Glückwunsch: 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums NBG bei der Endlagersuche für insbesondere hochaktive Abfälle

Am 14. Oktober findet die 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Endlagersuche für vor allem hoch radioaktive Atomabfälle statt. Das Gremium ist als Ergebnis der Kontroversen um die Atomenergie und den radioaktiven Abfall im Rahmen des Standortauswahlgesetzes entwickelt worden. Nachdem das Standortauswahlgesetz vom einer Endlagerkommission von Bundestag und Bundesrat „überarbeitet“ worden ist, tagte dieses „Wächtergremium“ erstmals am 5. Dezember 2016 in Berlin. Aufgrund der Jahrzehnte langen Konflikte sollte das NBG als eine Art zivilgesellschaftliches Vertrauensgremium darüber wachen, dass das Standortauswahlgesetz strikt nach den dort festgelegten Anforderungen umgesetzt wird und keine politischen Interventionen z.B. wissenschaftliche oder partizipative Aspekte umgeht.
Die Arbeit des überaus wichtigen Gremiums wird faktisch derzeit vor allem von den süddeutschen Bundesländern deutlich erschwert, weil diese seit Jahren die längst überfälligen Wahlen von neuen und alten NBG-Mitgliedern blockieren. Sie wollen Personen benennen, die eigene Länderinteressen übernehmen sollen. Das aber ist laut Gesetz nicht die Aufgabe dieser Personen. Daher sind einige Plätze im NBG inzwischen unbesetzt oder nur noch auf Bitten der letzten Umweltministerin Lemke im Amt, – was nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Genau genommen hat die dritte reguläre Wahl bis heute nicht stattgefunden. Möglicherweise soll nun der Bundesrat bzw. die Konferenz der Ministerpräsidenten noch im Oktober hier etwas voranbringen, nach Bundesumweltminister Schneider die Bundestagspräsidentin in einem Schreiben auf die notwendige Neuwahl hingewiesen hatte. Vor wenigen Wochen waren die CO-Vorsitzenden zu Gast im Umweltausschuss des Bundestages, wo sie über ihre Arbeit berichteten, aber auch die Wahlprobleme ansprachen.
Auch sonst bleibt das NBG maximal gefordert. Nachdem sich nun gezeigt hat, dass die Endlagersuche erheblich länger dauern wird, als bislang gedacht, soll das Standortauswahlgesetz derart überarbeitet werden, dass die Suche einerseits beschleunigt werden kann, aber sowohl bei der Sicherheit als auch bei Öffentlichkeitsbeteiligung und anderen Anforderungen keine qualitativen Einschränkungen erfolgen. Schon Anfang 2026 soll der Bundestag entsprechende Vorlagen aus den Ministerien beraten. Damit ist – siehe den Link zur TO oben – das NBG auf seiner 100. Sitzung intensiv beschäftigt. Hoffentlich reicht es für ein Glas Sekt, nach der Sitzung. Für seine wichtige und immer herausfordernde Arbeit für ein transparentes Endlagersuchverfahren hat das Nationale Begleitgremium in jedem Fall Grund zu feiern. Und seine Aufgabe wird in den nächsten Monaten ganz sicher noch mal bedeutsamer.
Da wäre es gut, wenn endlich auch Bundesrat und Bundestag sich an die eigene Verantwortung erinnern. Der überfällige regulären dritten Wahlgang bzw. Benenung der Mitglieder muss nun endlich erfolgen und dafür Sorge tragen, dass Erfahrung und Kompetenz weiter im Gremium vertreten bleiben. Gestärkt durch neue Mitglieder im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit.
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