Fast 500 Millionen Euro allein für 2027: Das Bundesforschungsministerium und das nukleare Erbe

Kaum Beachtung findet in der Medienwelt, dass die Bundesrepublik noch immer und noch für Jahrzehnte einen extrem hohen Kostenberg für die Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen zu stemmen hat. Allein im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2027 beläuft sich der Betrag auf mindestens rund 460 Millionen Euro. In der Summe liegen die gesamten Kosten für Stilllegung und Rückbau der staatlichen Atomforschungsprojekte bei oberflächlicher Betrachtung* bei fast 10 Milliarden Euro liegen. Weitere hohe Kosten für das Atomerbe sind beim Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium verbucht.

* Zu den Gesamtkosten: Siehe dazu die Übersicht in diesem Einzelplan 30, Titelgruppe 80 im Bundeshaushaltplan für das Jahr 2024. Siehe hier die Zahlen in einer TEIL-Tabelle, vergleiche PDF. Dazu auch dieser weiterhin lesenswerte Artikel zur Kostenexplosion in der Süddeutschen: Nukleares Milliardengrab.

Neben derzeit „geparkten“ Projekten wie die ehemalige Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht bei Hamburg sind darin vor allem die hohen Kosten für die ehemaligen Großforschungsanlagen in Karlsruhe und in Jülich ausschlaggebend. Von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und NRW werden weitere Steuergelder in die beiden letztgenannten Projekte gepumpt.

Im Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 685 01 unter der  Zweckbestimmung:„Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen, Forschungsförderung“ ist für mehrere Projekte für 2027 eine Summe von 28,939 Mio. Euro vorgesehen

Weit höhere Summen finden sich im Kapitel 3010 unter „Sonstige Bewilligungen“) im Einzelplan 30. Für die KTE – Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH sind 2027 insgesamt 295,111 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen. Der Wirtschaftsplan der KTE weist für 2027 Gesamtausgaben von 327,297 Mio. Euro aus. Davon trägt der Bund 295,111 Mio. Euro; weitere Mittel kommen insbesondere vom Land Baden-Württemberg. Die KTE ist für die Stilllegung und Entsorgung einer Reihe ehemaliger kerntechnischer Anlagen in Karlsruhe zuständig, darunter insbesondere:

  • Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)
  • Mehrzweckforschungsreaktor MZFR
  • Kompakte Natriumgekühlte Kernenergieanlage KNK II
  • Forschungsreaktor FR 2
  • ehemalige Entsorgungs- und Dekontaminationsanlagen.

Weitere besonders hohe Entsorgungskosten fallen bei der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen – an. Für 2027 insgesamt 134,172 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen. Der gesamte Wirtschaftsplan der JEN beläuft sich auf 167,404 Mio. Euro; neben dem Bund beteiligt sich insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen an den Gesamtkosten.

Zu den von JEN betreuten nuklearen Altanlagen gehören unter anderem:

  • AVR-Hochtemperaturreaktor
  • Forschungsreaktor FRJ-2 (DIDO)
  • Forschungsreaktor FRJ-1 (MERLIN)
  • weitere nukleare Forschungs- und Entsorgungsanlagen
  • die Entsorgung der AVR-Brennelemente.

Ergänzende Hinweise:

Weitere Artikel zu den staatlichen Kosten der Atomenergie bei Stilllegung und Rückbau der Atomforschung auf UmweltFAIRaendern:

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