Atomenergie und URENCO-Uran: Wachsende zivil-militärische Grauzone

Auf Anfrage von Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bestätigt die Bundesregierung, dass der teilweise deutsche Uran-Konzern URENCO die us-amerikanische Tennessee Valley Authority (TVA) mit Brennstoff für deren Atomkraftwerke (AKW) beliefert. Nach Angaben der Bundesregierung soll das URENCO-Uran aber nicht in dem TVA-AKW Watts Bar 1 eingesetzt werden, in dem Tritium für die Atomwaffen der USA hergestellt wird. Die Lieferungen mit angereichertem Uran zur Herstellung von Brennelementen für die anderen AKWs der TVA erfolgen vom URENCO-Standort in den USA. In der Bundesrepublik ist die URENCO-Fabrik in Gronau vom Atomausstieg ausgeschlossen. Die Urananreicherungstechnik unterliegt strengen Kontrollen, weil technisch ohne weiteres atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden könnte. (Frage und Antwort sind unten im Text dokumentiert.)

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Es ist schon bemerkenswert, dass die Bundesregierung uns hier auf eine Frage antwortet, die wir konkret gar nicht gestellt hatten. Das zeigt, wie sensibel die Uranlieferungen der URENCO in der Grauzone der zivil-militärischen Nutzung sind.

Der teilweise bundesdeutsche URENCO-Konzern mit seinen Uranfabriken in Gronau, USA, GB und NL ist auf die zivile Atomenergie zur Stromerzeugung verpflichtet. Die USA selbst weichen diese Grenzen auf, wenn in einem „zivilen“ AKW zur Stromerzeugung wie Watts Bar 1 militärisches Tritium für die Sprengkraftverstärkung ihrer Atombomben hergestellt wird. Die URENCO-Uranlieferungen für die anderen AKWs von TVA sind in gewisser Weise eine Art Beihilfe, da die USA derzeit über keine eigene nationale Urananreicherungstechnik verfügen und ihren verbliebenen Uran-Reserven daher schonen müssen. Mit den Uranlieferungen von URENCO werden die US-Uranreserven entlastet.“

URENCO selbst hatte vor einigen Jahren die Möglichkeit von Uranlieferungen für die TVA und einem Einsatz auch im Waffen-Reaktor Watts Bar 1 rechtlich prüfen lassen und war zu der Auffassung gekommen, dass der „Vertrag von Almelo“ und andere Vorschriften für den Betrieb der Urananreicherungsanlagen solche Lieferungen zulassen würden. Die Bundesregierung ist klaren Antworten des Abgeordneten Zdebel mehrfach ausgewichen, wollte keine Kenntnis von den Rechtsauffassung von URENCO haben, obwohl das in US-amtlichen Dokumenten nachzulesen ist.

Erst vor kurzem war auch bekannt geworden, dass URENCO die Urananreicherung in den USA auf knapp unter die Grenze zur Atomwaffenfähigkeit von 20 Prozent Anreicherung Uran235 bringen wollte. Weil sich die USA für einen anderen Lieferanten entschieden haben, hat URENCO das offenbar vorerst auf Eis gelegt. Allerdings wird die Anreicherung mit dem spaltbaren Uran 235 in den USA jetzt auf einen Anteil von 10 Prozent hochgefahren. Bislang darf URENCO maximal einen Anreicherung von 6 Prozent betreiben, aber nur bis zu 5 Prozent angereichertes Uran an Kunden verkaufen.

Dokumentation:

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Juli 2021
Frage Nr. 394, Antwort vom Berlin, 5. August 2021

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche Mengen angereicherten Urans sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen vier Jahren von dem teilweise deutschen Unternehmen
URENCO von einem seiner vier Standorte in den USA, den Niederlanden, der
Bundesrepublik oder Großbritannien an den US-amerikanischen AKW-Betreiber
Tennessee Valley Authority (TVA) oder einem von diesem Unternehmen
beauftragten Brennelementehersteller geliefert worden, und in welchen
Atomkraftwerken der TVA sind die aus diesen Uranlieferungen gefertigten
Brennelemente nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt worden?

Antwort; Andreas Feicht, Staatssekretär BMWi:

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat URENCO von seinem Standort in den USA in
den Jahren 2017 bis 2021 angereichertes Uran an Brennelementehersteller der
Tennessee Valley Authority (TVA) geliefert, nicht an die TVA direkt. URENCO USA hat
kein angereichertes Uran für Brennelemente für Block 1 des Kraftwerks Watts Barr
geliefert.

Von den drei Standorten der URENCO in Europa (in den Niederlanden, in Deutschland
und dem Vereinigten Königreich) ist kein angereichertes Uran für die TVA geliefert
worden.

Mit freundlichen Grüßen

RENEGADE – Atomalarm in der Luft

Verliert ein Flugzeug über dem deutschen Luftraum den Funkkontakt, steigen Kampfflieger der Luftwaffe im Alarmstatus innerhalb weniger Minuten auf, um zu klären, was los ist. Ein sogenannter RENEGADE-Alarm. Atomkraftwerke werden unmittelbar informiert. Die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll werden nicht einbezogen. In der Vergangenheit ist es dabei bereits zu Teilevakuierungen des Personals zahlreicher Atommeiler gekommen. Jetzt hat der Abgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Bundesregierung befragt, ob es weitere RENEGADE-Alarmstarts seit 2017 gegeben hat und zu welchen Maßnahmen es bezogen auf die Atomanlagen gekommen ist.

Dass Fragen nach der Atomsicherheit in Verbindung mit Terroranschlägen bei der Bundesregierung nicht sonderlich beliebt sind, hat der Bundestagsabgeordnete in den letzten Jahren immer wieder erfahren. Auch wenn der Geheimschutz sicherlich in vielen Punkten nachvollziehbar ist. Dennoch müssen die Bürger:innen über bestehende Risiken informiert sein. Atomanlagen sind nicht nur im Falle technischer Mängel eine unverantwortliche Gefahr. Auch als Ziele von Anschlägen stellen Atomkraftwerke oder oberirdische Atommülllager eine erhebliche Gefahr dar.

Kommt es also zu Alarmstarts der Luftwaffe, weil ein unbekanntes Flugzeug im bundesdeutschen Luftraum unterwegs ist oder unklar ist, ob der fehlende Funkkontakt möglicherweise mit einem terroristischen Akt in Verbindung steht, und in diesem Rahmen die Atomkraftwerke alarmiert werden, dann sollte auch eine Information der Bevölkerung erfolgen.

Die Antworten, die die Bundesregierung nun auf die Fragen des Abgeordneten nach mehrfach bewilligten Fristverlängerungen liefert, sind bestenfalls ausweichend. Je nach Lesart spricht die Bundesregierung von drei bzw. vier Fällen, die seit 2017 in den Bereich von RENEGADE-Alarmen zu zählen wären. Offenbar sind die Betreiber der AKWs – nicht aber die der Atommülllager – umgehend informiert worden. Welche konkreten Maßnahmen jeweils erfolgten, teilt die Bundesregierung nicht mit.

In einer Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission ist aber auf Seite 4 zu lesen: „Mit der verbindlichen Umsetzung dieses Konzeptes in den BHB/NHB (Betriebshandbuch/Notfallhandbuch) aller deutscher  Kernkraftwerke bestehen nunmehr in allen Anlagen vergleichbare Regelungen, die bei einem Voralarm die notwendigen internen Alarmierungen (z. B. Werkfeuerwehr und Bereitschaften), die Besetzung der Notsteuerstelle sowie die Räumung von Anlagenbereichen und bei einem Hauptalarm ergänzend die Reaktorschnellabschaltung gewährleisten.“ RSK-Stellungnahme, (499. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 06.12.2017)

Das Bundeswehr Journal berichtet hier zu der Frage.

 

Dokumentation: Schriftliche Frage 

Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär, Mitglied des Deutschen Bundestages

Sehr geehrter Herr Kollege,

beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf Ihre oben genannte Schriftliche Frage

Anlage zu ParlSts bei der Bundesministerin der Verteidigung Silberhorn
1980048-V112 vom 3. August 2021

Schriftliche Frage 7/187

„Jeweils wann hat es seit 2017 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Renegade-Vorfälle, also Alarm-Einsätze der Luftwaffe wegen fehlendem Kontakt zu Flugzeugen im  deutschen oder angrenzenden Luftraum gegeben, und zu welchen Maßnahmen ist es dabei jeweils mit Blick auf Atomanlagen bzw. Atomanlagenbetreiber gekommen (bitte jeweils Datum, Anlage und Art der Maßnahme nennen; vergleiche auch Frage 3 auf Drucksache 18/12020 sowie Zusatzfragen im Plenarprotokoll 18/230 S 23147 f.)?“

(ANTWORT)

Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es seit 2017 zu drei Renegade-Vorfällen. Diese ereigneten sich am 10. März 2017, 19. Februar 2018 und am 23. Juli 2018. In allen drei Fällen kam es zum Alarmstart einer deutschen Alarmrotte; der Renegade-Verdacht bestätigte sich jedoch in keinem der Fälle.

Darüber hinaus wurde am 5. Juli 2018 ein US-amerikanisches Luftfahrzeug durch Schweizer Behörden aufgrund eines Funkabbruchs/Verlassens des Flugweges als „Möglicher (Probable) Renegade“ eingestuft. Die Einstufung konnte aber noch vor Einflug in den deutschen Luftraum aufgehoben werden und wird daher durch die deutsche Luftwaffe statistisch nicht als Renegade-Vorfall geführt.

Grundlage der Maßnahmen in den Atomkraftwerken (AKW) bei einem Renegade-Vorfall ist der Renegade-Rahmenplan Kernkraftwerke. Dieser Rahmenplan gilt ausschließlich für die AKW und legt die Einzelheiten der Warnung und Alarmierung fest.

Die Maßnahmen in Folge eines Renegade-Vor- oder Hauptalarms sind anlagenspezifisch in den Betriebsvorschriften des jeweiligen AKW festgelegt und werden nach Eingang eines Vor- oder Hauptalarms in der Verantwortung des jeweiligen AKW lageangepasst veranlasst.

 

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