch für die Zwischen- und Endlagerung der nach dem Reaktoreinsatz anfallenden hochradioaktiven Abfälle. In Russland und den USA, aber auch in anderen Staaten wird intensiv untersucht, mit höheren Uran-Anreicherungen die vorhandenen Atomreaktoren am Netz zu halten.

Der erwähnte neuartige Brennstoff HALEU, bei dem eine Anreicherung auf bis zu 19,75 Uran235 und damit nur knapp unter der als atomwaffenfähig geltenden Schallmauer von 20 Prozent erfolgen soll, ist weltweit für neue Reaktormodelle vorgesehen. Weltweit wird intensiv an mobilen und kleineren Reaktoren geforscht, um dezentrale Atomenergie für Strom und Wärme bereit zu stellen, – entweder für Militär-Basen und Kriegseinsätze oder auch für Rohstoffförderung in abgelegenen Regionen. Noch ist offen, ob die Forschung für solche neuartigen Reaktoren erfolgreich sein wird. Doch um das zu testen, braucht es diese höher angereicherten Uranbrennstoffe.

Auch URENCO will an diesem Geschäft teilhaben und ist selbst an der Entwicklung einer Uran-Batterie beteiligt. Dabei hätte der Konzern, an dem E.on und RWE gemeinsam ein Drittel der Anteile halten und bei dem die Bundesregierung eine Kontrollfunktion gemeinsam mit Großbritannien und den Niederlanden ausübt, in den USA seine Anreicherungsfähigkeiten gern auf fast 20 Prozent erhöht, um das neuartige HALEU herzustellen (siehe hier die URENCO-Meldung vom Februar 2019, unten dokumentiert). Doch die USA haben sich vorerst entschieden, diesen Brennstoff in ausschließlich us-amerikanischen Unternehmen (Centrus-Energy) herzustellen (Link siehe oben).

  • Die deutschen Uranfabrik der URENCO steht in Gronau und ist, wie eine weiterer Uranfabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Alle Informationen zum Thema Uranfabrik (Lingen, Gronau) auf dieser Seite

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021
Frage Nr. 297

Frage MdB Hubertus Zdebel: Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der aktuelle Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (wie beispielsweise Genehmigung, Aufstellung oder Einrichtung der Zentrifugen; siehe auch Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?

Antwort Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Urananreicherungsanlage von Urenco in den USA hat eine Genehmigung für die
Anreicherung von Uran mit bis zu 5,5 Prozent des Isotops Uran-235. Für diese Anlage
beantragt das Unternehmen derzeit eine Genehmigung für einen Anreicherungsgrad
von bis zu zehn Prozent. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist absehbar keine Herstellung von HALEU vorgesehen.

Dokumentation der PM von URENCO zur HALEU-Herstellung aus dem Februar 2019:

News

Urenco USA Inc. announces next-step HALEU activities

05 February 2019

Urenco USA Inc., a US supplier of uranium enrichment services and nuclear fuel cycle products, today announces its capability in the provision of high assay low enriched uranium (HALEU). HALEU (U235 enriched up to 19.75 per cent) is a subcategory of LEU (U235 enriched up to no more than 20.00 per cent). It will be used for civil, peaceful applications in existing and new power plants as well as for research, test and medical isotopes facilities.

A new program at Urenco covers the production of HALEU. Urenco’s advanced gas centrifuge technology is capable of producing the full range of LEU enrichments, including HALEU.
Several Urenco enrichment facilities are already licensed to produce at enrichments above 5% U235 in line with today’s nuclear industry market requirements. Urenco is now exploring the construction of a dedicated HALEU unit at the UUSA facility. Urenco is progressing the design engineering and related licensing activities to support this project.

Further activity at UUSA is underway to support near-term delivery of slightly greater than 5% U235 enrichments for existing light water reactors interested in higher burn-up rates and/or extended operating cycles.

Thomas Haeberle, Chief Executive of Urenco, said:

“This work falls within the core expertise and technology of Urenco as a leader in the civil nuclear power industry for nearly 50 years, providing enrichment services for customers and meeting 100% of our deliveries.

We have proven enrichment technology which benefits from modular deployment. This was successfully demonstrated when we built the USA’s world scale commercial enrichment plant which can suitably accommodate a HALEU facility.

We are well placed to support operators in industry, medicine and research in order to meet the practical and logistical challenges of producing and transporting HALEU. This represents an exciting next stage in the civil nuclear power industry and we look forward to collaborating with existing and new customers on their requirements and using our expertise to provide a reliable fuel supply for the future demand.”

Aufrüstung ziviler Atomenergie: Teilweise deutscher Brennstoffkonzern erhöht Urananreicherung

Der zu einem Drittel deutsche Urankonzern URENCO rüstet seine Brennstoffversorgung für Atomkraftwerke auf. Das bestätigt die Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). In der von URENCO betriebenen Anreicherungsanlage in den USA soll statt bisher 5,5 Prozent des spaltbaren Isotops Uran-235 nunmehr künftig eine Anreicherung auf bis zu zehn Prozent erfolgen. Damit sollen herkömmliche und immer ältere Atomreaktoren ausgestattet werden. Damit werden die Sicherheitsmargen weiter belastet. Eine entsprechende Genehmigung hat URENCO in den USA beantragt. (Frage und Antwort sie unten im Wortlaut.)

Eine weitere Erhöhung der Urananreicherung auf knapp unterhalb des atomwaffenfähigen Anreicherungsgrad von 20 Prozent, wie URENCO vor einiger Zeit angekündigt hatte, ist nach Angaben der Bundesregierung „absehbar“ nicht vorgesehen. Der Grund: Die US-Regierung hat die Herstellung des als HALEU bezeichneten Uran-Brennstoffes vorerst an ein US-Unternehmen vergeben. America-First gilt in der Atom(waffen)politik auch unter der Regierung Biden.

Zum Hintergrund: Um angesichts des Kostendrucks durch die erneuerbaren Energien die Abschaltung von Atomkraftwerken zu verhindern, versuchen Atomkonzerne und Regierungen derzeit, die Wirtschaftlichkeit der herkömmlichen Atomreaktoren zu erhöhen. Dazu gehört auch der Brennstoff. Je höher die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 in dem Brennstoff, desto mehr Strom könnte erzeugt werden, weil die Abstände zwischen den Brennelemente-Wechseln erhöht werden könnten. Allerdings werden auch die Sicherheitsgrenzen der meist älteren Atommeiler verringert. Der Einsatz erhöhter Anreicherungen hat erhebliche Auswirkungen sowohl für den Betrieb, aber auch für die Zwischen- und Endlagerung der nach dem Reaktoreinsatz anfallenden hochradioaktiven Abfälle. In Russland und den USA, aber auch in anderen Staaten wird intensiv untersucht, mit höheren Uran-Anreicherungen die vorhandenen Atomreaktoren am Netz zu halten.

Der erwähnte neuartige Brennstoff HALEU, bei dem eine Anreicherung auf bis zu 19,75 Uran235 und damit nur knapp unter der als atomwaffenfähig geltenden Schallmauer von 20 Prozent erfolgen soll, ist weltweit für neue Reaktormodelle vorgesehen. Weltweit wird intensiv an mobilen und kleineren Reaktoren geforscht, um dezentrale Atomenergie für Strom und Wärme bereit zu stellen, – entweder für Militär-Basen und Kriegseinsätze oder auch für Rohstoffförderung in abgelegenen Regionen. Noch ist offen, ob die Forschung für solche neuartigen Reaktoren erfolgreich sein wird. Doch um das zu testen, braucht es diese höher angereicherten Uranbrennstoffe.

Auch URENCO will an diesem Geschäft teilhaben und ist selbst an der Entwicklung einer Uran-Batterie beteiligt. Dabei hätte der Konzern, an dem E.on und RWE gemeinsam ein Drittel der Anteile halten und bei dem die Bundesregierung eine Kontrollfunktion gemeinsam mit Großbritanien und den Niederlanden ausübt, in den USA seine Anreicherungsfähigkeiten gern auf fast 20 Prozent erhöht, um das neuartige HALEU herzustellen. Doch die USA haben sich vorest entschieden, diesen Brennstoff in ausschließlich us-amerikanischen Unternehmen herzustellen.

  • Die deutschen Uranfabrik der URENCO steht in Gronau und ist, wie eine weiterer Uranfabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Alle Informationen zum Thema Uranfabriken auf dieser Seite

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021
Frage Nr. 297 (Siehe auch hier im Protokoll (PDF) Frage Nr. 60)

Frage MdB Hubertus Zdebel: Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der aktuelle Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (wie beispielsweise Genehmigung, Aufstellung oder Einrichtung der Zentrifugen; siehe auch Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?

Antwort Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Urananreicherungsanlage von Urenco in den USA hat eine Genehmigung für die
Anreicherung von Uran mit bis zu 5,5 Prozent des Isotops Uran-235. Für diese Anlage
beantragt das Unternehmen derzeit eine Genehmigung für einen Anreicherungsgrad
von bis zu zehn Prozent. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist absehbar keine Herstellung von HALEU vorgesehen.

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