Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

So ging die Handelskammer gegen den Volksentscheid "Unser Hamburg Unser Netz" vor
Illegal, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg: Das Vorgehen der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“.

Die Handelskammer (HK) Hamburg steht unter schwerem Beschuss. Immer wieder hängt sie sich – zu weit – aus dem Fenster. Sei es beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze, zur Musical-Seilbahn oder jüngst zur Olympia-Bewerbung. Und immer häufiger stellen Gerichte fest: Sie handelt allzu oft rechtswidrig. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Verhalten der Handelskammer gegen die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Eine vernichtende Kritik, die in aller Klarheit aufzeigt, wie sehr die Kammer-Spitze aus dem Ruder gelaufen ist. Als „Kampfverband“ bezeichnet das Gericht das von HK und Vattenfall getragene Bündnis. Gleich in fünf Punkten stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

Der Netze-Volksentscheid: Mehr Demokratie für Hamburg

umweltFAIRaendern hat sich seit dem Volksentscheid zu den Netzen immer wieder mit der Politik der Handelskammer-Spitze auseinandergesetzt (siehe hier). Auch die Entstehung und Entwicklung der sogenannten „Handelskammer-Rebellen“ sind hier verfolgt worden, ging diese Initiative doch maßgeblich aus den Aktivitäten der Volksentscheids-Initiative für die Rekommunalisierung der Energienetze und aus Ärger über das Agieren der Handelskammer hervor.

Das jetzt vorliegende Urteil ist vor dem Hintergrund eines massiven machtpolitischen und interessengeleiteten Konflikts zu sehen – auch wenn dieser meist nicht ausdrücklich benannt wird. Nur wenn man das beachtet, ist die Schärfe der laufenden Konflikte überhaupt nachzuvollziehen.

Die Demokratisierungseffekte des erfolgreichen Volksentscheids reichen inzwischen weit über die Energiepolitik und kommunalisierten Netze hinaus. Nicht nur, dass die Energienetze Schritt für Schritt wieder demokratisch gewählten Institutionen unterstellt sind bzw. werden. Mit den „Netz-Beiräten“ erfolgt künftig eine weitere gesellschaftliche Beteiligung. Auch der „Wärme-Dialog“, der immer wieder auch auf umweltFAIRaendern diskutiert wird, ist ein Ausdruck dieser Demokratisierung nach dem Volksentscheid und der roten Karte für privatwirtschaftliche Unternehmen wie Vattenfall und E.on. Auf unterschiedlichen Handlungsebenen und mit unterschiedlichen Akteuren, aber mit nunmehr wieder vorhandenen Handlungsmöglichkeiten weil es eine Umsetzungsfähigkeit im Rahmen der Hamburger Politik gibt! Bis zum Volksentscheid waren diese Dinge allein unter der Kontrolle von Vorständen und Aufsichtsräten großer Stromkonzerne.

Demokratie – Wirtschaft – Gesellschaft…

Die heutige Opposition in der Handelskammer – „Die Kammer sind Wir“ – ist, wenn man so will, eines der Nebenprodukte im Sinne von „Mehr Demokratie“, die nicht nur für Transparenz in der Handelskammer sorgt, sondern Schritt für Schritt auch für FAIRere Bedingungen, indem die Macht der Handelskammer ein wenig beschränkt wird. Dieser Machtkampf in der Handelskammer hat hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Das macht nicht zuletzt das Urteil des Verwaltungsgerichts in seiner schriftlichen Stellungnahme mehr als deutlich. Wie sehr die bisherige HK-Spitze im Nerv getroffen ist, zeigen auch die Reaktionen, die jetzt z.B. mit einer Wahlrechtsreform angestoßen werden. Die sind überfällig und nach entsprechenden Urteilen auch zwingend erforderlich. Aber die HK-Spitze will diese „Reformen“ natürlich auch nutzen, um die ihnen unliebsame Opposition in die Knie zu zwingen.

Kurzsichtige Kommentare, wie sie z.B. Olaf Preuß (Gegen das Establishment) in der Welt von sich gibt, helfen eher den überkommenen Strukturen und ignorieren nicht nur im Grunde, was Gerichte zum Verhalten der Handelskammer offenbar immer öfter verurteilen. Wie albern ist der abschließende Satz seines Kommentars: “ Fragt sich jedoch, ob Fundamentalopposition dafür das richtige Vehikel ist.“ Hört der Kollege weg, wenn Präses oder Hauptgeschäftsführer in „Kalter-Kriegs-Manier“ gegen Akteure der Kammer-Rebellen herziehen, Kampagnen gegen die HK wittern oder auch schon mal gegen Journalisten massiv mobilisieren, wie es Präses Melsheimer gegen den Abendblatt-Redakteur Meyer-Wellmann jüngst höchstpersönlich tat?

Und ein Blick in die schriftliche Begründung des VG-Urteils zum Verhalten der HK-Spitze könnte vielleicht deutlich machen, wo die monierte Fundamental-Opposition in Wirklichkeit sitzt. Immerhin hat sich die HK-Spitze nach dem Netze-Entscheid, dem gescheiterten Musical-Seilbahn-Begehren und zuletzt der NOlympia-Entscheidung stets als Verlierer und Minderheit herausgestellt. Hat es da irgendwann mal Selbstkritik seitens der HK-Spitze gegeben oder gar Überlegungen, was da so gründlich schief läuft?

… Machtkämpfe

Tatsächlich könnte man derzeit von einem „Kammerflimmern“ sprechen, wie es Hanna Grabbe in der Zeit macht. Von Kampfeslaune ist da die Rede, denn in einem Jahr sind erneut Wahlen zum Plenum der Handelskammer und inzwischen hat auch die HP-Spitze kapiert, dass es um gravierende Strukturfragen geht und die bisher ja eher überschaubare Opposition als Sammelbecken für Veränderungen mächtig anwachsen könnte.

Die jetzt vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Hamburger Verwaltungsgerichts ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die HK-Spitze. Urteil und Begründung sind ein Plädoyer für einen umfassenden Reformprozess. Und es wird dafür eine starke Opposition und einen lauten öffentlichen Diskurs geben müssen, wenn diese Reformen wirklich kommen sollen. Denn weder Präses noch Hauptgeschäftsführer geben auch nur irgendein Anzeichen, dass ihre permanenten und als illegal verurteilten „Grenzüberschreitungen“ irgendwie aufhören würden.

Der Fundamental-Reflex eines Melsheimer, nach auch seiner Niederlage im auch von ihm gewollten Olympia-Referendum den Bürgermeister aufzufordern, die Bürgerdemokratie wieder einzuschränken, zeigt, in welche Richtung so einer denkt!

Und muss man wirklich mal Politikwissenschaften studiert haben, um zu bemerken, was nicht gesagt wird: Es geht in diesen ganzen Themenfeldern um MACHT und INTERESSEN. Der Volksentscheid über die Netze stellte eine Machtfrage, indem er gegen die Interessen von Vattenfall und E.on Gemeinwohl mobilisierte, indem er wichtige Infrastrukturen nicht mehr dem Kalkül privater Konzerne, sondern einer öffentlich kontrollierten Daseinsvorsorge unterstellen wollte. Gegen diese Ziele des Volksentscheids ist die Handelskammer mit aller Macht vorgegangen!

Illegal, wie wir jetzt wissen. Die Handelskammer-Rebellen sind sozusagen in diesem Machtkampf entstanden und haben bei den Wahlen zum Plenum im Frühjahr 2014 ganz offenkundig nicht unerhebliche Unterstützung bekommen. Und nun ist ein weiterer bzw. fortgesetzter Machtkampf am Start, der andere Interessenlagen als Grundlage hat, dessen Kern vielleicht ein anderes Verständnis von Wirtschaft und seiner gesellschaftlichen Rolle und Aufgabe ist, als das der bisherigen HK-Spitze und ihrer Strukturen? Was ist Bürgerdemokratie und welche Rolle darin spielt die Wirtschaft? Diese grundlegende Frage wäre interessant zu debattieren. Das aber ist bislang nur wenig der Fall.

  • Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?
  • Fast möchte ich noch ergänzen: Nach der Involviertheit zahlreicher Hamburger Medien-Vertreter in die Olympia-Kampagne wäre eigentlich auch eine Debatte angesagt, welche Grenzüberschreitung hier erfolgte. Besonders das Abendblatt wäre hier noch einiges an Aufarbeitung schuldig, hatte der Chefredakteur doch die Zeitung eindeutig als Kampagnen-Sprachrohr definiert und erklärt, das Blatt eindeutig für die Bewerbung einzusetzen. Das haben andere so deutlich nicht erklärt (insofern könnte man das Abendblatt für diese Form von „Ehrlichkeit“ fast schon wieder loben), aber dennoch in dieser Richtung zumindest maßgeblich gewirkt.

Mit der schriftlichen Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts hat sich Meyer-Wellmann im Abendblatt befasst: Richter schränken Rechte der Handelskammer Hamburg ein. Zuvor hatte die taz hier berichtet.

Grenzüberschreitungen der Handelskammer gegen den Netze-Volksentscheid

Gegen den von Umweltverbänden- und Energiewende-Initiativen, einem Kirchenkreis und der Verbraucherzentrale initiierten Volksentscheid hatten sich nicht nur der damalige SPD-Senat und eine Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, FDP und CDU ausgesprochen. Natürlich setzte vor allem Vattenfall als direkt betroffenes Unternehmen (während die ebenfalls betroffene E.on-Hanse weniger auffällig agierte) mehrere Millionen Euro für eine Gegenkampagne ein. Massive Unterstützung gegen den Volksentscheid organisierte die Handelskammer.

Bildung von Kampfverbänden

Im Urteil zeichnet das Verwaltungsgericht die wesentlichen Schritte nach, mit denen die Handelskammer ihre Gegenkampagne organisierte. Mächtige Verbände wurden Schritt für Schritt zusammengezogen und massiv Gelder eingeworben: „Am 31.7.2013 veranstaltete die Beklagte in ihren Räumen eine Zusammenkunft mit Vertretern der Handwerkskammer, des Industrieverbandes Hamburg (IVH), des Landesverbandes der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (UV Nord) sowie des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (WNW). Die Teilnehmer beschlossen, sich an der Auseinandersetzung im Vorfeld des Volksentscheides durch einen Zusammenschluss unter dem Motto „Nein zum Netzkauf‘ zu beteiligen. Dabei wurde ein vom IVH vorgelegter Entwurf für eine „Hamburger Erklärung“ begrüßt. Die Beklagte sagte „vorbehaltlich ihrer Gremienzustimmung“ die Finanzierung einer Anzeige u.a. im Hamburger Abendblatt zu und stellte in Aussicht, einzelne Unternehmen, für die eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung besonders wichtig sei, mit der Bitte um Finanzierung weiterer Module anzuschreiben.“

Wenige Wochen vor dem Volksentscheid im September 2013 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer im Abendblatt, „der vollständige Rückkauf der Versorgungsnetze wäre ein „Schildbürgerstreich“. Es sei viel wichtiger, in neue Netze zu investieren, als Geld für den Rückkauf der alten zu „verplempern““, stellt das Gericht fest. Und nur wenige Tage später setzt der Präses Melsheimer nach. In einer Hamburger Erklärung an „Liebe Hamburgerinnen und Hamburger“ heißt es, „man sei dagegen, mehr als 2 Milliarden Euro Schulden zu machen für den Netzrückkauf. Hamburg habe „Wichtigeres zu tun: Die Modernisierung unserer Straßen, Brücken und Wasserwege sowie Aufwendungen für Hochschulen, Schulen und Kita-Plätze. Deshalb sagen wir: Nein zum Netzkauf!“ Abschließend heißt es: „Lassen Sie nicht zu, dass die Zukunft unserer Kinder mit neuen Schulden belastet wird. Helfen Sie mit, Hamburg als Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität und qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu sichern. Stimmen Sie mit Nein zum Netzkauf!“

Auch den Einsatz des Logos der Handelskammer listet das Gericht auf und nennt explizit die Anzeigen, die von der HK geschaltet wurden. „Diese zeigten einmal einen  Hochofenarbeiter und zum anderen eine auf einer Wiese sitzende junge Frau. Gleichlautend hieß es: „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf? ( . .. ). Nein am 22. September“. Die Anzeige mit dem Hochofenarbeiter gab auf jene rhetorische Frage die „Antwort“: „Nicht mit meinem Geld“, diejenige mit der jungen Frau hingegen: „Nicht mit meiner Zukunft“.“

Das Urteil gegen die Handelskammer ist eindeutig, das Gericht stellt fest: „a) Mit ihrem Beitritt zu der Initiative „Nein zum Netzkauf“ hat die Beklagte die ihrer Betätigung
durch § 1 Abs. 1 und Abs. 2 IHKG gesetzten Grenzen überschritten.“ (S. 10) (IHGK: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern)

Zwar räumt das Gericht ein, dass die HK sich wegen einer grundsätzlichen Betroffenheit hätte äußern dürfen. Interessant ist dabei folgender Hinweis des Gerichts mit Blick auf das Industrie- und Handelskammer-Gesetz: „Die Tätigkeit der Beklagten beruht nämlich auf der impliziten Annahme, dass die privatwirtschaftlich organisierte Erfüllung von Aufgaben (auch solchen der Daseinsvorsorge) der vergleichbaren Aufgabenerfüllung durch den Staat oder staatliche Stellen strukturell überlegen und daher dieser gegenüber vorzugswürdig ist. Dies ist gleichsam eine Grundüberzeugung des freien Unternehmertums und prägt die unternehmerische Tätigkeit als solche. Der Rückkauf der Netze lief dieser Grundüberzeugung offenkundig zuwider, und es stand der Beklagten auch unter diesem Gesichtspunkt zu, sich diesbezüglich zu positionieren.“ (S. 10/11)

Privatwirtschaftliche Überlegenheiten?

Dieser Hinweis auf eine vermeintliche privatwirtschaftliche Überlegenheit verdient  Beachtung und könnte Anlass sein, sich mal mit diesem IHK-Gesetz weiter zu befassen. Interessant ist der Hinweis aber auch mit Blick auf das oben bereits angesprochene Verständnis der Konflikte, die in Folge des Volksentscheids über die Handelskammer-Rebellen nun in der Kammer stattfinden. Welche Rolle spielt privatgesellschaftliches Unternehmertum in der Gesellschaft und der Politik. Mit welchem Verständnis agieren ihre Verbände wie die Kammer? Diese Fragen sind sicherlich im kommenden (oder schon stattfindenden) Wahlkampf für das Plenum der Handelskammer von einiger Bedeutung, sollte sich daraus doch die Richtung der Reformen entwickeln.

In der Sache stellt das Verwaltungsgericht Hamburg allerdings klar: „bb) Doch war die Beklagte nicht befugt, sich einer als kämpferische Interessenvertretung verstehenden Organisation anzuschließen. Der Beitritt zu der Kampagne „Nein zum Netzkauf“ war damit eine an sich unzulässige und der Beklagten verbotene Aktionsform.“ (S. 11)

Keine Volkswahlkämpfe der HK

Das Gericht wägt die Spielräume der HK ab, stellt aber definitiv fest, dass eine Grenze überschritten wurde. Und dem Präses der Handelskammer war „offenkundig und selbstverständlich“ klar, dass er mit seinem Agieren einen „Wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverband“ unterstützte bzw. initiierte: „Die fragliche Initiative „Nein zum Netzkauf“ war ihrem Wesen nach ein Wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Kampfverband.  Sie war gegründet worden, um einem konkreten wirtschaftspolitischen Anliegen zur politischen und rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Dies war offenkundig und selbstverständlich auch dem Präses der Beklagten bewusst, welcher diesen Zusammenschluss dem Plenum zutreffend als „Kampagne“ vorgestellt hatte. Mit einer der Beklagten gemäß § 1 Abs. 1 IHKG obliegenden Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ist dies jedoch unvereinbar.“

Die Handelskammer habe die Aufgabe, ein repräsentatives Gesamtinteresse „zur Geltung zu bringen“. Mit ihrem Engagement habe sie aber weit darüber hinaus agiert, sie habe sich „fraglos und eindeutig als aktive Partei in einem „Volkswahlkampf““ eingebracht: „Als solche ging es ihr erkennbar darum, ihr Interesse durch Mobilisierung einer Mehrheit durchzusetzen. Mit der bloßen Geltendmachung eines Gesamtinteresses hat dies allenfalls noch mittelbar zu tun. Daher war es der Beklagten ganz unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der kämpferischen Interessendurchsetzung, welche der Kontrolle von Art und Weise ihres Engagements unterfällt, versagt, sich einer solchen Initiative anzuschließen.“

HK-Spitze bringt rechtswidrig eigenes Plenum in Zwangslage

Auch der Hinweis in cc) zur bündnispolitischen Situation ist interessant. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen dem Bündnis gegen den Volksentscheid und dem Plenum der HK. Auch hier hat die HK-Spitze eine maßgebliche Grenze überschritten. Das Gericht verweist darauf, dass die Handelskammer mit dem Beitritt in das Bündnis nicht mehr „alleinige „Herrin des Verfahrens“ war“. Damit aber sorgte die HK-Spitze für eine Entwertung der „materiellen Mitwirkungskompetenz ihres Plenums, welches sich mit maßgeblich von Dritten beeinflussten Entscheidungen konfrontiert sah. Dies ließ für das Plenum nur die Wahl zwischen Präses und Präsidium brüskierender und sie zwangsläufig beschädigender Ablehnung oder Hinnahme fremdbestimmter Inhalte und Aktionsformen. Präses und Präsidium der Beklagten durften deren gemäß § 4 IHKG zentrales Beschlussorgan nicht einer solchen Zwangslage aussetzen.“

Das Gericht kommt an dieser Stelle auch auf grundgesetzliche Belange zu sprechen. „Die Klägerin kann als Pflichtmitglied der Beklagten zur Wahrung seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange beanspruchen, dass diese sich nicht politischen Kampfbündnissen beteiligt und dass sie die Vollversammlung nicht in ihrer Beschlussfassung, die an Autonomie und Rationalitätsgewährleistung orientiert ist, beeinträchtigt.“

Unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischees

Das ist schon eine eindeutige und klare Ansage des Hamburger Verwaltungsgericht, das im weiteren auch auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeht (ab S. 13 des Urteils). Dazu will ich nur auf einen Punkt noch kurz eingehen, den das Verwaltungsgericht nur nebenbei aufwirft, wenn es um die bereits oben genannten Anzeigen geht. Eine dieser Anzeigen „zeigt eine junge auf einer Wiese sitzende Frau. Links oberhalb dieser Abbildung findet sich der gleiche Schriftblock der hier jedoch lautet: „Nicht mit meiner Zukunft“.“

Das Gericht schreibt im Urteil nun: „Ganz abgesehen von den durch die Anzeigen vermittelten, auf peinliche Weise unzeitgemäß wirkenden Geschlechterklischees sind die zitierten Äußerungen polemisch-unsachlich.“

umweltFAIRaendern hatte im August 2013 nicht „ganz abgesehen“ und genau dies „unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischee“ ebenfalls festgestellt und kritisiert: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Männer arbeiten – Frauen sitzen auf Wiesen

Unsachlich-polemisch und vernebelnd

In der Summe bilanziert das Verwaltungsgericht diese Anzeigen mit ihren Aussagen zu den polemischen Behauptungen „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf“? und „Zukunftsfrage“ als „Grenzüberschreitung“, die der Klägerin nicht zuzumuten wäre. In gleicher Weise bewertet das Gericht die Vorgehensweise der HK-Spitze mit Begrifflichkeiten wie „Schildbürgerstreich“, „Verplemberns“ und dem Einsatz des HK-Logos in einer Beilage u.a. in der „Bild Hamburg“.

„Der Anzeigentext ist ebenfalls in hohem Maße unsachlich-polemisch. Die Klägerin muss es nicht hinnehmen, dass sich die Beklagte in solcher Form äußert“, so das Gericht und bemängelt in scharfer und mehr als deutlicher Sprache auch die Wortwahl in diesem Text:

„Der Begriff des „Power-Bündnisses“ suggeriert das Bestehen einer verschworenen und kraftvollen Verbindung. Davon kann jedoch im Verhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg und des genannten  Energieversorgungsunternehmens, seinerseits Mitglied der Beklagten, offensichtlich keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um eine gegenständlich begrenzte privatrechtliche Sonderverbindung, mit welcher die Freie und Hansestadt Hamburg aber insbesondere auch das genannte Energieunternehmen schlicht ihren ökonomischen Vorteil verfolgten. Es ist evident unsachlich, wenn dieser durchaus legitime Aspekt der (privatnützigen) Gewinnorientierung vernebelnd durch ein diffuses „PowerBündnis“ ersetzt wird.“

Das Urteil ist in jedem Fall eine mehr als geeignete Grundlage, über die fälligen Reformen bei der Handelskammer zu diskutieren und damit auch über die gesellschaftliche Rolle der Wirtschaft und ihrer Organe. Es stünde den „Handelskammer-Rebellen“ gut zu Gesicht, wenn sie genau diese Debatte intensivieren und ihre Vorstellungen weiter entwickeln.

Aber es ist auch darüber hinaus von großer Bedeutung, denn für die Praxis der Volksentscheide spricht es auch indirekt ein weiteres Konfliktfeld an: Während die Volksentscheids-Initiativen z.B. zur Finanz-Transparenz verpflichtet sind, gibt es für die Kontrahenten keinerlei Regulierungen. Diese wäre zugegebenermaßen auch schwer genauer zu regeln. Aber: Bedenkt man den Millionen-Einsatz, den es von HK, Vattenfall und beteiligten Verbänden gegen den Netze-Entscheid gegeben hat oder wie er auch im Olympia-Referendum betrieben wurde, dann stellt sich schon die Frage: Was eigentlich sind FAIRE Spielregeln und wie kann man diese herstellen?

Dirk Seifert

4 Gedanken zu “Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

  1. Nun ist es also auch gerichtlich geklärt: Die HK handelte rechtswidrig.

    Was folgt aus diesem Urteil?
    Gibt es eine Möglichkeit, einen SCHADEN zu beziffern, den wir im UHUN erlitten haben?
    Der BUND wurde ´angezeigt´, (und vom Finanzamt geprüft !?) wegen angeblich finanzrechtlich falscher Ausgaben. => Welche Personalkosten kann der BUND benennen, die ihn diese unbegründete Prüfung gekostet hat?

    Als jüngst erst ausgetretenes Mitglied der SPD interessiert es mich, ob die ebenfalls steuerlich begünstigten Mitgliedsbeiträge, die von der SPD einseitig GEGEN UHUN eingesetzt wurden, zu Recht so verwendet wurden?
    => Retourkutsche einer Steuerprüfung wie beim BUND ?

    Wenn schon keine direkt in der Währung € benennbarer Schaden entstanden ist, ließe sich vom Gericht ein Ordnungsgeld verhängen, welches z.B. an die Bündnissgruppen unter UHUN verteilt werden?

    Wie ist schließlich die offene Kumpanei von SPD (u.a.) mit Vattenfall + Eon zu bewerten?
    Nur als (NICHT-) Wahlempfehlung oder doch irgendwie als Schadensersatz?

    Da sind nun juristische Einschätzungen gefragt!

    Peter Windmüller

  2. Die Übernahme des Begriffs „Rebellen“ bzw. „Kammer-Rebellen“ für das Bündnis „Die Kammer sind WIR“ aus der sonstigen Hamburger Presse finde ich bedauerlich bis ärgerlich. Es geht dem Bündnis immerzu und überall bekundet um Reformen, nicht um Rebellion – gerade wenn es auch um die Machtfrage geht. Die kann und soll nur über Wahlen geklärt werden. Ich würde es begrüßen, wenn ihr diese eher als Kampfbegriff der Gegenseite geprägte Bezeichnung künftig vermeidet. Es geht schließlich darum, die Mehrheit der Hamburger Unternehmen von notwendigen Reformschritten zu überzeugen, sie mit ins Boot zu holen, nicht darum Angst vor Aufständischen zu schüren.

    1. Moin Michael Schulzebeer,
      Du beschäftigst Dich mit der Wortbedeutung. – Das ist löblich!

      Gerade habe ich einen längeren Brief mit den Wirkungen von Begriffen an eine junge Freundin verfasst, die in Diskussionsforen und speziell Energie-Arbeitsgruppen genutzt werden.

      Für diese Plattform ist mein Text allerdings zu lang, zu ausführlich….
      Sollte es Dich dennoch interessieren, den Brief ebenfalls zu lesen zu bekommen, melde Dich. pppeter@aol.com

      Gruß Peter Windmüller

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