Stromkonzerne und internationale Schiedsgerichte: E.on zahlt in Belgien keine Atomsteuer

Stromkonzerne und internationale Schiedsgerichte: E.on zahlt in Belgien keine Atomsteuer

E.on und seine Atomsparte PreussenElektra müssen 321 Millionen Euro Atomsteuer in Belgien nicht zahlen, entschied jetzt ein ICC-Schiedsgerichtsverfahren, teilt „Juve“ auf seiner Homepage mit: „Das Schiedsgericht folgte damit der Sicht der Deutschen, die sich dagegen wehrten, dass sie wegen einer Kooperation mit Electrabel die belgische Steuer zahlen sollten.“

  • Über das Thema der umstrittenen Schiedsgerichte informiert umweltFAIRaendern hier.

Auf der deutschen Seite der internationalen Handelskammer ist zum Schiedsgericht zu lesen: „Der 1923 in Paris gegründete Internationale Schiedsgerichtshof (International Court of Arbitration) der ICC ist die älteste und renommierteste Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung. Er hat die Schiedsgerichtsbarkeit – so wie wir sie heute kennen – überhaupt erst entwickelt. Laut einer aktuellen Umfrage der Queen Mary Universität London ist die ICC bei Nutzern die mit Abstand beliebteste Schiedsgerichtsinstitution.“

Der WDR berichtet zu dem „Urteil“ bezüglich E.on: „Seit 2009 liefern sich Eon und die Belgier wechselseitig Strom. Bei dem Streit ging es um Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen zwischen Preussen-Elektra und dem belgischen Energieversorger. In Preussen-Elektra hat Eon inzwischen sein Geschäft mit der Kernkraft gebündelt. Das Urteil werde sich positiv auf den Konzernüberschuss sowie die Nettoverschuldung auswirken, teilte Eon weiter mit. Die für Eon entscheidenden Kennziffern wie das bereinigte operative Ergebnis (Ebit) und der bereinigte Konzernüberschuss blieben davon unberührt.“ Der Schiedsspruch trägt die Bezeichnung ICC 20659/GFG (Link ?)

Juve teilt außerdem mit: „In dem Streit aus dem Jahr 2014 ging es um Zahlungspflichten aus wechselseitigen Stromlieferverträgen, die zwischen PreussenElektra und dem belgischen Stromversorger im Jahr 2009 vereinbarten worden waren. Die Deutschen hatten vor dem Schiedsgericht darauf gedrungen, dass Electrabel einen Anteil an der deutsche Atomsteuer in Höhe von 100 Millionen Euro übernehmen und 199 Millionen gezahlter belgischer Atomsteuer an E.on zurückzahlen sollten. Electrabel hatte in einer Widerklage darauf gepocht, dass E.on die belgische Steuer zahlt und sie die deutsche Atomsteuer in Höhe von 189 Millionen Euro zurückgezahlt bekommt. Hierzulande war die von der Bundesregierung im Jahr 2010 eingeführte Kernbrennstoffsteuer allerdings 2017 endgültig vom Bundesverfassungsgericht abgeräumt worden. „Verfassungswidrig“, lautete damals das Urteil in Karlsruhe, bereits erhobene Steuern wurden an die Atomenergiekonzerne zurückgezahlt. Daher ging es in dem Schiedsverfahren zwischen Electrabel und PreussenElectra nur noch um die belgische Steuer. Dem Nachrichtenportal GAR zufolge muss Electrabel jetzt 10,7 Millionen Euro plus Zinsen an PreussenElectra zurückzahlen. Die Kosten des Schiedsverfahrens wurden zwischen den Beteiligten geteilt.“

E.on berichtet in einer Presserklärung über das „Urteil“ und schreibt: „PreussenElektra siegt gegen Electrabel vor Schiedsgericht

Essen, 28.12.2017 – Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden. PreussenElektra war danach nicht verpflichtet, die belgische Nuclear Tax in Höhe von insgesamt EUR 321 Millionen zu zahlen. Das Urteil wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handelt, bleiben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss weitgehend unbeeinflusst. Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss sind im letzten Geschäftsbericht der E.ON SE enthalten.“

Auf Juve wird auch über die Konfliktparteien und deren Anwälte berichtet. Außerdem gibt es Angaben zur Zusammensetzung des ICC-Schiedsgerichts in dem Fall:

Vertreter PreussenElektra/E.on
Luther (Hamburg). Dr. Richard Happ (Federführung), Dr. Ulrich Theune; Associate: Ariam Buck
Stibbe (Brüssel): Wouter Geldhof (Energierecht), Associate: Marthe Maselis
Inhouse (Hannover): Dr. Mario Pohlmann, Dr. Andreas Schirra

Vertreter Electrabel
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Frankfurt): Prof. Dr. Richard Kreindler, Jan Meyers (Brüssel); Associates: Johannes Schmidt, Charlotte Vanden Daele (Brüssel)

ICC-Schiedsgericht
John Beechey (Vorsitzender), Dr. Klaus-Albrecht Gerstenmaier (Deutschland, benannt von PreussenElektra), Bernard Hanotiau (Belgien, benannt von Electrabel)

Dirk Seifert

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