Uranfabrik in Gronau: Ausbau mit viel Geheimhaltung und anhaltende Sicherheitsprüfung

Im westfälischen Gronau befindet sich eine vom Atomausstieg ausgenommene Uranfabrik, die derzeit erweitert und modernisiert wird. Damit will URENCO Gronau nach der Fukushima-Flaute auch die Produktionsmengen für angereichertes Uran wieder deutlich steigern. Auch an den anderen URENCO-Standorten wird die Produktion in Folge des Krieges durch Russland in der Ukraine hochgefahren. Außerdem läuft die nach Atomgesetz alle 10 Jahre erforderliche Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ). (Foto: URENCO)

Die Anlage gehört zur URENCO, einem trinationalen Uran-Konzern mit Standorten in den Eigentümer-Staaten Großbritannien, Niederlande und Deutschland sowie einer Anlage in New Mexico in den USA. Die deutschen Konzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der URENCO. Die Uranfabriken der URENCO gehören mit zu den sensibelsten Atomanlagen der Welt, weil die Urananreicherung in Zentrifugen grundsätzlich auch Atomwaffenmaterial herstellen kann. Fast alles in Gronau unterliegt daher Kontrollen internationaler Behörden und strikter Geheimhaltung.

Derzeit wird die URENCO-Anlage in Gronau modernisiert. Neue verbesserte Zentrifugen, in denen mit extrem hohem Aufwand und mit maximalen Belastungen für das Material die Anreicherung von Uran235 durchgeführt wird, sollen in der Anlage ersetzt werden. UmweltFAIRaendern.de hat bei der zuständigen Atomaufsicht in NRW, dem grün geführten Wirtschaftsministerium nachgefragt:

Auf die Fragen: „2. Wie weit ist die Umrüstung von Zentrifugen bei der UAA Gronau inzwischen erfolgt und können Sie sagen, welche Typen/Modelle ausgetauscht wurden und welche Typen/Modell neu eingebaut werden/wurden.  Eventuell auch in Zahlen, wie viele alte Zentrifugen rausgenommen und wie viele neu eingebaut wurden? Können Sie sagen, inwieweit diese neuen Modelle wirtschaftlicher sind, also um wie viel kleiner der Stromverbrauch gegenüber bisherigen Modell ist? Ob sie mehr Volumen und mehr Ausbeute ermöglichen und um wie viel im Vergleich zu ausgetauschten Modellen?“ und „3. Im Rahmen welcher rechtlichen Vorschriften wird diese Umrüstung betrieben? Welche atomrechtlichen Genehmigungen sind dazu erforderlich?“, teilt MWIKE mit:

„Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. MWIKE: Informationen und Daten zur Umrüstung von Zentrifugen, die im Rahmen der Zentrifugentechnologie eingesetzt werden, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Ein Austausch von Zentrifugen unterliegt dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren und wird hierüber überwacht.“

Das ist nicht eben viel, was die Behörde da an Informationen über die Uranfabrik Gronau der Öffentlichkeit anbietet.

Auch in dem Fall der laufenden PSÜ antwortet die Behörde eher knapp. An der Überprüfung der Unterlagen von den Betreibern ist im Auftrag des Ministeriums auch das Öko-Institut Darmstadt beteiligt.

umweltFAIRaendern.de fragt: „Wie ist der Stand bei der laufenden PSÜ, hat es bei der Prüfung Anlässe oder Umstände gegeben, die seitens der Atomaufsicht zu Nachfragen oder weiteren Recherchen geführt haben und welcher Art waren diese? Wann wird die PSÜ aus derzeitiger Sicht in etwa abgeschlossen sein und werden Sie die Ergebnisse veröffentlichen?“

Und MWIKE teilt mit: „Die zur PSÜ-2021 ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen haben die hinzugezogenen Sachverständigen geprüft. Die entworfenen Stellungnahmen befinden sich in der Auswertung. Diese ist voraussichtlich Anfang nächsten Jahres abgeschlossen. Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Ergebnissen beabsichtigt die Atomaufsicht NRW in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung von 2011 geschehen ist.“

In Medien wie der NOZ war mit Hinweis auf Informationen von URENCO Gronau berichtet worden, dass es Pläne gibt, eine Metall-Verwertungsanlage in Gronau errrichten zu wollen. Das Ministerium dazu: „Dem MWIKE ist bekannt, dass die Urenco Deutschland der Stadtverwaltung der örtlichen Politik und interessierten Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung die Investitionsvorhaben am Standort der Urananreicherungsanlage vorgestellt hat. In dieser Sitzung wurde u. a. eine Anlage zur Verarbeitung / Recycling von Anlagenkomponenten erwähnt. Ein Antrag der Urenco Deutschland für die Errichtung und Betrieb einer solchen Anlage liegt uns nicht vor, sodass keine näheren Aussagen über das Vorhaben bzw. das Genehmigungsverfahren getroffen werden können. Ein solches Vorhaben würde durch MWIKE als zuständige Genehmigungsbehörde zuzulassen sein, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.“

Und auch zu einem anderen wichtigen Komplex gibt es kaum Informationen, die einen Einblick in die konkrete Situation erlauben. Umweltfairaendern.de fragt: „Es war der Presse zu entnehmen, dass die Betreiber ein bereits vorhandenes Lager für abgereichertes Uran in Betrieb nehmen wollen. Können Sie bitte sagen: Wie viel abgereichertes Uran lagert derzeit in Gronau in Form von UF6? Wie viel in Form von U3O8? Wie viele dieser Stoffe, die aus der UAA Gronau stammen, lagern derzeit noch an anderen Orten, wo sind diese derzeit und wann werden diese Mengen nach Gronau zurückkommen? Wann soll die Inbetriebnahme des Lagers erfolgen. Hat die Atomaufsicht dafür schon eine letzte Zustimmung erteilt?“

Konkrete Angaben über die Uranmengen seien Geschäftsgeheimnisse der URENCO. Geplant aber sei, ein Uranoxid-Lager in Betrieb zu nehmen. „MWIKE: Die Urenco Deutschland betreibt genehmigte UF6-Läger. Die Einhaltung der genehmigten Lagerkapazitäten werden regelmäßig im Aufsichtsverfahren durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde überprüft. Über konkrete Mengen in den UF6-Lägern können zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen keine Angaben gemacht werden.

Die Urenco Deutschland plant im Jahr 2024 das Uranoxid-Lager (U3O8) nuklear in Betrieb zu nehmen. Die genehmigte Lagerkapazität für das Uranoxid-Lager wurde in dem Genehmigungsbescheid Nr. 7/6 UAG veröffentlicht, festgesetzt und seitdem nicht erhöht.

Die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden für den Betrieb der Läger wurde in den entsprechenden Genehmigungsbescheiden bestätigt, sodass die Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb geschaffen wurden.“

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Hochradioaktiver Strahlenmüll in Brunsbüttel: Deutsches Atomrecht in der Warteschleife

Hochradioaktiver Atommüll lagert im Zwischenlager Brunsbüttel trotz wachsender Terrorgefahren seit 2015 ohne ausreichende atomgesetzliche Genehmigung. Als einziges deutsches Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aus der Stromerzeugung ist das Lager immer noch in der Verantwortung von Vattenfall und immer noch nicht unter dem Dach der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Die eigentliche, auf 40 Jahre angelegte Neu-Genehmigung ist immer noch in der Prüfung. Bereits 2017 hatte der Erörterungstermin stattgefunden. Vattenfall hatte lange Zeit geforderte Sicherheitsnachweise dem zuständigen Bundesamt nicht vorgelegt. Um endlich den Terrorschutz nachrüsten zu können, soll nun eine zweite, auf nur 10 Jahre befristete „Interimsgenehmigung“ her, aber auch hier ist das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) immer noch am Prüfen. (Foto: Betreiber Vattenfall)

Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern.de teilt BaSE jüngst mit: „Die von Ihnen erwähnte Interimsgenehmigung ist für weniger als 10 Jahre beantragt. Für diesen Fall sieht das Atomgesetz in § 2a Absatz 1a eine behördliche Vorprüfung vor, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das BASE ist bereits am 16.11.2020 nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Interimsgenehmigung keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die weiteren Einzelheiten dieser Prüfung sind in einem Vermerk zusammengefasst, den Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-dezentral/kkb-uvu-uebergangsgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Während für diese „Kurzgenehmigung“ also keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen wird, ist in dem grundsätzlichen Verfahren eine solche durchgeführt worden. Wann mit der Interims- oder der grundsätzlichen Genehmigung zu rechnen ist, bleibt unbeantwortet.

In einem Streitpunkt zwischen BaSE und Vattenfall hat es inzwischen offenbar aber Fortschritte gegeben. Vattenfall hatte laut BaSE zunächst Sicherheitsnachweise nicht erbringen wollen, welche Auswirkungen der Betrieb eines LNG-Terminals für die Sicherheit des nuklearen Zwischenlagers haben würde. Damals waren lediglich erste Planungen für ein solches Terminal in Brunsbüttel bekannt. Nun teilt BaSE auf Nachfrage dazu mit: „Mögliche Einwirkungen durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb des LNG-Terminals wurden – soweit dies auf dem jetzigen Planungsstand möglich ist – bewertet. Nur wenn diese Auswirkungen auf das zulässige Maß begrenzt sind, wird eine Genehmigung erteilt.“

Hintergrund: Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung aufgehoben, weil Sachverhalte falsch ermittelt und nicht ausreichend nachgewiesen worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2015 dieses Urteil. Damit war die atomrechtliche Genehmigung aufgehoben. Nur im Rahmen einer Anordnung durch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein lagert der gefährliche Strahlenmüll direkt am AKW. Vattenfall ist damit der letzte Betreiber, der seinen hochaktiven Atommüll noch nicht an die BGZ übergeben hat.

Einer, aber nicht alle der Gründe, die zur Aufhebung der Genehmigung durch das OVG Schleswig führten, waren Belange des Geheimschutzes, die zum Bereich der Sicherung von Atomanlagen gegen Einwirkungen von außen gehören. Also Terrorschutz-Maßnahmen, die auch unter dem Kürzel SEWD geführt werden. In der Folge des Urteils hat der Bundestag schließlich in der 17. Atomgesetznovelle die Rechte der Atombehörden gegenüber Kläger:innen und Gerichten gestärkt. Demnach müssten die Gerichte es akzeptieren, wenn Nachweise von den Behörden nicht vorgelegt werden, wenn dies aus Geheimschutzgründen erforderlich ist.

Die 17. Atomgesetznovelle hatte der Anwalt Ulrich Wollenteit, der auch für die Klage in Brunsbüttel zuständig war, als verfassungswidrig bezeichnet: 17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig. Siehe auch hier.

Auch für den Atommüll aus dem ehemaligen Prototyp-Reaktor AVR in Jülich besteht derzeit eine unklare Genehmigungslage. In Lubmin muss wegen der nicht möglichen Nachrüstung des bestehenden Lagers für hochaktive Abfälle ebenfalls ein neues Lager gebaut und genehmigt werden.

Mehr zum Hintergrund

Hier noch mal die PM zum Urteil des OVG Schleswig als Dokumentation:

“OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Erscheinungsdatum: 20.06.2013

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Die im Februar 2004 gegen die Genehmigung erhobene Klage eines Anwohners hatte der 4. Senat des OVG mit Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) zunächst abgewiesen; dieses Urteil war aber vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (7 C 39.07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen worden. Der Kläger hat gegen die Genehmigung des Zwischenlagers im Wesentlichen eingewandt, dass die Risiken terroristischer Angriffe u.a. durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere habe das beklagte Bundesamt nicht untersucht, welche Folgen Terrorangriffe auf das Lager in Form eines gelenkten Absturzes eines Airbus A380 und des Einsatzes moderner panzerbrechender Waffen der sog. dritten Generation für den Kläger hätten. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden. Die Geheimhaltung war vom Bundesverwaltungsgericht im sog. in-camera-Verfahren größtenteils bestätigt worden.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 4. Senats Habermann aus, das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik.

Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf Castorbehälter offensichtlich nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden sei, obwohl neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung auf das Inventar der Castorbehälter haben könnten und schneller nachladbar sind, was für die Trefferanzahl von Bedeutung sein könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar geworden, dass wegen sogenannter „ausreichender temporärer Maßnahmen“ bis zu einer künftigen Nachrüstung des Zwischenlagers nunmehr das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein solle.

Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung überschritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des sog. 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.

Gegen das Urteil (Az.: 4 KS 3/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Dr. Birthe Köster, stellv. Pressereferentin
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1644 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail birthe.koester@ovg.landsh.de”

Trotz Ukraine-Krieg: Russischer Uran-Brennstoff wird in Block 6 des bulgarischen AKW Kozloduj eingesetzt

Im Schatten des Krieges in der Ukraine sind Uran-Brennstoffe aus Russland zum Einsatz im Block 6 des AKW Kozloduj geliefert worden. Medienberichte dazu sind bislang kaum zu finden. Der Reaktor in Bulgarien ist gestern zu den erforderlichen Wartungsarbeiten abgeschaltet worden. Sanktionen gegen Atomgeschäfte mit Russland in die EU sind bis heute nicht beschlossen. Auch in Deutschland wird weiterhin angereichertes Uran aus Russland importiert, um Brennelemente für AKWs – zum Beispiel in der Schweiz – herzustellen. Die EU fördert die Umrüstung der Brennstoff-Versorgung der osteuropäischen Atommeiler weg von russischem Brennstoff.

Zuletzt hatte Westinghouse Schweden erste Brennelemente vom Typ VVER für den Block 5 geliefert. Im nächsten Jahr soll Block 6 seine Uran-Elemente aus dem emsländischen Lingen erhalten. Dort läuft ein Genehmigungsverfahren, mit dem der französische Eigentümer Framatome die Fertigung von VVER-Brennelementen an den Start bringen will – allerdings mit russischer Technik und russischen Lizenzen. Statt die Auslastung der Uranfabrik in Lingen zu erweitern, fordern Atomkraftgegner:innen, die Anlage endgültig zu schließen.

Ohne die noch anhaltenden Lieferungen von Brennstoff und auch Bauteilen aus Russland, wären die AKWs in West- und Osteuropa kaum zu betreiben. Westinghouse hatte schon vor Jahren, vor allem in Zusammenarbeit mit der Ukraine, auf die Entwicklung von speziellen VVER-Brennelementen russischer Bauweise gesetzt und alle dazu erforderlichen Techniken und Lizenzen ohne Beteiligung Russlands und der Konzerne Rosatom und TVEL erarbeitet. Framatome, seit vielen Jahren mit Rosatom eng verbandelt, hatte erst spät mit der Planung für VVER-Brennstoff begonnen. Um die Verluste gegenüber Westinghouse auszugleichen, setzt Frankreich daher trotz Ukraine-Krieg auf die Kooperation mit Russland.

Die Fertigung der VVER-Brennelemente für Osteuropa soll ausgerechnet am deutschen Standort in Lingen erfolgen. Dort steht eine der beiden Uranfabriken, die vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen sind. Trotz grüner Mit-Regierung in Niedersachsen und im Bund ist von Plänen, die Anlage abzuschalten, nichts bekannt. Im Gegenteil würde der Deal mit Russland zur Fertigung von VVER-Brennstoff bei Framatome in Lingen die wirtschaftlich eher schlecht aufgestellte Anlage unterstützen und außerdem noch den Betrieb von Atomkraftwerken in Ost- und Westeuropa stärken.

Gegen die beantragte Erweiterung der Produktionspalette beim französischen Hersteller Framatome in Lingen rufen Anti-Atom-Gruppen und -Organisationen zu einer Demonstration am Samstag, dem 26. Oktober auf. Am 20. November startet dann der im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren vom niedersächsischen Umweltminister anberaumte Erörterungstermin in Lingen. ANF will bereits im Sommer 2025 die ersten VVER-Brennelemente ausliefern und setzt mit diesen Terminen die zuständige Atombehörde erheblich unter Druck.

Quellen zu dieser Meldung:

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