Verbunkerung von Atommülllagern – Langzeitlagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Gorleben und anderswo

Verbunkerung von Atommülllagern – Langzeitlagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Gorleben und anderswo

Seit Jahren wachsen die Anforderungen an den Schutz von Atomanlagen gegen Terrorangriffe. Das gilt für Atomkraftwerke ebenso wie für die oberirdischen Lager für die hochradioaktiven Brennelemente in den Castor-Behältern. Der Krieg Russlands in der Ukraine hat eine neue Dimension von Atomgefahren verdeutlich: Nicht nur Terroristen  – auch staatliche Aktionen bis hin zum Krieg könnten mit Angriffen auf Atomanlagen zur nuklearen Katastrophe führen. Nun haben Bundesbehörden und das staatliche Endlager-Unternehmen erklärt, dass es noch Jahrzehnte länger als bislang geplant oberirdische Atommülllager für die hochradioaktiven Abfälle braucht.In Gorleben – und anderswo – werden die Sicherheitsrisiken der oberirdischen Atommülllagerung (auf einer Veranstaltung am 3. Februar)  debattiert. (Foto: Betreiber Zwischenlager Gorleben) Wolfgang Ehmke hat sogar einen Zwischenruf verfasst.

Der Zwischenruf von Ehmke ist hier online.

Ob die Gebäude, die Behälter und der Atommüll eine Verlängerung der Zwischenlagerung aushalten, ist unklar. Gegen die militärischen Anforderungen sind sie in jedem Fall nicht gerüstet. In Ahaus und Gorleben, wo die ältesten Zwischenlager stehen, wird daher inzwischen von neuen verbunkerten Langfristlagern gesprochen. Eine längst überfällige Debatte, aber die staatlichen Stellen weichen auch und wimmeln ab. Dabei ist ihnen kaum in die Karten zu schauen, denn fast alle Sicherheitsfragen stehen unter Geheimhaltigung. Zuletzt hatte auch Mecklenburg-Vorpommern sich zur Zwischenlagerung geäußert, wei in Lubmin das Genehmigungsverfahren für den Neubau eines Castor-Zwischenlager läuft. Das bisherige Zwischenlager erfüllt schon seit vielen Jahren die baulichen Anforderungen an den notwengien Terrorschutz nicht mehr.

Angesichts des Atomülldesaster spricht die BI Ahaus in einer Presseinformation Anfang Januar 2023 zur dortigen Zwischenlagerung davon: „Denkbar wäre etwa eine oberflächennahe unterirdische Lagerung in gebunkerten Gebäuden, worüber auch im internationalen Rahmen nachgedacht wird. Auch die Internationale Atom-Agentur (IAEA) spricht bei einer Lagerdauer von 50 – 100 Jahren nicht mehr von Zwischenlagerung („Interim storage“), sondern von Langzeitlagerung (Long term storage“).“

Auch in Gorleben, wo das Zwischenlager für hochaktive Abfälle ähnlich dünne Stahlbeton-Wände hat, wie in Ahaus, spricht die BI von Verbunkerung des Atommülls. Sie verweist dabei auch im Zusammenhang mit deutlich dickeren Stahlbetonwänden auf die Neubau-Pläne in Lubmin: Nuklearer Terrorschutz in Gorleben – Neubau in Lubmin – Siehe hier.

  • Auch der BUND hatte immer wieder auf erhebliche Mängel der bisherigen Zwischenlagerung hingewiesen und dazu mehrere Gutachten vorgelegt. So hat der BUND eine neue gesellschaftliche Debatte über die Zwischenlagerung und deren Sicherheit gefordert. Dabei ist auch die Notwendigkeit von „Heißen Zellen“ wiederholt gefordert werden, wo defekte Behälter repariert werden könnten, wenn es zu Undichtigkeiten kommt. Nach dem Rückbau der bisherigen AKWs wird die bisherige Möglichkeit einer Reparatur beseitigt.

Wie es in Fragen der Sicherheit der Atommülllagerung in Deutschland weitergeht, ist derzeit im besten Fall „unklar“: Die Atommüllendlagersuche für hochaktive Abfälle geht auf Zeitreise – der Atommüll lagert weiter  weit über die bislang 40 geplanten Jahre bis möglicherweise ins nächste Jahrhundert oberirdisch – was sowohl technische Sicherheistfragen auslöst als auch wachsende Sicherungsanforderungen angesichts weltweit wachsender Terror- oder Kriegsrisiken. Zukunftfähig, soviel sollte klar sein, ist Atomenergie sowieso nicht.

Dokummenation:

1 BI Lüchow Dannenberg

2. Mecklenburg Vorpommern.

Nummer 1 – Presse 31.01.2023 Aus der Zwischenlagerung wird eine Langzeitlagerung!

 Zu einer Auftaktveranstaltung zu den verlängerten Zwischenlagerzeiten laden die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Bäuerliche Notgemeinschaft und die Rechtshilfe Gorleben ein am

Freitag den 3. Februar 2023 um 18 Uhr in den Ostbahnhof Dannenberg

Mit uns diskutieren Britta Kellermann (MdL-Bündnis90/Die Grünen), Jakob Blankenburg (MdB-SPD), Vertreter*ínnen von der BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) und dem Niedersächsischen Umweltministerium.

Die Standortfindung für ein Endlager wird sich erheblich verzögern. Ursprünglich war die Standortfestlegung für das Jahr 2031 in Aussicht gestellt worden. Jetzt hat die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) bestätigt, der Zeitplan ist nicht haltbar. Eine Entscheidung wird voraussichtlich zwischen 2046 und 2068 gefällt werden.
Das langwierige Verfahren der Endlagersuche wird unmittelbare Auswirkungen auf die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland haben.

Da die Genehmigung für die Lagerung unsere Castoren in Gorleben 2034 ausläuft und es mindestens 10 Jahre Vorlauf für eine Neuorganisation der Lagerung bedarf, wird der Schwerpunkt der Arbeit 2023 darin bestehen, an den grundsätzlich neuen Konzepten für die Langzeitlagerung mitzuwirken.

Die BI, die Bäuerliche Notgemeinschaft und die Rechtshilfe Gorleben fordern deshalb einen Begleitprozess, der sofort einsetzen muss: „Wir müssen deutlich machen, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die Genehmigung für die Lagerung der 113 Castorbehälter nicht einfach verlängert werden kann.“

Nummer 2 – Mecklenburg Vorpommern:

Backhaus fordert Zeitplan für die Castor-Zwischenlagerung

Nr.023/2023 | 25.01.2023  | LM  |Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert den Bund dazu auf, eine einheitliche Zwischenlagerstrategie für Deutschland und damit auch für die 74 Castorbehälter in Lubmin zu erarbeiten. Im Schweriner Landtag sagte er heute: „Es ist eine Richtlinie erforderlich, die die Anforderungen an eine längerfristige Zwischenlagerung definiert. Nur so können Anlagenbetreiber ihre Aufbewahrungsgenehmigungen auf einer soliden Basis verlängern lassen.“ Anlass für seine Forderung geben die Verzögerungen bei der Endlagersuche, die im November 2022 öffentlich bekanntgeworden sind. Demnach werde die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortentscheidung um mindestens 15 bis 37 Jahre aufschieben. Das Standortauswahlgesetz von 2017 sah eine Festlegung des Endlagerstandortes für 2031 vor.

„Zwar hat die BGE Ende Dezember einen Zeitplan für die weiteren Schritte der Endlagerung vorgelegt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bezeichnete die eingereichten Unterlagen aber als nicht prüffähig. Gleichwohl gab das BASE an, zur Prüfung der angeblich nicht prüffähigen Unterlagen und bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen in den Standortregionen fünf bis sechs Jahre zu benötigen. Mit anderen Worten: Der bisherige Prozess ist für mich an vielen Stellen undurchsichtig und nicht nachvollziehbar, insbesondere der nicht begründete hohe Zeitbedarf, der bis dato so nicht kalkuliert war. Ich fordere deshalb vom zuständigen Bundesumweltministerium rasche Aufklärung und einen abgestimmten Zeit- und Arbeitsplan für die weitere Endlagersuche, welcher alle Prüfschritte bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen einschließt“, sagte er weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die 74 Castorbehälter im Zwischenlager Nord in Lubmin von den Verzögerungen betroffen. Die Aufbewahrungsgenehmigung ist auf 40 Jahre ab Verschluss der Castorbehälter aber maximal bis zum 31.10.2039 befristet. Damit läuft die Aufbewahrungsgenehmigung für die ersten CASTOR-Behälter im Jahr 2036 aus. Auch nach den bisherigen Zeitplanungen einer Standortfindung bis 2031 wäre der Beginn der Einlagerungen in ein Endlager aufgrund der notwendigen Bauzeiten für ein Endlager erst ab etwa dem Jahr 2050 möglich gewesen. Daher bestehe auch jetzt schon die Notwendigkeit, die Aufbewahrungsdauer im Zwischenlager über die 40 Jahre hinaus zu verlängern. Dafür sei eine verlässliche Zeitplanung für ein Endlager unerlässlich, so Backhaus.

Zudem kritisierte er, dass die von MV übergebenen Daten nicht ausreichend in die Identifizierung von Teilgebieten eingeflossen sind: „Zur Ausweisung der Teilgebiete wurden großmaßstäbliche und schlecht geeignete Kartenwerke verwendet. Im Ergebnis wurden zu große Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent der Fläche Deutschlands betreffen. Der Stellungnahme unseres Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie an die BGE ist zu entnehmen, dass für einen großen Teil der ausgewiesenen Flächen in MV die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.“

 

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Verbunkerung von Atommülllagern – Langzeitlagerung hochradioaktiver Atomabfälle – Gorleben und anderswo

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert