Im Bremsgang: hochaktive Atomtransporte von Jülich nach Ahaus

Im Bremsgang: hochaktive Atomtransporte von Jülich nach Ahaus

Keine Castor-Transporte mit hoch radioaktivem Atom(strahlen)müll von Jülich mitten durch NRW nach Ahaus. Das hat die zuständige Bundesbehörde heute als Antwort auf Druck von Bürgerinitiativen und angekündigten Klagen eines Umweltverbandes erklärt. Juristische Gründe werden dafür genannt. Das bedeutet, dass es offenbar in den relevanten Sicherheits- und/oder Ablauffragen immer noch Defizite gibt. Der WDR hat das gerade veröffentlicht. (Unter dem Text die Fassung, die ChatGPT als KI nach einigen konkreten Hin und Hers mit der Datenbank optimierte – und damit verdreht vereinfachte. Unterkomplex.)

„Vorerst keine Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus“ heißt es dort und weiter:  „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen einen Transport von Atommüll aus dem Jülicher Zwischenlager nach Ahaus.“ So der WDR. Und: „Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Das hat jetzt geantwortet, dass nicht zu erwarten sei, dass in den nächsten Monaten Atommüll vom Zwischenlager in Jülich nach Ahaus transportiert wird.“ Zwar stünde das Genehmigungsverfahren für die Transporte aus Jülich nach Ahaus mit diesem waffenfähigen hochaktiven Atommüll, für welches der Antrag der JEN verantwortlich ist, kurz vor Abschluss. Aber: „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen den Transport“, ist beim WDR zu lesen. Eine PM ist weder beim BMUV noch bei BASE, der Genehmigungsbehörde für diese Art von Atomtransporten, aktuell online auf der Homepage. Auch .ausgestrahlt, sofa, Bi Ahaus melden online auf den Homepages noch nichts über diesen Brief.

Auch umweltFAIRaendern hatte schon berichtet, dass die Genehmigung für die Atomtransporte nicht mehr in diesem Jahr erwartet würde. Der Landesverband des BUND in NRW hatte angekündigt, gegen eine Transportgenehmigung Klage einreichen zu wollen. Statt die Gefahren von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, könnte ein verbessertes neues Lager in Jülich vorteilhafter sein. Nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände unterstützen das. Auch der Bürgermeister in Jülich teilt diese Auffassung.

Erst Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atom-Abfälle aus Jülich im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei spielten aber die Risiken, die mit dem konkreten Transport über Autobahnen, Land- und Kreisstraßen keine Rolle. Schon jetzt erfolgen Straßenbaumaßnahmen, damit in Ahaus die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen, auf 13 ! Achsen und mit totaler Überlänge überhaupt fahren können. Aufgrund des extrem hohen Gewichts sind maximale Anforderung an die Brücken und Überquerungen gestellt. Auch bei Auf- und Abfahrten. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll hat es diverse Probleme gegeben. Begleitet wird ein solcher Transport von einem Großaufgebot von Polizei und Sicherheitsdiensten. Viele Tausend Personen in der Planung, Vorbereitung und Umsetzung beteiligt. Die Zeche zahlen die Bürgerinnen.

Juristisch problematisch ist die Sache mit dem sogenannten „Sofort-Vollzug“. Ist dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Würde also nicht verhindern, dass die Klage die Transporte behindert. Die Klagende müsste im Eilverfahren klagen und begründen, warum ein Sofort-Vollzug nicht rechtmäßig wäre. Ein normales Verfahren im Bereich Atomsicherheit dauert in Deutschland viele Jahre. Aber: Seit rund 10 Jahren ist die Frage nach dem Verbleib des Atommülls aus Jülich virulent. Dafür tragen Betreiber und politische Entscheidungsträger unterschiedlicher Parteien und Ministerien in Bund und Ländern bei. Und auch die Bereitschaft, sachgerechte und verhältnismäßige Lösungen hinzubekommen.

Neben den oben genannten Punkten, die halbwegs öffentlich kommuniziert werden, bleibt eines, über das kaum gesprochen wird und strenger Geheimhaltung unterliegt: Der Transport von über 150 Castor-Behälter mit hochaktivem Strahlenmüll ist ein extrem relevantes Angriffsziel. Daher gelten höchste Sicherungs-Anforderungen nicht nur an die technischen und realen Abläufe. Ganz besonders wichtig ist, dass mit dem höchst notwendigen Schutz und minimalst dafür erforderlichen Aufwand eine maximale Sicherheit gegen Angriffe erreicht wird. Dabei wäre nach den wachsenden Krisenregionen in Ost und Nah-Ost auch der Einsatz von Kriegswaffen möglicherweise nicht auszuschließen. Wie konkret die Behörden das machen und was zu Bewertung und Planung für Dienstpläne führt: Geheimsache. Auch unklar, wie weit Polizie und möglicherweise militärische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr zusammenabeiten müssen.

  • Über Terrorschutz bei Atomanlagen und über nukleare Kriegsgefahren jenseits der Atombombe hat umweltFAIRaendern vielseitig berichtet. Einfach die Suchfunktion nutzen. Z.B. mal SEWD eingeben.

Und hier noch die Sache mit der KI:

„Die geplanten Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus sind vorerst gestoppt. Die zuständige Bundesbehörde nannte rechtliche Gründe für diese Entscheidung. Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich zuvor mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Dieses antwortete, dass in den nächsten Monaten keine Atommülltransporte vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus zu erwarten seien.

Obwohl das Genehmigungsverfahren für diese Transporte kurz vor dem Abschluss stand, verhindern derzeit rechtliche Gründe die Durchführung. Eine offizielle Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums oder des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung liegt bislang nicht vor.

Der BUND NRW hatte angekündigt, gegen eine mögliche Transportgenehmigung zu klagen. Statt die Risiken von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, wird ein verbessertes neues Lager in Jülich als vorteilhafter angesehen. Diese Ansicht teilen nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, sondern auch der Bürgermeister von Jülich.

Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atomabfälle im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei wurden jedoch die Risiken des konkreten Transports über Autobahnen und Landstraßen nicht berücksichtigt. Derzeit erfolgen Straßenbaumaßnahmen, um die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen auf 13 Achsen und mit Überlänge überhaupt ermöglichen zu können. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll traten bereits diverse Probleme auf. Solche Transporte erfordern ein Großaufgebot an Polizei und Sicherheitsdiensten, was erhebliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Ein weiterer juristischer Aspekt betrifft den sogenannten „Sofortvollzug“. Wird dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung und würde die Transporte nicht verhindern. Die klagende Partei müsste dann im Eilverfahren vorgehen, um die Transporte zu stoppen.“

Dirk Seifert

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