BUND und Atommüll-Kommission: Bleiben, um zu fordern
Der BUND bleibt in der Atommüll-Kommission, stellte aber auch klar, dass es wichtige Themen- und Handlungsfelder gäbe, wo die Kommission sich noch deutlich bewegen muss. Das hat der BUND auf seiner Bundesdelegierten-Versammlung in Bad Hersfeld am Samstag nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit beschlossen. Unter anderem fordern die Delegierten, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.
Hier die vollständige PM zur BDV 2015 des BUND in Bad Hersfeld.
In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Die BUND-Delegierten bestätigten zudem nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit die Mitarbeit des Verbandes in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. In dem Beschluss fordern die Delegierten auch die Verankerung des Atomausstieges im Grundgesetz sowie eine Erweiterung des Auftrags der Kommission.
Sie müsse unter anderem die Sicherheitsrisiken bei der Zwischenlagerung von Atommüll neu überprüfen. Um die Öffentlichkeit ausreichend beteiligen zu können, müsse die Kommission außerdem ihre Arbeit bis Ende 2016 fortsetzen.
Über die letzte Sitzung der Atommüllkommission berichtet der BUND auf seiner Seite hier. Die Sitzung musste abgebrochen werden, nachdem die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war. Die AG unter dem Vorsitz von Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger (RWE) zu den EVU-Klagen hatte einen Bericht vorgelegt, den der BUND scharf kritisiert und ablehnt. Aus der BUND-Seite heißt es dazu: „Beschlussvorlage zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber: Die Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ der Atommüll-Kommission legte einen Beschlussvorschlag zum Umgang mit der Tatsache vor, dass die AKW-Betreiber gegen Bestimmungen des StandAG klagen, aber dennoch in der Kommission mitarbeiten. Dieser Vorschlag wurde vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und dem BUND scharf kritisiert, weil hier sehr einseitig Verständnis für die Sichtweise der AKW-Betreiber geäußert wird.
Außerdem hat der Text nichts mit der Realität zu tun. Zwar haben die AKW-Betreiber einige Klagen die sich gegen das StandAG richten, ruhend gestellt, aber gleichzeitig attackieren sie in dem neu vorgelegten Rechtsgutachten grundsätzlich das StandAG. Auf Antrag von Klaus Brunsmeier (BUND) wurde festgestellt, dass die Kommission nicht mehr beschlussfähig war. Damit gab es keine Abstimmung über die Vorlage.“
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