Genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich darf in Philippsburg geparkt werden

Genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich darf in Philippsburg geparkt werden

Die zuständige Genehmigungsbehörde BASE hat die Erlaubis erteilt, dass hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich im Zwischenlager am stillgelegten AKW Philippsburg eingelagert werden darf. „Die Entscheidung ist jetzt offiziell: Vier sogenannte Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen aus AKWs sollen in Philippsburg bei Karlsruhe gelagert werden,“ heißt es beim SWR. Die richtigere Information stammt von der staatlichen Betreiber-Gesellschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle, der BGZ.

Jahrelang wurden bestrahlte Brennelemente aus den AKWs in Plutoniumfabriken in Frankreich und England gebracht. Dabei fiel weiterer Atommüll an, den Deutschland zurück zu nehmen verpflichtet ist. Eine große Zahl dieser in Glas-Kapseln verpackter hochaktiver Abfälle lagert bereits in Gorleben. Jüngst wurde solcher Müll aus Sellafield nach Biblis transportiert, wobei weit über 10.000 Sicherheitskräfte im Einsatz waren, um den hochgefährlichen Atommüll vor Anschläge durch Terroristen zu schützen. Der Krieg in der Ukraine, bei dem auch Atomanlagen zum Ziel militärischer Angriffe geworden sind, dürfte die Sicherheits, bzw. wie Behörden sagen: Sicherungsanforderungen noch einmal deutlich erhöhen. Weitere solcher „Rücktransporte“ sollen noch in die AKWs in Brokdorf und Isar1 bei Landshut erfolgen.

Vermutlich schon im nächsten Jahr sollen hochradioaktive Atommülltransporte per CASTOR und LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus transport werden. Bis zu 150 Atomtransporte müssten dann mit höchstem polizeilichen und extrem Aufwand quer durch NRW stattfinden. Dabei wäre es möglich, vor Ort ein neues Zwischenlager zu bauen, um die extrem aufwendigen und gefährlichen Atomtransporte zu vermeiden.

Nicht nur aus Jülich, sondern auch aus dem Atomforschungsreaktor in München Garching soll demnächst hochradioaktiver Atommüll nach Ahaus, – obwohl die Betriebsgenehmigung bereits Mitter der 2030er Jahre abläuft. Gesetzlich geregelt ist, dass es dann eine nach Wissenschaft und Technik auf dem neuesten Stand seiende neue Betriebsgenehmigung braucht. Wie das funktionieren soll, dürfte die BGZ schon heute sehr beschäftigen. Forschungsprogrammse sind angelaufen, die aber kritisiert werden. Zuletzt hatte der BUND die Sicherheitsmängel und Probleme bei der Zwischenlagerung in einer Untersuchung prüfen lassen.

Dokumentation von der PM der BGZ:

Zwischenlager Philippsburg: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

PHILIPPSBURG – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, vier CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Brennelement-Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Philippsburg sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Die Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom französischen La Hague in das Zwischenlager Philippsburg gebracht werden. „Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, betont der Leiter des Zwischenlager-Standorts Philippsburg, Dr. Steffen Vonderau. Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

„Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Philippsburg, deutlich. „Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen wie etwa im November 2021 in der Bruhrainhalle in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

Dirk Seifert

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