Nationales Entsorgungsprogramm Atommülllagerung – BMUV lädt zum Scoping für das NAPRO – Mitmachen!

Die EU fordert und zaghaft kommt das Bundesumweltministerium den Pflichten nach. Das war bereits unter früheren Regierungen mit SPD und CDU ein eher widerwilliges informieren und auch unter der rot-grün-gelben Ampel bekommt man nicht den Eindruck, dass das jetzt grüne Umweltministerium ein besonderes Interesse gegenüber Brüssel und der Öffentlichkeit hat, über die vielen ungelösten Probleme beim Umgang mit der Atommülllagerung von allen Arten radioaktiver Materialien zu berichten und damit vielleicht noch mal zu unterstreichen, warum Atomenergie unter keinen Umständen zukunftsfähig ist. Jetzt legt das BMUV „Entwürfe“ für ein Programm vor und muss mit der Öffentlichkeit reden. Fordert Brüssel.

Was „am Ende herauskommt“ (Helmut Kohl), bei der Atomenergie, ist nicht nur viel teuer als Erneuerbare Energien. Verbunden mit Atomwaffen ist die Atomenergie immer auch Super-GAU fähig. Ihr Abfall stellt die Menschheit vor schier unlösbare Aufgaben. Eher verschleiernd und verharmlosend muss man es nennen, was aus dem BMUV jetzt als Einladung für einen im Beamtendeutsch als Scoping bezeichneten Termin vorgelegt wird, um in weiteren Schritten ein umfassendes „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NAPRO) zu entwickeln, das diesen Namen verdient. Wenn man die ungelösten Probleme sowohl bei den leicht- und mittel radioaktiven und insbesondere bei den hochaktiven Atomabfällen betrachtet, darf man hoffen, dass das BMUV ein maximal offenes Verfahren mit vielen Partizipationsmöglichkeiten anstrebt. Hinweise dafür gibt es allerdings leider nicht.

In fast allen Fällen entsteht eher der Eindruck, dass vor allem Öffentlichkeitsbeteiligung die staatliche Atomverwaltung stört. Es gibt ganz sicher das Elend von NIMBYs. Es gibt aber gute Gründe, demokratische Beteiligung zu ermöglichen. Am 8. Oktober soll der Scoping-Termin stattfinden. Übermittelt werden muss der Bericht in 2025. Auch das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagersuche, die Begleitgruppe bei der Endlagersuche und der Atommüllreport sowie die Atommüllkonferenz befassen sich mit dem NAPRO. Und natürlich auch die Grünen in ihren Gremien. Während Medien vielfach über die vermeintlich neuen Atomstrom-Möglichkeiten hyperfantasieren, scheren die Probleme mit den nuklearen Hinterlassenschaften nur wenig. Beliebt ist Atommüll weder in den Medien noch in der Bevölkerung.

  • umweltFAIRaendern dokuemtiert zwei Unterlagen, die mit der Einladung zum Scoping-Termin verschickt wurden.  Der Entwurf zum „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“ August 2025 – (Entwurf 5. Juli 2024) ist hier als PDF. Die Strategische Umweltprüfung – SUV – zum Nationalen Entsorungsprogramm 2025 ist hier als PDF-Unterlage_20240903.
  • Alles zum Thema NAPRO und um Nationalem Entsorgungsprogramm auf umweltFAIRaendern.de

Atomtransporte NRW – Bericht der Landesregierung über radioaktive Transporte im Jahr 2023

Seit vielen Jahren werden in Hamburg über Kleine Anfragen von Abgeordneten aus der Bürgerschaft alle Transporte mit radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen abgefragt und veröffentlicht. In Hamburg erfolgt das vierteljährlich, damit das funktioniert, um alle Transporte transparent zu machen. In NRW hat die Landesregierung jüngst Jahresberichte per Koalitionsvertrag vereinbart und nun erstmal die Daten für 2023 veröffentlicht. Zusätzlich zu den Atomtransporten mit Kernbrennstoffen, die auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht, sind nun auch die sonstigen radioaktiven Stoffe durch NRW nachvollziehbar. Über Risiken und Gefahren der Atomtransporte für Leben und Gesundheit der Bevölkerung informiert die Landesregierung in NRW nicht. Warum die Grünen in der Regierung diese wichtigen Hintergründe nicht zum Bestandteil der Informationspolitik machen, ist mindestens wundersam. Aber immerhin sind die Gefahrentransporte und Wirtschaftsbeziehungen im Nuklear-Bereich bei den Transporten mit radioaktivem Material auf diese Weise einigermaßen nachvollziehbar

Kostenfalle: Weiteres Milliarden-Euro schweres Atomdesaster?

Droht möglicherweise ein nächstes Milliarden Euro schweres Atommülldesaster in Sachen Atomenergie? Verantwortlich für den Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke sind die ehemaligen Betreiber. Für den nun anstehenden Rückbau des ehemaligen Atommeilers in Hamm wollen die Unternehmen RWE und einige Stadtwerke die Kosten nicht übernehmen. Nachdem sie vor Gericht mit einer Klage gescheitert sind, die Kosten auf den Staat zu übertragen, könnten sie jetzt möglicherweise einen Konkurs erklären und damit am Ende die Rückbaukosten auf die Steuerzahler*innen übertragen. Das könnte auch bei anderen Rückbauprojekten drohen.

Um die Lasten der Atomkonzerne zu reduzieren, hatte die damalige Bundesregierung 2017 mit Unterstützung der Grünen eine „Neuordnung“ beim Atomausstieg vorgenommen. Der gesamte Bereich der Atomabfälle wurde verstaatlicht und gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro wurden RWE, Vattenfall, PreußenElektra und Eon sowie weitere kleiner beteiligte Unternehmen von der weiteren Kostenverantwortung endgültig befreit.

Um die Kosten für die Atommülllagerung zu finanzieren, wurde mit der Einlage der Atomkonzerne ein staatlicher Entsorgungsfonds (KENFO) gebildet, der über eine entsprechende Geldanlage und Verzinsung sicherstellen soll, dass die anfallenden Kosten über die nächsten Jahrzehnte auf Basis dieser Kapitaleinlage gesichert werden können. Angesichts der Unsicherheiten im Kapitalgeschäft und der vor wenigen Monaten verkündeten deutlichen Verlängerung bei der Endlagersuche um mehrere Jahrzehnte, könnte es zu schon in diesem Bereich zu erheblichen Problemen kommen, für die am Ende die Steuerzahler*innen gerade stehen müssten.

Für den Rückbau der Atomkraftwerke aber sollten die Betreiber weiterhin allein verantwortlich bleiben. Die dafür erforderlichen Summen sollten weiterhin über sogenannten Rückstellungen in den Konzernen bereitgestellt werden. Diese Rückstellungen bedeuteten obendrein großen Vorteile für die Unternehmen, denn sie waren bzw. sind steuerfrei, helfen den Unternehmen immer wieder auch bei der Finanzierung von anderen Projekten.

Auf eine Sicherung dieser Rückstellungen für den Abbau der Atommeiler in einem ebenfalls staatlich kontrollierten Fonds hat die Bundesregierung damals aber komplett verzichtet. Nicht einmal verbindlichen Vorschriften zum Umgang mit den Rückstellungen und deren Sicherung hatte die Bundesregierung erlassen oder gesetzlich geregelt. So hatten und haben die Konzerne weiterhin komplett freie Hand. Das war vielfach als naiv und kurzsichtig kritisiert worden, – oder aber Kalkül.

Im Verfahren zum Rückbau des Atomkraftwerks in Hamm, welches in den 1990er Jahren nach einer Reihe Störfälle stillgelegt werden musste, hatten die Betreiber, angeführt durch RWE versucht, die Kosten an den Bund zu übertragen. Eine entsprechende Klage ist vor Gericht zwar zunächst gescheitert, aber ein Schlupfloch blieb. Wären die Betreiber zahlungsunfähig, müssten die Steuerzahler*innen doch die finanzielle Verantwortung übernehmen.

Staatliche bzw. gesetzliche Sicherungen, dass die ehemaligen Atomkonzerne möglicherweise in laufenden Rückbauprojekten, die noch über Jahrzehnte laufen werden, ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten, gibt es nicht.

UmweltFAIRaendern dokumentiert zu dem Thema eine PM der BI Lüchow Dannenberg:

(siehe auch hier z.B. telepolis)

Rückbau der Atomkraftwerke – eine Kostenfalle

Eigentlich schien alles geregelt: 24 Mrd. Euro zahlten die AKW-Betreiber 2017 in einen Fonds zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (KENFO) ein, die Aufgaben wurden neu verteilt: Die Energiekonzerne sind zuständig für den Rückbau der Atomanlagen und die Abfallbehandlung (Konditionierung) der nuklearen Abfälle, der Bund übernimmt seitdem neben den Kosten für Endlagerung bzw. Endlagersuche auch noch die Kosten für die Zwischenlagerung des Atommülls. Der Fehler, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) sei, dass beim Vertragsabschluss keine „Nachschlusspflicht“ vereinbart wurde und alle Mehrkosten bei der Atommüllentsorgung letztlich, wenn die KENFO-Gelder aufgezehrt werden, von den Steuerzahlenden getragen werden. Das ist jetzt schon der Fall bei den havarierten Atommülldeponien Morsleben und Asse II. Die deutlich länger dauernde Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle mit der Folge, dass auch die Zwischenlager bis zu 100 Jahren betrieben werden müssten, führten zu einer weiteren Kostenexplosion.

Nun droht erstmalig sogar die Aufgaben- und Kostenteilung ins Wanken zu geraten, eine Betreibergesellschaft droht pleite zu gehen, und zwar die des stillgelegten AKW Hamm-Uentrop. Das Kraftwerk, das drei Jahre lediglich im Probebetrieb lief, steht bereits seit 1989 still. Die Betreibergesellschaft hatte vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt und meinte, Bund und Land wären verpflichtet, in die Bresche zu springen: Rund eine Milliarde Euro würde der Abriss kosten, das könne sie nicht stemmen.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Das ist merkwürdig, denn hinter der Betreibergesellschaft stehen nicht nur kommunale Unternehmen, sondern auch der Energieriese RWE, der allein im Jahr 2023 ein überraschend hohes Nettoergebnis von 4,5 Milliarden Euro eingefahren hat.“

Das Gericht wies den Antrag zurück, bei einer Insolvenz allerdings muss der Bund tatsächlich einspringen. Ehmke: „Denjenigen, die in Deutschland den Wiedereinstieg in die Atomkraft fordern, muss man diese Entwicklungen um die Ohren hauen. Wir haben stets davor gewarnt. Allein ökonomisch ist die Atomkraft barer Unsinn.“

Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich kehrt zurück – Castortransporte nach Philippsburg genehmigt

Hochradioaktiver Atommüll aus der Plutoniumfabrik in La Hague in Frankreich darf per Castor-Transport in das Zwischenlager am ehemaligen AKW in Philippsburg zurücktransportiert werden. Eine entsprechende Genehmigung hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Bis 2005 durften die AKW-Betrieber ihren Atommüll zur vermeintlichen „Wiederaufarbeitung“ nach La Hague oder Sellafield schicken, statt sie in Castorbehältern einfach zwischenzulagern. Während neuer Atommüll und enorme Umweltrisiken in Kauf genommen wurden, wurde ein geringer Teil des hochgefährlichen Plutoniums aus dem Brennstoff herausgelöst und zu sogenannten Mischoxid-Brennelementen (MOX) weiterverarbeitet. Einen tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen hatte das nicht, half damals aber, die vollkommen ungeklärte Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu verschleiern. Ein vergleichbarer Rücktransport hat bereits aus Sellafield in das Zwischenlager Biblis stattgefunden. Weitere solcher Castor-Atomtransporte nach Brokdorf und Isar/Ohu sollen noch bis spätestens Ende 2025 erfolgen.

Vier Castor-Behälter werden nun bis Ende 2024 von Frankreich aus per Bahn nach Philippsburg kommen. Begleitet werden sie vermutlich von einem Großaufgebot von Polizei, denn angesichts erhöhter Terrorrisiken und dem Krieg in der Ukraine dürfte eine enorm hohe Sicherheitsstufe für die Durchführung dieser brisanten Atomtransporte angewandt werden. Atomtransporte gelten seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA als Anschlagsziele. Dabei kommen die meist geheimen Regelungen nach SEWD zur Anwendung (Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter).

Die Rücknahme der Atomabfälle aus Frankreich und England basiert auf internationalen Verträgen, die mit der Verarbeitung der bestrahlten Brennelement aus deutschen Atomkraftwerken im Ausland vereinbart wurden. Diese Verträge sind öffentlich nicht bekannt, sollen aber regeln, dass Deutschland verpflichtet ist, den durch die Verarbeitung entstanden zusätzlichen Atommüll zurückzunehmen.

  • Ehemals war vorgesehen, dass aus Frankreich rund 157 Behälter mit Atommüll kommen sollten. 2021 hatten sich die Bundesrepublik und Frankreich jedoch verständigt, die Zahl deutlich zu reduzieren. Statt mittelradiokativer Abfälle zu verpacken (Strukturteile, Abstandhalter etc. von den Brennelementen), einigte man sich darauf, lieber weniger Behälter, dafür aber hochaktives verglastes Material zu transportieren. Der Spiegel berichtete z.B.: „Der ursprüngliche Plan sah eine Rückführung von 157 Behältern mit mittelradioaktivem Material aus der französischen Anlage La Hague vor. Fünf Castorbehälter mit mittelradioaktiven Abfällen sollten ursprünglich ins Zwischenlager Philippsburg und 152 Behälter mit mittelradioaktiven Metallresten von aufgearbeiteten Brennelementen ins Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen zurück.“ (Zuvor hatte es Kontroversen und Probleme zwischen Frankreich und Deutschland über die Behälter gegeben, die bei diesen Rücktransporten zum Einsatz kommen sollten. Siehe hier: Zwischenlager Ahaus: Deutscher Atommüll bleibt vorerst in Frankreich.) Weiter berichtete der Spiegel über die neue Vereinbarung von 2021: „Diese Lösung sei aber »aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27« nicht realisierbar gewesen und hätte eine zeitliche Verzögerung des Transports bis in die Vierzigerjahre zur Folge gehabt, erklären die Ministerien. Nun sollen, anders als zunächst vorgesehen, 152 Behälter mit radioaktiven Metallresten doch in Frankreich bleiben. Dafür sollen neben den Castortransporten nach Philippsburg noch 30 leere Brennelemente-Transportbehälter ins deutsche Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Auch das ist Teil der Einigung.“ Auch andere Medien und z.b. das Nuklearforum Schweiz berichtete damals von diesen Verhandlungen.

Plutonium ist einer der giftigsten Stoffe, den die Menschheit kennt. Und er ist der „heißeste“ Stoff, um daraus Atomwaffen herzustellen. Die Auseinandersetzung in Deutschland um die Nutzung von Plutonium im Atombereich dauert Jahrzehnte und war mit Anlagen wie der Plutoniumbrennelementefabrik von Siemens in Hanau, dem geplanten Schnellen Brutreaktor in Kalkar und der geplanten „Wiederaufarbeitungsanlage“ (WAA) Wackersdorf verbunden. Nach massiven Konflikten und großen Demonstrationen wurde der Einstieg in die Plutoniumwirtschaft in Deutschland schließlich Ende der 1980er Jahre beendet. 2005 wurde dann auch der Weg über die Plutoniumabtrennung im Ausland gesetzlich verboten und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atombrennstoffe als Norm festgeschrieben.

Damit wurden erhebliche Risiken bei den Atomtransporten und der Bearbeitung in Sellafield und La Hague von deutscher Seite „stillgelegt“. Das strahlende Atommüll-Erbe aus dieser Phase bleibt nun aber noch für vermutlich rund 100 Jahre in oberirdischen Lagern in Deutschland. Die Suche nach einem unterirdischen Atommülllager hat sich abermals deutlich verzögert, wie Behörden und zuständige Unternehmen vor wenigen Monaten einräumen mussten.

Einer der Standorte, der über Jahrzehnte mit Atommüll aus der gefährlichen Plutonium-Abtrennung in La Hague und Sellafield zu tun hatte, war das Zwischenlager in Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dort sollte in einem völlig ungeeigneten Salzstock der Atommüll später vergraben werden. Auch hier kam es zu lange Jahre anhaltenden erheblichen Protest, mit großen Polizeieinsätzen und politischen Kontroversen.

  • Streit um Gorleben als Zwischenlagerstandort gibt es weiterhin. Nicht nur wegen der Defizite bei der Auslegung in Sachen Terrorschutz. Zuletzt forderten Landräte aus Bayern, die dortige Zwischenlager mit Atommüll aufzulösen und doch alles nach Gorleben zu transportieren. Dazu diese PM der BI Lüchow Dannenberg.

Heut ist klar: Gorleben war immer nur eine politische Festlegung für das Atommüll-Zwischen- und Endlager. Als eine erstmal von politischen Beeinflussungen unabhängige Prüfung der Eignung des als Endlager geplanten Salzstocks in Gorleben erfolgte, kamen die zuständigen Fachleute und die Bundesgesellschaft für Endlagerung auf Basis der im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien zu dem Ergebnis, dass Gorleben für die Endlagerung nicht geeignet ist.

Die Suche für ein solches unterirdisches Atommüll-„End“-Lager, welches für eine Million Jahre Schutz bieten muss, dauert weiter an.

Dokumentation der o.g. PM vom BASE hier im Wortlaut:

Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg genehmigt

Die Genehmigung für den Transport der letzten aus Frankreich zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle auf der Schiene in maximal vier Transport- und Lagerbehältern bis einschließlich dem 31. Dezember 2024. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Philippsburg liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Philippsburg wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Juli 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der vier Behälter wird am Standort Philippsburg die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Philippsburg ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus La Hague werden dort 46 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, die bestrahlten Brennelemente in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.

Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmen. Aus Frankreich sollten ursprünglich bis Ende des Jahres 2024 fünf CASTOR-Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen und 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten zurückgenommen werden. Da diese Transporte in dem vorgesehenen Zeitraum nicht hätten stattfinden können, wurde mit Frankreich eine neue Lösung verhandelt. Statt der insgesamt 157 Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen nimmt Deutschland stattdessen die hier genehmigten vier Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen zurück. Zusätzlich sorgen die Energieversorger für die Verwertung von bis zu 30 leeren, ausgedienten Brennelemente-Transportbehältern.

Mit dem hier genehmigten Transport werden somit die letzten hochradioaktiven Abfälle aus Frankreich zurückgenommen. Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vereinigten Königreich müssen aber noch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in England zurückgenommen und in andere deutsche Zwischenlager gebracht werden.

Warum Rücktransport nach Philippsburg?

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

 

 

×