Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle: Öffentlichkeit muss endlich beteiligt werden

Die Forderung nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur bei der Endlagersuche, sondern bereits auch schon mit Blick auf die vielen Standorte mit Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle war Thema der nichtöffentlichen Sitzung des Umweltausschusses des Bundestag am heutigen Mittwoch (5.Mai 2021). Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linksfraktion, unterstrich in seinem Beitrag zum Antrag „Mehr Partizipation bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (Drucksache 19/6127), dass Transparenz und Beteiligung zwingend erforderlich ist, um verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.

Zdebel machte im Ausschuss klar, dass die oberirdische Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle deutlich länger andauern werde als bisher genehmigt. Selbst wenn bei der Endlagersuche entgegen der bisherigen Erfahrungen alles nach Plan laufen sollte, werde die Zwischenlagerung derzeit nicht mehr für einen Zeitraum von 40 Jahren, sondern von bis zu 100 Jahren diskutiert. Das stelle für die Menschen in den betroffenen Regionen eine enorme Belastung und Herausforderung dar. Daher sei es wichtig analog zum Standortauswahlgesetz, auch bei der Zwischenlagerung eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten. Nicht nur die verlängerte Zwischenlagerung der gefährlichen Abfälle, sondern auch wachsende Terrorrisiken erforderten die Organisation einer umfassenden öffentlichen Diskussion über Sicherheitskonzepte und Anforderungen bei der Zwischenlagerung. Hier seien die Bundesregierung und der Bundestag gefordert.

Die Fraktion wies darauf hin, dass auch das Nationale Begleitgremium mehrfach derartige Anstrengungen eingefordert habe. Einfache Informationsangebote der Behörden – wie vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und jetzt von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung sporadisch angeboten – reichten aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. bei Weitem nicht aus, um den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Beteiligung zu ermöglichen. Wenn Vertrauen in die Atommüll-Politik zurückgewonnen werden solle, brauche es mehr Transparenz und Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger.

Terrorschutz und Atomgesetz: Proteste gegen Planungen der Bundesregierung

Gegen die Planungen der Bundesregierung, im Atomgesetz die Rechtsstellung der Bundesbehörden noch weiter zu verstärken, haben der BUND in Schleswig-Holstein und .ausgestrahlt in einer gemeinsamen Erklärung Stellung genommen. Am 5. Mai findet im Umweltausschuss des Bundestages eine Anhörung zur geplanten 17. Änderung des Atomgesetzes statt. Die öffentliche Sitzung wird im Parlaments-Fernsehen übertragen. Bereits Ende letzten Jahres hatten der Bundesverband des BUND und Greenpeace massiven Widerspruch gegen den Referentenentwurf zur jetzt vorliegen Novelle erhoben. Auch der Bundesrat hat sich gegen den Regierungsentwurf ausgesprochen. Nach der Anhörung werden die weiteren Beratungen im Ausschuss in den nächsten Wochen fortgesetzt. Derzeit ist offen, ob oder wie der Bundestag am Ende in dieser Frage entscheiden wird.

Geplant ist, die Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der Atomanlagen gegen Terrorangriffe, sogenannter Sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD), weiter einzuschränken.  Ein ehemals geplantes sogenanntes In-Camera-Verfahren, dass laut Koalitionsvertrag entwickelt werden sollte, hatte die Bundesregierung jüngst aufgegeben. Weil die Kläger in dem Verfahren keine Einsicht in die geheimen Unterlagen zum Terrorschutz erhalten hätten, sei das aus Sicht der Bundesregierung verfassungswidrig. Verfassungswidrig sei aber auch, so die Kritiker:innen, wenn den Gerichten faktisch die Überprüfung staatlichen Handelns in dieser Sache unmöglich gemacht würde, indem der sogenannte Funktionsvorbehalt deutlich verstärkt würde. Dieser Vorbehalt bedeutet praktisch, dass die Gerichte keine Einsicht in Unterlagen erhalten und sich stattdessen auf die behördlichen Aussagen zu verlassen haben. Das würde rechtsstaatlichen Grundprinzipen untergraben, so u.a. der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit in seinem Statement als Sachverständiger in der Anhörung. Ähnlich Argument Juliane Dickel vom BUND, die ebenfalls als Sachverständige bei der Anhörung im Bundestag dabei sein wird.

Hintergrund der von der Bundesregierung angestrebten neuen Regelungen ist das Urteil des OVG Schleswig zum ungenügenden Terrorschutz im Zwischenlager Brunsbüttel. In einem über zehn Jahre dauernden Verfahren mit Revision vor dem Bundesverfassungsgericht hatte das OVG die Genehmigung für das Castor-Lager von Vattenfall aufgehoben, weil wesentliche Nachweise fehlerhaft oder unzureichend erbracht worden waren. Bis heute bestreiten die Bundesbehörden diese Mängel und behaupten, lediglich der Geheimschutz hätte entsprechende Nachweise vor Gericht verhindert.

Dokumentation:

4. Mai 2021
Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt und Landesverband BUND Schleswig-Holstein

Brunsbüttel: Regierung will mit Atomgesetz-Änderung Klagerechte einschränken

Atommüll-Zwischenlager: Bundesregierung will Rechtsschutz aushebeln, um ein zweites Brunsbüttel zu verhindern. BUND und .ausgestrahlt fordern Streichung geplanter Atomgesetz-Änderung.

Geht es nach der Bundesregierung, soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Anwohner*innen und Umweltverbände wegen begründeter Sicherheitsbedenken und Terrorgefahren gegen den Betrieb von Atomanlagen oder gegen Atommüll-Transporte klagen und von Gerichten bestätigt werden. Eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes soll in Kürze vom Bundestag beschlossen werden. Am morgigen Mittwoch, den 5. Mai, berät der Umweltausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Expert*innen über den bereits vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf.

Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND) fordern die ersatzlose Streichung der 17. Atomgesetz-Novelle.

Wie wichtig die Rechtsprechung sein kann, zeigt der Fall des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel. 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig einer Anwohnerin Recht gegeben und die Betriebsgenehmigung für die Lagerhalle kassiert. Der Betreiber Vattenfall und die zuständigen Genehmigungsbehörden haben bis heute nicht nachweisen können, dass die Halle gegen Flugzeugabstürze und den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Seit Jahren betreibt Vattenfall das Zwischenlager ohne Genehmigung und somit illegal. Im Vergleich zu den anderen 15 deutschen Zwischenlagern weist die unsichere Halle in Brunsbüttel sogar die stabilste Bauweise auf – das Brunsbüttel-Urteil taugt somit als Präzedenzfall.

Mit dem aktuellen Entwurf für die geplante 17. Atomgesetz(AtG)-Novelle verhindert das für die nukleare Sicherheit zuständige Bundesumweltministerium eine Wiederholung der für staatliche Behörden und Betreiber gleichermaßen unliebsamen Causa Brunsbüttel. Der Gesetzesentwurf stellt Entscheidungen von Genehmigungsbehörden unter einen sogenannten Funktionsvorbehalt. Das bedeutet, dass eine Atomanlage oder auch ein Atommüll-Transport qua Gesetz als sicher gilt, wenn die zuständige Behörde dies so beurteilt. Gerichten bleibt der Zugang zu Sicherheitsdokumenten über den Schutz der Anlage oder des Transports vor „Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter“ verwehrt; sie sollen ausschließlich auf Basis des Funktionsvorbehalts der Behörden urteilen.

Damit entfällt eine wichtige Kontrollfunktion der Gerichte gegenüber der Exekutive. Anwohner*innen und Umweltverbände müssen in Zukunft darauf vertrauen, dass Behörden in relevanten Sicherheitsfragen immer richtig liegen, denn ihr Klagerecht wird mit Inkrafttreten der 17. AtG-Novelle und der Entmachtung der Gerichte wirkungslos. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit, der auch die Brunsbüttel-Klage geführt hat, hält die Gesetzesänderung für verfassungswidrig.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

Das Bundesumweltministerium hat die falschen Lehren aus dem Brunsbüttel-Urteil gezogen. Anstatt sich um Konzepte für eine langfristig sichere Zwischenlagerung zu kümmern, hebelt das Ministerium von Svenja Schulze lieber die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern aus. Die geplante Atomgesetz-Novelle ist der Versuch, den seit Jahren geduldeten illegalen Betrieb des unsicheren Zwischenlagers Brunsbüttel zu legalisieren. Gleichzeitig ist sie ein massiver Angriff auf die Gewaltenteilung. Da alle anderen deutschen Zwischenlager mittlerweile in Staatshand sind, führt ein Funktionsvorbehalt dazu, dass staatliche Institutionen untereinander Genehmigungen erteilen, ohne dass diese durch eine unabhängige Instanz vollständig überprüfbar wären. Die 17. AtG-Novelle schützt nicht vor Terrorgefahren, sie dient der Abwehr von Bürger*innen und Gerichten, die das Versagen des Staates bei der Sicherung von Atomanlagen offenlegen könnten. Der Bundestag muss das
Gesetz daher stoppen.

Ole Eggers, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) ergänzt: „Es ist empörend, wie hier ein Rechtsnorm durchgesetzt werden soll, die schon in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts als verfassungswidriges Resultat des Atomstaats abgelehnt wurde. Durch diesen Entwurf sollen über Jahrzehnte hart erkämpfte zivilgesellschaftlichen Beteiligungsformate, wie die auch von Deutschland ratifizierte Aarhus-Konvention, durch die Hintertür ausgehebelt werden. Unser inzwischen fünfzigjähriger Widerstand zeigt die Notwendigkeit einer Kontrolle gerade von atomrechtlichen Verfahren überdeutlich. Atompolitik ist der Bereich im Spannungsfeld von Umwelt und Ökonomie, bei dem wir immer wieder die größten Kungeleien zwischen Staat und Wirtschaft erleben mussten. Wir werden jeden Versuch erbittert bekämpfen, der unsere Rechte beschränken soll, Umweltinformationen zu erhalten und umweltpolitisches Unrecht zu beklagen.

Hinweise:

Rechtsgutachten Dr. Ulrich Wollenteit: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomgesetz_stellungnahme_2020.pdf

Referentenentwurf 17. AtG-Novelle: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/17_atgaendg/Entwurf/17_atgaendg_refe_bf.pdf

Die Expert*innen-Anhörung im Umweltausschuss wird am 5. Mai ab 11 Uhr live übertragen: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-210429-umwelt-838480

BUND: Keine Verbrennung von Namibia-Busch-Biomasse in Hamburg

Nachdem die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) mit einer neuen Studie gegen Biomasseverbrennung und insbesondere gegen die Hamburger Überlegungen für einen Einsatz von Savannen-Holz aus Namibia als Mittel für den Kohleausstieg aktiv geworden ist, hat auch der BUND in Hamburg mit einem Vorstands-Statement nachgelegt und das sofortige Ende dieses Projekts gefordert. Der Zwischenbericht einer Projektgruppe, die die Planungen der Umweltbehörde begleitet, hatte vor einigen Tagen die enormen Risiken noch einmal aufgezeigt. Zu hören ist schon seit längerem, dass es kaum Klimavorteile beim Kohleausstieg mit Namibia-Holz gäbe und technisch erforderliche Umbauten im Kraftwerk Tiefstack mit hohen Kosten und wenig Klimanutzen einen Einsatz ohnehin blockieren. Für Empörung sorgt derweil auch ein Text von Frank Drieschner in der Zeit, der online bislang nicht verfügbar ist (was ausnahmsweise mal ganz sinnvoll ist.) „Verirrt im Dornendickicht“ heißt der Text (Ausgabe vom 29.04.2021, Nr. 18, S. 7029.04.2021, Nr. 18, S. 70). In einer Art „grünem Zuruf“ in der Rubrik „Politik“ rückt der Autor die Kritik an der Namibia-Holz-Nummer in die Nähe von Verschwörungstheorien – und polemisiert dabei in einer Weise, wie man sie eher aus einer Zeitung mit vielen bunten großen Bildern und Schlagzeilen kennt – dort nur kürzer. Ist nun als nächstes der BUND Hamburg dran, mit dem Drieschner einen „bizarren Streit“ anzettelt, weil der Verband sich mit denen zusammentut, die in der Umweltbehörde laut Drieschner einen Ort des „globalen Bösen“ vermuten? Augen auf!

UmweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die PM des BUND Hamburg, sowie die PM der DUH samt Gutachten und einem Positionspapier zur Grünen Fernwärme.

Siehe auch:

Dokumentation: BUND: Keine Verbrennung von Busch-Biomasse in Hamburg

Zwischenbericht der „Projektgruppe Namibia“ zeigt große Risiken auf / Unterstützung für Namibia muss unabhängig von Holzimporten erfolgen / BUND ruft zur Unterzeichnung einer Petition gegen Holzverbrennung auf

Anlässlich des am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Zwischenberichts der Projektgruppe Namiba des Netzwerks hamburg.global fordert der BUND die Umweltbehörde (BUKEA) auf, sich von der Idee, Busch-Biomasse aus Namibia in Hamburger Kraftwerken zu verbrennen, sofort und endgültig zu verabschieden. Aus Sicht des BUND zeigt der Bericht, dass die BUKEA in ihrem Anspruch, die entwicklungspolitischen, sozialen und umweltbezogenen Standards einer „Biomassepartnerschaft“ zu bewerten, kaum weitergekommen ist. Gleichzeitig wolle die BUKEA die Prüfung unnötigerweise bis Ende des Jahres verlängern.

„Die Energiewende in Hamburg muss aus regionalen Quellen und auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Solange die Umweltbehörde dafür nicht alle denkbaren Optionen geprüft hat, darf sie keine planerischen Ressourcen für mögliche Brennstoffimporte einsetzen“, fordert Christiane Blömeke, die Vorsitzende des BUND Hamburg. „Holzimporte dürfen nicht als bequeme Alternative für den Ausstieg aus der Kohleverbrennung gesehen werden. Wir wollen kein Holz für die Energiewende verfeuern, weder aus Namibia noch von anderswo“, so die BUND-Vorsitzende. Hamburg habe seine eigenen Möglichkeiten für die Gewinnung erneuerbarer Energien noch längst nicht ausgereizt. Zudem gebe es ein bedeutendes Potenzial an industrieller Abwärme, das ungenutzt an die Umwelt abgegeben werde.

„Es ist absurd, die Klimakatastrophe mit CO2-Emissionen aus derdie Verbrennung von Holz bekämpfen zu wollen“, sagt Christiane Blömeke. Der aktuelle Bericht der Projektgruppe bestätige die anfängliche Aussage der BUKEA, der Ersatz von Steinkohle durch Biomasseimporte aus Namibia könne die CO2-Bilanz insgesamt verbessern, nicht. Dies sei auch nicht absehbar, da die derzeitige Studienlage dazu sehr widersprüchlich sei.

Aus der Einschätzung ihres Zwischenberichts, die Verbrennung von namibischem Holz in Hamburg sei weniger ein Klimaschutzprojekt, sondern eine Möglichkeit, zur Armutsreduzierung in Namibia beizutragen, ziehe die Projektgruppe Namibia die falsche Konsequenz. Diese müsse doch sein, dem bisher selbst auf Kohleimporte angewiesenen Namibia zu helfen, eigene Nutzungen für die Biomasse aufzubauen und gleichzeitig darin zu unterstützen, mit ökologischen Maßnahmen der weiteren Verbuschung entgegenzuwirken. „Nambia zu helfen ist richtig, aber nicht mit klimaschädlichen Holzexporten“, so Christiane Blömeke.

Bei Biomasseimporten nach Hamburg sieht der BUND zudem die Gefahr, dass diese zu einem Türöffner für die Verbrennung von Holz in ganz Deutschland werden könnte – mit fatalen Folgen für das Klima. Auch eine aktuell am Freitag veröffentlichte Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sieht in der energetischen Nutzung von „holzartiger Biomasse“ keinen Beitrag zur Minderung des Klimawandels.

Zusammen mit der Umweltorganisation Robin Wood sowie dem Förster und Autor Peter Wohlleben hat die DUH deshalb eine Petition gegen das Verfeuern von Bäumen und Büschen in Großkraftwerken auf den Weg gebracht. Der BUND unterstützt diese Petition und ruft alle Hamburgerinnen und Hamburger auf, zu unterzeichnen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

Dokumentation: Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Verheizung von namibischem Buschholz in Hamburger Kohlekraftwerk ist nicht nachhaltig

Freitag, 30.04.2021

• Umrüstung von Großkraftwerken von Kohle auf Biomasse verschärft weltweite Klima- und Biodiversitätskrise

• Import von namibischem Buschholz für das Heizkraftwerk Tiefstack wird von der Hamburger Umweltbehörde mit fragwürdigen Quellen begründet

• Für eine nachhaltige Wärmewende müssen zuerst heimische Potenziale an erneuerbaren Energien genutzt werden

• DUH startet Petition gegen Holzverbrennung in Großkraftwerken

Berlin, 30.4.2021: Buschholz aus Namibia ist keine umwelt- und klimafreundlichere Alternative zu Kohle für die Verbrennung im Hamburger Heizkraftwerk Tiefstack. Dies geht aus einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Darin werden die ökologischen Auswirkungen von „Verbuschung“ in Namibia sowie die Folgen einer industriellen Abholzung und eines Imports nach Hamburg untersucht. Das Gutachten stellt fest, dass die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Nutzung von namibischer Biomasse im Kohlekraftwerk Tiefstack mit falschen Annahmen begründet, die die Nachhaltigkeit und Klimabilanz des Vorhabens beschönigen. Vor diesem Hintergrund fordert die DUH die Hamburger Umweltbehörde auf, die Pläne für einen Import von Buschholz aus Namibia zu stoppen und stattdessen auf heimische Alternativen bei erneuerbarer Fernwärme zu setzen.

Sascha Müller-Kraenner
, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das Gutachten zeigt, dass Biomasse kein umweltfreundlicher Ersatz für Kohle ist. Wenn wir anstatt Kohle tonnenweise Holzpellets in Heizkraftwerke kippen, übt das einen gigantischen Druck auf die globalen Ökosysteme aus und verschärft somit die Klima- und Biodiversitätskrise. Umrüstungsvorhaben wie in Hamburg sind grundsätzlich der falsche Ansatz, um die Energiewende voranzubringen – sie ersetzen lediglich ein Übel durch ein anderes. Wir fordern die Hamburger Umweltbehörde auf, das Vorhaben zu stoppen und nicht auf Buschholz aus Namibia zu setzen.

Hintergrund für die Umstellung des Kohlekraftwerks Tiefstack auf namibische Holzbiomasse ist die Biomasse-Partnerschaft Hamburg-Namibia der Hamburger Umweltbehörde. Das Projekt prüft den Import von Buschholz, um das ökologische Problem der ‚Verbuschung‘ in Namibia zu mindern und den Hamburger Kohleausstieg zu beschleunigen. Die Idee dazu entstand im Rahmen eines Projektes der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das die Buschzunahme in Namibia eindämmen möchte und Studien zur ‚Verbuschung‘ in Auftrag gab.

In ihrem Gutachten kritisieren die Klima- und Ökosystemexperten Prof. Dr. Pierre Ibisch und Dr. Axel Schick von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) die industrielle Nutzung von Buschholz aus Namibia. Demnach decken sich weder die von der Hamburger Umweltbehörde genannten Zuwachsraten noch die angegebenen Flächen von namibischen Gehölzen mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Da das Vorhaben somit auf falschen Annahmen beruhe, raten die Autoren mit Nachdruck von einem Buschholzimport aus Namibia ab.

Dazu Prof. Dr. Pierre Ibisch, Co-Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens: „Unsere Auswertung legt nahe, dass sowohl das Problem der ‚Verbuschung‘ als auch das entsprechende Potenzial an erntefähiger Buschbiomasse überbewertet werden. Folgerichtig stellt unser Gutachten die Kohlenstoffbilanzen und die Nachhaltigkeitsbewertungen einer Buschholzernte ernsthaft in Frage. Alles in allem stützt der derzeitige Wissensstand in keiner Weise die Annahme, dass ein nachhaltiger Export von Buschbiomasse aus Namibia möglich und sinnvoll ist – schon gar nicht, wenn das Ziel ein Beitrag zum Klimaschutz ist.“

Eine Entscheidung zur Umrüstung des Kohlekraftwerks Tiefstack möchte die Hamburger Umweltbehörde in diesem Jahr treffen. Nach Ansicht der DUH muss sie der Idee eine Absage erteilen. Die Verbrennung von Buschholz aus Namibia ist aus klima- und umweltpolitischer Sicht keine nachhaltige Lösung für grüne Fernwärme im Raum Hamburg.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, erklärt dazu: „Statt einem Kohlekraftwerk mit Holzbiomasse neues Leben einzuhauchen, muss die Hamburger Umweltbehörde auf erneuerbare Alternativen setzen. Großwärmepumpen, die Nutzung heimischer biogener Reststoffe und auch Solarthermie sind die Antwort auf die Klimakrise. Dafür muss aber auch die Bundespolitik mitspielen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bremst bereits seit Monaten ein Förderprogramm für erneuerbare Fernwärme aus. Das ‚Bundesprogramm effiziente Wärmenetze‘ muss nun so schnell wie möglich veröffentlicht und gestartet werden. Im Gegenzug muss die Förderung von fossiler Kraft-Wärme-Kopplung eingestellt werden. Nur so können die erneuerbaren Alternativen für Fernwärme wettbewerbsfähig werden.“

Um ihrem Protest gegen die Umrüstung des Kohlekraftwerks Tiefstack auf Biomasse Nachdruck zu verleihen, hat die DUH gemeinsam mit der Natur- und Umweltschutzorganisation Robin Wood eine Petition gestartet. Unterstützt wird die Petition durch Förster und Autor Peter Wohlleben. Sie richtet sich an die zuständigen Umweltbehörden und Kraftwerksbetreibenden und fordert, weder Steuergelder in Milliardenhöhe noch tonnenweise Holz für klimaschädliche Scheinlösungen zu verbrennen.

Links: 

 

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solchen Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solche Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
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